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General ![]() Name: David Geschlecht: Fahrzeug: EH6, EG5, ED9, EM2, RD1 Golf 2 GTI 16V, BMW E46 330i Anmeldedatum: 12.09.2008 Beiträge: 3653 Wohnort: bei Trier | zitieren dadran sieht man mal wieder das die ganze sch***e da viel zu kompliziert ist also nochmal zusammenfassung von mir die auch nach nachgooglen stimmt: -leermasse vom zugfahrzeug darf nicht kleiner sein als gesamtmasse vom anhänger. -Anhänger und Auto zusammen dürfen nicht mehr wie 3,5 tonnen haben aber 750kg anhänger darf immer dran auch wenn 3,5 tonnen überschritten werden |
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Premium-Member ![]() Anmeldedatum: 27.02.2005 Beiträge: 20310 Wohnort: Bundesstadt | zitieren Also so wie ich es verstehe, darf man mit dem Führerschein B Hänger ziehen soweit hätten wir das ja schon geklärt bis 750 kg darf man Hänger IMMER fahren, selbst wenn sie die Breite oder die Höhe des Zugfahrzeugs überschreiten. Allerdings darf man eben NICHT die Gesamtmasse von 3500 kg im Zug (also Auto und Hänger zusammen) überschreiten Somit dürfte das Auto ein zul. Gg. von 2250 kg maximal haben. So, und an DIESEM Punkt stelle ich mir doch die Frage: Warum muss ich einen Hängerführerschein in Europa machen, wenn es wieder so viele Ausnahmeregelungen von Ausnahmeregelungen gibt? Ob ich nun einen Hänger mit 750 kg ziehe oder mit 1250 kg spielt insofern keine Rolle, wenn der 750 kg Hänger Überbreite oder Überhöhe hat. Wenn ich schon mit nem 1250 kg Hänger zu doof bin rückwärts einzuparken, und die Klasse BE deswegen nicht bestehe, wieso darf ich denn vom Gesetz aus vermeintlich kleine Hänger ziehen, die aber eben AUCH Überbreite oder Überhöhe haben KÖNNEN? In der Theorie geht alles. Wisst Ihr ja ![]() Versteht Ihr auf was ich hinaus will? Gruß |
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General ![]() Name: David Geschlecht: Fahrzeug: EH6, EG5, ED9, EM2, RD1 Golf 2 GTI 16V, BMW E46 330i Anmeldedatum: 12.09.2008 Beiträge: 3653 Wohnort: bei Trier | zitieren ja ich kann das gut verstehn. denn meiner meinung nach sollte man für das was man fahren darf auch ne ausbildung haben also z.b. 2 pflichtstunden mit kleinem anhänger am auto beim normalen B führerschein. Genauso verhält sich das bei den Klassen die dazu gegeben werden also M, L und S. Die Fahrzeuge aus den Klassen darf man ja auch ohne Ausbildung speziell dazu fahren und wenn man jetzt Beispielsweise mit 16 Klasse M macht, bekommt man ja auch ne spezielle Theorie dazu beigebracht, die fehlt dann, wenn man einfach nur B macht. Nochmal zu dem 750kg Hänger. http://www.fahrlehrerverband-bw.de/07-FSKl/Kl_pkw.htm Wenn ich unter dem Link schaue siehts so aus, als dürfte man mit dem 750kg Anhänger doch über die 3,5 tonnen kommen oder verstehe ich das falsch? Zitat: "Mit der Klasse B dürfen Sie mit einem Kraftfahrzeug bis 3,5 t folgende Anhänger ziehen: * Anhänger bis 750 kg zG7), * Anhänger über 750 kg zG7), wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Kraftwagens und die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3,5 t. " |
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| Beobachter Anmeldedatum: 21.07.2012 Beiträge: 1 | zitieren Ich weiß, ich taue hier einen recht alten Thread wieder auf. Allerdings nur aus dem Grunde, da dort mMn. einige Dinge gefährlich falsch interpretiert und wiedergegeben wurden, sowie offene Fragen ungeklärt blieben. Ich fange mal mit den offenen Fragen an: 1. Der D-Wert ist ein fixer Wert, der die Dauerfestigkeit der Kupplungskonstruktion angibt. Aus ihm lässt sich z.B. die zulässige Anhängelast berechnen. Nähere Infos und Formeln: Wikipedia: D-Wert 2. DS-90: Richtig, mit einem Zugfahrzeug mit zul. Gesamtmasse von 3,5t (z.B. Sprinter) und Anhänger mit zul. GesM. von 750kg darf man mit Klasse B fahren. So, nun zu den Modalitäten der Fahrerlaubnisklasse B mit Anhänger Soviel vorab. Die im Ausgangsposting gemachten Angaben sind größtenteils leider falsch. Die abgebildete Fahrzeugkombination darf mit Führerschein Klasse B nicht gefahren werden! Es wird bei diesen Debatten immer viel zusammengewürfelt, das