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05.02.2007, 16:36


ist in meinen augen ne frechheit ...kann doch nicht angehen da se dir in die karre fahren und dann sagen joa pech gehabt ...kennste keinen der ne werkstatt hat ?
der es dir reparieren und dann halt in rechnung stellen könnte ...du verstehst =
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05.02.2007, 16:54


da nützt dir nicht mal mehr was die verkehrsrechtsschutzversicherung. totaler nonens. aber wieder mal typisch deutschland. und wenn du nicht auf arbeit kommst weil du dir das reparieren nicht leisten kannst wirst entlassen und das zahlt auch keiner. und nach dem urteil werden sich so einige versicherungen richten. leider. mfg
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05.02.2007, 17:05


man man man typisch deutschland mal wieder... ich hoffe mir passiert so ein mist nur nie..
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05.02.2007, 18:13


   BaldoPanus schrieb:
ist in meinen augen ne frechheit ...kann doch nicht angehen da se dir in die karre fahren und dann sagen joa pech gehabt ...kennste keinen der ne werkstatt hat ?
der es dir reparieren und dann halt in rechnung stellen könnte ...du verstehst =


Ich bin ja selbst in einer tätig hab aber nicht über eine abrechnen lassen sondern erst den Anschaffungswert - restwert überwiesen bekommen.
Und ich hab ja soweit repariert damit er wie im vorherigen Zustand aussieht bzw besser. Sobald das fahrzeug rep. ist macht der gutachter ein foto im reparierten zustand und schickt das ein und schreibt noch bisschen was dazu (gutachter ist bekannter von mir).

Doch den Restwert was noch ein bündel geld ist :x bekomm ich ebn nicht raus vor 6 monaten... Und den aufenthalt in der werkstatt, leihfahrzeug, teil der rep. kosten usw. bleib ich ebn derzeit drauf sitzen auf den Kosten...

Find das auch ne frechheit bin schließlich der geschädigte :wall:
Naja mein gutachter macht sich schlau ob noch ne möglichkeit offen steht aber er meint 6 monate warten komm ich wohl nich drum herum :x
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05.02.2007, 18:16


jetzt kannst 6 monate mit nem kaputten auto rumfahren hab ich das richtig verstanden?
auser du lässt es reparieren von deinem geld..(was man ja erstmal haben muss, weis ja nicht wie schlimm der schaden ist)

aber is mal wieder wie du schon sagst ne totale frechheit was die sich erlauben...
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Master 

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05.02.2007, 18:20


Nein das auto ist repariert und ich hab alle resource ausgeschöpft weil es hiess ich bekomms ja gleich wieder zurück... jetzt will ich ebn das geld was mir abgeht wieder haben aber bekomms ebn nicht :x

Auto ist zum glück wieder tip top :yes:
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05.02.2007, 18:31


   Vtec-Power schrieb:
   Kordova schrieb:
   Zitat:
"Sehr geehrter Herr ....,

analog dem BGH-Urteil vom 23.05.2006 - VI ZR 192/05 - muss der Geschädigte nachweisen, dass das Fahrzeug mindestens für 6 Monate von ihm weiter benutzt wird. Erst danach hat er Anspruch auf die vollständige Erstattung der fikitiven Rep.kosten. "


Also, wenn du den Schaden reparieren lässt bezahlen sie wie immer.
Nur wenn du dir den Schaden auszahlen lassen willst gilt das Zeug mit den 6 Monaten. Jedenfalls verstehe ich das unter "fiktive Rep.-Kosten".


Na aber nur so springt ein kleines + raus wenn du auszahlen lässt statt direkt über die werkstatt abrechnen zu lassen was nicht so toll ist...

Keiner wirds anders machn hoff ich ;)

Warum beschwert Ihr euch alle...es gibt eine Möglichkeit den Schaden bezahlt zu bekommen und das ist indem Ihr das reparieren lasst und dann halt kein Plus macht. Also könnt ihr euch nicht beschweren das Ihr auf den Kosten sitzen bleibt wenn diese Möglichkeit besteht. Das alles mit "Plus machen" und Schaden auszahlen lassen ist ja im Prinzip auch "Beschiss" (ich würds aber auch so machen :hrhr: ). Nun ist dies halt nicht mehr möglich. Also beim ersten lesen dieses Beitrags dacht ich ja auch "was fürn Beschiss", aber wenn Ihr natürlich nur aufs "Plus machen" ausseit, dann geht das halt nicht mehr (so einfach). Also reparieren lassen und bezahlen lassen...macht ihr zwar kein Plus, aber Ihr könnt nicht sagen das der Schaden nicht bezahlt wird. ;)
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05.02.2007, 18:47


   McKinley schrieb:
   Vtec-Power schrieb:
   Kordova schrieb:
   Zitat:
"Sehr geehrter Herr ....,

analog dem BGH-Urteil vom 23.05.2006 - VI ZR 192/05 - muss der Geschädigte nachweisen, dass das Fahrzeug mindestens für 6 Monate von ihm weiter benutzt wird. Erst danach hat er Anspruch auf die vollständige Erstattung der fikitiven Rep.kosten. "


Also, wenn du den Schaden reparieren lässt bezahlen sie wie immer.
Nur wenn du dir den Schaden auszahlen lassen willst gilt das Zeug mit den 6 Monaten. Jedenfalls verstehe ich das unter "fiktive Rep.-Kosten".


