» Unterbodenbeleuchtung dank EU Rechtline doch erlaubt???

TÜVNeuen Thread eröffnenNeue Antwort erstelleninvidia fragen zur eintragung wichtig
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04.05.2006, 14:22
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Es ist doch viel schlimmer, dass einfach niemand eine klare Aussage zu dem Thema macht. Sollen Sie doch einfach alle Beleuchtungen, die außerhalb des Fahrzeuges sind und keine E-Zeichen oder eingetragen sind, einfach ausschließen PUNKT. Kann doch nicht so schwer sein.

Ich glaube es ist aber einfacher, die Leute in Ihrem Glauben zu lassen, um sie dann evtl. dran zu kriegen :roll:


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04.05.2006, 15:20
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Vielleicht wäre mal jemand so freundlich neben die Polizei hinzufahren um sie zu fragen was sie denn davon halten das unter dem Auto alles beleuchtet ist :laugh:

Also ich für meinen Fall werde mir wohl in Naher Zukunft die weiße UBeleuchtung mit E Zeichen von Folia Tec holen. Die werden einem da sicherlich auch sagen wie man das nutzen darf bzw. ob es da irgendwelche Einschrenkungen gibt.(motor aus/Türen auf...)


pn
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07.05.2006, 08:49
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So Leute!

Hier zur Aufklärung nchmal die Offiziell Gesetzteslage! Ichh abe beim TÜV DEKRA TÜV NORD, TÜV SÜD und dem GTÜ sowei bei der Innung Freier KFZ Prüfer in Hannover damals nachgefragt:

Und es gibt sogar ein Offizielles gesetzt dazu, dort schimpft es sich "Unterflurbeleuchtung" und darauf wird auf die Irretaion des Signalbildes hingewiesen!

ZitatHi!

Hier also mal die wirkliche Gesetzeslage!

Grundsätzlich: Anbau von UBB verboten!

Aber was ist mit Röhren mit E-Zeichen?
Also nochmal zum E-Zeichen der UBB´s!

Ich war damals bei der DEKRA, TÜV sowei GTÜ und mir wurde folgendes beiderseitig bestätigt:

Seit Ende 2002 ist diese Zertifizierung ( E-Zertifikat nach ECE R 72/245 und 95/54 ) für alle und jegliche Dinge vorgeschrieben,
welche elektrisch betrieben werden und im oder am Fahrzeug eingebaut werden.

So eine Neonröhre ist kein Fahrzeugteil! Das e-Prüfzeichen darauf bedeutet, dass es irgendeiner ECE-Regelung entspricht, z.B. elektrische Sicherheit oder Funkentstörung. (das "e" bedeutet also teilweise nichts anderes als elektronisch betriebssicher)

FAHRZEUGTEILE mit einem e-Genehmigungszeichen sind grundsätzlich eintragungsfrei und legal, wenn sie dem Verwendungsbereich entsprechend verbaut sind.
Man darf aber trotzdem eben nicht alles einbauen, bloss weil es ein e-zeichen hat. Es muss ein anerkanntes Fahrzeugteil sein und das "e" muss eben aufgrund von Prüfgrundlagen vergeben worden sein, die den Richtlinien der STVZO entsprechen.
Und dies kann nicht erfolgen unter anderem deswegen hier
Zitat:
Nach § 49a Abs.1 der StVZO ist festgelegt, daß an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein dürfen. Mit dem Thema der Unterbodenbeleuchtung haben sich bereits Fachgremien beschäftigt und diese haben sich u.a. wie folgt geäußert:

die Unterflurbeleuchtung verändert das Signalbild des Fahrzeugs
die Unterflurbeleuchtung erzeugt unnötige Aufmerksamkeit und kann andere Verkehrsteilnehmer irritieren
bei nasser Straße könnte es zu einer direkten Reflektion des Lichtes kommen, sodaß durch den direkt reflektierenden Anteil andere Verkehrsteilnehmer mehr als unvermeidbar behindert oder belästigt werden können
das von der Unterflurbeleuchtung erzeugte Licht hat eine unbestimmte und nicht definierte Signalwirkung und wirkt deshalb verwirrend
Begutachtungen im Rahmen von § 19 (2) bzw. Anbauabnahmen nach § 19 (3) StVZO können demnach nicht positiv abgeschlossen werden, diese Aussage trifft auch für Fahrzeuge mit ausgeschalteter Zündung zu.



