» man nennt mich Bescheisser- wie kann ich mich wehren!

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11.11.2010, 13:57
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Hallo Leute!
Also ich weiss nicht in welchem Thema das rein passt , aber ich habe mega Stress und brauch echt ein Rat.Leider hab ich nicht soviel Geld für nen Anwalt,über die Verkersrechtschutz krieg ich das leider nicht gehändelt..ok von vorne


Ich habe vor ca 2 Wochen ein AutoTausch gemacht: mein Audi TT gegen ein Honda Accord - alles supi ! So ich hatte gleich ein Wagen und konnte fahren.

Der Andere bekam meinen mit schlappe 90tsd gelufen Tüv bis 10.2012 und Bremsen neu und noch andere Teile.
Tausch war erledigt , wir haben ein Kaufvertrag gemacht mit dieser Klausel Auschluss von Sachmängeln keine Garantie.
Der Typ ruft an und sagt er will sein Auto zurück. Er sgat er war in der Werkstatt und der Wagen ist Schrott,ich bin fast aus den Wolken gefallen.Das konnte ich nicht glauben,anderseits bin ich kein mechaniker und ja kann ja sein das da was verstecktes mit war.
Sagt der Typ man kann den Wagen nicht mehr fahren, Querlenker,Spurenstange,Auspuff,alles sei kaputt. Wäre mir denn gar nichts aufgefallen blabla.
Mir ist nichts aufgefallenIch habe alles beim Tausch gesagt wie ich es wusste,da kann man mir doch keine Straftat anhängen oder?Beim Treffen hat er sich den Wagen angesehen und war begeistert.Logo sonst hätten wir j auch nicht getauscht.Ich bin jetzt total verärgert.
Und jetzt will der mich anzeigen wegen Körperverletzung und sowas. ich kapiere das nicht. Weiss einer von euch wie das rechtlich aussieht?Ich will nicht vom Vertrag zurücktreten und sehe das auch nicht ein,weil mir solche Probleme nicht bekannt waren.


pn
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11.11.2010, 14:34
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kommt ganz drauf an wie der vertrag aussieht...

pn
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11.11.2010, 14:36
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Täuscht mich nicht alles dann is das doch privat - Privat oder ? Dir muss erstmal ne arglistige Täuschung nachgewiesen werden....
Andererseits , wer tauscht denn ein Auto was er noch nicht auf der Bühne hatte ?!


pn email
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11.11.2010, 14:37
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Körperverletzung? :D lol
Das fänd ich doch fast schon etwas weit hergeholt solange noch nix passiert ist.
Ich denke da gilt der gute alte Spruch "gekauft wie gesehen" und er hat einfach pech gehabt,vorallem wenn ihr sogar nen vertrag habt in dem ihr den Ausschluss klar geregelt habt.
Ist dann einfach sein Pech,hätte er vorher mal checken sollen,bzw vorher zur Werkstatt fahren sollen.
Kann ja auch sein das er nach dem Tausch auf dem Weg zur Werkstatt nen kleinen Unfall hatte und daher die ganzen Mängel kommen...


pn
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Name: Daniel vaan Dean
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11.11.2010, 14:46
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Also ich habe nen stink normalen Vertrag aus dem Netz von privat an privat unter Ausschluss von Gewährleistung bzw. Zusicherung von Fahrzeugeigenschaften keine Schadensersatzansprüche aus Sachmängelhaftung,Der Verkäufer haftet für Angaben, von denen er weiß (Vorsatz) oder ahnt (grobe Fahrlässigkeit), dass sie falsch sind.

Sowas steht im Vertrag .
Kommt da jetzt der Para in Kraft "Beweislastumkehr*

Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar.

Ich meine ich wusste davon nichts und hab keine arglistige Täuschung begangen. Keine Ahnung was der mit dem AUto gemacht hat. Ich mach mir jetzt echt nen Kopf was da auf mich zukommen kann.Muss ich den Wagen zurück tauschen????Wie sieht es da aus gesetzlich????


pn
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11.11.2010, 15:48
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silverearKörperverletzung? :D lol
Das fänd ich doch fast schon etwas weit hergeholt solange noch nix passiert ist.
Ich denke da gilt der gute alte Spruch "gekauft wie gesehen" und er hat einfach pech gehabt,vorallem wenn ihr sogar nen vertrag habt in dem ihr den Ausschluss klar geregelt habt.
Ist dann einfach sein Pech,hätte er vorher mal checken sollen,bzw vorher zur Werkstatt fahren sollen.
Kann ja auch sein das er nach dem Tausch auf dem Weg zur Werkstatt nen kleinen Unfall hatte und daher die ganzen Mängel kommen...

Genau das gilt es zu klären und muss geprüft werden.
"gekauft wie gesehen" kannste gleich in die Röhre schieben.
wie wrath schon sagte kann eine Arglistige Täuschung nachgewiesen werden.
Wenn der Wagen erhebliche Mängel hatte die der Verkäufer hätte wissen müssen/können und diese wurden nicht im Kaufvertrag aufgenommen kann sehr wohl dagegen vorgegangen werden.
Doch dies muss der Käufer dem Verkäufer erstmal nachweisen.
Anhand dessen:
Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar.
genau das meine ich mit dem oben stehenden, wenn das jetzt Mängel sind die nicht in einem Zeitraum von diesen 6 Monaten aufgetreten sind sondern schon vorher kann er evtl. da gegen vorgehen.