Na aber nur so springt ein kleines + raus wenn du auszahlen lässt statt direkt über die werkstatt abrechnen zu lassen was nicht so toll ist...

Keiner wirds anders machn hoff ich ;)

Warum beschwert Ihr euch alle...es gibt eine Möglichkeit den Schaden bezahlt zu bekommen und das ist indem Ihr das reparieren lasst und dann halt kein Plus macht. Also könnt ihr euch nicht beschweren das Ihr auf den Kosten sitzen bleibt wenn diese Möglichkeit besteht. Das alles mit "Plus machen" und Schaden auszahlen lassen ist ja im Prinzip auch "Beschiss" (ich würds aber auch so machen :hrhr: ). Nun ist dies halt nicht mehr möglich. Also beim ersten lesen dieses Beitrags dacht ich ja auch "was fürn Beschiss", aber wenn Ihr natürlich nur aufs "Plus machen" ausseit, dann geht das halt nicht mehr (so einfach). Also reparieren lassen und bezahlen lassen...macht ihr zwar kein Plus, aber Ihr könnt nicht sagen das der Schaden nicht bezahlt wird. ;)


Falsch, hätte ich so reparieren lassen das es wie angegebn im gutachten steht beim teuren lackierern, spangler, Reifendoc usw. dann wär ich auf den vollen kosten sitzen geblieben bzw. würde drauf sitzen bleiben :x
Zum glück bin günstig weggekommen ;)

Und wer nicht + machen will nachsonem unfall der hat was locker im kopf ;)

Wie gesagt muss ich leider warten... :(
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05.02.2007, 18:51


Sorry, dass ich mich hier einfach so dazwischen drängle.

Mein kleiner EG4 wurde letztes Jahr zum Tot.schaden. Nu musst ich wieder auf die Suche gehen, was alles Geld und Zeit gekostet hat. Da habe ich extra einen Kredit aufgenommen, um mir ein Auto kaufen zu können, was mehr als doppelt so viel kostet, damit ich mir im Fall eines Falles nicht gleich wieder ein neues Auto kaufen muss.

Sagen wir mal, mir knallt einer rein und der Restwert des Autos ist 2000 Euro, bei einem Widerbeschaffungswert von 4500 Euro. Wenn ich die Posts richtig gelesen habe, würde ich für den konkreten Fall vorerst lediglich 2500 Euro sehen und muss die Rep. aus eigener Tasche vorfinanzieren. Für mich wäre das existensgefährdent, da ich den Kredit grad so bekommen habe und kein Spielraum mehr vorhanden ist. Muss täglich 190 km fahren und müsste mir dann wohl vor Ort ein Zimmer nehmen. Ich glaube die Richter, die dieses Urteil gefällt haben, leben fernab jeder Realität. Gehen die davon aus, dass jeder noch ein paar Tausender angelegt oder sonst wo hat. Da kann man echt nur reinkloppen.
:nunu:
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Master 

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05.02.2007, 19:00


   civicchen schrieb:
Sorry, dass ich mich hier einfach so dazwischen drängle.

Mein kleiner EG4 wurde letztes Jahr zum Tot.schaden. Nu musst ich wieder auf die Suche gehen, was alles Geld und Zeit gekostet hat. Da habe ich extra einen Kredit aufgenommen, um mir ein Auto kaufen zu können, was mehr als doppelt so viel kostet, damit ich mir im Fall eines Falles nicht gleich wieder ein neues Auto kaufen muss.

Sagen wir mal, mir knallt einer rein und der Restwert des Autos ist 2000 Euro, bei einem Widerbeschaffungswert von 4500 Euro. Wenn ich die Posts richtig gelesen habe, würde ich für den konkreten Fall vorerst lediglich 2500 Euro sehen und muss die Rep. aus eigener Tasche vorfinanzieren. Für mich wäre das existensgefährdent, da ich den Kredit grad so bekommen habe und kein Spielraum mehr vorhanden ist. Muss täglich 190 km fahren und müsste mir dann wohl vor Ort ein Zimmer nehmen. Ich glaube die Richter, die dieses Urteil gefällt haben, leben fernab jeder Realität. Gehen die davon aus, dass jeder noch ein paar Tausender angelegt oder sonst wo hat. Da kann man echt nur reinkloppen.
:nunu:


Richtig du würdest nur 2500€ vorerst sehen :x :yes:

Sollte dann die rep. kosten viel zu hoch werden dann lohnt nur noch das auto auf totalschadenbasis aufzuscreiben und grade mal so den widerbeschaffungswert einzustreichen sonst kommst sogar ins minus zwecks der teuren rep. kosten
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Gast 

14.02.2007, 14:31


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