» Rost am Jazz Bj 09 und Pannenstatistik 2009

ADAC Pannenstatistik 2013 mal wieder SchlusslichtNeuen Thread eröffnenNeue Antwort erstellenMein Jazz GG3 Sport :D Felgen druff!
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AutorNachricht
Senior 
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16.04.2011, 12:17
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cv135....
Stellt der fest das andere Fahrzeuge gleicher Bauart das auch haben,kannst du dein Recht voll vergessen,dann ist es kein Mangel im Sinne der Garantie.
"Dann ist es kein Mangel im Sinne der Garantie" :laugh:
Weshalb schreibst Du über Rechtliches, da Du doch keine Ahnung hast?

Ein Mangel liegt dann vor, wenn sich der PKW nicht zur gewöhnlichen Verwendung eignet. Die gewöhnliche Verwendung ist die Gebrauchsfähigkeit, also vor allem auch die Zulassungsfähigkeit.

Wenn der PKW, wegen der Lenkung, nicht zugelassen werde kann, ist das ein Mangel. Er hat die Plakette neu, super technische Untersuchung....

Ob alle anderen Jazz auch so sind ist VÖLLIG egal, entscheidend sind die technischen Vorgaben. Honda kann doch nicht 100.000 defekte Jazz herstellen und sagen, ece-norm? Uns egal, alle unsere Jazz sind so, also kein Mangel.

Was passiet bei einem Unfall, wenn die Versicherung sagt, dass Wauzi grob fahrlässig gehandelt hat, weil er ein nach ece-Norm defektes Auto bewegt hat? Könnte ins Auge gehen, was?

Geh zum Anwalt oder nicht, mehr gibt es dazu nicht zu schreiben.


pn
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16.04.2011, 17:18
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also ich habe den aktuellen Jazz GG3 Sport..
der wagen bei der probefahrt ein 1.2 L hatte es nicht, sonst hätte ich ihn eher nicht gekauft, der Leihwagen den ich hatte lenkte ebenfalls normal!
also muss meine Lenkung ja defekt sein!


pn
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16.04.2011, 18:02
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@Tracid:
Du hast das aktuelle Facelift-Modell?
Beobachtest Du auch die Rostsache an Deinem Wagen?

Bitte, denn ich habe den Jazz noch nicht abgeschrieben .....


pn
Veteran 

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17.04.2011, 07:35
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Hazz

Ein Mangel liegt dann vor, wenn sich der PKW nicht zur gewöhnlichen Verwendung eignet. Die gewöhnliche Verwendung ist die Gebrauchsfähigkeit, also vor allem auch die Zulassungsfähigkeit.
Wenn der PKW, wegen der Lenkung, nicht zugelassen werde kann, ist das ein Mangel. Er hat die Plakette neu, super technische Untersuchung....
Ob alle anderen Jazz auch so sind ist VÖLLIG egal, entscheidend sind die technischen Vorgaben. Honda kann doch nicht 100.000 defekte Jazz herstellen und sagen, ece-norm? Uns egal, alle unsere Jazz sind so, also kein Mangel.
Was passiet bei einem Unfall, wenn die Versicherung sagt, dass Wauzi grob fahrlässig gehandelt hat, weil er ein nach ece-Norm defektes Auto bewegt hat? Könnte ins Auge gehen, was?
Geh zum Anwalt oder nicht, mehr gibt es dazu nicht zu schreiben.

Also ich fasse mal zusammen.
Wauzi hat den alten Jazz,der neue hat ja eine komplett geänderte Servolenkung.
Das verwirrt aber sehr,wenn er hier postet.
Der Tüv findet keinen Mangel.
Laut Wauzi haben es andere alte Jazz auch so.

nun zu dir Hazz.
Wo steht das der Jazz nicht zugelassen werden kann?
Ob alle Jazz das haben oder nicht ist im Sinne der Garantie eben NICHT egal.
Du solltest aber nochmal genau lesen,was ich geschrieben habe.
Wenn es ein Mangel im Sinne der techn Richtlinien von PKW´s ist,dann kannst du das eben nicht über Garantie machen,dann muß das kba verständigt werden bzw. der Hersteller verklagt werden.
Der leitet dann eine Rückrufaktion ein.Die wiederum hat nichts mit der Garantie zu tun.
Weiterhin frage ich mich warum 10000ende Jazzfahrer nicht diesen Mangel festgestellt haben und der Tüv hat bei 3,5 und 7 jahren bei der Lenkung eine Mängelquote von 0,0 % beim Jazz.Schnitt liegt bei 0,6/1,6 und 2 %.

