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Gesperrt Anmeldedatum: 30.12.2007 Beiträge: 677 | zitieren
Fakt ist, Sportluftilter/CAI wie auch immer als einzelne Eintragung und Sportauspuff als einzelne Eintragung oder mit ABE ist NICHT legal! Weil dann könntest du ja einfach mit original Auspuff und Sportluftfilter zur Prüftstation fahren und den Filter eintragen lassen, bzw dir erstmal diesen Bestätigungswisch holen. Dann bauste den original Luftfilter wieder ein und den Sportauspuff dran, fährst wieder hin und lässt dir den Bestätigungswisch für den Auspuff geben. Anschließend baust du den Sportluftfilter wieder ein und lässt dann beim Amt die beiden Sachen in den Fahrzeugschein eintragen. Deshalb ist ein Sportluftfilter und Sportauspuff als Einzeleintragung nicht gültig! Eigentlich auch egal, also BTT denn um die Eintragung gings hier ja nicht. Ist ein wenig ausgeartet, war nicht meine Absicht ![]() |
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Veteran ![]() Name: Daniel Geschlecht: ![]() Fahrzeug: Honda CRZ GT Mugen (ZF1) Anmeldedatum: 03.05.2012 Beiträge: 537 Wohnort: Salzburg/Dresden | zitieren Mein Takeda ist leider generell zu laut, als dass den ein normaler Prüfer eintragen würde. Dass der keine Mehrleistung bringen soll kann ich schon mal dementieren, innerhalb der Ortschaft spürt man deutlich einen besseren Anzug, die Endgeschwindigkeit hat sich auch verbessert(habe den Wagen auf der selben Strecke unter gleichen Bedingungen mehrmals auf Anschlag gefahren; OEM 208kmph, jetzt 223kmph. Auf dem Messtand war ich aber noch nicht damit. Laut Takeda 15 PS Mehrleistung, aber ich würde sagen es sind so 11 oder 12, die ich da real rausgeholt habe. Da ich ihn also nicht eintragen werde sondern nur "originalisiere" habe ich mit dem Auspuff keine Schwierigkeiten beim TüV, wenn ich den Filter vorher zurückrüste. Was die Polizei dann macht, lasst bitte meine Sorge sein, danke für eure Ratschläge und Gedanken, hat mir doch bisschen geholfen ![]() Thread bitte closen. |
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Elite Geschlecht: ![]() Fahrzeug: CRX ED9 Anmeldedatum: 16.03.2011 Beiträge: 1067 | zitieren Ist das dein Ernst? Damit ein Luftfilter Mehrleistung bringen kann, ist vorrausgesetzt dass der Fahrzeughersteller hier absichtlich ne Luftbremse eingebaut hat. Hälst du Honda echt für so blöde? Desweiteren kann ich zu deinen Geschwindigkeitsangaben nur lachen. Aus der Geschwindigkeit (v), der Dichte von Luft (rho), dem cw-Wert und der Stirnfläche (A) des Fahrzeugs kann man die notwendige Leistung (P) errechnen. Natürlich nur unter idealisierten Bedingungen, also kein Wind und Reibung der Reifen wird auch vernachlässigt. P= rho / 2 * cw-Wert * A * v^3 Das ergibt für 208km/h eine notwendige Leistung von 84,22kW Für 223km/h wären schon 103,98kW notwendig. Das ist eine Differenz von 19,76kW bzw 26,87PS. Und dass soll ein Sportluftfilter bringen?! Denk einfach nochmal drüber nach, vielleicht kommst ja selber drauf was da nicht ganz stimmt... |
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Elite ![]() Name: Sunny Fahrzeug: Honda Civic Coupe EJ2 Anmeldedatum: 25.05.2007 Beiträge: 1539 Wohnort: Deutschland | zitieren also ich kann nur sagen, das ich sowohl den offenen Luftfilter von K&N (diesen Pilz) fahre und dazu habe ich auch noch den originalen DR. Mohr Sport-Endschalldämpfer drunter. Das ganze steht bei mir jeweils einzeln als Eintragung im Fahrzeugschein drin (also nirgens ein Hinweis auf in Kombination oder dergleichen) und hatte damit in den ganzen 17 Jahren, was ich das Set nun drin habe weder Probleme beim Tüv, noch mit der Polizei. Muss dazu sagen, das zuerst der Endschalldämpfer angebaut und eingetragen wurde. 