» Zu starke Tieferlegung = Gefährdung des Straßenverkehrs!!!

Punkte/Strafe verkaufen?!?!Neuen Thread eröffnenNeue Antwort erstellenUNFALL brauche einen rat
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Senior 

Name: Andre
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12.05.2011, 04:45
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Also ich würde das wohl auf folgende Art klären denn das mit den 110mm ist totaler quatsch weil wenn du dir das überlegst wie hoch das wäre dann würde keiner mehr sein Fahrzeug tieferlegen. :-)

Geh mal zu dem Tüv Mann um die Ecke oder zu einem deines Vertrauens vieleicht auch nen KFZler ist ja recht egal. Lass dir bestätigen das sowas totaler Quatsch ist. Geh damit zu den Herren in jetzt weiß blau und sag denen was dazu. Am besten vom Tüver nen kleinen Zettel geben lassen als Bestätigung und fertig.

Wenns auch nix bringt dann würde ich wohl auch zum Anwalt greifen denn ich finde sowas ne Frechheit.

Wir hatten bei uns auch einen im Ort der musste sogar seinen Kat nen Stückchen höher legen damit sein Corsa a die vorgeschriebenen 50mm bodenfreiheit dort einhällt. Mit dem Ding wärst du nirgends mehr über 110mm Bordsteine gefahren. Man muss sich das ja mal überlegen das sind 11cm das ist für mich hier im Osten einfach nur ne normale Tieferlegung.

Im C4 von meinem KFZler ist ebenfalls nen Gewindefahrwerk und der liegt ebenfalls locker unter den gelaberten 110mm Mindesthöhe.

Das ist einfach nur nen Typ der wohl langeweile hatte und sich dich zum Opfer genommen hat. So ne Flach..... gibts bei uns hier auch zu genüge wir hatten hier auch schon so lustige Kontrollen die endeten auf sehr interessante Weise.

z.B.

Polizeikontrolle

Beamter: Sie wissen schon das Ihr Fahrzeug tiefergelegt ist.
Mein Kumpel: Natürlich ist der Tiefergelegt und stellen Sie sich mal vor da sind sogar Alufelgen drauf und nen Sportauspuff drunter.
Beamter: Ja aber sie haben eine Tieferlegung das darf man doch nicht steigen Sie mal aus und Papierkram her bla bla.
Mein Kumpel: Erstmal ist der Spaß eingetragen. Zweitens hast du keine Mütze auf und solange das nicht passiert ist bleib ich hier sitzen dann das ist schöner und drittens wenn Sie mir jetzt noch erzählen das meine Gummis von den Felgen nicht so hoch sind wie die auf Ihrer VW Schleuder und Sie der Meinung sind das ist auch nicht erlaubt dann sollten Sie ganz sicher mal 2-3 Wochen bei der Dekra zur Schulung gehen. Ich jedenfalls mit 13 Jahren Berufserfahrung als KFZler werde bestimmt wissen was ich mache.

Gott die Fre*** von dem Beamten war der Wahnsinn. XD Ich hab mich so zerschossen im Auto das ging gar nicht. Der hat den dort so abtreten lassen. Der Tag war dann gerettet das wurde noch den ganzen Abend in geselliger Runde ausgewertet.

Du darfst dir manches halt einfach nicht gefallen lassen. :-) Wenn du nen netten Tüver hast und das wirklich soweit alles rechtens von deiner Seite war und du ja Überführungskennzeichen hattest dann können die was die wollen.

Deine Aufgabe wär halt zu aller erst mal den Tüver anzusteuern und das zu regeln.

Wir haben letzte Woche auch erst nen Swift GTI und nen Rover GTI überführt und die waren beide ohne Tüv und mit diversen Mängeln da ist ne Tieferlegung garantiert nichts dagegen. Der Rover war so laut das man bei 100 beim Überholen im Swift GTI gedacht hat man sitzt selbst im Rover das ging gar nicht. :-P

mfg


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12.05.2011, 05:39
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Wirdwohl auslegungssache werden ob ich den Fall gewinne oder nicht, werde mich erstmal vom Anwalt beraten lassen und evtl. nochmal zum Tüv fahren...

pn
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12.05.2011, 09:40
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Wenn du eine Rechtschutz hast, drauf ankommen lassen.

pn
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Hab ich leider nicht, sonst wär ich schon beim Anwalt gewesen bevor die Anzeige überhaupt da war...

