» Nur noch mit TÜV und Fahrzeugdaten: Der Bundesrat hat Änderungen für das Kurzzeitkennzeichen beschlo

thread frage?Neuen Thread eröffnenNeue Antwort erstellenwintermöhre hat husten... peugeot 106..
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02.01.2015, 16:10
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Ich dachte erst zum 1.4.?

pn
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02.01.2015, 16:49
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RallyemanOha - eben erst gelesen.

Bedeutet also, ich kann z.B. keine Autos aus Deutschland mehr mit der eVB-Nummer (auch Versicherungsbestätigung genannt) in eines unserer Nachbarländer überführen, wenn es keinen TÜV hat ? Bzw. wenn, dann fahre ich unversichert ?


Das war sowieso nicht legal. Die Kurzzeitkennzeichen hatten offiziell nur Gültigkeit in Deutschland. Fürs Ausland gibt's keinen Versicherungsschutz


pn
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02.01.2015, 17:21
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Da liegst du falsch gibt extra versicherungen fürs ausland für kurzeitkennzeichen macht halt nur nicht jede versicherung

pn
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02.01.2015, 20:06
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percybananiDa liegst du falsch gibt extra versicherungen fürs ausland für kurzeitkennzeichen macht halt nur nicht jede versicherung

Es gibt doch für die Ausfuhr von Fahrzeugen die speziellen Ausfuhrkennzeichen mit dem roten Rand.

Mit dem neuen Kurzzeitkennzeichen entfallen also viele Autokäufe am Wochenende. Die Behörden haben ja dann nicht mehr auf.


pn
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02.01.2015, 20:32
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wuseldusel
percybananiDa liegst du falsch gibt extra versicherungen fürs ausland für kurzeitkennzeichen macht halt nur nicht jede versicherung

Es gibt doch für die Ausfuhr von Fahrzeugen die speziellen Ausfuhrkennzeichen mit dem roten Rand.

Mit dem neuen Kurzzeitkennzeichen entfallen also viele Autokäufe am Wochenende. Die Behörden haben ja dann nicht mehr auf.

Genau, danke. Darum sind die gelben nur für die innerdeutschen Überführungen und Probefahrten erlaubt. Grenzverkehr war damit verboten.


pn
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02.01.2015, 21:36
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mx-ryd3rIch dachte erst zum 1.4.?
So ist es auch.
Kurzzeitkennzeichen ab dem 1. April 2015


pn
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02.01.2015, 23:16
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Zitateine gültige Hauptuntersuchung (HU)/Sicherheitsprüfung (SP) nachgewiesen wird und

Was ist denn mit einer Sicherheitsprüfung gemeint? Dazu finde ich dort nichts.


*edit: Ach das ist für Nutzfahrzeuge, die Frage hätte ich mir auch sparen können :)


 1x  bearbeitet
pn
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03.01.2015, 00:08
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Gelbe Nummernschilder mit der "Länderkarte" waren schon immer dafür da Autos ins Ausland zu bringen :P Die Roten sind Zollkennzeichen, wenn man EU-Zollgebiet verlässt.
Mit den Gelben und der "Länderkarte" darfst du aber z.b. keine Autos HOLEN, das ist verboten.


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03.01.2015, 13:09
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ja so siehts aus es gibt einmal die fünf tages kennzeichen mit gelben rand (wo es eben extra ausländische versicherungen für gibt)
und dann nochmal die roten zollkennzeichen die aber nicht zu vergleichen sind mit den gelben schildern ;)


pn
Master 
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06.01.2015, 05:37
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Is doch super.somit sind Ali und Marek gezwungen tüv auf ihren schrott zu geben.
Das das dann zu 99% schwarz tüv sein wird is auch kla...
Und das soll die straßen sicherer machen?

Die automobil herrsteller schreiben so schlechte verkaufszahlen wie noch nie.
Was aber auch logisch is wenn mann doppelt so schnell und doppelt soviel produziert aber die abnehmer zahl die selbe bleibt oder sogar weniger wird.wer kann sich denn jeute nochn neuwagen leisten?
Wer will denn überhaupt so ne autopiloten kiste?dann kann ick mir auchn taxi rufen wenn ich eh nich selber fahre...

Die alten kisten sollen vonne straße.der bürger soll sich verschulden bei den banken und sichn neuwagen kaufen.
Steuereinnahmen und volle bank tresore damit wa dann wider irgend son behinderten "eu rettungsschirm" auswerfen können wenn irgendwer wider mal seine staatskasse verzockt!

Ick sag nur: "unter meiner führung wird es keine pkw maut geben."


pn
Gast 
09.01.2015, 08:03
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