» Fahren mit Kurzzeitkennzeichen

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Senior 

Name: Micha
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02.09.2010, 11:05
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hallo,

habe mein fahrzeug gestern gekauft, bin damit bis zu meiner stadt gefahren und dann, bevor ich nach hause gekommen bin, habe ich meine schwester besucht um das auto zu zeigen, sie wohnt ca.8 km von mit entfernt. beim nach hause weg wurde ich von den grünen angehalten, diese meinen man darf kein milimeter mit gelben kennzeichen vom nach hause weg abweichen und blablabla, und aufjedenfall ein jahr steuern muss ich jetzt just for fun zahlen, als strafe, ist das normal ??


pn
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Beiträge: 9487
02.09.2010, 11:07
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Auszug vom Straßenverkehrsamt.

Zitat * erlaubte Fahrten
Kurzzeitkennzeichen sind nicht ortsgebunden. Es darf also an einem Ort zugelassen werden und dann an einem evtl. abweichenden Standort des Fahrzeuges montiert werden. Mit einem Kurzzeitkennzeichen dürfen aber nur folgende Fahrten unternommen werden:
o für Probefahrten
o Überführung eines Fahrzeuges vom Kaufort zum Wohnort
o Vorführtermin beim TÜV oder Dekra



Verfasst am: 02.09.2010, 11:07
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Normal sagen die blauen aber nichts. Hast du wohl welche erwischt mit nem sehr schlechten Tag :(
pn
Premium-Member 

Name: Markus
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02.09.2010, 11:09
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Das ist schwachsinn, schau dir mal die Seite hier an da steht alles drin.
http://www.strassenverkehrsamt.de/kfz-zulassung-kurzzeitkennzeichen

Du darfst mit dem Kennzeichen Überführungsfahren, fahrten zum TÜV und Probefahrten machen, dann war es halt eine Probefahrt für dich ;)

Zitaterlaubte Fahrten
Kurzzeitkennzeichen sind nicht ortsgebunden. Es darf also an einem Ort zugelassen werden und dann an einem evtl. abweichenden Standort des Fahrzeuges montiert werden. Mit einem Kurzzeitkennzeichen dürfen aber nur folgende Fahrten unternommen werden:
o für Probefahrten
o Überführung eines Fahrzeuges vom Kaufort zum Wohnort
o Vorführtermin beim TÜV oder Dekra



Verfasst am: 02.09.2010, 11:09
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So ein Mist da war wieder jemand schneller :D
pn
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Beiträge: 9487
02.09.2010, 11:10
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Ja gut, an die Ausrede hab ich nicht gedacht Markus :P
Nachweisen können sie dir ja nichts.


pn
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02.09.2010, 11:11
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Is doch mit den roten das Gleiche. Ich darf Probefahrten (wg. Motor oder zumVorführen) Überführungsfahrten und fahrten zu Treffen machen. Ich mach halt immer Probefahrten :P

pn email
Administrator 

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02.09.2010, 11:25
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Wenn zugegeben hast, dass Du zu Deiner Schwester gefahren bist, hast Du schlechte Karten gehabt. Deswegen immer hübsch den Mund halten. Aber im Grunde kannst Du nachträglich auch immer noch sagen, dass es eine Probefahrt war.

Ich weiß eh nicht was das soll. Der Wagen ist schließlich versichert und (hoffentlich) verkehrssicher. Aber da hätten sie ja sonst auch nach schauen können. Die sollen mal lieber Verbrecher jagen. Die Polizei hat scheinbar nichts besseres zu tun. :dumb:


pn email
Senior 

Name: Micha
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02.09.2010, 18:45
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mir fehlen auch die wörter....
was glaubt ihr, könnten die noch etwas anhängen, außer der steuern??

wo könnte ich gegebenfalls anrufen, um mich zu beschweren, direkt bei der polizei?? gilt die probefahrt auch nach dem kauf? ich könnte ja sagen, dass mein vater das auto geholt hat und ich dann die probefahrt bei mir in der stadt?!


pn
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02.09.2010, 18:47
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Mach Dich mal nicht verrückt. Das geht wenn sowieso erstmal vor Gericht. Was die Polizei sagt ist unerheblich.

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Gast 
05.09.2010, 09:40
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