» Sportauspuff und -luftfiilter

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15.04.2013, 22:59
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Hey Leute ich habe zur Zeit einen ziemlich guten Sportluftfilter verbaut, ich würde in absehbarer Zeit auch noch einen Sportauspuff untendrunter setzen wollen...
Lautstärkemäßig und Tüvmäßig ist alles kein Problem, die Frage, die ich habe ist, hat die Kombination irgendwelche (negativen) Auswirkungen, außer dass der Nachbar das Fenster zumachen muss und die Polizei vielleicht Probleme macht? Es wird ja häufiger gesagt, man sollte nur eines von beiden verbauen...
Danke schon mal im Vorraus für eure Infos :)


pn
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16.04.2013, 04:50
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soweit ich weiß darf man nur noch eins von beiden

pn
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16.04.2013, 05:08
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Das ist mir was lustiges passiert:
Bei mir ist sowohl Sportluftfilter eingetragen, als auch mein Sportauspuff. Meiner Meinung nach ist es zu laut, aus diesem Grund habe ich den Originalfilter eingebaut. Nun war ich vor kurzem beim TÜV und der Typ meinte zu mir das es für mich jetzt illegal ist mit dem Originalen rumzufahren.

DER TÜVPRÜFER hat mir gesagt das ich den Sportluftfilter einbauen soll!
Dabei hatte ich die ganze Zeit noch meinen Sportauspuff dran.
Nun fahre ich mit beidem.

Was ich dir damit sagen will, wenn du alles eingetragen bekommst, also wenn Tüv dir alles abnimmt, dann wirst du auch keine Probleme haben.
Motortechnisch sollte da auch nix passieren.

Gruß - Martin


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pn
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16.04.2013, 06:29
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lustiger Prüfer.. aber eine ziemliche Ausnahme

Hat aber keine negativen Auswirkungen, außer dass dir der TÜV oder die Polizei ans Bein pi*en kann


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16.04.2013, 09:09
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Blokkasoweit ich weiß darf man nur noch eins von beiden

Hörensagen! Wenns eingetragen ist, ist es eingetragen. Das geistert seit Jahren umher, aber keiner hat irgendwo einen Beweis dafür. Wenn ein Auspuff eingetragen und zu laut ist, ist es natürlich trotzdem illegal, also kommt es immer auf den Einzelfall an.


pn
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16.04.2013, 09:45
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aCiD|EG
Blokkasoweit ich weiß darf man nur noch eins von beiden

Hörensagen! Wenns eingetragen ist, ist es eingetragen.

Tut mir Leid aber du hast leider auch absolut keine Ahnung. Sportluftfilter und Sportauspuff müssen wenn überhaupt in Kombination eingetragen werden. Das macht aber heutzutage kaum noch ein normaler Prüfer.

Wenn der Sportauspuff eingetragen ist und der der Sportluftfilter auch, aber jeweils einzeln, dann ist es nicht erlaubt beides eingebaut zu haben. Und wenn etwas nicht mehr eingebaut ist aber noch im Fahrzeugschein steht, muss normalerweise der Fahrzeugeschein berichtigt werden.


@Threadersteller, woher willst du wissen das du einen "ziemlich guten Sportluftfilter" hast? Bist du damit auf dem Prüfstand gewesen? Zeig doch mal bitte ein Bild, ich wette der zieht schön die warme Luft aus dem Motorraum...


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pn
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16.04.2013, 09:51
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KAIZA
aCiD|EG
Blokkasoweit ich weiß darf man nur noch eins von beiden

Hörensagen! Wenns eingetragen ist, ist es eingetragen.

Tut mir Leid aber du hast leider auch absolut keine Ahnung. Sportluftfilter und Sportauspuff müssen wenn überhaupt in Kombination eingetragen werden. Das macht aber heutzutage kaum noch ein normaler Prüfer.

Wenn der Sportauspuff eingetragen ist und der der Sportluftfilter auch, aber jeweils einzeln, dann ist es nicht erlaubt beides eingebaut zu haben. Und wenn etwas nicht mehr eingebaut ist aber noch im Fahrzeugschein steht, muss normalerweise der Fahrzeugeschein berichtigt werden.


@Threadersteller, woher willst du wissen das du einen "ziemlich guten Sportluftfilter" hast? Bist du damit auf dem Prüfstand gewesen? Zeig doch mal bitte ein Bild, ich wette der zieht schön die warme Luft aus dem Motorraum...

