» Welche Hänger darf ich mit der Führerscheinklasse "B" ziehen

Magnaflow zu laut!!!Neuen Thread eröffnenNeue Antwort erstellenHU / AU trotz fehlender rückenlehne möglich...
2>
AutorNachricht
Premium-Member 
Anmeldedatum: 27.02.2005
Beiträge: 20310
Wohnort: Bundesstadt
11.04.2009, 22:31
zitieren

Das Thema ist sehr komplex, wo selbst die wenigsten der freundlichen Beamten der Staatsmacht in Grün (auch Exekutive genannt) mit Wissen glänzen kann.
Ich habe mich intensiv mit den Auflagen zum Hänger ziehen mit der Führerscheinklasse "B" (ehemals "3") befasst.
Mit der alten Führerscheinklasse 3 darf man noch ALLES ziehen, was es so an Anhängern für PKW gibt.

Jetzt kommt aber die neue Führerscheinklasse B! Und da kommt auch der Haken, wo man aufpassen muss.


  • Es ist FALSCH, daß man KEINE Hänger ziehen darf!
  • Es ist FALSCH, daß der Hänger, den man zieht, grundsätzlich nach dem zulässigen Gesamtgewicht bemessen wird, um herauszufinden, was man ziehen darf

Dies vorneweg.

Jetzt zu den RICHTIGEN Dingen:

Vorraussetzungen:

Haben-Seite:

  • Zugfahrzeug (Dein Auto) mit 1000 kg zulässigem Gesamtgewicht (:!: Hier spielt das Gesamtgewicht eine Rolle! :!:)
  • Anhängelast gebremst 1000 kg, ungebremst 750 kg
  • Anhänger gebremst mit 1.8 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht und 250 kg Leergewicht
  • Aufbau (Höhe) lt. Fahrzeugschein (der Schein des Anhängers ist hier ausschlaggebend!) ist geringer (0.8m) als die Höhe des Zugfahrzeugs (1.85m)
  • Breite des Hängers (Bsp.: 1.65m) ist nicht breiter als die Breite des Zugfahrzeugs (Bsp.: 1.66m)
    Wenn der Hänger über eine Plane verfügt, zählt das nicht zur Aufbauhöhe des Hängers! Eine Plane ist kein fester Bestandteil des Hängers und kann daher nicht als Aufbau mit gezählt werden.
  • Der Hänger ist einachsig (Achtung: :!: Zwei Räder hintereinander bedeuten nicht gleich, daß der Hänger zwei Achsen hat! Auch hier zählt das, was im Fzg.schein steht! :!:)


Das oben genannte ist Deine Haben-Seite!?
Zumindest so ungefähr.
Du dürftest den Hänger mit den gegebenen Vorraussetzungen fahren.
Allerdings musst Du höllisch auf das Gewicht des Hängers achten :!:
Der Hänger darf zwar lt. zulässigem Gesamtgewicht des Hängerscheins 1.8 Tonnen wiegen, aber das wäre dann nicht mehr mit Deinem Zugfahrzeug im Reinen.
Beim Hänger zählt das tatsächliche Gewicht. Nicht das, was im Schein steht.

Beispiel an meinem Civic ED7:
  • zulässiges Gesamtgewicht: 1370 kg (Ziffer F.1, neuer Fahrzeugschein)
  • gebremste Anhängelast (O.1): 1000 kg
  • ungebremste Anhängelast (O.2): 410 kg
  • zulässige Stützlast (die Last, die auf der Hängerkupplung liegt) (13): nicht angegeben - steht aber auf der Hängerkupplung und wird bei Eintragung der Hängerkupplung in den Fahrzeugschein des Zugfahrzeugs eingetragen. In meinem Fall: 50 kg
  • außerdem spielt der D-Wert (beim ED7 ist dieser Wert mit "~5,70 kN" angegeben) eine gewichtige Rolle.
    Welche Rolle dieser spielt und was er aussagt, weiß ich derzeit selbst noch nicht. Füge ich hinzu, wenn ich es weiß.

Zusammengefasst lässt sich sagen, daß beim Hänger immer das tatsächliche Gewicht (effektives Gewicht auf der Achse sowie Stützlast an der Kupplung) und eben Höhe sowie Breite des Hängers eine Rolle spielen.