2 Wochen später bekam ich dann den offenen Luftfilter und dort sagte mir Honda damals (habe dort alles einbauen und abnehmen lassen), das eine Eintragung nur erfolgen kann, wenn ich auf einen Leistungsprüfstand fahre. Gesagt, getan und nach 3 Durchgängen stand fest, das die ursprünglichen 74kw/101PS auf 77kw/105PS angestiegen sind. Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere war unverzüglich erforderlich, da sich auch der Geräuschpegel sehr deutlich geändert hat (extremes Ansauggeräusch was Dauergrinsen verursacht) und auch die Endgeschwindigkeit ist um 2km/h gestiegen. Von daher muss man zwar nicht unbedingt sagen: aber wie man sieht, ist es eben möglich. Und Mohr hat damals auch bei dem Filter eine Mehrleistung von bis zu 3kw angegeben, was also genau gestimmt hat. Vielleicht wären es auch noch etwas mehr gewesen, aber Honda hat damals den Luftfilter direkt an die ASB angeschlossen, womit er folglich auch etwas warme Luft abbekommt. Daher denke ich also mal schon das es vielleicht noch irgendwie möglich ist beides zusammen bzw. jeweils einzeln einzutragen, wenn die gesetzlichen Werte nicht überschritten werden. @KAIZA Wie kommst du denn auf diese Aussage bzw. Feststellung? Hast du das irgendwo gelesen oder steht das im Gesetz? Ich denke mal eher nicht. Denn sollte es wirklich so sein, handeln 95% aller Autofahrer gesetzeswidrig bzw. verstoßen gegen geltendes Recht. |
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Gesperrt Anmeldedatum: 30.12.2007 Beiträge: 677 | zitieren Also um erstmal auf deine Eintragung mit dem Luftfilter und dem Auspuff zukommen, theoretisch ist dies bei dir nicht zulässig. Heutzutage wird/darf das das halt nur in Kombination eingetragen. Früher war das noch anders. Das man da auch Schummel kann, erst das eine eintragen, dann das andere ist genauso wenig zulässig. Ist ja auch egal, ihr könnt ja einfach mal google bemühen, da ist das überall gut nachzulesen. Und die Sache das man Teile austragen lassen muss die nicht mehr am Fahrzeug dran sind ist 1. logisch, 2. hatte ich bei meinem alten Auto nach der HU Prüfung einen Vermerk bei geringen Mängeln, dass im Fahrzeugschein Teile stehen die gar nicht an meinem Fahrzeug sind und ich den Fahrzeugschein zu berichtigen habe. 1x bearbeitet |
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Elite ![]() Fahrzeug: Lexus IS200t F Sport Anmeldedatum: 22.07.2011 Beiträge: 1979 Wohnort: Bergholz-Rehbrücke | zitieren Als ich neulich beim Tüv war wurde mein Magna mit ABE und mein zuvor eingetragener TSS Luffi auch nicht beanstandet. Ich denke mal das die große menge an tüvern einfach keinen ahnung von der Materie hat. |
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Elite ![]() Name: Sunny Fahrzeug: Honda Civic Coupe EJ2 Anmeldedatum: 25.05.2007 Beiträge: 1539 Wohnort: Deutschland | zitieren Das hatte nichts mit schummeln zu tun, denn wie ich bereits schrieb, wurde erst der ESD angebaut und regulär abgenommen. Seid dem hängt er unter dem Auto und verrichtet auch noch heute seinen Dienst. 2 Wochen später bestellte ich dann auch noch den offenen Luffi (weil ich vom Klang des ESD begeistert war/bin) und dieser wurde dann ebenfalls montiert mit der Auflage "Leistungsprüfstand" und natürlich für das dort aufgeführte Auto, was meinen EJ2 beinhaltete. Demzufolge ging es mit dem Mohr-ESD und offenen Luffi ZUSAMMEN zum Test, also war da nichts mit schummeln oder abbauen usw... Daher steht nun bei mir einmal der Luffi einzeln drin und auch der ESD einzeln. Und genauso sollte das sein. Denn es wurden ja beide Teile zusammen abgenommen und sie haben die max. Richtwerte nicht überschritten. Daher wäre es dann vollkommen egal, ob ich dann nach 5 Jahren nur noch den Mohr ESD drunter habe mit OEM Luftfiltersystem oder den offenen Luffi mit OEM Auspuff. Er wird halt nicht lauter als beides zusammen und daher kann dir niemand vorschreiben, was du verbauen