» THC im Urin

Geblitzt worden? Radarfotos rechtswidrig -> Wehr Dich!Neuen Thread eröffnenNeue Antwort erstellenFahren mit Kurzzeitkennzeichen
<123
56>
AutorNachricht
Premium-Member 
Anmeldedatum: 07.02.2010
Beiträge: 5314
24.08.2010, 07:27
zitieren

Gammavirusden bring i dem richter mit
irgendwie trau ich dir das sogar zu :suspekt:


pn
Newbie 
Anmeldedatum: 21.08.2010
Beiträge: 19
24.08.2010, 15:17
zitieren

ich find's gut:) so bekommt man trotz scheiß situation nen heiteren Tag:)

pn
Elite 

Name: Jiss
Geschlecht:
Fahrzeug: Civic EJ9 Facelift Bj. 2000
Anmeldedatum: 28.03.2007
Beiträge: 1575
Wohnort: Dresden
25.08.2010, 17:42
zitieren

Blöd wenn du so nen Würfel mit verschobenen Schwerpunkt hast und der nur 6en würfelt :-D

pn email
Veteran 

Geschlecht:
Fahrzeug: Pre EJ6
Anmeldedatum: 30.08.2007
Beiträge: 646
Wohnort: Dinklage
25.08.2010, 18:39
zitieren

Zitatmpu machse auf jedenfall...die müssen ja feststellen ob du fähig bist den lappen in zukunft nochmal führen zu dürfen...

das nicht richtig, er muss nicht unbedingt zur MPU, die haben dir doch auch Blut abgenohmen, oder? es gibt da ein bestimmten Grenzwert, wenn drunter bist passiert eigentlich nichts, wenn drüber bist, kanns sehr teuer werden, und musst ein halbes Jahr nachweisen, das du clean bist (meistens 3Urinproben), und den Führerschein für 3 Monate abgeben oder glaub für'n halbes Jahr, wenns das zweite Delikt ist, ... und dann halt noch die Strafe + Punkte

hängt auch alles damit zusammen wie der Bearbeiter gelaunt ist und was der Arzt sagt, ...


pn
Premium-Member 
Anmeldedatum: 07.02.2010
Beiträge: 5314
25.08.2010, 18:42
zitieren

VecHonda
das nicht richtig, er muss nicht unbedingt zur MPU, die haben dir doch auch Blut abgenohmen, oder?
ja das is die frage...weil davon hat er glaubich nix gesagt...


pn
Veteran 

Geschlecht:
Fahrzeug: Pre EJ6
Anmeldedatum: 30.08.2007
Beiträge: 646
Wohnort: Dinklage
25.08.2010, 18:47
zitieren

aber die Polizei muss Blut abnehmen, denn der Urintest alleine reicht nicht aus, und in der Blutprobe sehen die dann, ob er nur ab und zu mal einen knistert oder Dauerkonsument ist (anhand der Abbauprodukte) und dann wird entschieden, wie es weiter geht, ...

pn
Veteran 

Name: Chrischi
Geschlecht:
Fahrzeug: CTR FN2
Anmeldedatum: 04.04.2009
Beiträge: 688
Wohnort: Hünfeld
30.08.2010, 15:33
zitieren

Also wenn sich nix geändert hat läuft es folgendermaßen ab.

1) AVK - Polizei stellt konsum "illegaler betäubungsmittel" fest - nehmen dich mit auf die Wache - dortige blutabnahme durch den angeforderten Amtsarzt.

Mit der festgestellten Blutkonzetration an THC und THCOOH wird wahrschienlich die Staatsanwaltschaft/Polizei verständigt das es sich um besitz "illegaler Btm's" handelt welche nach Paragraph "blub-di-blah" Absatz irgendwas als Straftat geahndet wird.

