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Premium-Member ![]() ![]() Name: Basti Geschlecht: ![]() Fahrzeug: Deine Mudda Anmeldedatum: 10.02.2008 Beiträge: 7059 Wohnort: Springe | zitieren So sieht es aus! Denke das die das mit der neuen Regelung nicht wegen der Sicherheit machen, sondern um den privaten gebrauchtwagenmarkt kaputt zu kriegen. Jetzt wird es nämlich schwer ein unangemeldetes Auto von a nach b zubekommen. Das ist es leichter ein Auto beim Händler zu kaufen. Dadurch verdient der Staat wieder schön an der Mehrwertsteuer |
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Elite Geschlecht: ![]() Fahrzeug: Legend Coupé, Honda e, Civic e:HEV Advance Anmeldedatum: 19.02.2007 Beiträge: 2095 Wohnort: OF | zitieren Jetzt musst Du mir nur noch Erklären, wo der Unterschied liegt beim Auto ohne MwSt-Ausweis beim Händler und von privat? Und dann hinterher der Unterschied vom Auto mit MwSt-Ausweis vom Händler und von Metzger Müller? |
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Premium-Member ![]() ![]() Name: Basti Geschlecht: ![]() Fahrzeug: Deine Mudda Anmeldedatum: 10.02.2008 Beiträge: 7059 Wohnort: Springe | zitieren Händler an privat muss MwSt erhoben werden Händler an Händler muss keine MwSt erhoben werden Privat an privat muss keine MwSt erhoben werden Durch die neue Kennzeichenverordnung wird es für den Großteil der Leute zu kompliziert werden von privat Autos zu kaufen die sie nicht mehr ohne Probleme zu sich nach Hause kriegen. Dann ist es doch wiederum einfacher zum Händler zu gehen der das fertige Auto mit TÜV verkauft |
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General Name: Sascha Geschlecht: ![]() Anmeldedatum: 22.10.2005 Beiträge: 4409 Wohnort: 68723 Oftersheim | zitieren Und der wird einfach alles "im Kundenauftrag" verkaufen um um die MwSt. rumzukommen und lediglich seinen "Gewinn" versteuern zu müßen - wenn überhaupt. |
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Premium-Member ![]() ![]() Name: Basti Geschlecht: ![]() Fahrzeug: Deine Mudda Anmeldedatum: 10.02.2008 Beiträge: 7059 Wohnort: Springe | zitieren Meinte jetzt nicht mal die "straßenhändler" die verkaufen schon generell nur Auftrag um die Gewährleistung zu umgehen. Aber die Leute die ne alte karre kaufen wollen haben doch jetzt die a-karte. Wenn das Auto was sie kaufen wollen nicht gerade TÜV hat, haben sie es jetzt echt schwer die karre zu sich zu bekommen. Genauso wie es der private Verkäufer schwer hat so ne karre zu verkaufen. Da ist es für alle einfacher zum Händler zu gehen und sich was fertiges mit TÜV zu kaufen |
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Administrator ![]() ![]() Name: Marc Geschlecht: ![]() Anmeldedatum: 28.08.2004 Beiträge: 52423 Wohnort: Lohmar | zitieren Ich habe damals ein Fahrzeug importiert und mit 5-Tages-Kennzeichen vom Hafen abgeholt. Nach der neuen Regelung ginge es nur mit einem Transport-Unternehmen. Demnach würde ich statt 50-70,- EUR nun 350-500,- EUR bezahlen. Auch so ein Beispiel wo die neue Regelung richtig weh tut. Aber davon ab: Das war zu erwarten, denn es gibt einige, die illegale Tuningfahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen bewegen. Sei es nun "professionell" um es auf einer Messe / Veranstaltung zu zeigen oder eben privat zum nächsten Treffen. Eben weil es anders gar nicht mehr legal möglich ist. Damit wird aber auch hier der Riegel vorgeschoben. Der TÜV / die EU setzt alles daran, dass Tuning ausstirbt bzw. dass alle nur noch zwischen 2 Felgen und 4 Karosseriefarben auswählen dürfen. Mehr Individualität ist dann nur noch für Reiche vorgesehen. Leider kann man hier nichts gegen machen außer man steigt um aufs Fahrrad. |
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Elite Geschlecht: ![]() Fahrzeug: Legend Coupé, Honda e, Civic e:HEV Advance Anmeldedatum: 19.02.2007 Beiträge: 2095 Wohnort: OF | zitieren Wo hast Du das her? Ein Gebrauchtwagen, der neu von privat gekauft wurde, hat keinen MwSt-Ausweis. Wenn der jetzt beim Händler in Zahlung geht und weiterverkauft wird, dann wird der brutto berechnet ohne MwSt-Ausweis - egal ob an Händler oder privat. Ein Wagen der 5000€ Wert ist kostet 5000 - da wie dort. Und wenn privat den für 5000 verkauft, ist da genauso ein MwSt-Anteil drin wie beim Händler. Ein Gebrauchtwagen, der neu von Gewerbe gekauft wurde (zB Schreinerei) hat