darfst bzw. was du austragen musst. Wäre ja genauso als würde ich mein Luffi ausbauen, auswaschen und nach 3 Tagen wieder einbauen. Dann müsste ich ja für die 3 Tage das Ding austragen lassen, wenn ich damit jeden Tag zur Arbeit muss. Das das Blödsinn ist, brauche ich dir wohl nicht zu sagen. Ebenso könnte auch mal der ESD kaputt gehen (Zuführrohr rostet ab etc...) und wenn man dann den OEM als kurzen Übergang dran baut, müsste man ihn auch austragen lassen. Schwachsinn. So könnte ich die Liste ewig weiterführen. Dachte du hast einen § parat, wenn du das so behauptest. Dann habt ihr ja einen sehr komischen Prüfer bei euch. Ich selbst fahre z.B. immer Ende September zum Tüv, da ich da schon meine Winterräder drauf habe. Demnach müsste ich ja deiner Aussage nach dann meine Sommerfelgen austragen lassen, weil die ja nun mal gute 6 Monate nicht verbaut sind bzw. sich derzeit nicht am Auto befinden. Ebenso müsste ich dann nach weiteren 6 Monaten wieder zur Zulassungsstelle und müsste dann meine Winterräder austragen und meine Sommerfelgen wieder eintragen lassen. Blödsinn. Zeige mir bitte einen Menschen oder Autofahrer, der das macht! Mfg PS: Es gibt bestimmte Sachen, die in der Tat wieder ausgetragen werden müssen/können. Diese Austragungen beziehen sich aber meist auf solche Sachen, wo stark von auszugehen ist, das sie unrechtmäßig verbaut bzw. abgenommen wurden bzw. nachträglich etwas geändert wurde. (z.B. vordere Seitenscheiben getönt, Stoßstangen nach Abnahme einfach verlängert, gefälschte Plakette auf unzulässigen Auspuff usw....) |
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Gesperrt Anmeldedatum: 30.12.2007 Beiträge: 677 | zitieren
Da hast du dir aber auch das beste Beispiel rausgesucht das mehr als an den Haaren herbeigezogen ist. Es geht da ja auch nicht Räder, sondern z.b. um Teile wie Stoßstangen, Außenspiegel etc. Der User "martin" hatte sich dazu auch richtig geäußert. So ist es nun einmal, aber es wissen bzw. interessiert viele Prüfer halt nicht. Weiterhin habe ich auch nicht gesagt das DU geschummelt hast, aber das machen halt gerne viele und denken sie sind damit auf der sicheren Seite.
Aber wie immer gilt, jeder Prüfer macht das anders und die StVZO enthält genügend Gummiparagraphen die halt doch nicht genau defininiert sind und von Rennleitung und Prüfern gerne so hingedreht werden wie sie es brauchen. Weiterhin gilt, das die Rennleitung sämtliche Eintragungen erst einmal anzweifeln kann wenn sie das möchte. Einfach das Thema Sportluftfilter+Sportauspuff direkt bei TÜV bzw Dekra per E-Mail oder Telefon anfragen, die werden euch dann das bestätigen. Es muss eine Fahrgeräuschmessung gemacht werden und eine Kombinationseintragung erfolgen. Ich bin damit nun raus aus dem Thema, es gibt nichts mehr hinzuzufügen. 1x bearbeitet |
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Elite ![]() Name: Sunny Fahrzeug: Honda Civic Coupe EJ2 Anmeldedatum: 25.05.2007 Beiträge: 1539 Wohnort: Deutschland | zitieren [quote="KAIZA"] Warum an den Haaren herbeigezogen? Es sind doch auch Anbauteile oder wird jetzt darin auch noch unterschieden? Sie sind nun mal derzeit nicht am Auto verbaut. Hätte ebenso gut auch sagen können, das es sich um eine Tuningstoßstange handelt. Fahre ich damit im Winter irgendwo gegen oder mir fährt da einer rein und sie ist kaputt, brauche ich logischerweise eine neue, die man mal eben nicht liegen hat. Also baut man einfach die OEM dran, welche ja erlaubt ist und fährt dann einfach damit weiter, bis man eben seine neue Stoßstange hat. Kenne da keinen einzigen, der dann die Tuningfront für die kurze zeit austragen lässt und sie nach 4 Wochen, wenn die neue da ist, sie wieder eintragen lässt. Das ist an den Haaren herbeigezogen Warum sollte dann ausgerechnet diese Aussage richtig sein. Vielleicht liegt