Selbst wenn ich mit meinem ED7 (zulässiges Gesamtgewicht 1370 kg) einen Hänger ziehe der ein zul. Gg von 2800 kg hat, dürfte ich ihn ziehen, wenn ich ihn nur bis maximal 1370 kg belade und ebenfalls auf die Stützlast von 50 kg auf der Kupplung achte (Führerscheinklasse sieht das Gewicht von 3.5 Tonnen vor sowie, daß das Gewicht des Hängers nicht höher ist, als das des Zugfahrzeugs. Siehe Erläuterungen weiter unten. Dieses musst Du in diesem Fall dringend beachten!)

Wie schon eingangs erwähnt, ist dieses Thema sehr komplex, wo selbst die Exekutive scheinbar nur sehr mager besetzt ist, mit Menschen, die da auch wirklich durchblicken.

Diesen Hänger dürfte ich mit meinem ED7 ebenfalls ziehen, obwohl er die zulässige Anhängelasst von eingetragenen 1000 kg um 200 kg übersteigt:


Dieser Hänger ist lt. Fahrzeugschein nur 800 mm hoch und hat ein zul. Gg. von 1200 kg.
Der Aufbau ist komplett mit leicht demontierbarem Material versehen (Plane).

Soviel zu meiner subjektiven Erläuterung.
Jetzt kommt das, was in den allgemeinen Richtlinien lt. StVO steht:

  • Klasse: B
  • Beschreibung: Kraftwagen bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und maximal 8 Sitzplätzen (ausgenommen Fahrersitz)
  • Erwerb: ab 17 Jahren (Begleitetes Fahren = Klasse BF17), ab 18 uneingeschränkt
  • Schließt ein: Führerscheinklassen M, L, S sofern Artikel 6, Ziffer 3b in nationales Recht umgesetzt wurde (z.B. Code 111 in Österreich)
  • Bemerkungen: Anhänger bis 0,75 t zulässiger Gesamtmasse oder als Zug bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse (zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer als die Leermasse des Zugfahrzeuges)


Ich hoffe ich konnte helfen.
Falls noch Fragen sind, stelle sie bitte in diesem Thread und nicht per PN an mich.
Vielen Dank für Dein Verständnis :max:

Alle Angaben ohne Gewähr.

© Mattes, April 2009


pn
Gesperrt 
Anmeldedatum: 29.11.2004
Beiträge: 19440
12.04.2009, 06:49
zitieren

mattes? hast du B oder auch BE?

wenn du B hast, darfst du führerscheintechnisch keinen hänger fahren, der z.b. 1.000kg wiegt ;)


pn
General 

Name: David
Geschlecht:
Fahrzeug: EJ9, EG5, ED9, Golf 2 GTI 16V, BMW E46 330i
Anmeldedatum: 12.09.2008
Beiträge: 3652
Wohnort: bei Trier
12.04.2009, 09:46
zitieren

kla darf er das. der gesamte zug darf nich länger als 7 meter sein und das gesamtgewicht des hängers darf die leermasse der zugfahrzeuges nich übersteigen. und das gesamtgewicht (auto und hänger) darf nich über 2,5t sein.alles was dadrunter fällt darfst du mit B fahren (letztes Jahr frisch in der Fahrschule gelernt ;) )

pn
Gesperrt 
Anmeldedatum: 29.11.2004
Beiträge: 19440
12.04.2009, 09:49
zitieren

denkfehler

leergewicht vom zugfahrzeug muss gleich oder größer dem des zulässigen gesamtgewicht des hängers !

ein fahrzeug was ein leergewicht von 900kg hat darf auch nur hänger ziehen, welche ein zul. gesamtgewicht von MAXIMAL 900kg hat !


pn
General 

Name: David
Geschlecht:
Fahrzeug: EJ9, EG5, ED9, Golf 2 GTI 16V, BMW E46 330i
Anmeldedatum: 12.09.2008
Beiträge: 3652
Wohnort: bei Trier
12.04.2009, 09:51
zitieren

na das hab ich doch gesagt das gesamtgewicht des hängers darf nich größer sein als das leergewicht vom auto das ist doch das gleiche ;)

pn
Gesperrt 
Anmeldedatum: 29.11.2004
Beiträge: 19440
12.04.2009, 09:53
zitieren

vermutlich wiegt dein fahrzeug mehr wie 1to und du bist davon ausgegangen......