Das mit der Körperverletzung versteh ich jetzt nicht es sei denn du hast Ihn geprügelt dass er dein Auto nimmt lol :hrhr:


pn
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11.11.2010, 16:02
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Zitat
Wenn der Wagen erhebliche Mängel hatte die der Verkäufer hätte wissen müssen/können und diese wurden nicht im Kaufvertrag aufgenommen kann sehr wohl dagegen vorgegangen werden.
Doch dies muss der Käufer dem Verkäufer erstmal nachweisen.


Das meint ich aber quasi mit meiner "gekauft wie gesehen" Aussage ;)
Weil er erstmal nachweisen muss,das es vorher schon so war,wird ne knifflige Geschichte denk ich mal.Ich würd mir da glaube doch professionellen Rechtsbeistand holen...


pn
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Name: Daniel vaan Dean
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11.11.2010, 16:56
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[quote="EG_XXX"]
silverear
Genau das gilt es zu klären und muss geprüft werden.

"gekauft wie gesehen" kannste gleich in die Röhre schieben.

wie wrath schon sagte kann eine Arglistige Täuschung nachgewiesen werden.

Wenn der Wagen erhebliche Mängel hatte die der Verkäufer hätte wissen müssen/können und diese wurden nicht im Kaufvertrag aufgenommen kann sehr wohl dagegen vorgegangen werden.

Doch dies muss der Käufer dem Verkäufer erstmal nachweisen.


das mit der Körperverletzung versteh ich jetzt nicht es sei denn du hast Ihn geprügelt dass er dein Auto nimmt lol :hrhr:

Das mit der Körperverletzung verstehe ich auch nicht.Ich glaub irgendwie das ist ein Abzocker, ich weiss nicht alles etwas merkwürdig.
Er behauptet in einer Werkstatt gewesen zu sein, die da meint der Wagen darf nicht mehr in den Strassenverkehr , somit darf er ihn nicht anmelden,egal ob der Tüv hat oder nicht. Stimmt das???
Ich meine irgendeine Werkstatt kann das doch nicht einfach so sagen und ein Fahrzeug lahm legen oder?

Also ich habe alles gesagt was ich wusste von dem Wagen , ich habe auch "kleine Macken " erwähnt wie zum Beispiel das die Türschaniere ausgeleiert sind und gemacht werden müssten.Also kurz um ich habe gesagt schau mal da oder schau mal dies.
Ich hab auch gesagt wenn ich was nicht genau wusste, zum Beispiel der Ölwechsel da ist dieses kleine Schild nicht mehr dran gewesen ich wusste einfach nicht wann der das letzte Mal nen Wechsel hatte,also sag ich da auch nichts.
Im gegensatz zu ihm die ganze hintere Stoßstange war gespachtelt ,sprich der Wagen hatte wohl mal nen Unfall. Ich habe es hin genommen und hab mir ne neue Stoßstange gekauft und gut.War halt mein Fehler da ich das auf den ersten Blick nicht gleich sah.
Und der dreht so ein Film ich verstehe das nicht. Vorallem deswegen nicht weil wir direkt vor einer Werkstatt standen bei Übergabe und ich noch fragte ob er den Wagen nochmal aufbocken will.Der meinte er verzichtet und wenn es was zu schrauben gibt um so besser.

Körperverletzung meinte der weil der Wagen nicht für den Staßenverkehr tauglich ist angeblich.

Also was meint ihr muss ich zurück tauschen ?kann der Typ darauf bestehen?

danke im Voraus für eure Antworten ---ihr seit echt voll nett .Schön das ich euch hier gefunden habe


pn
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11.11.2010, 17:06
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XDanteXQuerlenker,Spurenstange,Auspuff,alles sei kaputt.
Alles Verschleißteile. Ich sehe da keine Haftung Deinerseits.

Mal davon abgesehen sind das ein paar Gummis und ein neuer Pott. Davon bricht die Welt nicht zusammen, außer er ist so dämlich und lässt sich bei Audi komplett neue Querlenker einbauen, anstatt die Gummis neu einpressen zu lassen. Dann steht natürlich nicht 200,- sondern gleich 2.000,- EUR auf der Rechnung.

Wetten, dass der Accord die gleichen Mängel hat (sofern er auch im Bereich 100tkm aufwärts liegt). Das sind ganz typische Mängel für die Laufzeit.


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11.11.2010, 17:09
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wenn der typ nicht all zu weit weg von dir wohnt würd ich mir an deiner stelle nen mechaniker/meister mitnehmen und soll er sich die angeblichen schäden mal anschaun.
wenns nur querlenker sind kann er die schäden auch selbst verursacht haben in dem er wie bekloppt über bordsteine knallt etc...


edit: gegen verschleißteile kann er meiner meinung nach eh nicht gegen angehen. wenn jetzt träger oder karosserie oder so im ars*** sind schon eher...


 1x  bearbeitet
pn
Gast 
12.11.2010, 10:30
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