Also wenn es so ein GRAVIERENDER Mangel ist,warum hat das noch kein TÜV Prüfer,Hondahändler,KBA,Honda usw gemerkt und eine Rückrufaktion veranlasst?

Wenn es nur eine bestimmte Serie hatte,dann kann Wauzi beweisen,das es ein Garantiefall ist.
Hier kann eben ein Video und das Forum helfen eine eindeutige Antwort zu finden.
Man muß es aber genau vergleichen können.
Sobald man zum Anwalt geht und wegen einer Garantie oder Gewährleistungsmangel streitet,wird immer mit anderen Wagen verglichen.

Im Bereich der Automobile erfolgen Rückrufaktionen nach den Regeln des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes. Eine Rückrufpflicht besteht demzufolge wenn von einem Mangel eine plötzliche, unvorhersehbare, unabwendbare und unmittelbare ernste Gefahr ausgeht. Daher betrifft ein Rückruf in der Regel sicherheitsrelevante Bauteile wie Lenkung, Bremsanlage, Fahrwerk, Motor sowie Airbags und Sicherheitsgurte.


pn
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17.04.2011, 08:27
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wauzi kommt aus Österreich, aber dem dortigen TÜV fällt es aber genauso wenig wie dem deutschen auf, denn der TÜV kontrolliert nicht ob die Servolenkung oder die Rückstellung funktioniert. Oder fährt Dein Prüfer mit Deinem Auto um den Block. Das hat mir übrigens auch der TÜV telefonisch bestätigt. Sowas muss der Fahrer dem Prüfer sagen, sonst fällt es nur durch Zufall auf, wenn der Prüfer z.B. aus der Prüfungshalle rausfährt.

Das KBA ist übrigens nicht zuständig, solange es nur Einzelfälle sind, allerdings scheint es ja hier eher ein Massenproblem zu sein. Wie hoch die Fehlerquote tatsächlich ist wäre zu klären.

Und der Hersteller kann rechtlich übrigens auch nicht belangt werden, zumindest nicht von wauzi. wauzi hat seinen Wagen von einem Händler erworben und nicht vom Hersteller. Nur dieser Vertrag ist rechtlich relevant und nichts anderes. Was der Hersteller oder wer auch immer dazu sagt ist dagegen völlig irrelevant. Wenn dann verklagt er den Händler und der muss wiederrum zusehen wie er mit dem Hersteller zurecht kommt. Das ist aber nicht mehr das Problem von wauzi.

Und warum man kein Gutachten oder Vergleich braucht habe ich schon geschrieben. Der Wagen entspricht nicht der ECE Richtlinie. Ein Hersteller muss sich aber an diese halten, wenn er innerhalb der EU Fahrzeuge auf dem Markt bringen möchte.


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17.04.2011, 10:56
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mgutt....
Und warum man kein Gutachten oder Vergleich braucht habe ich schon geschrieben. Der Wagen entspricht nicht der ECE Richtlinie. Ein Hersteller muss sich aber an diese halten, wenn er innerhalb der EU Fahrzeuge auf dem Markt bringen möchte.
Das meine ich auch.

Ein Vergleich mit anderen Jazz ist nicht nötig, da es hier um die Nichteinhaltung einer gesetzlichen Vorschrift geht.

