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| Fortgeschrittener Geschlecht: Fahrzeug: Honda Civic MB3 '00 / VW Golf Cabrio IV 1.6 '00 / VW Golf Hatch III 1.8 '96 Anmeldedatum: 11.06.2017 Beiträge: 178 Wohnort: Nürnberg | zitieren Hallo an alle, wie ihr aus meinen anderen Threads ja schon wisst habe ich vor mir ein Coupe (wie ich mal hatte) zu besorgen und dieses dan mittels eines Swaps von einem H22 oder G23 Frankenstein zu "optimieren". Zusammen soll das ganze ca. 230-270 Pferdchen bringen. Darum gehts hier aber nicht, dazu bitte im anderen Thread posten bei bedarf. Jetzt gibt es zweierlei optionen beim '98er Coupe. Es gibt den 2L CG4 mit 147 PS und den 3L CG2 mit 200 PS. Karosserietechnisch bis auf kleinigkeiten baugleich, Fahrwerk, Bremsanlage, Innenausstattung usw. alles gleich. Nun die Frage: Wenn ich auf die oben genannte Leistung kommen möchte und dies auch eintragen will, macht es mehr sinn den CG2 zu kaufen und dort einen 4-Zylinder zu swapen oder gibt es kein Problem den CG4 auf so eine Leistung zu steigern? Ich frage jetzt nicht weil ich nicht weis ob das ding die Belastung aushält sondern ob sich das problemlos eintragen lässt? Den 200 PS auf 250 sind halt 25 %, das ist eben was die Tüv Eintragung angeht sehr schmackhaft. Jedoch was den Umbau angeht dann wohl komplizierter. Wobei ich hier ja einen ganzen zerlegten CG4 bei mir in der Garage habe und dies sich nur in etwas mehr arbeit äußert. Beim CG4 mit 147 PS auf 250 sind wir schon bei 70 % Leistungssteigerung. Der TÜV Regel nach wie ich mich erinnern kann ist über 40 % eine Dauerfestigkeit durch einen Rennstreckentest nachzuweisen was ja eigentlich total teuer und überzogen ist. Wie ist hier mit dem Gleichteilenachweis, weil so gesehen ist ja der 3L baugleich, aber wie weis ich dem TÜVler das nach? Habt ihr da für mich einen Tipp? Mit freundlichen Grüßen Omonomonowez |
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General ![]() Name: Oliver Geschlecht: Fahrzeug: 21 Honda e ZC7, 23 Civic Type R FL5 Anmeldedatum: 24.04.2012 Beiträge: 4783 Wohnort: Brandenburg | zitieren geh doch hin zum Prüfer und frag ihn wie er es hanen will. |
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Master ![]() Geschlecht: Fahrzeug: Civic EJ2,EM2,CW2 und CU2 Anmeldedatum: 13.02.2011 Beiträge: 8747 Wohnort: Krefeld | zitieren Das ist leider zu kompliziert und aufwändig. |
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| Senior Anmeldedatum: 24.01.2021 Beiträge: 222 Wohnort: Hamburg | zitieren Wie hast du dir überhaupt die Eintragung eines Frankenstein Motors vorgestellt. Da wird der Prüfer ein Abgasgutachten verlangen. |
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| Fortgeschrittener Geschlecht: Fahrzeug: Honda Civic MB3 '00 / VW Golf Cabrio IV 1.6 '00 / VW Golf Hatch III 1.8 '96 Anmeldedatum: 11.06.2017 Beiträge: 178 Wohnort: Nürnberg | zitieren Genau so habe ich mir das auch vorgestellt. Deswegen denke ich ja auch teils nach ob ich einen H22 swappe und dann diesen Buchsen einsetzen lasse. Ich will ihn nur nähmlich wege dem FRM nicht. Frage anders gestellt: Wie lassen sich den die Jungs den B20 VTEC eintragen? Ist doch auch a Frankenstein? Zu den anderen Vorschlägen: Aktuell habe ich keinen Prüfer mit dem ich solche Ubauten besprechen kann. Beim RHD Speedmaster habe ich schon beratung erhalten, die ist jedoch sehr allgemein gehalten. Deswegen Frage ich gerne parallel in beiden Richtungen, a Forum und a Prüfstelle. Um hier ein allgemeinen Stand zu erhalten. Im Forum sind deutlich mehr leute Unterwegs die mit sowas zu tun hatten als ein Prüfer der Sachen in seinem Leben eingetragen hat. Deswegen habe ich spontan erstmal hier gefragt. Gruß |
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General ![]() Name: Oliver Geschlecht: Fahrzeug: 21 Honda e ZC7, 23 Civic Type R FL5 Anmeldedatum: 24.04.2012 Beiträge: 4783 Wohnort: Brandenburg | zitieren Du glaubst also dass sich der Prüfer danach richtet was im Forum geschrieben wird? ![]() |