2) Danach wird dich der TÜV vorerst zu einer "kleinen MPU" einladen wo du dann nochmal körpersäfte abgeben , einige körperliche untersuchungen und das gespräch mit einem psychologen führen DARFST.
Entweder du bist danach aus der Sache halbwegs raus (die Kosten sind bis zu diesem Punkt noch knapp unter 1000 €)

Ooooder (wenn der nette Onkel mit dem du das gespräch führst oder deine körpersäfte etwas anderes aussagen)

3) Nachdem der nette Herr in der Führerscheinstelle der zuständigen Behörde vor deinen Augen deinen Lappen durch den Shredder schiebt (im übertragenen Sinne)
und du begonnen hast deine 12 (!) Monate andauernde -UNUNTERBROCHENE- (also wenn die 10te probe positiv ist fängst von vorn an) Abstinenz mit von dir zu bezahlenden, ohne vorankündigung einberufenen Drogenscreenings (stückpreis ca 300€) zu belegen, wirst du dir u.U. noch mit Polizei und Staatsanwaltschaft etwas die wartezeit auf den ablauf der 12 screenings verteiben dürfen.

4) Wenn du all deine teuren Zettel und Unterlagen zusammenhast steht dir der weg zur Medizinisch Psychologischen Untersuchung offen um deine fahrerlaubniss MÖGLICHERWEISE zurück zu erlangen (an diesem Punkt belaufen sich die kosten auf ca. 3500€ - 4000€). Wenn du diese zum Freundschaftspreis von ca 600€ vergeigst tritt "normalerweise" eine weitere sperre von 12 bis 24 monaten in kraft in der der Öffentliche Nahverkehr dein mittel zum Ziel ist.

diese Angaben beziehen sich darauf was "normalerweise" der Weg der dinge ist, da du jedoch noch in der Probezeit bist/warst wird dir wohl der Lappen schlicht und einfach aberkannt/eingezogen und du DARFST bei Punkt 3 beginnen...


mach dir keine Hoffnungen du bist - so oder so - finanziell im Rektum.


pn
Premium-Member 
Anmeldedatum: 07.02.2010
Beiträge: 5314
30.08.2010, 16:37
zitieren

hui...da kennt sich aber einer aus.
gut das ich das zeug seit langer zeit net mehr anfasse :D

bist du bulle chrischi oder warum weisste so bescheid?...oder haste selber mal alles mitgemacht? XD


pn
Grand Master 
Anmeldedatum: 03.08.2005
Beiträge: 16866
Wohnort: Mandschouku
30.08.2010, 17:04
zitieren

finde ich gut, dass das hier halbwegs streng gehandhabt wird. wo kommen wir denn hin wenn jeder asi bekifft durch die gegend fährt...

gerade risikobewusstsein, lichtempfindlichkeit und reaktionszeit sind die schlagwörter


pn email
Premium-Member 
Anmeldedatum: 07.02.2010
Beiträge: 5314
30.08.2010, 17:11
zitieren

El Splattyfinde ich gut, dass das hier halbwegs streng gehandhabt wird. wo kommen wir denn hin wenn jeder asi bekifft durch die gegend fährt...

gerade risikobewusstsein, lichtempfindlichkeit und reaktionszeit sind die schlagwörter
word.


pn
Gast 
04.09.2010, 17:46
zitieren

Mach mit!

Wenn Dir die Beiträge zum Thread "THC im Urin" gefallen haben oder Du noch Fragen hast oder Ergänzungen machen möchtest, solltest Du Dich gleich bei uns anmelden:



Registrierte Mitglieder genießen die folgenden Vorteile:
✔ kostenlose Mitgliedschaft
keine Werbung
✔ direkter Austausch mit Gleichgesinnten
✔ neue Fragen stellen oder Diskussionen starten
✔ schnelle Hilfe bei Problemen
✔ Bilder und Videos hochladen
✔ und vieles mehr...


Neue Antwort erstellen
<123
56>
© 2004 - 2026 www.maxrev.de | Communities | Impressum |