» Gutachten für lichttechnische Einrichtungen am KFZ

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<123
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10.12.2008, 13:00
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Du meinst wohl eher Fernlicht und Abblendlicht. Ich hab noch kein Scheinwerfer gesehen mit integrierten Tagfahrlicht. Die H1 Glühlampen sollten plug and play gehen.

pn
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Name: christian
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11.12.2008, 17:59
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jo...erstmal richtig schauen :suspekt:
hab ich auch schon gemerkt
trotzdem danke


pn
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26.05.2013, 08:52
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LostInSpace
mguttAlso ich hatte ein längeres Gespräch mit einem lichttechnischen Institut.

Es geht um den legalen Weg, eine Eintragung von z.B. USDM AngelEyes mit ein paar Hundert Euro hinzubekommen.

Hier meine Info's, die ich sammeln konnte:

Heckleuchten (weil's einfacher ist):

Heckleuchten können kaum überprüft werden. Der Herr Prof. hat in seinen Jahren der Tätigkeit gerade mal eine Heckleuchte überprüfen müssen, die ihm vom TÜV vorgelegt wurde.

Pauschal meinte er, dass eine Eintragung nach §21 grundsätzlich vom örtlichen TÜV-Prüfer vorgenommen werden kann. Voraussetzung sind nur die Anzahl der Leuchten und die Farben müssen stimmen. D.h. es muss kein seperates Gutachten erstellt werden.

Die Eintragung ist aber immernoch dem örtlichen TÜV-Prüfer überlassen. (Schließlich haftet er ja auch dafür)

Frontscheinwerfer:

Für Frontscheinwerfer ist das schon schwieriger.. Hier geht es um Lichtkegel, Blendungen und viele andere Dinge.

Aber ich halte mich kurz... Jeder Scheinwerfer muss einzeln begutachtet werden. D.h. es wird niemals ein Gutachten für allgemeine AngelEyes etc. geben, außer es werden welche direkt mit den Richtlinien der EU gefertigt (also mit E-Prüfzeichen). Jedes Institut ist angelehnt, die Fahrgestellnummer eines Fahrzeuges, etc. mit ins Gutachten zu schreiben. Alle anderen fahren illegal.

Ergänzend:

  • Wer ein Gutachten fälscht und das damit eintragen lässt begeht Urkundenfälschung und haftet für alle Folgeschäden
  • wenn ein TÜV-Prüfer für Einnahmen von Schwarzgeld solche Eintragungen mit "eigenen" Gutachten vornimmt, macht er sich strafbar und haftet ebenfalls für alle Folgeschäden

    Weiter zum legalen Weg:

    Bei Erwerb eines z.B. amerikanischen Scheinwerfers übergibt man diesen an das Institut. Dann knöpfen die einem schonmal 100,- EUR ab. Sie schauen sich den Scheinwerfern an (natürlich wird schon ein wenig mehr gearbeitet.. aber ich halte mich kurz ;) ). Als Antwort erhält man dann, ob sich eine weitere Überprüfung des Scheinwerfers lohnt. Hier fallen mehr als 60% durch.

    So weiter, wenn es sich lohnen sollte (keine Bestätigung, dass es geht, aber danach ist die Wahrscheinlichkeit viel höher).

    Wenn alles überprüft wurde, dann zahlt ihr 500,- EUR. (da sind die 100,- EUR mit drin).

    Damit habt Ihr ein Gutachten in der Hand, mit dem Ihr ganz offiziell beim TÜV die Leuchten eintragen könnt.

    Ich hoffe damit ein wenig mehr Klärung in den Bereich gebracht zu haben.

    P.S. Scheinwerfer ohne XENON brauchen keine Höhenweitenregulierung. Bei XENON muss eine Höhenweitenregulierung und eine Scheinwerferwischanlage verbaut sein.


Ich habe soeben auch mit dem Lichttechnischen Institut in Karlsruhe telefoniert. Die sagten mir das eine Eintragung von Rückleuchten mit DOT Nummer beim Tüv nicht möglich ist. Eine Prüfung von Rückleuchten kostet ca. 1800 bis 2200€. Bei den Frontscheinwerfern ist die Prüfung noch um einiges Umfangreicher und somit auch teurer.
Fazit: wenn ihr zu viel Geld habt probiert euer Glück :laughat:

Ich Weis ist alt aber es gibt vllt Hoffnung. Hab mit den Kollegen Tel und mit ihm gerätselt wo man scheinis für nen cd7 bekommt hab seit kurzem einen und er sagte er kennt jemanden der in so einer Einrichtung studiert der auch die Leute dort kennt und er redet mal mit seinen Kollegen ob man da nicht was machen kann. Er wollte auch mal die Seite haben von den AE bei AKR um sich ein Bild zu machen und ggf sich mit dem erbauer der AE kurz zu schließen. Warte jetzt erstmal auf Antwort und wenn ihr wollt halte ich euch auf dem laufenden. Greetz


pn
Gast 
26.05.2013, 08:52
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