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| Fortgeschrittener Geschlecht: Fahrzeug: Honda Civic MB3 '00 / VW Golf Cabrio IV 1.6 '00 / VW Golf Hatch III 1.8 '96 Anmeldedatum: 11.06.2017 Beiträge: 178 Wohnort: Nürnberg | zitieren Nein, sondern im Forum sind Leute die sich durchaus die Sachen schon mal eintragen lassen haben. Es kann sein dass es bei einem anderen Prüfer genauso geht. Oder deinerseits unlogisch gedacht? |
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| Master Name: Tobias Geschlecht: Anmeldedatum: 28.10.2006 Beiträge: 5491 Wohnort: Pfalz | zitieren Einfach Tüv anschreiben und diese nennen dir normalerweise einen auf solche Eintragungen geschulten Mitarbeiter in deiner Nähe. Mit diesem machst du dann einen Termin und du musst ihm ganz genau Erläutern was du vor hast. Nur so kannst du sicher sein, dass es am Ende auch funktioniert. https://www.tuev-nord.de/de/privatkunden/ratgeber-und-tipps/tuning-anbau-umbau/auto-und-motorrad-tuning/ |
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Premium-Member ![]() ![]() Name: louis Geschlecht: Fahrzeug: 3x EJ9 (1x B18c6+ek9 Sachen )/ 1x CRX EE8@B20vtec/ 1x ATR CH1(sold)/ 1x 3gen Civic AG, 3x 1gen Crx A Anmeldedatum: 17.08.2009 Beiträge: 2037 Wohnort: 35066 fkb | zitieren Also wegen einem H23 Frankenstein würde ich mal hier gucken .... ---> https://www.maxrev.de/schrott-wiederverwertungs-motor-projekt-alias-h23c-h23c2-session-202-t393379.htm Ich baue gerne so “Frankenstein“ Zeugs, aber in Deutschland egal was legal zu fahren gerade auf der Straße ist halt nicht möglich. Klar könntest du ben H22 stock eintragen lassen, bzw auch die mehr Leistung, aber ich denke mit veränderten Teilen odersogar verändertem Hubraum wird es sehr schwer.. Also mein Tipp, serien H22 eintragen lassen und glücklich sein bzw danach deine Sachen verändern und illegal unterwegs sein. an alle ist es so viel schlimmer die Betriebserlaubniss wegen eines Motors zu verlieren oder wegen eines Leuchtmittels was verblasst ist bzw falsche Watt zahl drinnen |
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| Fortgeschrittener Geschlecht: Fahrzeug: Honda Civic MB3 '00 / VW Golf Cabrio IV 1.6 '00 / VW Golf Hatch III 1.8 '96 Anmeldedatum: 11.06.2017 Beiträge: 178 Wohnort: Nürnberg | zitieren
Servus Headshot, von dir habe ich eigentlich auch gehofft hier etwas zu hören, da ich ja gesehen habe dass du so ein Experte in Sachen Frankenstein bist. Gut d.h. Legal ist eigentlich ein Frankenstein in DE nicht möglich. Daraus würde ich zunächst deine Empfehlung raushören einen H22 einzubauen und dann später diesen zu Tunen Ich mein es ist halt bei einem H22 grundsätzlich weniger auffällig (Optisch) wenn man diesen verbaut und einträgt und später frisiert (Saugmotor) als wenn man jetzt einen F23 SOHC eintragen lässt und später einen DOHC Kopf draufwirft, da ist dan ziemlich klar das gepfuscht worden ist. Folgender blöder Gedanke: Was passiert eigentlich wenn man gleich einen F23 mit DOHC Kopf aufbaut zunächst ohne großes Tuning. Diesen abstimmt dass er annähernd Werte wie ein F23 liefert. Dann zum Prüfer geht mit dem Fahrzeugschein vom dem F23 spender. Ich mein der kennt ja nicht die gesamte Produktpalette des Honda oder? Wenn da auf dem Block F23 Steht und der Werte wie ein F23 liefert dann ist das ja für ihn nicht auffällig. Oder was denkt ihr dazu? Grundsätzlich bin ich gegen etwas illegal zu machen. Aber so nach und nach merkt man ja dass die Lichter in DE da grundsätzlich recht dunkel sind was die Möglickeiten angeht Tuning durchzuführen und diesen dann auch "rentabel" eintragen zu lassen. Frage mich dann immer wie die ganzen Turboumbauten wo teilweise Leistungssteigerungen von bis zu 300 % gemacht werden eingetragen werden. Deine Frage zur Betriebserlaubniss: Ich glaube das ist Jacke wie Hose. Es ist eigentlich auch egal ob du die Betriebserlaubnis entzogen bekommst, dass bekommt man ja wieder hin. Das blöde ist dann wenn du mal Fährst und irgendwas passiert und du bist nicht schuld, wirst aber als schuldig gesprochen weil bei dir Änderungen festgestellt wurden die mööööööglicherweise dazu geführt haben dass der Unfall passiert ist. Das kann man leider nicht voraussehen da man oft an einem Unfall nicht unbedingt immer selber schuld ist. Gruß OMON 1x bearbeitet |
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