Wauzi könnte auch was zum Thema beitragen und beim TÜV vorfahren und mal nachfragen ob die Lenkung so in Ordnung ist. Kann ja sein, dass der TÜV-Mann das nicht untersucht hat.


pn
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17.04.2011, 16:06
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HazzWauzi könnte auch was zum Thema beitragen und beim TÜV vorfahren und mal nachfragen ob die Lenkung so in Ordnung ist. Kann ja sein, dass der TÜV-Mann das nicht untersucht hat.

So würde ich es auch machen. Ich würde ganz offen sagen, dass der Händler behauptet, dass das normal sei und er eine Bestätigung von einem unabhängigen Fachmann haben möchte. Im Härtefall kostet das 30,- EUR, wenn er es nicht sogar umsonst macht. Und vielleicht kann man dann auch direkt was schriftliches bekommen.


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17.04.2011, 17:54
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@Hazz
kein facelift 04/11, sondern 1.4 L 50 Jahre Edition Sport GG3 aus china, zulassung 10.03.11...
wegen angst vor rost war ich auch schon bei händler, da die türen und sonstige ecken sehr dünn und nicht mit klarlack versiegelt sind, sowie farbliche unterschiede vorhanden sind....zu sehen ist aktuell noch nix von rost..der hänlder hat für alles ne story die für honda spricht..und alles in ordnung sei...


pn
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17.04.2011, 20:24
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Tracid..der hänlder hat für alles ne story die für honda spricht..und alles in ordnung sei...
F & B?


pn
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17.04.2011, 20:42
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Mal so nebenbei gerfragt:
Haut Wauzi schon eine Achsgeometriemessung mit Nachlauf gemacht?

Der Nachlauf beeinflusst bei mehrspurigen Fahrzeugen zusammen mit der Spreizung die Rückstellkräfte gelenkter Räder und den Sturz bei Kurvenfahrt.
* Fehlerauswirkung:
* Nachlauf zu positiv: hohe Lenk- und Haltekräfte
* Nachlauf zu negativ: schlechte Lenkungsrückstellung, anfällig auf Reifenfehler (Konizität, Winkeleffekt), kann zum Schiefziehen führen – Radflattern – seitenwindempfindlich
* Nachlauf rechts/links unterschiedlich: anfällig auf Schiefziehen.



Der Tüv hat bei uns so eine Art Vorrichtung,die die Lenkung einmal durchdreht.
Rückstellkräfte werden da natürlich nicht gemessen.
TüV Prüfer fahren nicht immer Probe,aber bei getunten Kisten und Hinweisen auf Fehler fahren die definitiv Probe.

Und natürlich ist für Wauzi der Händler der Ansprechpartner und haftend.
Der Händler wiederum wendet sich dann an den Hersteller und gibt die eventuell gewandelte Karre zur Untersuchung zurück.
Es gibt einen FRV Fahrer im Forum der flatternde Räder hatte,hat vor Gericht verloren.Da es nach einem Vergleich mit anderen Fahrzeugen angeblich Stand der Technik ist.
Und ja er klagte auf Wandlung des Fahrzeuges gegen den Händler,das muß Wauzi dann auch machen,wenn er sicher ist,das es nicht Stand der Technik ist.
Wenn das nichts nützt bleibt ihm nur der Weg zum europ. Gerichtshof.

Einzelfall:
Laut Wauzi haben es aber alle Jazz,was ich momentan nicht nachprüfen kann.
Wenn es aber alle Jazz haben sollten,nützt dir die Klage auf Wandlung nichts,weil du Sie verlieren wirst.

Mangelbedingung Stand der Technik:
Ein Fahrzeug muss dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Andernfalls liegt ein Mangel vor. Die Schwierigkeit in der Praxis besteht hierbei darin, dass die entsprechende Beurteilung i.d.R. nur von einem Sachverständigen vorgenommen werden kann.
Dieser Sachverständige vergleicht immer mit anderen Fahrzeugen.


Ich denke Wauzi du solltest einfach mal zum TÜV fahren und direkt fragen und vorführen.
Ich werde aber nächste Woche mal ein paar Runden mit einem 2006 Jazz drehen und mal mit anderen Fahrzeugen vergleichen.


pn
Gast 
31.05.2013, 17:22
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