» Strafbarkeit von Verkauf "nicht zugelassener Fahrzeugteile innerhalb Deutschlands"

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Name: Arto
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10.03.2013, 14:48
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Armes Deutschland!

pn
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10.03.2013, 15:03
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RaccoonDann hast du §22a Satz 2 StVZO nicht wirklich gelesen, da steht eindeutig drin, das der Verkauf verboten ist. Der Gerichtsbeschluss ist "nur" nochmal eine Klarstellung. Das Gesetzt, hier die StVZO besteht ja schon länger ;) Somit ist das sehr wohl auch für den Handel bindend!

Doch hab ich

(2) Fahrzeugteile, die in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein müssen, dürfen zur Verwendung im Geltungsbereich dieser Verordnung nur feilgeboten, veräußert, erworben oder verwendet werden, wenn sie mit einem amtlich vorgeschriebenen und zugeteilten Prüfzeichen gekennzeichnet sind. Die Ausgestaltung der Prüfzeichen und das Verfahren bestimmt das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung; insoweit gilt die Fahrzeugteileverordnung vom 12. August 1998 (BGBl. I S. 2142).[/b]


Und der Geltungsbereich der StVZO ist nunmal der Straßenverkehr

Nachzulesen im StVG §6 Absatz 1 Nr. 2 Buchstabe e) sowie Absatz 3a

In beiden ist die gewerbliche Feilbietung erwähnt, allerdings sind beide Punkte nur gültig in Verbindung mit den vorhergehenden Aussagen in den übergeordneten Punkten. Diese (Absatz 1 Nr. 2) formulieren eindeutig den Zweck des Gesetzes, und zwar die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr. Nicht die Regulierung des Handels.


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pn
Premium-Member 

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10.03.2013, 15:09
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Und wie soll man deiner Meinung nach diese Teile feigeboten oder veräußert bekommen, ohne Handel zu betreiben. :suspekt:
Privater An- und Verkauf ist auch Handel.


pn email
Grand Master 

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10.03.2013, 15:31
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Für mich ist Handel eher das, was im Rahmen von HGB abläuft und da fallen c2c Geschäfte nicht drunter.

pn
Fortgeschrittener 

Name: Markus
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10.03.2013, 15:39
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RaccoonUnd wie soll man deiner Meinung nach diese Teile feigeboten oder veräußert bekommen, ohne Handel zu betreiben. :suspekt:
Privater An- und Verkauf ist auch Handel.

Wenn überhaupt ist ja sowieso nur der gewerbliche Handel betroffen (explizit erwähnt im Gesetz). Ausserdem ging es mir drum dass der Handel nicht zwingend betroffen ist, da das Gesetz im Handel ausserhalb seines Geltungsbereiches ist. Nicht umgekehrt ;)

mfg
Miez


pn
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10.03.2013, 15:53
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ice*manAber da muss kein Käufer mehr beim TÜV betteln da eben schon eine ABE vorhanden ist...Nebeneffekt ist eben das alle gleich ausschauen.... lol

Ich habe am CU2 ausschließlich OEM-Teile. Und ich habe noch nie einen Accord gesehen, der gleich ausgesehen hat wie meiner. Dafür habe ich beim CRX-Treffen mehrere DelSol mit den gleichen (nicht erlaubten) Teilen (zB Rückleuchten) gesehen.

Ich sehe es vielmehr so: billige Teile werden mehr gekauft als teure (die geprüft wurden und eine gewisse Qualität aufweisen). Es verdoppelt ja keiner den Wert seines EG-Civic durch geprüfte Rückleuchten.


