» Erwachsenen-Zahnspange (ü18): Krankenkasse zahlt auf keinen Fall!

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16.03.2016, 13:11
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Ein Freund hat mich gefragt ob ich einen Weg wüsste wie er seine Krankenkasse davon überzeugen kann, dass sie ihm eine Zahnspange bezahlen. Er hat als Erwachsender Schmerzen wegen einer Zahnfehlstellung und kann nur noch schlecht schlafen. Nackenschmerzen usw sind ebenfalls die Folge.

Nun habe ich recherchiert und staune nicht schlecht was das LSG Nordrhein-Westfalen im Urteil vom 20. Dezember 2012 mit Az. L 1 KR 276/11 dazu gesagt hat:
https://openjur.de/u/613271.html

Erst mal der Kläger:
ZitatDie Klägerin legte hiergegen Widerspruch ein und trug zu dessen Begründung vor, dass sich bei ihr nach Ziehung des letzten Weisheitszahnes im November 2007 schleichend Schmerzen im gesamten Kopfbereich eingestellt hätten. Zunächst seien Kieferschmerzen aufgetreten, sodann seien migräneartige Kopfschmerzen sowie Nacken- und Schulterprobleme hinzugetreten. Seit März 2008 habe sie ein permanentes Verstopfungsgefühl im Ohr sowie teilweise Schluckbeschwerden. Durch diese Symptome sei ihre Konzentrationsfähigkeit mitunter stark eingeschränkt, was sie bei ihrer Arbeit behindere. Diese Beschwerden würden durch eine Fehlstellung des Kiefers hervorgerufen. Die kieferorthopädische Behandlung sei die einzige Behandlung, welche die akuten Krankheitsbilder therapieren könne und die Heilung der komplexen Dysfunktionen anstrebe.

Das Gericht hat die Klage dann abgelehnt mit folgender Begründung:
ZitatBei der streitigen Behandlung handelte es sich nicht um eine unaufschiebbare Leistung im Sinne des § 13 Abs. 3 Satz 1 1. Alt. SGB V. Eine Leistung ist unaufschiebbar, wenn sie im Zeitpunkt ihrer tatsächlichen Durchführung so dringlich war, dass aus medizinischer Sicht keine Möglichkeit eines nennenswerten zeitlichen Aufschubs mehr bestand (vgl. BSG Urteil vom 25.09.2000 - B 1 KR 5/99 R - SozR 3-2500 § 13 Nr. 22). Daran fehlt es. Die Beschwerden der Klägerin waren nicht Folge eines plötzlich aufgetretenen Ereignisses, sondern haben sich nach ihrem Vortrag seit November 2007 über viele Jahre hinweg sukzessive entwickelt. Schon ihrem Vortrag ist daher weder zu entnehmen, dass eine unmittelbar beginnende Behandlung erforderlich geworden, noch, dass ihr ein Abwarten bis zu einer Entscheidung durch die Beklagte nicht zuzumuten gewesen wäre. Das entspricht im Óbrigen auch dem tatsächlichen Geschehensablauf. Bereits im Mai 2009 haben die ersten Behandlungsmaßnahmen stattgefunden und hat die Klägerin sich - nach ihrem im Berufungsverfahren neuen Vortrag - telefonisch bei der Beklagten über die Erstattungsfähigkeit der Kosten informiert. Die Behandlung begann laut Dr. S mit Erörterung des Heil- und Kostenplans am 03.07.2009, der schriftliche Heil- und Kostenplan folgte am 10.07.2009. Liegen zwischen Erstkontakt und Behandlungsbeginn bereits ca. 6 Wochen, hat die Klägerin darüber hinaus nochmals drei Wochen zugewartet, um den entsprechenden Leistungsantrag bei der Beklagten mit Schreiben vom 27.07.2009 zu stellen. Eine unaufschiebbare Leistung war daher ersichtlich nicht gegeben.

Wenn man also nicht gerade wegen Schlafmangel umkippt oder aus sonstigen Gründen die daraus resultieren im Krankenhaus landet, wird man hier keinen Erfolg haben und muss selbst für die Behandlung aufkommen. Im Urteil gibt es dazu noch andere Gründe, die gegen eine Kostenübernahme sprechen.

In jedem Fall aber schon erschreckend, wenn man sich vorstellt, dass jemand Schmerzen hat, aber eben nicht flüssig genug ist um einige Tausend Euro für den Kieferorthopäden aufzubringen.


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16.03.2016, 13:18
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Mit dem Thema setze ich mich aktuell auch auseinander.
Bei mir kommen vom Kiefer her hoher Druck auf der Nase sowie erhöhte Häufigkeit der Kopfschmerzen etc...
Morgen habe ich diesbezüglich erstmal noch einen Termin beim HNO und werde im Laufe der nächsten Woche einen zusätzlichen Termin beim Kieferchirurgen haben. Bin gespannt ob man bei mir auch die Übernahme der gesamten Kosten oder wenigstens einen Teil der Kosten ebenfalls ablehnen wird.


pn
Gast 
16.03.2016, 13:18
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