pn
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12.05.2011, 13:47
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@BOTKINN
kannste mir das was du bekommen hast vom BKA mit ´´Maßgeblich sind die Bestimmungen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) sowie der gültigen internationalen Regelungen und Richtlinien. Diese Vorschriften definieren keine Mindestbodenfreiheit. Insofern muss auf die Allgemeinen Festlegungen der StVZO Bezug genommen werden, nach denen ein Fahrzeug so gebaut und ausgerüstet sein muss, dass der verkehrsübliche Betrieb niemanden schädigt oder mehr als unvermeidbar gefährdet, behindert oder belästigt.´´´
ausdrucken bzw einscannen?
am besten das ganze blatt!
weil das ist sehr sehr hilfreich für mich.
würdest auch was bekommen
kannst deinen namen auch weg machen.hauptsache von dem typen welcher das geschrieben hat muss drauf sein.


pn
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12.05.2011, 17:16
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Werde es einscannen und vielleicht mal im Gutachten Bereich hochladen :)

pn
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12.05.2011, 17:59
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das wäre echt top!aber bitte bitte nicht vergessen

pn
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12.05.2011, 19:33
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Wenn nichts passiert erinner mich dran, geht schnell bei mir ;)

...da fällt mir gerade ein: ...das schreiben hab ich beim Anwalt gelassen... :-/



Verfasst am: 19.03.2012, 08:17
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Soooo liebe Leute:

Die Gerichtsverhandlung ist gelaufen, und was soll ich sagen? ...ich bin von meinen 3 Punkten und der Anzeige wegen gefährdung des Straßenverkehrs nicht runter gekommen.

Auch wenn es offiziell keine vorgeschriebene Bodenfreiheit gibt, muss man wenn es zu einer Gerichtsverhandlung kommt zusätzlich noch einen Gutachter hinzuziehen, der bestätigt das durch die Bauweise des Fahrzeuges keine Gefährdung entsteht. Also wenn ihr nicht rechtsschutzversichert seid, lasst es besser mit den zu extremen Tieferlegungen, so ein Gutachten kostet ca. 1500€.

Die Tatsache, dass in Sachen Bodenfreiheit ein Maß von 80mm unter Berücksichtigung eines noch verbleibenden Restfederwegs nicht unterscritten werden sollte, bedeutet zwar, das es ofiziell nicht verboten ist sein Auto tiefer zu legen, besonders da der verbleibende Restfederweg durch die Tieferlegung ja gleichzeitig auch abnimmt, aber vor Gericht reicht es nunmal nicht allein wenn man nachweisen kann das man kein Gesetz gebrochen hat. Da hilft auch kein Schreiben vom KBA.

Der Polizist hat dann auch nochmal auf die Tränendrüse gedrückt und der Richterin was erzählt von wegen es hätte letzt erst einen tödlichen Unfall gegeben bei dem ein ähnlich tiefes Fahrzeug aufgrund einer Sprurille aufgesetzt hätte und ausgehebelt wurde und blaaaablabla...

...das ein Auspuff ein Gummigelagertes Fahrzeugteil ist was garnicht in der Lage dazu wäre das Auto auszuhebeln, oder aufgrund der Bauweise im falle eines aufsetzen auch nicht abgerissen werden könnte, intressiert da keinen mehr...

Und auch mit Roter Nummer muss das Auto der StvZo entsprechen, d.h. alle Teile müssen eingetragen oder mit vorhandener ABE sein, und das Auto muss auch sonst den Zulassungsbedingungen entsprechen.

Von einer Beschwerde gegen die Polizisten habe ich abgesehen, da sonst das nächste arme Würstchen das von denen angehalten wird nacher wirklich wegen irgendeiner lapalie die Karre stehen lassen muss...

...und freue mich gleichzeitig auf die nächste Kontrolle, da ich mittlerweile Rechtsschutzversichert bin, was ich nur jedem empfehlen kann, kostet für Verkehrsrecht ca. 90€ im Jahr, hätte sich jetzt nur durch diesen fall schon auf die nächsten 5 - 6 Jahre gelohnt... ...mal abgesehen davon das ich jetzt nen Eintrag wie ein "Schwerverbrecher" im Verkehrsregister stehen habe...
pn
Gesperrt 
Anmeldedatum: 25.03.2012
Beiträge: 8
25.03.2012, 08:59
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Es gibt gewisse Dinge, die eine Tieferlegung per Gesetz beschränken.
Siehe dazu hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Bodenfreiheit
Die einfachste Prüfmöglichkeit ist die Mindesthöhe des Kennzeichens von 20 cm vom Boden bis zur Unterkante des Kennzeichens: § 10 Abs. 7 FZV http://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__10.html


 1x  bearbeitet
pn
Gast 
02.04.2012, 18:34
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