pn
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10.03.2013, 16:17
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SaschaOF...Ich sehe es vielmehr so: billige Teile werden mehr gekauft als teure (die geprüft wurden und eine gewisse Qualität aufweisen). Es verdoppelt ja keiner den Wert seines EG-Civic durch geprüfte Rückleuchten.
Von verdoppeln sollte ja auch nicht die Rede sein, sondern einfach von erlaubten und damit auch im Straßenverkehr zugelassene Teile. Und wenn du die Wahl hättest (z.B. zwischen 2 gleichen Neuwagen) die vielleicht 50€ Preisunterschied haben weil einer erlaubte Rückleuchten dran hat und der andere nicht, dann würde wohl jeder normal denkende Mensch auch diese 50€ zusätzlich investieren, um auf der legalen Seite zu sein. Denn diese Leute denken dann auch etwas weiter, da nicht nur dieser Preis eine Rolle spielt, sondern die evtl. Folgekosten, wenn bei den nicht erlaubten wirklich mal was passiert. Denn dann kann dich die Versicherung in Regress nehmen, da du mit einem Auto durch die Gegend gefahren bist, was über keine gültige BE verfügt und weiterhin können dann noch weitere Strafen folgen. Und dagegen sind die 50€ Mehrwert wohl mehr als angemessen, als wenn man hinterher mehr als doppelte, dreifache oder sogar noch mehr zahlen muss, wenn Personschäden auch eine Rolle spielen. Leider ist das aber bei manchen noch nicht ganz durchgedrungen, aber auch diese Leute werden es irgendwann merken, wenn sie selbst betroffen sind bzw. dieses Prozedere durchgemacht haben. Da erscheinen dann die 50€ wohl eher wie ein Tropfen auf den heißen Stein.


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10.03.2013, 16:31
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wieso sind eigentlich DOT/SAE geprüfte Teile in DE verboten ? :(

pn
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10.03.2013, 16:38
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phoboswieso sind eigentlich DOT/SAE geprüfte Teile in DE verboten ? :(
das habe ich mich auch schonmal gefragt :suspekt:
Die müssen ja auch irgendwas aussagen, aber scheinbar ist da bestimmt nur eine Prüfvorschrift anders als es hier in Deutschland der Fall ist :wall:

Habe auch mal beim Tüv nachgefragt, warum z.B. die exakt baugleichen rot/weißen Rückleuchten für den EG/EJ kein E-Zeichen haben, obwohl sie eine exakte Kopie der OEM sind, nur das die Blinkerabdeckung weiß, statt orange ist.

Da meinte er, das diese wohl den Bruchtest nicht bestanden haben. Für mich absolut unverständlich, denn wenn mir einer hinten drauffährt (was schon 3x passiert ist), dann hat es nicht einen interessiert, ob das Rücklicht in 3 oder 12 Teile zerbrochen ist.

Vorallem beim Facelift EJ6 gab es die rot weißen ja auch mit E-Zeichen, was sich Honda auch sehr gut bezahlen lässt.


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10.03.2013, 16:39
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sunnytn
SaschaOF...Ich sehe es vielmehr so: billige Teile werden mehr gekauft als teure (die geprüft wurden und eine gewisse Qualität aufweisen). Es verdoppelt ja keiner den Wert seines EG-Civic durch geprüfte Rückleuchten.
Von verdoppeln sollte ja auch nicht die Rede sein, sondern einfach von erlaubten und damit auch im Straßenverkehr zugelassene Teile. Und wenn du die Wahl hättest (z.B. zwischen 2 gleichen Neuwagen) die vielleicht 50€ Preisunterschied haben weil einer erlaubte Rückleuchten dran hat und der andere nicht, dann würde wohl jeder normal denkende Mensch auch diese 50€ zusätzlich investieren, um auf der legalen Seite zu sein. Denn diese Leute denken dann auch etwas weiter, da nicht nur dieser Preis eine Rolle spielt, sondern die evtl. Folgekosten, wenn bei den nicht erlaubten wirklich mal was passiert. Denn dann kann dich die Versicherung in Regress nehmen, da du mit einem Auto durch die Gegend gefahren bist, was über keine gültige BE verfügt und weiterhin können dann noch weitere Strafen folgen. Und dagegen sind die 50€ Mehrwert wohl mehr als angemessen, als wenn man hinterher mehr als doppelte, dreifache oder sogar noch mehr zahlen muss, wenn Personschäden auch eine Rolle spielen. Leider ist das aber bei manchen noch nicht ganz durchgedrungen, aber auch diese Leute werden es irgendwann merken, wenn sie selbst betroffen sind bzw. dieses Prozedere durchgemacht haben. Da erscheinen dann die 50€ wohl eher wie ein Tropfen auf den heißen Stein.


Mit 50€ wirst Du aber nich hinkommen bei der geringen Verbreitung.


pn
Gast 
01.04.2013, 09:23
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