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Administrator ![]() ![]() Name: Marc Geschlecht: ![]() Anmeldedatum: 28.08.2004 Beiträge: 52431 Wohnort: Lohmar | zitieren Meine Rückfrage in 2004: Eine Info von der Dekra aus 2006 (auch hier die Rede von "einigen hundert Euro"): Und hier ein Update wieder vom lichttechnischen Institut aus Karlsruhe (jetzt schon mehrere tausend Euro) aus 2007: |
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Newbie Anmeldedatum: 26.04.2005 Beiträge: 17 Wohnort: Rostock | zitieren interessant... ohne xenon brauhc ich die also nicht ? wenn ich das mienem tüver erzält macht der so ![]() ![]() |
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Administrator ![]() ![]() Name: Marc Geschlecht: ![]() Anmeldedatum: 28.08.2004 Beiträge: 52431 Wohnort: Lohmar | zitieren Ein Professor eines lichtttechnischen Institutes der die Gutachten macht wird es wohl besser wissen ![]() |
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Master ![]() Name: Dennis Geschlecht: ![]() Fahrzeug: Impreza WRX,Supra MK4,MR2 SW20,106 MK1u.2 Anmeldedatum: 06.06.2005 Beiträge: 5033 Wohnort: NRW | zitieren das ist mal interessant , jetzt ist die frage wer hat jetzt die 500 € ( vorrausgestzt das die scheinwerfer überhaupt bis dahin kommen) um die dinger legal fahren zu dürfen , ganz ehrlich ich leider nicht Kann man da nicht so ne art massenbestellung machen ![]() |
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Newbie Anmeldedatum: 26.04.2005 Beiträge: 17 Wohnort: Rostock | zitieren würd sagen alle schmeissen zusammen.. 10 leute jeder 50 euro ![]() war heut grad beim tüver.. hab mir e prüfzeichen vom golf abgeschrieben .. ausplotten lassen und draufgeklebt.. wurde nicht eingetragen ![]() der wert der den lichtkegel bestimmt oder so ![]() ![]() naja.. aber wenigstens kann ich jetzt sagen.. hier bulle.. e prüfzeihcen ![]() ![]() ![]() |
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Junior Anmeldedatum: 15.05.2005 Beiträge: 53 Wohnort: Lüdenscheid | zitieren aber wenn der ahnung hat davon dann biste doch trotzdem am Oarsch weil ob mit oder ohne du darfst die dinger doch net dring haben !! |
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Beobachter Name: Lukas Anmeldedatum: 27.07.2005 Beiträge: 2 Wohnort: Remscheid | zitieren wäre es dann nicht möglich die originalrücklichter (keine probleme weil e-prüfdings) mit einem ausgewählten lack oder spray schwarz zu tönen, zum institut zu schicken und es prüfen zu lassen und dann nach (hoffentlich) erfolgreicher prüfung den hersteller des lackes oder sprays anzuschreiben und sich von ihm das gutachten des instituts abkaufen zu lassen? ![]() naja was soll der hersteller mit nem gutachten von rückleuchten für nur einen fahrzeugtyp, aber WIR hätten zumindest einen lack oder ein spray mit dem wir alle unsere civiclichter schwarz machen könnten ![]() ich glaube nicht dass es ein problem wäre ein paar civicfahrer zusammenzutrommeln die das gerne hätten und nen zehner oder zwanni lockermachen könnten um den professor zu bezahlen |
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Newbie ![]() Name: hmmmm hehe Anmeldedatum: 01.08.2005 Beiträge: 14 Wohnort: Linz | zitieren also angenommen ich hab jez mit meinem civic in der nacht einen unfall und der beteiligte sagt ich habe ihn mit meinen "nicht originalen" angel eyes geblendet od sonstiges könnte es sein das meine versicherung aussteigt weil diese ja auch nicht geprüft und eingetragen sind oder```?? mfg alex ![]() ![]() P7240198.JPG - [Bild vergrößern] |
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Administrator ![]() ![]() Name: Marc Geschlecht: ![]() Anmeldedatum: 28.08.2004 Beiträge: 52431 Wohnort: Lohmar | zitieren absolut richtig. der häufigste fall ist aber, dass dir einer hinten drauf fährt.. während der verhandlung bekommt der gegnerische anwalt dann spitz, dass deine leuchte illegal sind und genau in diesem fall wird die gegnerische aussage "angepasst" von wegen, deine bremsleuchte, blinker oder was auch immer wäre nicht zu erkennen gewesen. das wird dann richtig übel. so kannst du richtig hohe teilschuld angerechnet bekommen. die richter in deutschland geben dann noch einen "bonus" "erziehungsfaktor" dazu und am ende zahlst du noch für die schuld eines anderen. ist traurig aber wahr. |
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Fortgeschrittener ![]() Anmeldedatum: 15.05.2005 Beiträge: 118 Wohnort: Düsseldorf | zitieren Hi, Ich wollte noch was Hinzufügen, zur Leuchtweitenregulierung, Sofern ein KFZ Serienmässig eine Leuchtweitenregulierung (ob nun Xenon oder net) Hatt, muss diese Auch bei Tausch eines Scheinwerfers gegen Andere Typen wieder Verbaut bzw. nutzbar sein, da muss ich hcheg3 recht geben, ![]() Das hat auch mir mein TÜVprüfer als Mängel bei der Tüvprüfung vorgehalten das mein Ersatzscheinwerfer Diese Eben nicht hatte. Und der TÜV ist leider die Letzte instanz die die Entscheidung fällt was am Auto sein soll und was nicht ![]() Gruß Sam |
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Gast | zitieren Mach mit!Wenn Dir die Beiträge zum Thread "Gutachten für lichttechnische Einrichtungen am KFZ" gefallen haben oder Du noch Fragen hast oder Ergänzungen machen möchtest, solltest Du Dich gleich bei uns anmelden:Registrierte Mitglieder genießen die folgenden Vorteile: ✔ kostenlose Mitgliedschaft ✔ keine Werbung ✔ direkter Austausch mit Gleichgesinnten ✔ neue Fragen stellen oder Diskussionen starten ✔ schnelle Hilfe bei Problemen ✔ Bilder und Videos hochladen ✔ und vieles mehr... |
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