auch genau der prüfer mit seiner Aussage komplett falsch. hatte sich für mich so rausgelesen, sorry und ja natürlich wird es genug geben die es eben versuchen. da sollte man dann vielleicht noch unterscheiden, was genau man für einen Sportauspuff hat. Manche sind eben nur geringsfügig lauter und haben eine ABE, bei anderen muss man nur den Anbau bestätigen lassen, andere müssen getestet werden usw..... z.B. hatte mein Bruder einen Sport-ESD der eintragungsfrei war und dort stand nirgens drin, das er den nur mit Serienanlage fahren darf. Demzufolge wurde ihm vom Tüv gesagt, das er somit wie ein originaler ESD zu handhaben ist. Folglich war auch hier eine Eintragung des offenen Luftfilters (TSS) ohne weiteres möglich. Und genau das ist eben doch möglich. Denn wenn offener Luffi und Sport ESD zusammen in den Richtwerten bleiben, kann auch das legal gefahren werden. Da ist dann die Kombinationseintragung eher hinderlich, da man so gezwungen ist beides gleichzeitig zu fahren. Geht der Luffi kaputt, müsste man folglich den ESD auch abbauen. Und das das Unsinn ist, sollte klar sein. Ist keine Kombination angegeben, kann man alles kombinieren, wie man es möchte oder braucht, natürlich nur zwischen den abgenommenen und OEM Teilen. natürlich können sie es anzweifeln, dazu haben sie das Recht. Ob es jedoch was bringt es zu beweisen (denn dazu sind sie dann verpflichtet) ist eine ganz andere Sache. Das könnte man ebenfalls machen, nur würde ich dann eben nicht auf eine Kombinationseintragung bestehen bzw. wenn dann nur mit dem Vermerk, das sie sowohl ZUSAMMEN, als auch jedes Teil einzeln zulässig verbaut werden darf. Denn ein Luffi+Sport-ESD ist die lauteste Kombination und wenn diese zulässig ist, sollte nur allein ein Luffi oder nur ein Sport ESD absolut kein Problem sein. (das sagt einem ja schon der gesunde Menschenverstand) Und mit dem Trick, erst das eine abzunehmen und dann das andere wird bei richtigen Prüfern nur dann klappen, wenn man halt die Werte nicht überschreitet. Sollte dies der Fall sein, muss der Prüfer dem Fahrer/Halter des KFZ mitteilen, das entweder der Luffi allein eingetragen werden kann ODER nur der ESD, aber beides zusammen nicht, wenn es zu laut ist. Sollte der ESD schon eingetragen sein und der Fahrer/Halter auf die Eintragung des Luffis bestehen, ist der Prüfer berechtigt, die Austragung des ESD zu veranlassen. Und dann sind wir genau bei dem Thema, was ausgetragen werden kann/darf/muss. Deutschland hat nun mal ein so tolles Rechtssystem, wo sich scheinbar nicht mal die richtig auskennen, von denen man es eigentlich erwarten sollte. Daher kann man also nie genau sagen, ob es 100% verboten bzw 100% erlaubt ist. Wenn jeder mit einem gesunden Menschenverstand rangeht, sollte das alles kein großes Problem sein und für "fast" jedes Problem, gibt es eben eine Lösung. Mfg PS: mehr habe ich diesbezüglich auch nicht mehr zu sagen ![]() |
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Elite ![]() Name: Jörn Geschlecht: ![]() Fahrzeug: Honda Civic EJ9 Fl Anmeldedatum: 08.03.2013 Beiträge: 1247 Wohnort: Bocholt | zitieren Hmm ^^ Danke, dank eurer kleinen Diskussion hier hab ich wieder was dazu gelernt ![]() Erstmal n Luffi bestellen ![]() ![]() |
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Gast | zitieren Mach mit!Wenn Dir die Beiträge zum Thread "Sportauspuff und -luftfiilter" gefallen haben oder Du noch Fragen hast oder Ergänzungen machen möchtest, solltest Du Dich gleich bei uns anmelden:Registrierte Mitglieder genießen die folgenden Vorteile: ✔ kostenlose Mitgliedschaft ✔ keine Werbung ✔ direkter Austausch mit Gleichgesinnten ✔ neue Fragen stellen oder Diskussionen starten ✔ schnelle Hilfe bei Problemen ✔ Bilder und Videos hochladen ✔ und vieles mehr... |
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