» Nur noch mit TÃœV und Fahrzeugdaten: Der Bundesrat hat Änderungen für das Kurzzeitkennzeichen beschlo

thread frage?Neuen Thread eröffnenNeue Antwort erstellenwintermöhre hat husten... peugeot 106..
23678>
AutorNachricht
Elite 

Fahrzeug: Sommer - ej1/ Winter impreza :)
Anmeldedatum: 25.03.2012
Beiträge: 1468
Wohnort: Dresden
29.09.2014, 20:05
zitieren

ZitatNur noch mit TÜV und Fahrzeugdaten: Der Bundesrat hat Änderungen für das Kurzzeitkennzeichen beschlossen

Berlin – Private Überführungs- oder Probefahrten mit abgemeldeten Fahrzeugen waren bisher kein Problem. Die Zulassungsstellen bieten speziell dafür das Kurzzeitkennzeichen an: Für rund 75 Euro ist der Wagen fünf Tage lang versichert und darf am Straßenverkehr teilnehmen. TÜV und AU sind keine Bedingung für das 03er- oder 04er-Blech, nur verkehrstauglich muss das Auto sein.

So viel Freiheit gibt es im Straßenverkehr selten. Deshalb kam es häufig zu Missbrauch. Mit einem Kennzeichen wurden oft mehrere Autos oder nicht eintragungsfähige Umbauten bewegt. Das soll sich nun ändern: Der Bundesrat hat einer neuen Regelung zugestimmt.

KURZZEITKENNZEICHEN: NUR NOCH MIT TÃœV

Nach dem Beschluss vom 19. September 2014 muss der Antragssteller bei der Zulassungsstelle Auskünfte zum Fahrzeug machen. Alle Daten werden maschinell in den Fahrzeugschein eingetragen. Bisher durfte das nachträglich und handschriftlich geschehen. Damit will das Verkehrsministerium vermeiden, dass ein Kennzeichen für mehrere Fahrzeuge genutzt wird.

Der Bundesrat ergänzt, dass das Bußgeld für einen nicht mitgeführten Fahrzeugschein auf 20 Euro erhöht werden soll. Immerhin: Jede Zulassungsstelle darf jetzt ein Kurzzeitkennzeichen ausgeben, nicht mehr nur die Filiale im heimatlichen Zulassungsbezirk.

Fahrzeuge ohne gültige Hauptuntersuchung dürfen nun mit der Fünf-Tageszulassung nicht mehr im Straßenverkehr bewegt werden. Nur die Fahrten zur Prüforganisation oder zur Werkstatt sind erlaubt. Das funktioniert allerdings mit entwerteten Kennzeichen und der Bestätigung einer KFZ-Versicherung.

ERSCHWERTER KAUF UND VERKAUF VON ABGEMELDETEN FAHRZEUGEN

Damit wird es noch schwerer, abgemeldete Fahrzeuge ohne TÜV zu kaufen. Ein Transport auf eigener Achse ist für Privatpersonen fast unmöglich. Käufer sind auf Anhänger oder Speditionen angewiesen.

Besonders schwer trifft diese Regelung einige Tuner und viele Sammler: Eine Ausfahrt zum Treffen ist mit Kurzzeitkennzeichen nur dann möglich, wenn der TÜV den Blech-Schatz abgenickt hat. Viele Schrauber nutzten die freie Regelung für eine ausgiebige „Probefahrt“, wenn die Plakette längst abgelaufen war.

Laut Angaben der Auto Bild sollen durch die neue Regelung 40 Prozent weniger Kurzzeitkennzeichen ausgegeben werden. Der Bund erwarte Mindereinnahmen von rund fünf Millionen Euro.
Quelle: http://www.motor-talk.de/news/neue-auflagen-fuer-das-fuenf-tage-blech-t5068657.html#!page=1

Bei motortalk gibts dafür schon eine rege Diskussion!

Ich finde es ne Frechheit auch wenn die Kennzeichen ab und zu missbraucht worden sind, die meisten und ich auch selbst Schonmal haben diese für die fahrzeugsuche gebraucht! Auch viele Oldie Fans nutzten diese um an schönen Tagen ihre Schätze auszufahren! Diese sind meist in nem top Zustand!

Im Endeffekt geht es meiner Meinung nach darum den privaten fahrzeugmarkt weiter einzustampfen da man mehr auf die Händler angewiesen ist und da gibt's Steuereinnahmen! Mal schnell was holen und erstmal dran bauen ist ohne Vitamin b mit roten Kennzeichen unmöglich geworden....

Was denkt ihr ?


pn
General 

Anmeldedatum: 11.12.2005
Beiträge: 3481
Wohnort: Lautertal
29.09.2014, 20:35
zitieren

Ich denk das wird für viele zum Problem werden.

pn
Elite 

Name: Rocco
Geschlecht:
Fahrzeug: ehmals CRZ jetzt Lexus GS450h 13"
Anmeldedatum: 12.05.2012
Beiträge: 2237
Wohnort: Berlin
29.09.2014, 20:44
zitieren

Das Positive dadran ist dieser satz:
" Immerhin: Jede Zulassungsstelle darf jetzt ein Kurzzeitkennzeichen ausgeben, nicht mehr nur die Filiale im heimatlichen Zulassungsbezirk."

