» Warnung vor dem Blizzard Tuning Onlineshop / Bewertung

beifahrer airbag raus, unproblematisch wegen gesetz?Neuen Thread eröffnenNeue Antwort erstellenzündungsproblem - Schnelle Hilfe Bitte
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24.09.2010, 06:58
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ich würd nicht mehr warten!!!!

irgendwann ist ja auch gut.

soviel billiger kanns da doch garnicht sein.

aber letztendlicht ist es eure entscheidung.

schließ mich voll der meinung von Der Ronny an.


pn
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24.09.2010, 08:11
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Guten Morgen,

hier meldet sich jetzt noch einmal die Firma Blizzard Tuning zu Wort.

erst einmal etwas allgemeines. Wir sind die Letzten die sagen es darf keine freie Meinungsäußerung geben, ganz im Gegenteil. Kommunikation und Informationen sind wichtig. Nur das was hier teilweise geschrieben wird hat mit freier Meinungsäußerung nichts mehr zu tun. Wenn Worte fallen wie Betrug, verarschen etc etc dann ist das schon sehr beleidigend und unterstellend.

Wenn selbst der Moderator des Forums, obwohl er überhaupt keine Kentniss vom sachstand hat und sich auch nicht die Mühe gemacht hat uns danach zu fragen, sagt der Verfasser des Themas hat recht und wir würden die Kudnen verarschen dann sagt das eigentlihc alles! Ein Administrator sollte, zumindest ist das in 90% der Fälle so, neutral sein und das Forum moderieren und nicht noch dazu anstiften unsachlich zu werden. Sätze wie das ist unseriös tragen sicher nicht dazu bei das Problem zu lösen.

Uns liegt es vollkommen fern mit dem Anwalt zu drohen, aber man muss sich einfach mal vor Augen halten das hier nur einseitig gewertet wird ohne auch nur ansatzweise unsere Argumente zuzulassen.

Anbei kopieren wir mal einen Wortlaut aus einem BGH Urteil. Darüber sollte jeder einmal nachdenken, auch der Moderator. Wi sind im übrigen gern bereit un per PN über dieses Thema auszutauschen. In dem Thread sollte es aber nicht um Rechtsfragen der Meinungsäußerung gehen sondern um das Problem der Fahrwerke.

"Der Betreiber eines Internet-Forums ist für beleidigende Beiträge Dritter verantwortlich. Mit diesem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe können sich Betroffene nun leichter gegen Beleidigungen im Internet wehren. Forenbetreiber können nun auf Unterlassung verklagt werden, sobald sie die ehrverletzenden Äußerungen kennen. Dagegen ist es dem Beleidigten nicht zuzumuten, dass er sich an den Verfasser des ehrverletzenden Beitrags hält. Es ist das erste Mal, dass der BGH über die Verantwortlichkeit eines Forumbetreibers im Internet entschieden hat."

Das solls zur Einleitung gewesen sein.

Nun zum Problem. Es ist richtig das der Verfasser bei uns 2 Fahrwerke geordert hat. Es kam dann zu einer Verzögerung seitens des Vorlieferanten DTS. In dieser Zeit haben wir sowohl mit dem Verfasser als auch mit seinem Mitbesteller kommuniziert. Leider haben die beiden Personen nicht untereinander gesprochen oder nur sehr spärlich. Dies wurde uns vom Mitbesteller sogar schriftlich mitgeteilt. Dadurch war der Informationsfluss sehr gestört.
Es ist definitiv unrichtig das wir die Kunden "verarschen" wollen! Wir haben jede Information von DTS sofort an diese weitergegeben, sprich jeden uns mitgeteilten Liefertermin. Die Sache ist mittlerweile so eskaliert, das sich selbst der Geschäftsführer von DTS eingeschaltet hat um das Problem gemeinsam mit uns zu lösen. Er sieht das nämlich genauso wie wir das die Schuld beim Vorlieferanten liegt und nicht bei uns. Da wir uns genauso auf Informationen verlassen müssen wie die Kunden.
In einem Gespräch gestern hat er mir zugesichert den Verfasser anzurufen und ihm den Sachverhalt zu erklären.
Unrichtig ist auch hier von Betrug zu sprechen. Betrug wäre es wenn wir keine Ware liefern würden und das Geld einbehalten würden. Da sist nicht der Fall! Der Kunde kann sofort sein Geld zurück bekommen. ER WILL ES NICHT!!! Also verstehen wir nicht wie man mit Anzeige drohen kann wenn der Sachverhalt so gelagert ist.

