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Parklicht: Pflicht oder nicht?Neuen Thread eröffnenNeue Antwort erstellenStVO > § 17 StVO - Beleuchtung  § 3
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23.11.2010, 21:10
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sers leute..weiss zwar net ob ich hier ganz richtig bin aba ich probiers etz einfach mal...und zwar hab ich vor 2monaten meinen crx abgemeldet weil ich ihn neu machen lassen hab und so (war auf mei mum angemeldet)...etz wollt ich mir a kurzzeitkennzeichen holen weil ich damit erst zum tüv will und danach evtl widda anmelden will...hab scho bei der versicherung angerufen und die ham mir auch gleich die deckungsnr gegeben und so..etz zu meiner frage: kann ich des kennzeichen etz alleine im landratsamt holen oda muss ich da mei mum anmelden? und was kosten die gebührn beim landratsamt?

pn
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23.11.2010, 21:13
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wie? Deine Mutter? Was hat Deine Mutter damit zu tun? Hast Du die Papiere des Autos? Auf wen ist die Deckungskarte ausgestellt?

pn
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23.11.2010, 21:18
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Wenn die EVB-Nummer auf deinen mum ausgestellt muss du sie mit schleppen oder ne vollmacht von ihr unterschreiben lassen.

pn
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23.11.2010, 23:08
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Derjenige, auf dem die Versicherung laufen soll , muss dabei sein.

Was die nun beim Landratsamt kosten weiss ich nicht, aber ich bezahl immer 76€ , davon 50 Versicherung, und 26 Schilder/Bearbeitungsgebühr.


pn
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23.11.2010, 23:13
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Also ich hol meine Immer hier für 39€ http://www.kurzzeit-evb.de/
Kommen dann halt noch 12€ für Schilder dazu und noch ca.10€ fürs Straßenverkehrsamt.


pn
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23.11.2010, 23:51
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Wenn EVB Nummer auf die Mum ausgestellt wurde, geht auch ne Vollmacht in Verbindung mit Personalausweis von Mum. So ist zumindest bei uns im Bördekreis. Am besten vorher bei Zulassungsstelle anrufen, fragen, Bescheid wissen. :-)

Achso den Vers.betrag brauchst eig net mit "einplanen", weil der i.d.R. von Mummy´s Konto abgebucht, wenn überhaupt.

39,- € find ich recht happig, geht günstiger, wenn man schon eine KFZ-Vers. hat.


pn
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23.11.2010, 23:52
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Und wenn man so wie ich aktuell keine mehr hat?Wo gehts dann am günstigsten?

pn
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Name: Niels
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24.11.2010, 00:05
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ZitatKurzzeitkennzeichen nach § 16 FZV bzw. Ausfuhrkennzeichen nach § 19 FZV sind an das Fahrzeug gebunden, nicht an die Person des Fahrers.

Ich würde mir wen suchen. In deinem Fall evtl. bei der alten anfragen.


pn
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24.11.2010, 00:55
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Also bei uns ist es so das du die kurzzeitkennzeichen umsonnst bekommst wenn du dein auto innerhalb von 4wochen danach bei der versicherung anmeldest. Dann bekommste das geld zurück von denen.

pn
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Name: Andy
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24.11.2010, 06:43
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wenn man sich die nr im internet holt
zahlt man nur 39 + die gebühren beim landratsamt und die schilder oda?


pn
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24.11.2010, 14:00
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