Noch ein Beispiel zur Erläuterung: Wenn ich einen Nebelscheinwerfer mit e-Prüfzeichen als Rückfahrscheinwerfer verbaue, oder Blinkleuchten mit e-Prüfzeichen als (amerikanische) Standlichtleuchten verwende, ist es genauso illegal wie diese UBB-Beleuchtung. (Weil dadurch die Ergebnisse der Prüfungen, die hinter den E-Nummern stehen, verfälscht werden bzw. der Verwendungszweck -und Bereich verändert wird)

Die Neon Röhre wurde zwar geprüft und mit einem E-Zeichen versehen, allerdings wurde sie nicht nach Richtlinien der Stvzo geprüft, sondern unterlag anderen Prüfungsvorschriften!
Es ist eben kein Fahrzeugteil!

Wenn ihr allerdings ne Röhre findet, die wirklich nach Regelung der Stvzo geprüft und für positiv befunden wurde, könnt ihr diese auch anbauen. Aber hinter dieser E-Nummer eben, muss eine Prüfung für den Einsatzbereich"Auto" bzw. Stvzo stattgefunden haben. Und beweisst einem Polizisten mal bei einer Kontrolle, dass das auch so ist!

Ich habe schon welche gesehen, die es eingetragen bekommen haben.
Allerdings durften die Röhren nur weiss sein (mit glück Rot), durften nur links und rechts montiert werden und max. 60 cm lang sein!

Foliatec bietet solche Röhren mit Gutachten an - allerdings eben nur weiss, nur links und rechts und max. 60cm lang!

Bestes Beispiel mit dem "LEGALE UBB mit E-Zulassung" ist der Elektrofachhandel Conrad! Vor knapp zwei Jahren wurde dort eine blaue UBB mit E-Zeichen als "STVZO Zulässig" gekennzeichnet. Knapp ein Jahr später wurde festgestellt, das das E-Zeichen nicht aufgrund von Richtlinien der STVZO vergeben bzw. geprüft wurde und somit wurde bei Conrad die gleiche Beleuchtung als "Nicht STVZO Zulässig" gekennzeichnet!


pn
Junior 

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08.05.2006, 15:29
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Endlich mal klartext :!:

pn
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09.05.2006, 08:50
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Und wie sieht das jetzt mit der Fußraumbeleuchtung aus???

Wenn ich die Lampen im Fußraum habe, dann sind die ja nicht direkt sichtbar... Aber wenn ich die anschalte, dann leuchtet der ganze Innenraum blau!


Ist das zulässig oder nicht??


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10.05.2006, 09:55
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Das ist wieder eine berechtigte und nicht definierte Sache für das schiess deutsche Gesetz...

pn
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woher bekomme ich weiße UBB? :D:D

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10.05.2006, 10:36
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Fußraumbeleuchtung wurde zu Genüge diskutiert in der letzten Zeit...

pn
Meile-Heizer! 

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10.05.2006, 13:05
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FaHrStUhLFußraumbeleuchtung wurde zu Genüge diskutiert in der letzten Zeit...


Ach so... Anscheinend ohne mich! :P


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06.08.2006, 11:54
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Hi.Hätte auch noch ein paar Worte zu diesem Thema.Hab mit nem TÜV-ler geredet und der meinte:Fußraumbeleuchtung ja,wenn sie den Fahrer nicht blenden,heißt wenn er sie nicht direkt sieht.UBB NEIN!Grund Splittergefahr.Bedeutet das wenn es dir die Dinger aus welchem Grund auch immer auf der Straße zerreißt bleiben logischerweise Scherben zurück welche andere Verkersteilnehmer gefährden könnten. :dumb: :dumb: :dumb: :dumb: hab daraufhin nicht weiter nachgefragt!!!

pn email
Gast 
08.08.2006, 13:54
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