Im Endeffekt arbeiten wir jeden Tag daran den Sachverhalt endlich zu klären und diesen Rufmord zu beenden!


pn
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24.09.2010, 09:19
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ZitatAnbei kopieren wir mal einen Wortlaut aus einem BGH Urteil
Dein BGH-Urteil kannst Du Dir in die Haare schmieren. Beleidigungen wurden hier überhaupt keine ausgesprochen. In dem besagten Urteil geht es aber um Beleidigungen, denn ein User eines Forums hat gegenüber einem Dritten geäußert, dass dieser pädophil sei. Und obwohl der Forenbetreiber darüber informiert wurde, hat er nicht reagiert. Erschwerend kommt da auch noch dazu, dass der beleidigende User völlig anonym geschrieben hatte (Mitstörerhaftung greift).

ZitatWenn selbst der Moderator des Forums, obwohl er überhaupt keine Kentniss vom sachstand hat und sich auch nicht die Mühe gemacht hat uns danach zu fragen, sagt der Verfasser des Themas hat recht und wir würden die Kudnen verarschen dann sagt das eigentlihc alles! Ein Administrator sollte, zumindest ist das in 90% der Fälle so, neutral sein und das Forum moderieren und nicht noch dazu anstiften unsachlich zu werden. Sätze wie das ist unseriös tragen sicher nicht dazu bei das Problem zu lösen.
Sorry, aber Ihr habt uns gedroht, dass wir die Beiträge entfernen sollen (ohne jegliche Begründung) und Ihr gebt selber noch zu, dass Ihr den Kunden verarscht:
ZitatDer Kunde kann sofort sein Geld zurück bekommen. ER WILL ES NICHT!!!
Ihr könnt überhaupt nicht vom Vertrag zurücktreten. Ihr könnt irgendwas anbieten, aber es ist sein gutes Recht es abzulehnen. Insbesondere wenn es so unattraktiv ist. Was ist denn mit Schadensersatz oder Zinsen?

Und da Euch schon in diesem Punkt das Wissen in Sachen Kaufrecht fehlt, vielleicht noch etwas Nachhilfe in Sachen "Lieferant". Der Kunde geht einen Vertrag mit Euch ein und nicht mit Eurem Lieferanten oder wie Du selbst ausführst sogar einem Sub-Lieferanten. Was mit denen ist, ist völlig irrelevant. Schon alleine weil hier ganz andere Gesetze greifen (B2C vs. B2B).

Sowas sollte man als Kaufmann wissen.

Ich selbst setze übrigens so viel Energie hier rein, weil ich es langsam nicht mehr sehen kann, dass Kunden bedroht werden negative Erfahrungsberichte entfernen zu lassen. Langsam reichts.

Welches dieser Fahrwerke ist das eigentlich:
http://www.dtsshop.de/shop.php?selMC=26&rMCn=yes&selPC=160&tOSRno=yes

DTS schreibt bei eigentlich jedem Artikel, dass es KW38 (also diese Woche) lieferbar sei. Das suggeriert mir doch, dass es Lagerware ist.

Wenn DTS hier falsche Angaben machen sollte, solltet Ihr Euch vielleicht mal selbst anwaltlich beraten lassen.


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24.09.2010, 10:23
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mgutt
Ihr könnt überhaupt nicht vom Vertrag zurücktreten. Ihr könnt irgendwas anbieten, aber es ist sein gutes Recht es abzulehnen. Insbesondere wenn es so unattraktiv ist. Was ist denn mit Schadensersatz oder Zinsen?

Jungens! Wo habt ihr denn diesen juristischen Unsinn her???

"Schadensersatz" oder "Zinserstattungen"... ?
Nein ich bitte Euch! Lest bitte mal die AGBs aller Verkaufsshops. Dort wird JEDE Haftung ausgeschlossen. Ein "sofort Lieferbar" ist nicht rechtsverbindlich oder kann eingeklagt werden.
Es gibt Fristen, die man einhalten und abwarten muss.

