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Premium-Member ![]() ![]() Anmeldedatum: 08.05.2009 Beiträge: 6158 | zitieren Wir haben gerade eine kleine diskussion wegen dem sachverhalt, der in der themenüberschrift beschrieben ist. Darf ich mein auto, bei mir im juli und august angemeldet, außerhalb meiner saison über ein kurzzeitkennzeichen (5 tage) oder rote kennzeichen anmelden für probefahrten oder ähnlichem? wenn nein, wie soll ich es dann außerhalb der saison legal auf den straßen bewegen,wenn ich nicht zur werkstatt oder am muss,was ich ja auch außerhalb der saison legal darf?[/code] |
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General ![]() Geschlecht: ![]() Fahrzeug: del sol eg2 DOHC V-TEC Anmeldedatum: 23.03.2011 Beiträge: 2846 Wohnort: nähe simmern | zitieren kurz und knapp- du darfst ![]() |
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Premium-Member ![]() ![]() Anmeldedatum: 08.05.2009 Beiträge: 6158 | zitieren Auf welcher grundlage?! |
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General ![]() Geschlecht: ![]() Fahrzeug: del sol eg2 DOHC V-TEC Anmeldedatum: 23.03.2011 Beiträge: 2846 Wohnort: nähe simmern | zitieren auf der grundlage das dein kfz- nur als saison versichert ist, ist er in der standzeit nur gegen feuer, herabfallende gegenstände etc versichert- steuer zahlste auch nur für diese zeit... kurzzeit- du brauchste ne deckungskarte- damit ist er versichert. steuer bezahlste bei der anmeldung... nur du mußt deine saisonkennzeichen abschrauben und dafür die kurzzeitkennzeiche dran... rote karte ausfüllen fertig- genau so rote nummer... Verfasst am: 05.04.2012, 22:18 zitieren handy sry^^ |
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Premium-Member ![]() ![]() Anmeldedatum: 08.05.2009 Beiträge: 6158 | zitieren Der ist vollkasko versichert, also ist er da auch voll gegen diebstahl versichert. Danke für die info.mal schaun,ob es noch andere meinungen gibt. |
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Elite ![]() Geschlecht: ![]() Fahrzeug: DC2 Anmeldedatum: 21.07.2011 Beiträge: 1066 Wohnort: Bremen | zitieren was spricht denn dagegen? Sonst frag doch bei deiner Zulassungsstelle am Dienstag nach. |
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General ![]() Geschlecht: ![]() Fahrzeug: CRX DEL SOL Anmeldedatum: 16.01.2010 Beiträge: 2691 Wohnort: Neuwied | zitieren ist das nicht der sinn eines kurzzeitkennzeichens bzw der roten Nummern?!?! ich hab mir mal von nem Händler sagen lassen das er seine roten Nummern so gut wie immer nutzen kann, es sei denn das Fahrzeug hat solche Mängel die den Straßenverkehr nahezu vorsätzlich gefährden würde. er meinte das er öfter von der Polizei angehalten wurde und es reicht wenn man sagt das man zur Werkstatt oder zu einem privaten Stellplatz fahren möchte(quasi überführungsfahrt) zu beachten sind dabei aber wohl auch die zu fahrende Strecke. von München nach Hamburg mit abgefahrenen reifen wird dir keiner verzeihen, auch nicht mit roten Nummern. aber die paar kilometer zur nächsten Werkstatt werden toleriert |
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Premium-Member ![]() ![]() Anmeldedatum: 08.05.2009 Beiträge: 6158 | zitieren Ja das was du sagst stimmt mit den überführungsfahrten, laut § 23 Abs. 4 StVZO: Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Abstempelung des Kennzeichens und Rückfahrten nach Entfernung des Stempels sowie Fahrten zur Durchführung der Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung dürfen mit vorübergehend stillgelegten Fahrzeugen - Rückfahrten auch mit endgültig stillgelegten Fahrzeugen - oder mit Fahrzeugen, denen die Zulassungsbehörde im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren vorab ein ungestempeltes Kennzeichen zugeteilt hat, innerhalb des auf dem Kennzeichen ausgewiesenen Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, sofern diese Fahrten von der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung erfasst sind; Saisonkennzeichen gelten außerhalb des Betreibszeitraumes bei Fahrten zur Entstempelung und bei Rückfahrten nach Abstempelung des Kennzeichens als ungestempelte Kennzeichen im Sinne des ersten Halbsatzes. Aber was ist, wenn ich mein Auto außerhalb der Saison zulasse über 5 Tage, weil ich auf ein Event will oder mal eine Ausfahrt? Ein Beitrag in einem aneren Forum: Habe gerade eine email bekommen von jemanden der das gleiche prob. hatte aber mit einem KzK. bei Ihm wurde das Bußgeldverfahren vom Amtsgericht eingestellt, weil im Gesetzestext nicht eindeutig geregelt ist ob außerhalb der Saison ein Fhz. als Zugelassen gilt oder nicht. Der begriff "Ruhende Zulassung" ist in der StvZO bei Saisonzulassung nicht deffiniert. Also gibt es irgendwie bei Saisonkennzeichen nicht konkretes, aber dann kam das: habe hier mal einen fall aus einem anderen forum kopiert: Folgender Sachverhalt: Mein EX-Nachbar Arbeitet in einem Mitsu-Autohaus und hat mir deren Händler-Rote Nummer zur verfügung gestellt, damit ich mein Motorrad wegen Getriebeproblemen AU?ERHALB meines Saisonkennzeichens zur Werkstatt bringen kann. Ich wurde dabei beobachtet, wie ich das Kennzeichen angebracht habe, von irgendeinem Ar... der am Garagenhof wohnt würden die Grünen gerufen die mich an der Ausfahrt abgefangen haben. Fazit: Anzeige in Höhe von € 150.