» außerhalb der saison, zulassung über kurzzeitkennzeichen

UNFALL brauche einen ratNeuen Thread eröffnenNeue Antwort erstellenGeblitzt in der Probezeit!
AutorNachricht
Premium-Member 

Anmeldedatum: 08.05.2009
Beiträge: 6158
05.04.2012, 21:53
zitieren

Wir haben gerade eine kleine diskussion wegen dem sachverhalt, der in der themenüberschrift beschrieben ist.

Darf ich mein auto, bei mir im juli und august angemeldet, außerhalb meiner saison über ein kurzzeitkennzeichen (5 tage) oder rote kennzeichen anmelden für probefahrten oder ähnlichem?

wenn nein, wie soll ich es dann außerhalb der saison legal auf den straßen bewegen,wenn ich nicht zur werkstatt oder am muss,was ich ja auch außerhalb der saison legal darf?[/code]


pn
General 

Geschlecht:
Fahrzeug: del sol eg2 DOHC V-TEC
Anmeldedatum: 23.03.2011
Beiträge: 2846
Wohnort: nähe simmern
05.04.2012, 21:56
zitieren

kurz und knapp- du darfst ;)

pn
Premium-Member 

Anmeldedatum: 08.05.2009
Beiträge: 6158
05.04.2012, 22:12
zitieren

deeEg2kurz und knapp- du darfst ;)

Auf welcher grundlage?!


pn
General 

Geschlecht:
Fahrzeug: del sol eg2 DOHC V-TEC
Anmeldedatum: 23.03.2011
Beiträge: 2846
Wohnort: nähe simmern
05.04.2012, 22:17
zitieren

auf der grundlage das dein kfz- nur als saison versichert ist, ist er in der standzeit nur gegen feuer, herabfallende gegenstände etc versichert- steuer zahlste auch nur für diese zeit...


kurzzeit- du brauchste ne deckungskarte- damit ist er versichert. steuer bezahlste bei der anmeldung...

nur du mußt deine saisonkennzeichen abschrauben und dafür die kurzzeitkennzeiche dran...

rote karte ausfüllen fertig- genau so rote nummer...



Verfasst am: 05.04.2012, 22:18
zitieren

handy sry^^
pn
Premium-Member 

Anmeldedatum: 08.05.2009
Beiträge: 6158
05.04.2012, 22:31
zitieren

deeEg2auf der grundlage das dein kfz- nur als saison versichert ist, ist er in der standzeit nur gegen feuer, herabfallende gegenstände etc versichert- steuer zahlste auch nur für diese zeit

Der ist vollkasko versichert, also ist er da auch voll gegen diebstahl versichert.

Danke für die info.mal schaun,ob es noch andere meinungen gibt.


pn
Elite 

Geschlecht:
Fahrzeug: DC2
Anmeldedatum: 21.07.2011
Beiträge: 1066
Wohnort: Bremen
07.04.2012, 16:54
zitieren

was spricht denn dagegen?
Sonst frag doch bei deiner Zulassungsstelle am Dienstag nach.


pn
General 

Geschlecht:
Fahrzeug: CRX DEL SOL
Anmeldedatum: 16.01.2010
Beiträge: 2691
Wohnort: Neuwied
08.04.2012, 20:39
zitieren

ist das nicht der sinn eines kurzzeitkennzeichens bzw der roten Nummern?!?!
ich hab mir mal von nem Händler sagen lassen das er seine roten Nummern so gut wie immer nutzen kann, es sei denn das Fahrzeug hat solche Mängel die den Straßenverkehr nahezu vorsätzlich gefährden würde.
er meinte das er öfter von der Polizei angehalten wurde und es reicht wenn man sagt das man zur Werkstatt oder zu einem privaten Stellplatz fahren möchte(quasi überführungsfahrt)
zu beachten sind dabei aber wohl auch die zu fahrende Strecke.
von München nach Hamburg mit abgefahrenen reifen wird dir keiner verzeihen, auch nicht mit roten Nummern.
aber die paar kilometer zur nächsten Werkstatt werden toleriert


pn
Premium-Member 

Anmeldedatum: 08.05.2009
Beiträge: 6158
11.04.2012, 17:48
zitieren

Ja das was du sagst stimmt mit den überführungsfahrten, laut
§ 23 Abs. 4 StVZO:

Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Abstempelung des Kennzeichens und Rückfahrten nach Entfernung des Stempels sowie Fahrten zur Durchführung der Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung dürfen mit vorübergehend stillgelegten Fahrzeugen - Rückfahrten auch mit endgültig stillgelegten Fahrzeugen - oder mit Fahrzeugen, denen die Zulassungsbehörde im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren vorab ein ungestempeltes Kennzeichen zugeteilt hat, innerhalb des auf dem Kennzeichen ausgewiesenen Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, sofern diese Fahrten von der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung erfasst sind; Saisonkennzeichen gelten außerhalb des Betreibszeitraumes bei Fahrten zur Entstempelung und bei Rückfahrten nach Abstempelung des Kennzeichens als ungestempelte Kennzeichen im Sinne des ersten Halbsatzes.