Bevor hier solche Behauptungen ins Forum gepostet werden, macht Euch bitte mal schlau oder überlasst es gleich einer kompetenten Rechtsberatung.
Das hiesige "Unrechtsempfinden" weicht leider vollkommen von den Regeln der deutschen Rechtsprechung ab.
Investiert doch mal 50,-€ für eine unverbindliche Rechtsberatung bei einem Anwalt. Das bringt mehr, als dies "geflame" hier im Forum. Ein rechtskundiger Anwalt kann einem genau erklären, welche Rechte und auch Pflichten man in dieser Situation hat - oder eben auch NICHT hat!

Ich habe den ganzen Tread nun gelesen und muss auch sagen, dass der Shopbetreiber zwar mehr versprochen hat, als er halten konnte. Aber definitiv nicht "verascht" hat! Im Gegenteil, es wurde angeboten die Zahlung rückgängig zu machen. (Hier zicken viele andere Firmen dann gern rum)
Anders sieht es mit der Behauptung des Betruges aus! Das (!) allein erfüllt bereits den Tatbestand einer Beleidigung oder "übler Nachrede" und könnte juristische Folgen nach sich ziehen!

Ich rate dringend, den Ton hier zu mäßigen und sich auf die reinen Fakten zu beschränken.

Wenn es "Kabelbaum" und "_-_CRX46_-_" nicht alleine schaffen, ihre Verärgerung in ihren Posts anders zu formulieren, dann sollte sich wirklich ein Moderator mit kühlerem Kopf darum kümmern.

Jungs... Kommt mal wieder auf den Teppich! Ich meine es nur gut!


pn
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24.09.2010, 10:38
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Hallo,

sich werde nun noch den angekündigten Anruf von den Herren der Herstellerfirma DTS abwarten, und mir seine Version des Sachverhaltes darlegen lassen.

Wobei ich wirklich mal gespannt bin, womit sich eine Lieferzeit von mehreren Monaten auch nur ansatzweise rechtfertigen lässt.
Kann ja wohl nicht sein, dass DTS über einen Zeitraum von 3 Monaten, nicht dazu in der Lage war ein einziges dieser Fahrwerke herzustellen?!? :suspekt:

Hier ein Link zu dem von mir georderte Fahrwerk: http://www.dtsshop.de/shop.php?typ=7100%20457


pn
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24.09.2010, 11:32
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es wurde hier bereits alles schon mal gemeldet...es hat sich auch jemand darum gekümmert da ich eine pn von dem jenigem gekriegt habe^^ also wenn du nicht alles weist sei bitte still...so was kann man hier als lertztes gebrauchen^^

pn
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24.09.2010, 11:42
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Zitat"Schadensersatz" oder "Zinserstattungen"... ?
Nein ich bitte Euch! Lest bitte mal die AGBs aller Verkaufsshops. Dort wird JEDE Haftung ausgeschlossen. Ein "sofort Lieferbar" ist nicht rechtsverbindlich oder kann eingeklagt werden.
Es gibt Fristen, die man einhalten und abwarten muss.
Was in den AGB steht ist völlig irrelevant. Nichts ist genauer als der Verbraucherschutz. Und die Haftung gegenüber einem Sublieferanten kann man nicht ausschließen. Man stelle sich das mal vor. Die Händler kassieren reihenweise die Kohle, arbeiten damit x Wochen und überweisen es dann zurück ohne nur einen Euro Kosten gehabt zu haben und können das auch noch rechtlich absichern über ihre AGB? Ne Sorry, sowas geht wirklich nicht.

Ich ziehe mir nichts aus der Nase, sondern spreche aus eigener Erfahrung oder weil ich dazu mal Urteile gelesen habe. Privat habe ich in zwei Fällen Schadensersatz erhalten und in einem dritten musste der Händler zumindest die Kosten des Anwalts bezahlen.

Was er machen kann:
  • Herausgabe verlangen (mit Setzen von Nachfristen wie bereits erklärt)
  • Vertrag widerrufen
Allerdings ist letzteres zu seinem Nachteil. Das Geld war x Tage weg ohne das eine Gegenleistung zur Verfügung stand. Der Händler selbst konnte dagegen mit dem Geld arbeiten.

Daher würde ich an seiner Stelle auf die Ausführung des Auftrags bestehen und dem Händler habe ich eben nahe gelegt über die evtl. Folgen nachzudenken (Schadensersatz, Zinsen, etc.) und sein Auflösungsangebot entsprechend anzupassen.