Tut mir leid aber du auch nicht :)

Es ist wohl erlaubt, einen Sportluftfilter UND Sportendschalldämpfer zu fahren. Probleme gibts erst, wenn es ein OFFENER Sportluftfilter ist ! Denn dann kommt es nicht selten vor, das der DB Grenzbereich um ein vielfaches erhöht wird. Wenn beides vom Tüv abgenommen ist UND eingetragen, kannst du damit fahren.
Ich wurde oft genug angehalten weil mein Auspuff 129,8db hatte und zudem einen Green Twister - beides eingetragen und weiter ging die Reise.

Leider schützt aber auch eine Legale Tüv-Abnahme nicht vor Unwissen der Rennleitung die einen dann vllt nicht weiterfahren lassen.


pn
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16.04.2013, 10:01
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Uhlsport22
KAIZA
aCiD|EG
Blokkasoweit ich weiß darf man nur noch eins von beiden

Hörensagen! Wenns eingetragen ist, ist es eingetragen.

Tut mir Leid aber du hast leider auch absolut keine Ahnung. Sportluftfilter und Sportauspuff müssen wenn überhaupt in Kombination eingetragen werden. Das macht aber heutzutage kaum noch ein normaler Prüfer.

Wenn der Sportauspuff eingetragen ist und der der Sportluftfilter auch, aber jeweils einzeln, dann ist es nicht erlaubt beides eingebaut zu haben. Und wenn etwas nicht mehr eingebaut ist aber noch im Fahrzeugschein steht, muss normalerweise der Fahrzeugeschein berichtigt werden.


@Threadersteller, woher willst du wissen das du einen "ziemlich guten Sportluftfilter" hast? Bist du damit auf dem Prüfstand gewesen? Zeig doch mal bitte ein Bild, ich wette der zieht schön die warme Luft aus dem Motorraum...

Tut mir leid aber du auch nicht :)

Es ist wohl erlaubt, einen Sportluftfilter UND Sportendschalldämpfer zu fahren. Probleme gibts erst, wenn es ein OFFENER Sportluftfilter ist ! Denn dann kommt es nicht selten vor, das der DB Grenzbereich um ein vielfaches erhöht wird. Wenn beides vom Tüv abgenommen ist UND eingetragen, kannst du damit fahren.
Ich wurde oft genug angehalten weil mein Auspuff 129,8db hatte und zudem einen Green Twister - beides eingetragen und weiter ging die Reise.

Leider schützt aber auch eine Legale Tüv-Abnahme nicht vor Unwissen der Rennleitung die einen dann vllt nicht weiterfahren lassen.

Wie gesagt, wenn der Sportluftfilter (egal ob offen oder einer mit Haube) nicht in Kombination mit dem Sportauspuff eingetragen ist, ist es nicht erlaubt beides zu fahren. Du kannst ja auch nicht einen Auspuff mit ABE anbauen und ein MSD mit ABE, da beides vorraussetzt das der Rest der Auspuffanlage im Serienzustand ist. Man muss dann beide in Kombination eintragen lassen

Ein weiteres Beispiel wäre, dass man nicht einfach ein Fahrwerk eintragen kann und dann dazu einzeln diverse Räder. Es muss dann die Radreifenkombi in Verbindung mit dem Fahrwerk eingetragen werden um Gültigkeit zu haben ;)

P.S. ich hatte auch mal einen Green Twister in meinem alten Auto eingetragen und das Ansauggeräusch ist sehr viel lauter gewesen. Von daher ist es echt egal ob da nun eine Aluhaube drum ist oder nicht.


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pn
Gesperrt 
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16.04.2013, 13:43
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@KAIZA

Also mein Tüv-Prüfer meinte, dass das egal sei, eingetragen IST eingetragen. In meinem Schein ist nirgendwo vermerkt, das die beiden Teile in Kombination sein sollen.
Was aber ein wichtiger Fakt ist, sobald man es eingetragen hat MUSS es verbaut sein! Selbst wenn du einen Sportluftfilter eingetragen hast, aber den Originalen wieder rein hast, aus welchem Grund auch immer.
DANN IST DAS ILLEGAL!
Wenn du den original wieder einbauen möchtest und legal damit fahren willst, muss der Sportluftfilter aus deinem Schein ausgetragen werden.
(Zitat eines Tüv-Prüfers.)

Aber wie gesagt, das die Teile in Kombination eingetragen werden müssen ... davon habe noch nix gehört und in meinem Schein steht auch nichts von "Kombinationseintragungen" drin.
Aber soviel Erfahrung hab ich da nicht, vielleicht hilft es aber bei eurer Diskussion weiter haha.

Schönen Tag noch!

Gruß - Martin


pn
Elite 

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16.04.2013, 13:50
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Also....eingetragen bekommt man beides! Man muss nur eine Fahrgeräuschmessung machen, man darf dann nicht über einen bestimmten Grenzwert kommen. Mein CAI war zu laut, daher musste er leider weichen.

pn
Gast 
23.04.2013, 17:48
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