Aber was ist, wenn ich mein Auto außerhalb der Saison zulasse über 5 Tage, weil ich auf ein Event will oder mal eine Ausfahrt?

Ein Beitrag in einem aneren Forum:
Habe gerade eine email bekommen von jemanden der das gleiche prob. hatte aber mit einem KzK. bei Ihm wurde das Bußgeldverfahren vom Amtsgericht eingestellt, weil im Gesetzestext nicht eindeutig geregelt ist ob außerhalb der Saison ein Fhz. als Zugelassen gilt oder nicht. Der begriff "Ruhende Zulassung" ist in der StvZO bei Saisonzulassung nicht deffiniert.

Also gibt es irgendwie bei Saisonkennzeichen nicht konkretes, aber dann kam das:
habe hier mal einen fall aus einem anderen forum kopiert:

Folgender Sachverhalt:
Mein EX-Nachbar Arbeitet in einem Mitsu-Autohaus und hat mir deren Händler-Rote Nummer zur verfügung gestellt, damit ich mein Motorrad wegen Getriebeproblemen AU?ERHALB meines Saisonkennzeichens zur Werkstatt bringen kann. Ich wurde dabei beobachtet, wie ich das Kennzeichen angebracht habe, von irgendeinem Ar... der am Garagenhof wohnt würden die Grünen gerufen die mich an der Ausfahrt abgefangen haben.

Fazit: Anzeige in Höhe von € 150.- plus Gebühren und Auslagen, 3 Flensburgpoints und 1 Monat Fahrverbot.
Vorgeworfene Tat: Führen eines Zugelassenes Fhz. mit falschen Kennzeichen.

Meine Frage ans Forum? Wer hat da nen Knall?

Die STVZO sagt dazu eindeutig, das an ZUGELASSENEN Fhz. kein anderes Kennz. angebracht werden darf als das was in der Zulassung steht. Aber mein Bike war ja außerhakb des Zulassungszeitraumes, die Zulassung ruhte ja.
Ich bin seit langem wirklich baff über diesen Amtsschimmel.

Erklärung vom Anwalt:

Mein Rechtsanwalt hat mir heute bestätigt, das der Tatvorwurf korrekt ist, ich habe auf mein Zugelassenes Motorrad ein falsches Nummernschild ( Rote Händlernummer ) befestigt und bin damit auf öffentlicher Straße gefahren. Ob die Zulassung ruht oder nicht ist nicht relevant. Das Bike ist zugelassen, Basta!

Letzte Antwort vom Vaterstaat:

Heute kam Post von meinem Advokaten, der Inhalt hat mir die Schuhe ausgezogen.

Die Bußgeldstelle hat den Bescheid zurückgezogen, und zwar aus dem Grund, weil Kennzeichenmissbrauch eine Straftat darstellt, deshalb werde das Verfahren an das Zuständige Amtgericht abgegeben, da es nicht in Ihrem Zuständigkeitsbereich liege.
Ich bin also ab sofort Beschuldigter in einem Strafverfahren wegen Kennzeichenmissbrauch.

Mein Anwalt hat mich außerdem darauf vorbereitet, das evtl. die Polizei bei mir aufschlagen könnte, um meinem Führerschein sicher zu stellen, da ich ja die "Straftat" unter zuhilfenahme eines Kraftfahrzeuges begangen habe.

Es droht mir also kein Fahrverbot wo man die Zeit der Führerscheinabgabe selbst bestimmen kann sondern ein Entzug der Fahrerlaubnis auf Richterlich zu bestimmende Zeit.

Also hat jemand dazu Meinungen oder sogar Gesetzestextes?!

Das Forum werde ich mal nicht nennen wegen dem Datenschutz! Wenn ich rechtlich gegen eine Richtlinie verstoße mit der Veröffentlichung bzw dem Kopieren des Textes, dann bitte PN an mich und ich werde es unverzüglich löschen!


pn
Gast 
11.04.2012, 17:48
zitieren

Mach mit!

Wenn Dir die Beiträge zum Thread "außerhalb der saison, zulassung über kurzzeitkennzeichen" gefallen haben oder Du noch Fragen hast oder Ergänzungen machen möchtest, solltest Du Dich gleich bei uns anmelden:



Registrierte Mitglieder genießen die folgenden Vorteile:
✔ kostenlose Mitgliedschaft
keine Werbung
✔ direkter Austausch mit Gleichgesinnten
✔ neue Fragen stellen oder Diskussionen starten
✔ schnelle Hilfe bei Problemen
✔ Bilder und Videos hochladen
✔ und vieles mehr...