Das Problem ist, dass Unternehmen so viel Druck ausüben, bis Kunden nachgeben und ihre eigenen Rechte überhaupt nicht wahrnehmen. Hier z.B. wird dargestellt, dass der Kunde ja froh sein kann, denn er könnte sein Geld ja direkt zurückbekommen. Tatsächlich liegt diese Entscheidung aber völlig beim Kunden. Und der kann es aus einem guten Grund ablehnen. Er hat schließlich ein gutes Angebot ausgehandelt und darauf sollte er auch bestehen.



Verfasst am: 24.09.2010, 12:00
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kabelbaumHallo,

sich werde nun noch den angekündigten Anruf von den Herren der Herstellerfirma DTS abwarten, und mir seine Version des Sachverhaltes darlegen lassen.

Wobei ich wirklich mal gespannt bin, womit sich eine Lieferzeit von mehreren Monaten auch nur ansatzweise rechtfertigen lässt.

Hi,

ich kann nur wiederholt empfehlen dem Händler eine Nachfrist zu setzen. Diese sollte einen angemessenen Zeitraum umfassen. Beispielsweise 7 Tage. Nach Ablauf dieser Frist setzt Du erneut eine und kündigst an andernfalls rechtliche Schritte einzuleiten. Danach kannst Du Dir einen Anwalt nehmen und all das einklagen was Dir zusteht.

Was mit DTS nun ist oder nicht ist für Dich völlig irrelevant. Du kommst dem Händler in diesem Schritt schon wieder entgegen und das nach 3 Monaten? Wie lang soll das noch laufen?

Du kannst Dir natürlich zwischenzeitlich anhören was die zu sagen haben, aber bezogen auf Deinen Kaufvertrag ist das keine bindende Information. DTS könnte z.B. sagen, dass sie nicht liefern oder erst nächstes Jahr. Alles egal. Du hast bei Blizzard bestellt. Wenn die mit DTS nicht klar kommen, müssen die selbst was unternehmen.

Falls jetzt wieder Kommentare kommen sollten, dass der Admin parteiisch sei: Ja bin ich, denn ich spreche nicht für die Community oder meine Seite. Ich spreche als Privatperson. Wäre ja was ganz neues, dass ich keine eigene Meinung mehr haben darf.

ZitatKann ja wohl nicht sein, dass DTS über einen Zeitraum von 3 Monaten, nicht dazu in der Lage war ein einziges dieser Fahrwerke herzustellen?!? :suspekt:
Ich bezweifle, dass DTS selbst produziert. Bei so großen Produktpaletten wird in der Regel im Ausland produziert, weil man kaum für jedes Teil die entsprechenden Maschinen haben kann. Außerdem weißt Du doch, dass die Teile auch mit anderen Aufklebern verkauft werden, wie hier erwähnt:
http://www.maxrev.de/dts-gewindefahrwerk-crx-ed9-t156582.htm
oder hier:
http://www.maxrev.de/ap-sport-gewinde-fahrwerk-meinungen-t99485.htm#1929321

Ich denke mal, dass DTS die einzelnen Teile einkauft und dann selbst eintütet.

Gruß
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24.09.2010, 12:11
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_-_CRX46_-_es wurde hier bereits alles schon mal gemeldet...es hat sich auch jemand darum gekümmert da ich eine pn von dem jenigem gekriegt habe^^ also wenn du nicht alles weist sei bitte still...so was kann man hier als lertztes gebrauchen^^

Gut, Du hast Recht. Ich werde mich besser nicht einmischen.
Das Ganze (inklusive einer drohenden Verleumdungsklage) ist ja nicht mein Problem.
Ihr werdet sicher mit dem juristischem Halbwissen hier gut zurecht kommen.

Viel Glück - Ihr werdet es brauchen!


pn
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24.09.2010, 12:32
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Witchcraft
_-_CRX46_-_es wurde hier bereits alles schon mal gemeldet...es hat sich auch jemand darum gekümmert da ich eine pn von dem jenigem gekriegt habe^^ also wenn du nicht alles weist sei bitte still...so was kann man hier als lertztes gebrauchen^^

Gut, Du hast Recht. Ich werde mich besser nicht einmischen.
Das Ganze (inklusive einer drohenden Verleumdungsklage) ist ja nicht mein Problem.
Ihr werdet sicher mit dem juristischem Halbwissen hier gut zurecht kommen.

