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Trainee 
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04.01.2015, 13:11
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Hallo allerseits und einen schönen Sonntag euch, und zwar habe ich eine Frage diesbezüglich Kurzzeitkennzeichen.
Es geht darum das ich mir morgen Kurzzeitkennzeichen besorgen muss ich aber noch nicht den originalen Fahrzeugschein und Brief besitze, geht das auch mit einer Kopie beim Amt oder wollen die jetzt unbedingt das Original sehen.
Fahrzeug wurde noch nicht bar bezahlt was aber morgen soweit sein sollte vertraglich geregelt da Auto noch bis morgen angemeldet ist.

Vielleicht hat von euch schon Jemand damit Erfahrungen gemacht

Mit freundlichen Grüßen


pn
Premium-Member 

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04.01.2015, 13:19
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Muss ja mit Kopie gehen... Sonst könnte man nie wieder ein Auto kaufen und überführen. Jedesmal müsste der Verkäufer mit zur Zulassungsstelle um die Kennzeichen mit zu holen.
Du musst m.E. nur zu jeder Zeit des Betriebes vom Fahrzeug nachweisen können das eine gültige HU vorliegt. Desweiteren wird der Fahrzeugtyp glaube ich aktuell bereits durch die ZS eingetragen.


pn
Trainee 
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Beiträge: 28
Wohnort: Waiblingen
04.01.2015, 13:24
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Okay das hört sich ja gut an ja Fahrzeugdaten habe ich durch die Kopie und vorhandenen tüv kann ich auch nachweisen.
Danke für deine Antwort


pn
Premium-Member 

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Beiträge: 6158
05.01.2015, 18:07
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Sag mal bitte bescheid, ob alles so geklappt hat und was die Leute vom Amt wollten bzw. Wenn was es für Probleme gab.

pn
Trainee 
Anmeldedatum: 21.12.2014
Beiträge: 28
Wohnort: Waiblingen
05.01.2015, 20:59
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Also war heute beim landratsamt sammt Kopie vom Fahrzeugschein der aber nicht benötigt worden ist, die nette Dame am Schalter erklärte mir das es wohl erst am 1.04.2015 greift und man den Rosa Fahrzeugschein noch selber bis dahin ausfüllen kann.
Ab dann nur noch mit Fahrzeugschein ob es dann mit Kopie geht wusste sie allerdings noch nicht, sie meinte aber höchstwahrscheinlich.
Hat alles noch super geklappt.


 
image.jpg
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pn
Premium-Member 

Anmeldedatum: 08.05.2009
Beiträge: 6158
05.01.2015, 21:10
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Ach stimmt.Das greift erst ab 1.4.2015

pn
Gast 
05.01.2015, 21:10
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