» Kurzzeitkennzeichen nur noch mit Tüv und AU

Wann zahlt Versicherung, nach Unfall? Ermittlungen abgeschlossen, keine Reaktion!Neuen Thread eröffnenNeue Antwort erstellennach Unfall auf Sport umrüsten
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06.10.2014, 05:44
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Der Bundestag hat beschlossen, dass ab 1.1.2015 Kurzzeitkennzeichen nur noch an Fahrzeuge mit gültigem Tüv ausgegeben werden. Wenn diese Regelung eintritt, wird es ganz schön leer auf den Treffen, fahren ja viele mit den beliebten Kzkz.

Ein Hoffnungsschimmer ist diese Online Petition, die ich durch Zufall gefunden habe: https://www.openpetition.de/petition/online/kurzzeitkennzeichen-weiterhin-ohne-tuev-und-au
Vllt kommen ja doch soviele Unterschriften zusammen, wäre auf jeden Fall für ne gute Sache. Z.B. auch, wenn man ein auto ohne Tüv kaufen und nah Hause fahren will - ohne zu Trailern.


pn
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06.10.2014, 05:53
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Normalerweise waren diese Kennzeichen doch auch dafür vorgesehen, das Fahrzeuge damit zum TÜV gefahren werden können, wenn sie diesen eben noch nicht haben.
Wie soll das dann gemacht werden?
Soll ich mir dann immer nen Anhänger und ein entsprechendes Auto mit Kupplung organisieren, um ein fahrfähiges Auto zum TÜV zu schaffen?
Die werden sich auch bedanken, wenn da nur noch Autos und Anhänger auf ihrem kleinen Hof stehen.

Das mit den Treffen ist dann auch recht bitter und wie soll man sonst auch Probefahrten vor dem TÜV machen?

Ich persönlich halte das auch für völligen Schwachsinn.


pn
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06.10.2014, 07:05
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Und aus Euren Posts kann man schon etwas ableiten, weshalb das gemacht wird: damit eben KEINE rollenden Ruinen oder nicht zulassungsfähig veränderte Autos im Straßenverkehr bewegt werden mit den KZK. Fahrten zum TÜV sind mit KZK meines Wissens aber immer noch möglich.

pn
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06.10.2014, 15:00
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Ich verweise mal auf DIESEN THREAT

Dort haben wir schon ausführlich Diskutiert.

Wäre schön, wenn du einen Link zu der Aussage "ab 1.1.2015" hättest, da bis jetzt noch niemand was darüber lesen konnte, bis auf den Versuch des Beschlusses.


pn
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06.10.2014, 17:23
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Hier der Link:
http://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2014/0301-0400/335-14%28B%29.pdf?__blob=publicationFile&v=1

Alles klar, den Threat hab ich nicht gesehen, habe auch nicht unter allgemein geschaut, sondern lediglich bei Verkehrsrecht, wo diese Diskussion eher hingehört.


 1x  bearbeitet
pn
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17.12.2014, 10:00
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pn email
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18.12.2014, 14:07
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Sieht leider schlecht aus mit der Petition....

pn
Gesperrt 
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Beiträge: 362
25.12.2014, 10:40
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Diese Regelung tritt laut der zulassungsstelle bei mir erst ab 1.4.15 in Kraft.

Da einfach zu viel Mist gebaut wurde, laut deren Aussage.
Ab da gibt's dann nur noch mit gültigem tüv bericht und fahrzeugschein die kurzzeit kennzeichen.

Um ein Fahrzeug zum tüv zu bringen, meinetwegen nach dem Kauf ohne tüv, wird es ausnahme Regelungen geben.

Wie genau die aussehen, ist jedoch bislang noch nicht genau bekannt.

Davon ab soll es die Möglichkeit geben, ein orts fremdes kennzeichen zu übernehmen beim Halter wechsel. Heißt du wohnst in Hamburg, kaufst nen auto in Berlin und kannst die nummern bei der ummeldung behalten. Fährst also dann mit Berliner nummern in Hamburg rum. Dazu wird dann nur der Schein, tüv bericht sowie kennzeichen benötigt. Vorteil soll in den Kosten liegen, wird natürlich günstiger.

Und es soll in 2015 die Möglichkeit geben, nen auto online ab zu melden. Hier ist jedoch kaum was bekannt . Denn in meinen Augen und der Mitarbeiter der zulassungs Stelle schreit das grade zu maxch Betrugs und Missbrauchs möglichkeiten. Bin sehr gespannt, was sich der Staat da einfallen lässt.


pn
Gast 
25.12.2014, 10:40
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