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15.08.2005, 23:03
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@ Sam_23

Das ist ein Trugschluss. Entweder wurde das Gesetz geändert oder der TÜVer hat keine Ahnung.

Folgende Punkte können mit einer Sondergenehmigung bei z.B. Importteilen "vereinfacht" werden:

Leuchtweitenregulierung (§50/8).
§ 49a - 51, 53, 53a und 54
Lichttechnische Einrichtung
§ 22A/1
Nicht bauartgenehmigte Hauptscheinwerfer
§ 59/2
Fahrzeug-Identifizierungsnummer
§ 60/1
Kennzeichengröße und Beschriftung
§ 41/18
EG-Bremsanlage
§ 38a
Diebstahlsicherung
§ 39A/2
Bestätigungseinrichtungen
55A/1
Elektromagnetische Verträglichkeit

Das schwierige ist dabei die Preisgestaltung. Die ist nicht vorgegeben. Sonst gebe ich Dir Recht, stupide nach Gesetz ist die Leuchtweitenregulierung seit 1990 Pflicht in Deutschland.

Meiner Meinung nach aber nicht haltbar im EU-Vergleich. Ich glaube mit einer Studie würden die feststellen, dass die falsche Bedienung weit aus öfter ein Sicherheitsrisiko darstellt als der vermeintliche Vorteil der dadurch entsteht.


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21.08.2005, 08:21
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@ Mgutt

Gut zu wissen, das es Im Forum jemanden gibt der sich mit Paragrafen im Bereich KFZ so gut auskennt :)

Gruß Sam


pn
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14.12.2005, 01:02
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sehr gut zu wissen, endlich mal einer der sich mit der Sache beschäftigt hat!

Vielen Dank!


pn
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15.03.2006, 09:32
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also hab ich das richtig verstanden... klarglas rückleuchten sind kein prob die eingetragen bekommen!! AE aber schon! :?: :roll:


mfg
mike


pn
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29.06.2006, 08:37
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Hmm, hab auch noch ne Frage dazu.

Meine AE's haben keine Leuchtweitenregulierung aber E-Prüfzeichen.
Mein Civic hat aber LWR serienmäßig drin.

Wenn ich jetzt mit den oben genannten § zum TÜV gehe und vielleicht noch mit nem Anwalt im Rücken, müsst der mir die doch eintragen oder??


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07.07.2006, 15:15
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hallo ich habe heute mit meinem kollegen mal nen bissel über xenon in meinem auto gesprochen und da meinte er so wenn mein auto vor 2000 gebaut und auch zugelassen ist kann ich dieses mit xenon ohne leuchtweitenregulierung und reinigunsanlage betreiben!!! ist das richtig oder weiß noch jemand was darüber wenn nich dann muss i mal zu meinem tüver gehn und fragen was der dazu sagt

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17.07.2006, 19:59
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moin! boah hätte mir fast so welche ohne e zeichen etc. geholt und die dahingeschickt, aber jetzt wenn ich hier die preise und die wahrscheinlichkeit das man durchkommt so seh... ich spar mir die kohle auf jeden fall... looool lol

pn
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06.02.2007, 12:58
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mguttAlso ich hatte ein längeres Gespräch mit einem lichttechnischen Institut.

Es geht um den legalen Weg, eine Eintragung von z.B. USDM AngelEyes mit ein paar Hundert Euro hinzubekommen.

Hier meine Info's, die ich sammeln konnte:

Heckleuchten (weil's einfacher ist):

Heckleuchten können kaum überprüft werden. Der Herr Prof. hat in seinen Jahren der Tätigkeit gerade mal eine Heckleuchte überprüfen müssen, die ihm vom TÜV vorgelegt wurde.

Pauschal meinte er, dass eine Eintragung nach §21 grundsätzlich vom örtlichen TÜV-Prüfer vorgenommen werden kann. Voraussetzung sind nur die Anzahl der Leuchten und die Farben müssen stimmen. D.h. es muss kein seperates Gutachten erstellt werden.

Die Eintragung ist aber immernoch dem örtlichen TÜV-Prüfer überlassen. (Schließlich haftet er ja auch dafür)

Frontscheinwerfer:

Für Frontscheinwerfer ist das schon schwieriger.. Hier geht es um Lichtkegel, Blendungen und viele andere Dinge.

Aber ich halte mich kurz... Jeder Scheinwerfer muss einzeln begutachtet werden. D.h. es wird niemals ein Gutachten für allgemeine AngelEyes etc. geben, außer es werden welche direkt mit den Richtlinien der EU gefertigt (also mit E-Prüfzeichen). Jedes Institut ist angelehnt, die Fahrgestellnummer eines Fahrzeuges, etc. mit ins Gutachten zu schreiben. Alle anderen fahren illegal.