pn
Master 

Name: Rick
Geschlecht:
Fahrzeug: Honda Civic EG6
Anmeldedatum: 11.08.2006
Beiträge: 5254
Wohnort: Hannover
12.04.2009, 09:55
zitieren

aber insgesamt darf das fahrzeug und der anhänger nich über 3,5 tonnen wiegen :yes:

pn
Premium-Member 
Anmeldedatum: 27.02.2005
Beiträge: 20310
Wohnort: Bundesstadt
12.04.2009, 19:37
zitieren

ds-90kla darf er das. der gesamte zug darf nich länger als 7 meter sein und das gesamtgewicht des hängers darf die leermasse der zugfahrzeuges nich übersteigen. und das gesamtgewicht (auto und hänger) darf nich über 2,5t sein.alles was dadrunter fällt darfst du mit B fahren (letztes Jahr frisch in der Fahrschule gelernt ;) )

Falsch! 3.5 Tonnen ist die Grenze. Nicht 2.5 Tonnen ;)

Ghostboyaber insgesamt darf das fahrzeug und der anhänger nich über 3,5 tonnen wiegen :yes:

Korrekt :yes:

Das mit den sieben Metern Zuglänge ist mir neu.
Aber gut zu wissen. Danke!

Ronny: Daß man mit B GAR keinen Hänger fahren darf ist ein Irrglaube, der sich bei vielen Menschen fest gesetzt hat.
Das ist einfach falsch.
Es gelten verschärfte Grenzen.
Klar. Aber diese habe ich versucht in meinem Thread oben deutlich zu machen :)


 1x  bearbeitet
pn
General 

Name: David
Geschlecht:
Fahrzeug: EJ9, EG5, ED9, Golf 2 GTI 16V, BMW E46 330i
Anmeldedatum: 12.09.2008
Beiträge: 3652
Wohnort: bei Trier
12.04.2009, 21:09
zitieren

mit den 7 metern das hatte ich im hinterkopf noch vom theorieunterricht da hat der fahrlehrer das mal erzählt. hab eigentlich auch 3,5 tonnen gemeint war verrutscht sry. und was vllt auch noch wichtig ist: anhänger bis 750kg darf man immer mitnehmen also auch wenn man damit über 3,5 tonnen kommt. hab das mal schnell nachgegoogelt hier die quelle:http://www.haenger-schroeder.de/hilfe.htm
Zitat:
"Kraftfahrzeuge bis 3500 kg mit Anhänger bis 750 kg oder
mit Anhänger über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs und die zulässige Gesamtmasse des Zuges 3500 kg nicht überschreiten"


pn
Master 

Name: Rick
Geschlecht:
Fahrzeug: Honda Civic EG6
Anmeldedatum: 11.08.2006
Beiträge: 5254
Wohnort: Hannover
12.04.2009, 21:12
zitieren

Zitatsofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs und die zulässige Gesamtmasse des Zuges 3500 kg nicht überschreiten

da haste selber postet ;) auch mit 750kg anhänger nich über 3500 :no:


pn
Gast 
21.07.2012, 18:12
zitieren

Mach mit!

Wenn Dir die Beiträge zum Thread "Welche Hänger darf ich mit der Führerscheinklasse "B" ziehen" gefallen haben oder Du noch Fragen hast oder Ergänzungen machen möchtest, solltest Du Dich gleich bei uns anmelden:



Registrierte Mitglieder genießen die folgenden Vorteile:
✔ kostenlose Mitgliedschaft
keine Werbung
✔ direkter Austausch mit Gleichgesinnten
✔ neue Fragen stellen oder Diskussionen starten
✔ schnelle Hilfe bei Problemen
✔ Bilder und Videos hochladen
✔ und vieles mehr...