MwSt ausgewiesen - die Schreinerei muss die MwSt bezahlen, kann sie aber verrechnen mit MwSt-Einnahmen. Wenn der jetzt beim Händler in Zahlung geht und gebraucht verkauft wird, wird eine Rechnung geschrieben mit Ausweis der MwSt. Sowohl der Privatmann als auch der Händler müssen beim Kauf den Betrag inkl. MwSt bezahlen, der Händler kann dann aber wieder ggfs. verrechnen. Aber wenn der Privatmann vom Schreiner direkt kauft, schreibt der genauso eine Rechnung mit ausgewiesener MwSt. Also das mit der MwSt stimmt nicht. Wen trifft es also? - Diejenigen, die ein ordentliches Alltagsauto kaufen wollen? Wohl nicht, die kaufen sowieso eher was mit TÜV. Also sind die betroffen, die billig ein nicht verkehrssicheres Ersatzteillager überführen wollen - und da muss ich sagen, die gehören auch nicht auf die Straße. Es sind die betroffen, die mit dem 5Mio-PS Turbo-Breitbau ohne TÜV (oder auch nur TÜV-Fähigkeit) von Bayern nach Bremen zum Treffen fahren wollen - auch da hält sich mein Mitleid in engen Grenzen. Diejenigen, die ein Auto aus dem Ausland einführen sind eine geringe Anzahl und fallen halt hinten runter - dafür werden die beiden Vorgenannten Gruppen (die das System vorher ausgenutzt haben) gestoppt. Und ich glaube auch nicht, dass es mehr windige TÜV-Prüfungen gibt. Wenn der erste TÜVer nach einer Fahrzeugkontrolle aufgeflogen ist und die Konzession abgenommen bekommt - dann ist das auch gegessen. Und die Kurzzeitkennzeichen an einem alten Gammelauto werden von einer aufmerksamen Streife kontrolliert werden, keine Bange. Und auch die TÜVer werden von ihren Organisationen geprüft, zB auch wieviele Prüfungen sie pro Tag gemacht haben. Und wenn das nicht zusammenpasst, ist auch schluss. Also hat der Prüfer schonmal nicht viel von der Gefälligkeit ... |
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Premium-Member ![]() ![]() Name: Basti Geschlecht: ![]() Fahrzeug: Deine Mudda Anmeldedatum: 10.02.2008 Beiträge: 7059 Wohnort: Springe | zitieren Wenn ich als privat bei nen Händler einen gebrauchten kaufen muss ich auch MwSt zahlen, was natürlich den Staat erfreut. Kaufen mehr Leute bei Händler (durch die erschwerung durch die Kennzeichen werden es wohl eher mehr) verdient er somit mehr als wenn alle nur von privat kaufen. Das beim kauf von Händler vom Händler MwSt erst verrichtet werden muss ist klar, nur kriegt er das ja indirekt vom Finanzamt wieder. |
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Premium-Member ![]() ![]() Name: Christian Geschlecht: ![]() Fahrzeug: Civic Coupé EJ6 Preface Anmeldedatum: 27.05.2012 Beiträge: 1485 Wohnort: Köln | zitieren Habe da so ne dumme Idee ![]() http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/FAQs/Kurzzeitkennzeichen/kurzzeitkennzeichen-faq_liste.html Heißt ich darf in dem Zulassungsbezirk wo ich das KZK beantragt habe zu nem TÜVer fahren. Aber kann ich jetzt nicht auch überall nen KZK beantragen? Hatte das meine ich mal gelesen, habe gerade nur keine Quelle gefunden ![]() Jedoch wenn dem so wäre... Und ich zu Speedmaster für n TÜV will... Hole ich bei ihm im Bezirk nen KZK... Fahre nach Hause, schraub das Kennzeichen drauf... Und fahre dann zu einer geeigneten Prüfstelle in dem Bezirk wo das KZK ausgestellt ist... Also zu Speedmaster... Würde das so klappen? In der Theorie würde ich ja sagen... 1x bearbeitet |
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Master Anmeldedatum: 07.07.2008 Beiträge: 6435 | zitieren Nein.denn du müstest ja erst aus einem anderen bezirk in den von speedmaster fahren! Halten die dich an, und das werden sie, dann biste dran weil du nicht in dem bezirk unterwegs bist aus dem die kzk sind! Zum schwarz tüv: Dazu brauch es keinen tüver!!! |
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Gast | zitieren Mach mit!Wenn Dir die Beiträge zum Thread "Nur noch mit TÜV und Fahrzeugdaten: Der Bundesrat hat Änderungen für das Kurzzeitkennzeichen beschlo" gefallen haben oder Du noch Fragen hast oder Ergänzungen machen möchtest, solltest Du Dich gleich bei uns anmelden:Registrierte Mitglieder genießen die folgenden Vorteile: ✔ kostenlose Mitgliedschaft ✔ keine Werbung ✔ direkter Austausch mit Gleichgesinnten ✔ neue Fragen stellen oder Diskussionen starten ✔ schnelle Hilfe bei Problemen ✔ Bilder und Videos hochladen ✔ und vieles mehr... |
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