explizit wiederum was anderes bedeutet. Das Wort "Gesamtmasse" oder "Gesamtgewicht" wird praktisch generell mit der "zulässigen Gesamtmasse" verwechselt. Entscheidend ist fast immer die zulässige Gesamtmasse, die bei Zugfahrzeug und Anhänger eingetragen sind. Das tatsächliche Gewicht spielt nur nachgestellt eine Rolle für die Zulässigkeit des Gespanns (eingetragene zul. Anhängelast d. Zugfahrzeugs). Mit B darf man folgende Kombinationen fahren: 1. Zugfahrzeuge bis 3,5t zul. Gesamtmasse plus Anhänger bis zu einer zul. Gesamtmasse (Fahrzeugschein) von 750kg. Beispiel: ein Sprinter mit 3,5t zul. Gesamtmasse plus 750kg Baumarkthänger. Merke: Anhänger dürfen nur tatsächlich insgesamt soviel wiegen, wie im Fahrzeugschein des Zugfahrzeugs eingetragen ist. Beim beschriebenen Fahrzeug und ungebremster 750kg Anhänger also nicht mehr als 410kg tatsächlichem Gewicht. Egal welchen Führerschein man hat. 2. Zugfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger über 750kg zul. GesM., sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers kleiner als die Leermasse des Zugfahrzeugs ist. Hier darf das Gespann wiederum die addierte zul. Gesamtmasse von 3,5t nicht übersteigen. Fast alle genannten Beispiele sind damit falsch. Ein Auto mit angenommener Leermasse von ~1t darf auch nur Anhänger mit zul. GesM. bis maximal dieser eingetragenen Leermasse ziehen. Anhänger mit zul. GesM von 1,2 - 2 oder gar wie geschrieben 2,8t darf man mit Führerscheinklasse B nicht ziehen. 1,2t nur, wenn das Leergewicht des Autos höher ist. Mit ED7 nie. Egal ob der Anhänger leer oder sehr leicht beladen ist. Der zweite gefährliche Fehler in den Annahmen ist: Das Überschreiten der zulässigen Anhängelast. An den ED7 darf höchstens eine Tonne (tatsächliche) Anhängelast gehängt werden. Mit dem Führerschein oder dem Leergewicht hat das nichts zu tun. Auch mit LKW-Schein darf man mit diesem Auto nur 1t ziehen. Mehr ist auch gefährlich. Lieber Mattes: Eigentlich hast du doch schon die richtige Vorschrift zitiert -ganz unten im Posting. Und du schreibst selbst, dass die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 1200kg beträgt. Folglich musst du doch gemerkt haben, dass diese 1200kg mehr sind als die (eingetragene) Leermasse des ED7, und somit das Gespann für B-Fahrer verboten ist. Diesen Hänger oder welche mit höheren zul. Gesamtmassen darfst du mit B nicht einmal leer fahren, wenn sie leer sind und nur 400kg wiegen. Wirklich nie. Sobald man das unscheinbare Wörtchen "zulässig(e)" überliest, macht man hier leider große Fehler. Noch ein Irrtum: eine 7-Meter Gespann Regel gibt's nicht. An den ED7 dürfte daher auch z.B. ein 850kg Wohnwägelchen. Damit ist das Gespann bereits um einiges länger, aber dennoch mit Führerschein B zulässig. Man kann über Sinn und Unsinn dieser Regeln viel streiten. Da sind einige ziemlich unsinnige Lücken drin. Aber bitte fahrt dennoch nie mit unzulässigen Gespannen wie hier beschrieben. Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis ist ein ziemlich übles Ding -ihr verliert auch euren kompletten Versicherungsschutz. Auch dass bei Polizeikontrollen sowas gern übersehen wird sollte einen nicht dazu beflügeln. Spätestens bei einem Unfall findet eine Versicherung alles raus, und man zahlt ggf. unsäglich ewig daran. Sorry für's Threadleichenfleddern, aber wenn das einer so liest (man stößt beim googeln schnell auf sowas -wie ich) und ernst nimmt, ist er im Zweifelsfall in großen Schwierigkeiten. Das kann man so unmöglich stehen lassen. |
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| Gast | zitieren Mach mit!Wenn Dir die Beiträge zum Thread "Welche Hänger darf ich mit der Führerscheinklasse "B" ziehen" gefallen haben oder Du noch Fragen hast oder Ergänzungen machen möchtest, solltest Du Dich gleich bei uns anmelden:Registrierte Mitglieder genießen die folgenden Vorteile: ✔ kostenlose Mitgliedschaft ✔ keine Werbung ✔ direkter Austausch mit Gleichgesinnten ✔ neue Fragen stellen oder Diskussionen starten ✔ schnelle Hilfe bei Problemen ✔ Bilder und Videos hochladen ✔ und vieles mehr... |
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