Neuen Thread eröffnenNeue Antwort erstellen
2>
Ähnliche BeiträgeRe:
Letzter Beitrag
 "Radkästen ziehen"Bin maximal angefressen (auch sone Probs?)
Ich war erst beim TÜV, der hatte da aber keine Hebebühne frei. Ich hab dann mal beim Kumpel mein EG3 aufe Hebebühne gestellt um zu sehen ob meine neuen Räder (Dotz Brands Hatch Dark 7x16, Nexen N3000 215/40/ET 38mm) mir Probleme machen. Und ja!!! :cry:...
Seite 2 [Civic 92-95]von merlin_der_G-KAT
14
1.214
01.05.2008, 19:35
Coupé87
felgen mit 17"/8" et35 blech ziehen??
hoffe ma einer von euch hatt so ca die gleichen felgen wie ich mit der bereifung! also tomason tn1 17" 8" et 35 mit 205/40 bereifung die radlaufe wie ich gesehen habe sind schon gebörtelt (kanten umgelget) da schon ma alus drauf die...
[Del Sol]von parradoxon
1
349
03.02.2010, 11:49
major-iacis
Windows 8 Fehler: Username darf nicht "User" enthalten
Wie geil ist dass denn und Microsoft schreibt bei der Lösung sogar hin, dass man seinen Namen ändern soll...
[Computer & Spiele]von mgutt
2
274
18.05.2016, 08:57
Magnalol
 "Jetzt darf ich aber auch ma gewinnen ja"
lol na wer is das wohl...
[Offtopic]von Sadayoshi
2
311
24.04.2006, 18:29
Sadayoshi
 Darf ich mit diesen Reifen "legal" fahren?
Hallo! Mein Civic EJ9 hat folgende Sommerreifen drauf: 195/50 R15 82V. Im Typenschein stehen aber die gleichen nur mit 82H drinnen. Darf ich diese also fahren? Was ist den der Unterschied zwischen H und V? Alufelgen brauche ich aber nicht eintragen...
Seite 2 [Civic 96-00]von Sweden
16
539
11.08.2012, 20:13
Sweden
"Darf man rechts überholen?"
Darf man rechts überholen? ERSTELLT 30.07.07, 21:29h Eine Frage von Annelore Angerstein, Köln: Im Polizeibericht war von einem Autofahrer die Rede, der auf der Zoobrücke rechts überholt hatte und dann wieder eingeschert war. Die Nachricht...
[StVZO & TÜV]von Mattes
7
12.706
14.08.2007, 06:26
Der-Pate
 Radläufe "ziehen"
Hallo Leute Ich hab schon mehrfach gelesen, dass man bei breiten reifen oder extremer Tieferlegung die Radläufe zieht. Ich bin mit Karosseriearbeiten nicht sehr bewandert, da ich mich eher für Motoren interessiere. Wie darf ich des verstehen? Gibt es...
Seite 2 [CRX]von PorschKillerNR1
10
902
29.05.2013, 07:53
PorschKillerNR1
 V-one "s Honda Civic Eg4 ("S.78Civic später Start in die "noch gerade so" Saison,Bilder ")
(Nachtrag 24.02.2011,Die Bilder neu reingestellt damit die Historie Nachvollziehbar,sowie anschaulich bleibt) Hier wollte ich mal mein Honda Civic vorstellen :) So sah er aus als ich in bekommen habe: Sieht mal zunächst als Basis nicht sonderlich übel...
Seite 2, 3, 4, ... 76, 77, 78 [Civic 92-95]von V-one
779
47.488
28.09.2017, 06:17
SandydelSol
Wieviel darf der Civic EG (3Türer) gebremst ziehen??
Hallo, jo wie das Thema unschwer vermuten lässt brauche ich die Daten zum CIVIC wie viel er ziehen darf?? Dankö schonmal...
[Civic 92-95]von Cabriobasti2011
8
302
26.01.2012, 19:46
Woodstock242
Welche Politur für "Paradise Blue Green Pearl" verwenden?
Hey, was für ne Politur nimmt man am besten für Paradise Blue Green Preal? Rot, Schwarz etc. gibts ja...aber was nimmt man für den Lack? Universal Politur? Thx...
[Allgemein]von SniKKaz
6
467
17.04.2013, 12:44
SniKKaz
Sponsor: Top Design Shop
Top Design Shop

© 2004 - 2024 www.maxrev.de | Communities | Impressum |