Neuen Thread eröffnenNeue Antwort erstellen
Ähnliche BeiträgeRe:
Letzter Beitrag
Kurzzeitkennzeichen
Hi.. möchte mein civic nen paar tage anmelden weil der dringend bewegt werden muss.. :yes: ´Kann ich den OHNE tüv und AU und mit uneigetragenen Bodykit für ne Woche anmelden?? Wenn ja was kostet das ungefähr ? Gruß Marc...
[Allgemein]von *HondaFan*
7
1.281
30.10.2007, 08:07
Der_Ronny
kurzzeitkennzeichen
sers leute..weiss zwar net ob ich hier ganz richtig bin aba ich probiers etz einfach mal...und zwar hab ich vor 2monaten meinen crx abgemeldet weil ich ihn neu machen lassen hab und so (war auf mei mum angemeldet)...etz wollt ich mir a...
Seite 2 [StVZO & TÜV]von and1@crx
13
1.205
24.11.2010, 14:00
and1@crx
Kurzzeitkennzeichen
Hallo dringende Frage, wegen der Überführung meines verkauften Toyota Auris. Seit 1.4.2015 gibts ja Neuregelungen bei der Überführung des Fahrzeugs. Wie mach ich das jetzt? Der neue Besitzer ist 500 km weit entfernt und ich möchte nicht dass er über...
Seite 2 [StVZO & TÜV]von EarL_VTEC
10
541
16.12.2015, 21:29
corallus28
Kurzzeitkennzeichen
Servus Leute, ich weiß das Thema ist durchgekaut ... jedoch finde ich nicht die passende Antwort auf meine Frage: ich habe ein unschlagbares Angebot für einen civic, möchte es gerne abholen, JEDOCH kein TÜV und abgemeldet. SO ich habe keinen hänger zur...
Seite 2 [StVZO & TÜV]von Civic.Freax
14
633
01.12.2015, 20:25
phobos
Kurzzeitkennzeichen
hi, wollte mal fragen wie das so abläuft mit den 5 tages kennzeichen. darf ich mit diesen kennzeichen fahren, auch wenn einige sachen nicht eingetragen sind? was sagen die grünen männchen dazu...
Seite 2, 3, 4, 5, 6 [StVZO & TÜV]von kado
53
11.815
28.09.2006, 12:11
shermad1
Kurzzeitkennzeichen
Wie es geht is Klar (Deckungskarte ca.50€ und Kennzeichen 20€) aber hab ma gehört das man zu seiner Versicherrung gehen kann bei der man seinen angemeldet hat und sich da umsonst sone 50€ Deckungskarte holen kann. Das kann ich mir nur...
Seite 2, 3 [StVZO & TÜV]von Black-Undercover
26
1.326
13.05.2010, 21:53
Der_Ronny
[Hilfe]  Kurzzeitkennzeichen FAQ
Da ich mich in den letzten Monaten reichlich damit beschäftigt habe, kann ich euch einiges darüber erzählen. Im Prinzip ist es ganz einfach. To-Do-Liste Doppelkarte von der Versicherung holen mit dem Vermerk "Kurzzeitkennzeichen"...
Seite 2, 3, 4 [StVZO & TÜV]von Mattes
33
11.329
26.04.2013, 09:12
Crawnight
Versicherungsschutz bei Kurzzeitkennzeichen
Moin zusammen, hab ne Frage zu Kurzzeitkennzeichen. N Kumpel will sich nen Eclipse kaufen, ich soll das Auto zu ihm fahren und anschließend, wenn das KZK noch gültig ist wollte der Kumpel noch in ne Werkstatt, also auch noch ein bisschen fahren. Die EVB...
[Verkehrsrecht]von ZeusDionysos
2
242
22.08.2013, 09:07
NoBody89
Fahren mit Kurzzeitkennzeichen
hallo, habe mein fahrzeug gestern gekauft, bin damit bis zu meiner stadt gefahren und dann, bevor ich nach hause gekommen bin, habe ich meine schwester besucht um das auto zu zeigen, sie wohnt ca.8 km von mit entfernt. beim nach hause weg wurde ich...
Seite 2 [Verkehrsrecht]von mischka89
15
7.682
05.09.2010, 09:40
Black-Undercover
Kurzzeitkennzeichen Vergleich
Mahlzeit! Hat jemand Ahnung ob es bei Kurzzeitkennzeichen sowas wie einen "Online Vergleich" gibt? Also sowas wie Check24, nur eben mit 5-Tages Kennzeichen damit man vergleichen kann, wo es am günstigsten ist. Wäre super wenn jemand eine...
[Offtopic]von PhillyGee
4
1.346
26.12.2011, 19:25
V8-Sven
© 2004 - 2025 www.maxrev.de | Communities | Impressum |