» Nur noch mit TÜV und Fahrzeugdaten: Der Bundesrat hat Änderungen für das Kurzzeitkennzeichen beschlo

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04.10.2014, 12:53
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Das ist ein guter Ansatz! Wenn die Idee aus der Automobilindustrie kommt, macht es mehr Sinn als ein Vorstoß der Versicherungen.

Ich bin gespannt, ob es sich wirklich durchsetzen wird. Ich kann es mir einfach net vorstellen.


pn
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04.10.2014, 13:02
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Hab bisher auch nirgends was finden können ab wann das gelten soll.

Aber wie schon mehrfach gesagt wurde... für deutsche Verhältnisse war das bisher wirklich zu einfach. War eine Frage der Zeit :-(

Denke dadurch wird sich jetzt der Kennzeichenmissbrauch in eine andere Richtung verlagern und der ein oder andere wird einfach die Kennzeichen vom anderen angemeldeten Auto nehmen. :/


pn
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21.10.2014, 17:25
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jmd news dazu?
würde mich auch brennend interessieren wie es diesbezüglich aussieht...


pn
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21.10.2014, 17:35
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Ist im September beschlossen worden. Gilt ab 01.01. wenn ich das noch richtig im Kopf hab

pn
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21.10.2014, 17:37
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okay gibt es denn da eine quelle die zu 100% verlässlig ist?

pn
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21.10.2014, 17:40
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HIER ist der Beschluss

pn
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21.10.2014, 17:44
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okay grad mal überflogen dann wird es wohl so werden.

pn
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02.12.2014, 23:47
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Oha - eben erst gelesen.

Bedeutet also, ich kann z.B. keine Autos aus Deutschland mehr mit der eVB-Nummer (auch Versicherungsbestätigung genannt) in eines unserer Nachbarländer überführen, wenn es keinen TÜV hat ? Bzw. wenn, dann fahre ich unversichert ?

Fand das war eine tolle, einfache Möglichkeit bislang.

Oder kann ich das Kurzkennzeichen gar nicht mehr beantragen ohne TÜV?

Das kontrolliert online ja bislang niemand ....


pn
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03.12.2014, 00:40
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RallyemanOha - eben erst gelesen.

Bedeutet also, ich kann z.B. keine Autos aus Deutschland mehr mit der eVB-Nummer (auch Versicherungsbestätigung genannt) in eines unserer Nachbarländer überführen, wenn es keinen TÜV hat ? Bzw. wenn, dann fahre ich unversichert ?

Fand das war eine tolle, einfache Möglichkeit bislang.

Oder kann ich das Kurzkennzeichen gar nicht mehr beantragen ohne TÜV?

Das kontrolliert online ja bislang niemand ....

Du musst die Fahrzeugdaten angeben. Normalerweise konnte man die selbst eintragen, wird geändert. Wie es am Ende aussieht weiß noch niemand. Ich vermute mal, dass man den Fahrzeugschein oder zumindest den HU Bericht vorweisen muss und auf Grund dessen die Fahrzeugdaten eingetragen werden.

Fakt ist, es ist noch nicht raus, wie am Ende was gemacht werden wird. Momentan muss man zur Zulassungsstelle um die Dinger zu beantragen. Dabei wird sicher alles geprüft. Wie es aussieht mit der Online Zulassung, die später neben der Online Abmeldung, kommen wird, bleibt abzuwarten.


pn
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02.01.2015, 15:41
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pn
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09.01.2015, 08:03
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