Ansonsten echt ne ganz schöne Eingrenzung im gebraucht ver und ankauf..


pn
Veteran 
Name: Dominik
Fahrzeug: ep3 rhd, eg3
Anmeldedatum: 20.07.2013
Beiträge: 774
Wohnort: 88131 lindau
29.09.2014, 21:01
zitieren

Wie soll ich jetz mein abgemeldetes auto ohne tuev zum tuev bringen?... vorallem wenns den tuev nicht besteht hahaha dummes deutschland, hauptsache den menschen das leben schwer machen.

pn
General 

Anmeldedatum: 11.12.2005
Beiträge: 3481
Wohnort: Lautertal
29.09.2014, 21:18
zitieren

TschivitschWie soll ich jetz mein abgemeldetes auto ohne tuev zum tuev bringen?... .

ZitatFahrzeuge ohne gültige Hauptuntersuchung dürfen nun mit der Fünf-Tageszulassung nicht mehr im Straßenverkehr bewegt werden. Nur die Fahrten zur Prüforganisation oder zur Werkstatt sind erlaubt.


pn
Premium-Member 

Name: Basti
Geschlecht:
Fahrzeug: Deine Mudda
Anmeldedatum: 10.02.2008
Beiträge: 6971
Wohnort: Springe
29.09.2014, 21:34
zitieren

Das heist aber wiederrum das ich mir extra von einen tüver oder einer werkstatt schriftlich geben muss das ich einen termin habe. Ansonsten kann ich bei der zulassung wohl kaum beweisen das ich zum tüv fahre. Schön doppelte arbeit...

pn
General 

Name: Matthias
Fahrzeug: EJ1, EJ8, CL9, Starlet P9, FK2 Tourer
Anmeldedatum: 28.08.2011
Beiträge: 3040
Wohnort: Elbflorenz
29.09.2014, 22:47
zitieren

Schade, aber war zu erwarten. Das KZK war eine gesetzliche Grauzone, die eindeutig geregelt werden musste...

pn
Premium-Member 

Name: Kai
Geschlecht:
Fahrzeug: EJ6@ B18C4 Turbo , CL7 daylie driver
Anmeldedatum: 24.05.2009
Beiträge: 655
Wohnort: Itzehoe
30.09.2014, 01:06
zitieren

Ab wann wird das in Kraft treten?

pn
Elite 
Geschlecht:
Fahrzeug: Legend Coupé, Honda e, Civic e:HEV Advance
Anmeldedatum: 19.02.2007
Beiträge: 2089
Wohnort: OF
30.09.2014, 06:56
zitieren

Sorry, aber ich kann es verstehen. Und ich kann mir sogar vorstellen, dass diese Regelung originär nicht von Amtsseite angestoßen wurde - sondern von den Versicherungen, welche ein nicht kalkulierbares Risiko mit der Versicherung dieser KZK hatten und aus meiner Sicht den Hauptvorteil daraus haben. Das Risiko ist nun eingegrenzt auf zumindest halbwegs verkehrstaugliche Fahrzeuge.

Im privaten Fahrzeugmarkt dürfte der Verkäufer hierdurch mehr Probleme haben als der Käufer.


 1x  bearbeitet
pn
Senior 

Name: Daniel
Geschlecht:
Fahrzeug: Civic EJ9, A6 4B, Megane III
Anmeldedatum: 20.05.2013
Beiträge: 392
Wohnort: Wettenberg
30.09.2014, 12:54
zitieren

Komisch, auf keiner offiziellen Seite ist irgendwas davon zu lesen und auch die in-offiziellen Seiten wissen nichts davon. Zumindest konnt ich nichts finden. Motor-Talk ist für mich keine Referenz. Haben irgendwie nen "Bild" Charakter für mich.

Ich glaube nicht, dass der Staat sich 5 Millionen und mehr durch die Lappen gehen läßt und sowas durchsetzt. Ich wäre allerdings dafür, dass die Fahrzeugdaten auf der Zulassungsstelle maschinell eingetragen werden. Das man dies selbst machen konnte war nämlich für die meisten Leute ein Freibrief.


pn
Gast 
09.01.2015, 08:03
zitieren

Mach mit!

Wenn Dir die Beiträge zum Thread "Nur noch mit TÃœV und Fahrzeugdaten: Der Bundesrat hat Änderungen für das Kurzzeitkennzeichen beschlo" gefallen haben oder Du noch Fragen hast oder Ergänzungen machen möchtest, solltest Du Dich gleich bei uns anmelden:



Registrierte Mitglieder genießen die folgenden Vorteile:
✔ kostenlose Mitgliedschaft
keine Werbung
✔ direkter Austausch mit Gleichgesinnten
✔ neue Fragen stellen oder Diskussionen starten
✔ schnelle Hilfe bei Problemen
✔ Bilder und Videos hochladen
✔ und vieles mehr...