- plus Gebühren und Auslagen, 3 Flensburgpoints und 1 Monat Fahrverbot. Vorgeworfene Tat: Führen eines Zugelassenes Fhz. mit falschen Kennzeichen. Meine Frage ans Forum? Wer hat da nen Knall? Die STVZO sagt dazu eindeutig, das an ZUGELASSENEN Fhz. kein anderes Kennz. angebracht werden darf als das was in der Zulassung steht. Aber mein Bike war ja außerhakb des Zulassungszeitraumes, die Zulassung ruhte ja. Ich bin seit langem wirklich baff über diesen Amtsschimmel. Erklärung vom Anwalt: Mein Rechtsanwalt hat mir heute bestätigt, das der Tatvorwurf korrekt ist, ich habe auf mein Zugelassenes Motorrad ein falsches Nummernschild ( Rote Händlernummer ) befestigt und bin damit auf öffentlicher Straße gefahren. Ob die Zulassung ruht oder nicht ist nicht relevant. Das Bike ist zugelassen, Basta! Letzte Antwort vom Vaterstaat: Heute kam Post von meinem Advokaten, der Inhalt hat mir die Schuhe ausgezogen. Die Bußgeldstelle hat den Bescheid zurückgezogen, und zwar aus dem Grund, weil Kennzeichenmissbrauch eine Straftat darstellt, deshalb werde das Verfahren an das Zuständige Amtgericht abgegeben, da es nicht in Ihrem Zuständigkeitsbereich liege. Ich bin also ab sofort Beschuldigter in einem Strafverfahren wegen Kennzeichenmissbrauch. Mein Anwalt hat mich außerdem darauf vorbereitet, das evtl. die Polizei bei mir aufschlagen könnte, um meinem Führerschein sicher zu stellen, da ich ja die "Straftat" unter zuhilfenahme eines Kraftfahrzeuges begangen habe. Es droht mir also kein Fahrverbot wo man die Zeit der Führerscheinabgabe selbst bestimmen kann sondern ein Entzug der Fahrerlaubnis auf Richterlich zu bestimmende Zeit. Also hat jemand dazu Meinungen oder sogar Gesetzestextes?! Das Forum werde ich mal nicht nennen wegen dem Datenschutz! Wenn ich rechtlich gegen eine Richtlinie verstoße mit der Veröffentlichung bzw dem Kopieren des Textes, dann bitte PN an mich und ich werde es unverzüglich löschen! |
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Gast | zitieren Mach mit!Wenn Dir die Beiträge zum Thread "außerhalb der saison, zulassung über kurzzeitkennzeichen" gefallen haben oder Du noch Fragen hast oder Ergänzungen machen möchtest, solltest Du Dich gleich bei uns anmelden:Registrierte Mitglieder genießen die folgenden Vorteile: ✔ kostenlose Mitgliedschaft ✔ keine Werbung ✔ direkter Austausch mit Gleichgesinnten ✔ neue Fragen stellen oder Diskussionen starten ✔ schnelle Hilfe bei Problemen ✔ Bilder und Videos hochladen ✔ und vieles mehr... |
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Wenn ja was kostet das ungefähr ?
Gruß
Marc... [Allgemein]von *HondaFan* | 7 1.281 | 30.10.2007, 08:07 ![]() Der_Ronny | |
kurzzeitkennzeichen sers leute..weiss zwar net ob ich hier ganz richtig bin aba ich probiers etz einfach mal...und zwar hab ich vor 2monaten meinen crx abgemeldet weil ich ihn neu machen lassen hab und so (war auf mei mum angemeldet)...etz wollt ich mir a... Seite 2 [StVZO & TÜV]von and1@crx | 13 1.205 | 24.11.2010, 14:00 ![]() and1@crx | |
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Wie mach ich das jetzt? Der neue Besitzer ist 500 km weit entfernt und ich möchte nicht dass er über... Seite 2 [StVZO & TÜV]von EarL_VTEC | 10 541 | 16.12.2015, 21:29 ![]() corallus28 | |
Kurzzeitkennzeichen Servus Leute,
ich weiß das Thema ist durchgekaut ... jedoch finde ich nicht die passende Antwort auf meine Frage:
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Kurzzeitkennzeichen Wie es geht is Klar (Deckungskarte ca.50€ und Kennzeichen 20€) aber hab ma gehört das man zu seiner Versicherrung gehen kann bei der man seinen angemeldet hat
und sich da umsonst sone 50€ Deckungskarte holen kann.
Das kann ich mir nur... Seite 2, 3 [StVZO & TÜV]von Black-Undercover | 26 1.326 | 13.05.2010, 21:53 ![]() Der_Ronny | |
[Hilfe] ![]() Da ich mich in den letzten Monaten reichlich damit beschäftigt habe, kann ich euch einiges darüber erzählen.
Im Prinzip ist es ganz einfach.
To-Do-Liste
Doppelkarte von der Versicherung holen mit dem Vermerk "Kurzzeitkennzeichen"... Seite 2, 3, 4 [StVZO & TÜV]von Mattes | 33 11.329 | 26.04.2013, 09:12 ![]() Crawnight | |
Versicherungsschutz bei Kurzzeitkennzeichen Moin zusammen,
hab ne Frage zu Kurzzeitkennzeichen.
N Kumpel will sich nen Eclipse kaufen, ich soll das Auto zu ihm fahren und anschließend, wenn das KZK noch gültig ist wollte der Kumpel noch in ne Werkstatt, also auch noch ein bisschen fahren.
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Fahren mit Kurzzeitkennzeichen hallo,
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