Ergänzend:

  • Wer ein Gutachten fälscht und das damit eintragen lässt begeht Urkundenfälschung und haftet für alle Folgeschäden
  • wenn ein TÜV-Prüfer für Einnahmen von Schwarzgeld solche Eintragungen mit "eigenen" Gutachten vornimmt, macht er sich strafbar und haftet ebenfalls für alle Folgeschäden

    Weiter zum legalen Weg:

    Bei Erwerb eines z.B. amerikanischen Scheinwerfers übergibt man diesen an das Institut. Dann knöpfen die einem schonmal 100,- EUR ab. Sie schauen sich den Scheinwerfern an (natürlich wird schon ein wenig mehr gearbeitet.. aber ich halte mich kurz ;) ). Als Antwort erhält man dann, ob sich eine weitere Überprüfung des Scheinwerfers lohnt. Hier fallen mehr als 60% durch.

    So weiter, wenn es sich lohnen sollte (keine Bestätigung, dass es geht, aber danach ist die Wahrscheinlichkeit viel höher).

    Wenn alles überprüft wurde, dann zahlt ihr 500,- EUR. (da sind die 100,- EUR mit drin).

    Damit habt Ihr ein Gutachten in der Hand, mit dem Ihr ganz offiziell beim TÜV die Leuchten eintragen könnt.

    Ich hoffe damit ein wenig mehr Klärung in den Bereich gebracht zu haben.

    P.S. Scheinwerfer ohne XENON brauchen keine Höhenweitenregulierung. Bei XENON muss eine Höhenweitenregulierung und eine Scheinwerferwischanlage verbaut sein.
Ich habe soeben auch mit dem Lichttechnischen Institut in Karlsruhe telefoniert. Die sagten mir das eine Eintragung von Rückleuchten mit DOT Nummer beim Tüv nicht möglich ist. Eine Prüfung von Rückleuchten kostet ca. 1800 bis 2200€. Bei den Frontscheinwerfern ist die Prüfung noch um einiges Umfangreicher und somit auch teurer.
Fazit: wenn ihr zu viel Geld habt probiert euer Glück :laughat:


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pn
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06.02.2007, 14:44
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Hast Du ihn gefragt, ob Du seinen Namen nennen darfst? Wenn nein verstößt Du gerade gegen den Datenschutz und Persönlichkeitsrechte.

Weiterhin kann ich mir diesen Preisunterschied gut vorstellen. Die telefonischen Auskünfte bei TÜV und Instituten sind ähnlich die der Bahn.

Aber die Eintragung von Rückleuchten geht nach §21. Wie gesagt haftet hier der Prüfer.

Das legal keineswegs günstig sein kann, ist ja kein Geheimnis. Aber uns bleibt ja immer noch die Möglichkeit dieses Land hier zu verlassen. ;)


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13.03.2007, 20:14
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also ich will doch auch nochmal was zu der leuchtweitenregulierung sagen , ich wiedersprechen ist zwecklos , schaff inner werkstatt :-P

also das ist so :

JEDER scheinwerfer hat eine leuchtweitenregulierung , das ist nämlich das was du im innenraum mit den drei stuffen hast , soetwas MUSS verbaut sein bei JEDEM fahrzeug , wo wir auch schon beim hauptproblem von den Angeleyes sind , fürn EJ9 zb gibt es nämlich NUR angeleyes welche keine aufnahme für ein stellmotor haben und somit kann man diese 3 stufen im innenraum nicht mehr betätigen und somit darf man sie nicht verbauen !

bei Xenon ist das so , Xenon MUSS eine automatische leuchtweitenregulierung haben , was soviel bedeute , bei fahrzeugen mit Xenon gibt es diese 3 stuffen nicht mehr , Xenon MUSS so verbaut sein das sich die höhe automatisch über 1 oder 2 sensoren welche an den achsen des autos angebracht sind einstellt , und über diese sensoren wird einem Steuergerät mitgeteilt wie schwer das auto beladen ist und das SG passt die Scheinwerfer dann an ! das einstellen der höhe wie es bekannt ist ist bei xenon nur noch vorhanden um dem Steuergerät eine soll-stelle zu geben wenn das auto nicht beladen ist!

SO und NUR so sind die vorschriften , alles andere is bullshit und kommt von jemand der keine ahnung hat!

kurz : normale scheinwerfer MUSS leuchtweitenregulierungsfunktion
Xenon MUSS automatische leuchtweitenregulierungsfunktion

beim xenon kommt dazu das ebenfalls eine Scheinwerferwaschanlage verbaut sein MUSS

hoffe ich konnte helfen ;-)

greetz


pn
Gast 
26.05.2013, 08:52
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