» Nur noch mit TÜV und Fahrzeugdaten: Der Bundesrat hat Änderungen für das Kurzzeitkennzeichen beschlo

thread frage?Neuen Thread eröffnenNeue Antwort erstellenwintermöhre hat husten... peugeot 106..
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30.09.2014, 13:18
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D.P.Komisch, auf keiner offiziellen Seite ist irgendwas davon zu lesen und auch die in-offiziellen Seiten wissen nichts davon. Zumindest konnt ich nichts finden. Motor-Talk ist für mich keine Referenz. Haben irgendwie nen "Bild" Charakter für mich.

Also ich habe davon schon in Tageszeitung gelesen. Hier das ganze Machwerk:

http://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2014/0301-0400/335-14.pdf?__blob=publicationFile&v=1


pn
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03.10.2014, 02:15
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SaschaOF
D.P.Komisch, auf keiner offiziellen Seite ist irgendwas davon zu lesen und auch die in-offiziellen Seiten wissen nichts davon. Zumindest konnt ich nichts finden. Motor-Talk ist für mich keine Referenz. Haben irgendwie nen "Bild" Charakter für mich.

Also ich habe davon schon in Tageszeitung gelesen. Hier das ganze Machwerk:

http://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2014/0301-0400/335-14.pdf?__blob=publicationFile&v=1

Danke für den Link!

Ok, ich muss gestehen, dass ich keine Tageszeitung lese. In den digitalen Medien hab ich bis jetzt noch nicht weiter davon zu sehen bzw. zu hören bekommen.

Soweit ich es beurteilen kann, ist die PDF von dir die Ausarbeitung über das Thema, was wie geändert, wer bezahlt und welche Geldeinbußen auf die Länder, Bund und Komunen zukommen wird.

Ich kann mir aber irgendwie nicht vorstellen, dass das wirklich kommen wird, da der Rattenschwanz der hinter den kalkulierten 5 Mille steht, einfach viel zu lang wird. Zumal die 5 Mille ja nur die Versicherungssteuer ist. Den Betrag kannst mal direkt x 5 nehmen.

Das die Versicherungen das angestoßen haben denke ich auch net. Für die ist das ein ziemlich großes Geschäft mit den KZK, zumal es für sie auch eine Bindung darstellt, zwecks Anrechnung des Betrages auf die Haftpflicht bei Anmeldung. Hatte mich da mal mit meinem Versicherungsonkel drüber unterhalten und er meinte, dass er Täglich zwischen 20 und 50 KZK-Versicherungen verkauft. Das rechnest mal 60 - 80 € (je nach Versicherung), dann kommt da eine Summe raus, bei der sich die Versicherung selbst ins Knie schießen würde. Zumal, wenn jemand Mist mit den KZK anrichtet gehen die sofort auf Versicherungsbetrug, da du bei der Anmeldung der KZK (zumindest bei uns) den Grund angeben musst für die du die KZK brauchst. Sagst du "Tüv" oder "Probefahrt" nimmt dir das keiner ab, wenn du mit den Dingern Nachts um 1 durch die Gegend gondelst. Da ist die Rennleitung bei uns mittlerweile gut hinterher, weil eben schon viel Mist damit gelaufen ist in der Vergangenheit.


pn
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03.10.2014, 03:18
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stussyDas heist aber wiederrum das ich mir extra von einen tüver oder einer werkstatt schriftlich geben muss das ich einen termin habe. Ansonsten kann ich bei der zulassung wohl kaum beweisen das ich zum tüv fahre. Schön doppelte arbeit...

Und die Versicherungsbestätigung nicht vergessen ...
Steht zum Thema Werkstatt- und TÜV-Fahrten ebenfalls drin, dass diese vorliegen muss.

Meine Meinung ...
Erneuter Regulierungswahn zu gunsten der Automobil-Lobby ...


pn
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03.10.2014, 11:47
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der staat lässt sich ganz andere summen durch die hände gehen, und verschenkt und verballert 5 million in 3 minuten, 5 millionen sind für die kein argument. es ist in dieser beziehung einfach ein enormer druck der versicherungs lobby aufgebaut wurden, da die ja nunmal das risiko tragen müssen, und glaub mal,zur not zahlen die diese 5 millionen mit kusshand ;)

mich hat es sowieso schon immer gewundert das wir in einem durch und durch verkorksten land wie deutschland ne regelung haben die so offen und gut ist, war ja klar das das auch weg muss, der bürger braucht kontrolle :D


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03.10.2014, 19:23
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ZitatFahrzeuge ohne gültige Hauptuntersuchung dürfen nun mit der Fünf-Tageszulassung nicht mehr im Straßenverkehr bewegt werden. Nur die Fahrten zur Prüforganisation oder zur Werkstatt sind erlaubt. Das funktioniert allerdings mit entwerteten Kennzeichen und der Bestätigung einer KFZ-Versicherung.

Wie bitte?
Ich habe mir Kurzzeitkennzeichen besorg weil meine HU seit 1,5 Jahren abgelaufen ist. (mein Swap ist eine unendliche Geschichte)
Die Karre ist angemeldet und zahle Versicherung.
Das brauche ich wohl gar nicht? Schreiben von der Versicherung, dass ich von meiner Wohnung zur Werkstatt und TÜV fahren darf und das war's?
Das fände ich aber mal super! :D

So wie ich das verstehe kann man nach wie vor ein beliebiges Fahrzeug ohne TÜV mit Kurzzeitkennzeichen zum TÜV und Werkstätten bringen.
Bisher konnte man sich frei bewegen, das ist nun eingeschränkt.
Dass Probefahrten nicht mehr möglich sind, stört mich allerdings schon.
Ein abgemeldetes Fahrzeug von privat kaufen geht dann wohl nur noch ohne Probefahrt.

edit: Termin bei der Werkstatt zum Nachziehen der Radmuttern, sollte gehen.


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03.10.2014, 21:21
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Man kann auch andere Regeln machen.
Ich habe Unterschrieben,
wer will kann auch!

https://www.openpetition.de/petition/online/kurzzeitkennzeichen-weiterhin-ohne-tuev-und-au


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03.10.2014, 22:40
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Ich habe auch eben.

Dass die Fahrzeugdaten schon bei Aushändigung der KZK eingetragen werden, ist ja ok.
Dazu mal ein paar Kontrollen, dass es keine Spaßfahrten gemacht werden und alle "Probleme" der alten Regelung sind gelöst.


pn
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04.10.2014, 06:41
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:suspekt: Soweit reicht mein Denkvermögen irgendwie nicht.
Ich will mir ein Auto kaufen, muss ja logischerweise Nummernschilder mitnehmen.
Da muss aber Tüv sein... Blabla, wie soll man das organisieren ohne das Auto vorher gesehen zu haben. Der Autohändler gibt ja die Papiere auch nicht aus der Hand.
Was soll das alles...


pn
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04.10.2014, 08:23
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Na ist doch klar gehst zum Autohaus finanzierst bei dem und nimmst Auto mit ganz einfach

pn
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04.10.2014, 12:20
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Das ist genau dasselbe Spielchen, wie mit der Abwrackprämie: um alte Autos von den Straßen zu bekommen, prämiert man deren Verschrottung oder erschwert deren Verkauf.

pn
Gast 
09.01.2015, 08:03
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