Neuen Thread eröffnenNeue Antwort erstellen
23678>
Ähnliche BeiträgeRe:
Letzter Beitrag
Kurzzeitkennzeichen nur noch mit Tüv und AU
Der Bundestag hat beschlossen, dass ab 1.1.2015 Kurzzeitkennzeichen nur noch an Fahrzeuge mit gültigem Tüv ausgegeben werden. Wenn diese Regelung eintritt, wird es ganz schön leer auf den Treffen, fahren ja viele mit den beliebten Kzkz. Ein...
[Verkehrsrecht]von BNR_
7
581
25.12.2014, 10:40
fastep
Kurzzeitkennzeichen - Rotes Kennzeichen noch was anderes??
hoi, ich muss bald meinen neuen ED7 ca. 80km weit fahren und wollte ihn evtl. ein Kurzzeitkennzeichen geben für ne Woche oder so dass ich ihn noch etwas länger fahren kann :) mit wieviel muss ich da rechnen bei der Führerscheinstelle? und gibts...
[Civic 96-00]von c0rn
5
1.442
25.06.2007, 11:09
c0rn
Eh6/Eg2 Fahrzeugdaten/Maße
Für manche Crx fahrer vllt. interessant. ...
[Performance]von Vtec-Power
0
764
12.04.2008, 12:35
Vtec-Power
Bundesrat beschließt Winterreifenpflicht
Moin Autofreaks, Heute ist es also passiert, der Bundesrat hat die Winterreifenpflicht beschlossen. Kernpunkte: - Reifen muss mit M+S gekennzeichnet sein und über die bekannte Profiltiefe verfügen (>=4mm) - Der Reifen muss dann montiert...
Seite 2, 3, 4, 5 [Allgemein]von Woll-E
43
2.009
07.12.2010, 12:33
uffi
Kurzzeitkennzeichen
Hi.. möchte mein civic nen paar tage anmelden weil der dringend bewegt werden muss.. :yes: ´Kann ich den OHNE tüv und AU und mit uneigetragenen Bodykit für ne Woche anmelden?? Wenn ja was kostet das ungefähr ? Gruß Marc...
[Allgemein]von *HondaFan*
7
1.263
30.10.2007, 08:07
Der_Ronny
[Hilfe]  Kurzzeitkennzeichen FAQ
Da ich mich in den letzten Monaten reichlich damit beschäftigt habe, kann ich euch einiges darüber erzählen. Im Prinzip ist es ganz einfach. To-Do-Liste Doppelkarte von der Versicherung holen mit dem Vermerk "Kurzzeitkennzeichen"...
Seite 2, 3, 4 [StVZO & TÃœV]von Mattes
33
11.230
26.04.2013, 09:12
Crawnight
Kurzzeitkennzeichen
Wie es geht is Klar (Deckungskarte ca.50€ und Kennzeichen 20€) aber hab ma gehört das man zu seiner Versicherrung gehen kann bei der man seinen angemeldet hat und sich da umsonst sone 50€ Deckungskarte holen kann. Das kann ich mir nur...
Seite 2, 3 [StVZO & TÃœV]von Black-Undercover
26
1.246
13.05.2010, 21:53
Der_Ronny
Kurzzeitkennzeichen
Servus Leute, ich weiß das Thema ist durchgekaut ... jedoch finde ich nicht die passende Antwort auf meine Frage: ich habe ein unschlagbares Angebot für einen civic, möchte es gerne abholen, JEDOCH kein TÜV und abgemeldet. SO ich habe keinen hänger zur...
Seite 2 [StVZO & TÃœV]von Civic.Freax
14
595
01.12.2015, 20:25
phobos
Kurzzeitkennzeichen
Hallo dringende Frage, wegen der Überführung meines verkauften Toyota Auris. Seit 1.4.2015 gibts ja Neuregelungen bei der Überführung des Fahrzeugs. Wie mach ich das jetzt? Der neue Besitzer ist 500 km weit entfernt und ich möchte nicht dass er über...
Seite 2 [StVZO & TÃœV]von EarL_VTEC
10
486
16.12.2015, 21:29
corallus28
kurzzeitkennzeichen
sers leute..weiss zwar net ob ich hier ganz richtig bin aba ich probiers etz einfach mal...und zwar hab ich vor 2monaten meinen crx abgemeldet weil ich ihn neu machen lassen hab und so (war auf mei mum angemeldet)...etz wollt ich mir a...
Seite 2 [StVZO & TÃœV]von and1@crx
13
1.123
24.11.2010, 14:00
and1@crx
Sponsor: Top Design Shop
Top Design Shop

© 2004 - 2024 www.maxrev.de | Communities | Impressum |