Viel Glück - Ihr werdet es brauchen!

Verleumdungsklage weshalb? Zeig mir die Passage, mit der eine Verleumdungsklage möglich sein soll? Mal davon abgesehen, dass der Autor die einzig bedenkliche Aussage schon lange entfernt hat, weil er dem Druck des Händlers nachgegeben hat, wäre es dazu nicht mal verpflichtet gewesen. Siehe "BVerfG NJW 1991, 95, 96" und "OLG Koblenz, Beschluss vom 12.07.2007 - Az. 2 U 862/06". Das ist exakt der gleiche Sachverhalt und es ist alles über das Recht zur freien Meinungsäußerung gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG gedeckelt worden:
ZitatBei den Formulierungen "Achtung Betrüger unterwegs!, L.... GmbH" sowie die "Betrüger vom L......" handelt es sich nicht um Tatsachenbehauptungen, sondern um subjektive Meinungsäußerungen, die Werturteile darstellen. Der Verfasser will erkennbar nicht zum Ausdruck bringen, dass die Verantwortlichen der L.... GmbH bereits strafrechtlich verurteilt worden sind, sondern der Verfasser will Warnungen und Ratschläge für den Fall einer Kontaktaufnahme durch Werber der L.... GmbH erteilen. Abs. 15

Eine gemäß § 823 Abs. 1 BGB i.V.m. § 1004 Abs. 1 BGB analog, § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 185 StGB zu unterlassende rechtswidrige Persönlichkeitsverletzung stellen Meinungsäußerungen nur dann, wenn die Belange des Betroffenen durch ihren ehrverletzenden Gehalt in einem mit der Ausübung grundgesetzlich garantierter Meinungsfreiheit nicht mehr zu rechtfertigenden Maß tangiert sind (BVerfG NJW 1999, 1322, 1324). Bei der Abwägung ist dabei unter anderem zu berücksichtigen, ob die Äußerung im öffentlichen Meinungskampf aufgestellt worden, in dem eine Vermutung für die Zulässigkeit der freien Rede besteht (BGH NJW 1993, 1845, 1846) und ob sie gegenüber unbeteiligten Dritten aufgestellt worden ist. In der öffentlichen Auseinandersetzung muss auch Kritik hingenommen werden, die in überspitzter und polemischer Form geäußert wird, weil andernfalls die Gefahr einer Lähmung oder Verengung des Meinungsbildungsprozesses droht (BVerfG NJW 1991, 95, 96). Dementsprechend sind Werturteile von dem Recht zur freien Meinungsäußerung gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG gedeckt, soweit sie nicht zugleich darauf gerichtet sind, die Persönlichkeit herabzusetzen, zu diffamieren oder sie formal beleidigend sind. Insoweit ist eine Interessenabwägung erforderlich. Eine sachliche Kritik ist nicht widerrechtlich, unzulässig ist aber eine "Schmähkritik", d.h. Werturteile, die in jeder sachlichen Grundlage entbehrende böswillige oder gehässige Schmähungen übergehen. Dabei macht selbst eine überzogene oder gar ausfällige Kritik eine Äußerung für sich genommen noch nicht zur Schmähung. Die Zulässigkeitsgrenze wird vielmehr erst dann überschritten, wenn bei der Äußerung nicht mehr die Auseinandersetzung mit der Sache, sondern die Diffamierung der Person im Vordergrund steht. Sie muss jenseits auch polemischer und überspitzter Kritik in der persönlichen Herabsetzung bestehen (BVerfGE 82, 272; BVerfG NJW 1995, 3303, 3304; BGH NJW-RR 1995, 301; NJW 2000, 1036, 1038; NJW 2005, 279, 283). Abs. 16

Bei den Formulierungen "Achtung Betrüger unterwegs! L.... GmbH" sowie die "Betrüger vom LRS" handelt es sich im Kontext des Gesamtbeitrages noch um subjektive Meinungsäußerungen, die sich im Rahmen zulässiger Ausübung der Meinungsäußerungsfreiheit bewegen. Sie überschreiten noch nicht den Bereich unzulässiger Schmähkritik.

Darauf basiert mein "Halbwissen". Lesen kannst Du ja selber.


pn email
Gast 
11.07.2012, 03:59
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