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erwischt sdurch zivilbullenNeuen Thread eröffnenNeue Antwort erstellenhab ne frage zu meine füherschein
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02.12.2006, 20:20
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wie du meinst!
du meinst zwar falsch aber jeder wie er meint, ich kann nur von den erfahrungen her sagen das sie nix sagen wenn mans aus hat und von meiner mutter a freund ist bulle, der hat fast jeden tag jemand mit beleuchtungen aller art und der verwarnt beim erstenmal nur mündlich das man es bei der fart nicht an haben darf aber sonst is alles ok!

ps: nicht das ihr meint ,gut beim ersten mal werd ich verfahrnt also kann ich´s machen, hab ja so zusagen a frei fahrt! dazu kann ich nur sagen, nicht jeder bulle verwahrnt(manche müssen sich ja noch hoch arbeiten)!hoffe ihr versteht was ich meine


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02.12.2006, 20:53
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jo wie gesagt, Jeder Bulle Denkt was anderes. Und das ist auch gut so!

Nur es ist ja auch nachvollziehbar (hatte mir übrigens GTÜ, TÜV Nord, Tüv Süd, DEKRA und der Verband der KFZ Sachverständigen bestätigt) das halt nicht nur das Licht selber verboten ist, sondern halt auch das Material der Röhren ungeprüft ist - und wie das in Deutschland nunmal ist, darf kein ungeprüftes Material für welches es kein Nachweis über Schwerentflammbarkeit und Splitterverhalten gibt, ANgebaut werden.

Wie schon erwähnt - stell Dir mal vor (zwar schwierig aber möglich) das dir jemand in die Seite fährt, und das Kunststoff der Röhren platzt und jemand die Splitter ins Auge bekommt. Meinste dann kann man sagen: Ich durfte die Röhren aber anbauen...


pn
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02.12.2006, 20:57
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naja muss ja nicht unbedingt ne röhre sein woste dir runter schiebst!
is ja auch egal


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02.12.2006, 21:08
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es gibt auch ein underground kit was E nummer hat! also wo das glas geprüft ist!
darf man dann aber nur im stand anhaben!

aber mal im ernst! wenn is sie von innen an die seitenschweller baue, wer sieht die dann, wenn ich sie nicht anhabe? niemand!!!
also isses doch eh hinfällig, und wenn de se anhast biste auch eh am ars***!

mfg
mike


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03.12.2006, 10:50
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Noch ein Beispiel zur Erläuterung: Wenn ich einen Nebelscheinwerfer mit e-Prüfzeichen als Rückfahrscheinwerfer verbaue, oder Blinkleuchten mit e-Prüfzeichen als (amerikanische) Standlichtleuchten verwende, ist es genauso illegal wie diese UBB-Beleuchtung. (Weil dadurch die Ergebnisse der Prüfungen, die hinter den E-Nummern stehen, verfälscht werden bzw. der Verwendungszweck -und Bereich verändert wird)

Die Neon Röhre wurde zwar geprüft und mit einem E-Zeichen versehen, allerdings wurde sie nicht nach Richtlinien der Stvzo geprüft, sondern unterlag anderen Prüfungsvorschriften!
Es ist eben kein Fahrzeugteil!

Wenn ihr allerdings ne Röhre findet, die wirklich nach Regelung der Stvzo geprüft und für positiv befunden wurde, könnt ihr diese auch anbauen. Aber hinter dieser E-Nummer eben, muss eine Prüfung für den Einsatzbereich"Auto" bzw. Stvzo stattgefunden haben. Und beweisst einem Polizisten mal bei einer Kontrolle, dass das auch so ist!


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03.12.2006, 12:40
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man ,voll fürn ars*** alter,schreib nich so nen bock mist!
weis zwar nicht wie es bei euch ist aber hier darf man es dran haben!
ey und eins noch! NO RISK NO FUN
wenn man immer auf die gesetzte achten würde, dann dürfte man ja fast gar nichts mehr!
PS: die meisten bullen tschecken doch eh net was si selber für ne sch***e labbern


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03.12.2006, 13:50
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Okay also für alle nochmal: Unterbodenbeleuchtung ist JETZT ENDLICH OFFIZIELL ERLAUBT!! JUHU!!!!!!!!!!! Die ganzen TÜVer haben doch keien Ahnung..JUHU!!! :roll: Die Bullen dürfen auch die Autos wehen UBB nicht mehr stilllegen! Die haben doch alle keine AHnung!! JIPPI!!!

P.S. Mein Auto wurde deswegen schon oft genug stillgelegt! :D

P.S. cool!! :D Bei Euch und bei Uns...Sind wir wieder geteilt! Herrschen wieder zwei verschiedene gesetzte! :laugh:

Achso, und man darf jetzt auch alle smit E-zeichen anbauen, weil HAUPTSACEH -zeichen, egal für was das geprüft wurde. Habe hier nen Toaster mi E-zeichen..den Bau ich mir jetzt auf meinen Flügel :D Weil, hat ja E-Zeichen


pn
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03.12.2006, 15:35
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klar toaster auf flügel :D :dumb:
wurde schon zweimal wegen der beleuchtung angehalten wo ich sie anhatte und beim erstenmal mündlich verwarnt beim zweitenmal anzeige, is aber bis jetzt noch nichts gekommen


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Bamtastic 

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03.12.2006, 19:14
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wie ist das zum bleistift mit neonröhren im innenraum? ich habe neons im fußraum ... gilt das dann auch wie bei ubb oder is das wiederum was anders .. kann man dafür auch punkte bekomm?

pn
Senior 

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03.12.2006, 19:27
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Das mit der Beleuchtung im Innenraum is eh ne komische Sache. Ich hab auch Neons im Fußraum, weiß aber nich ob sie legal sind. Gestern hab ich mir in Essen dann noch beleuchtete Pedale gekauft, denen ein Prüfbericht vom Tüv beiliegt. Ist wieder so ne JA/NEIN Sache^^

pn
Gast 
04.12.2006, 10:32
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