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Honda Jazz GD 1 mit 75 PsNeuen Thread eröffnenNeue Antwort erstellenKofferraumbeleuchtung ohne Funktion
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12.11.2010, 21:49
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Ich war auch bei Honda und dort hat man sich das angesehen und man macht es nicht weil kein Defekt vorhanden ist es ist einfach stand der Technik, Honda Österreich verweigert was zu machen da es laut Aussage von Honda Österreich stand der Technik ist .

pn
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12.11.2010, 22:38
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Anwalt einschalten. Stand der Technik ist klar ^^

Ist doch simpel. Wenn Jazz 1 eine Servolenkung hat die leicht geht und Jazz 2 eine hat die schwer geht, dann ist Jazz 2 kaputt. Da gibts doch keine Diskussion.



Verfasst am: 12.11.2010, 23:08
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pummelatorDie Lenkung ist schwergängig und stellt sich im Fahrbetrieb nicht selbstständig auf die sogenannte Nullstellung ( geradeaus ). Wenn ich das Lenkrad loslasse, kann ich ohne zu lenken im Kreis fahren. Das ist doch nicht normal.

Das hier verstößt übrigens gegen die Straßenverkehrsordnung. Es ist also in jedem Fall ein Mangel:
http://de.wikipedia.org/wiki/Lenkung#R.C3.BCckstellmoment
ZitatUnter Rückstellmoment versteht man die Rückstellung der Räder zum Ausgangspunkt, also in gerader paralleler Stellung zum Fahrzeug. Das Rückstellmoment muss dann eintreten, wenn der Fahrzeugführer das Lenkrad loslässt. Diese Automation ergibt sich durch die Bauart der Lenkung mit der Spreizung der Lenkdrehachsen. Durch die Gewichtskraft des Fahrzeug entsteht ein Moment, welches die selbstständige Rückstellung der Räder zur Geradeausfahrt bewirkt. Die Lenkung wird in die Ausgangsstellung gedrückt. Diese Rückführung der Lenkung ist laut Straßenverkehrsordnungen vorgeschrieben.

Verfasst am: 12.11.2010, 23:22
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Dazu auch ECE R 79:
Zitat5. BAUVORSCHRIFTEN

5.1. Allgemeine Vorschriften

5.1.1. Die Lenkanlage muss die einfache, sichere Handhabung des Fahrzeugs bis zu seiner bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bzw. eines Anhängers bis zu seiner technisch zulässigen Höchstgeschwindigkeit gewährleisten. Bei der Prüfung nach Absatz 6.2 muss eine selbsttätige Rückstellung in die Mittellage gegeben sein. Kraftfahrzeuge müssen den Vorschriften des Absatzes 6.2 und Anhänger denen des Absatzes 6.3 entsprechen. Ist ein Fahrzeug mit einer Hilfslenkanlage ausgestattet, dann muss es auch den Vorschriften des Anhangs 4 entsprechen. Anhänger mit einer hydraulischen Übertragungseinrichtung müssen auch den Vorschriften des Anhangs 5 entsprechen.

Zitat6. PRÜFVORSCHRIFTEN

...

6.2. Vorschriften für Kraftfahrzeuge

6.2.1. Das Fahrzeug muss einen Kreis mit einem Radius von 50 m tangential ohne ungewöhnliche Vibration in der Lenkanlage mit der folgenden Geschwindigkeit verlassen können:

Fahrzeuge der Klasse M1: 50 km/h,

Fahrzeuge der Klassen M2, M3, N1, N2 und N3: mit 40 km/h oder der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit, wenn diese unter den oben angegebenen Geschwindigkeiten liegt.

6.2.2. Wenn das Fahrzeug auf einem Kreis mit etwa halbem Radeinschlag bei gleich bleibender Geschwindigkeit von mindestens 10 km/h gefahren wird, muss bei losgelassener Betätigungseinrichtung der Wendekreis gleich bleiben oder größer werden.

Erklärung: M1 = PKW


r-79-lenkanlagen-pdf.pdf [267,33KB]

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13.11.2010, 08:43
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Interresante sache , mein Jazz ist 2008 und hat das auch aber Honda weigert sich da was zu tun weil ich hab das schon vom Anfang an bemängelt und Honda Österreich sagte das ist stand der Technik wegen der Elektrischen Servo. Das haben alle Jazz ,in meiner Familie gibt es noch 2 Jazz und die hane das auch und bekannte die ich kennen fahren auch einen Jazz die haben das auch ..Auf der Autobahn ist man eigentlich immer am lenken , in der Stadt fällt es nicht auf . Wenn ich mir jetzt einen Anwalt nehme und die bezahlen nicht schade ums Geld . Ich meine ich habe mich darann gewöhnt . Ich werde nochmal zu Honda gehen und mir schriftlich von denen holen das die Lenkung keine Rückstellkräfte hat und dann werd ich weiter schaun.

pn
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13.11.2010, 09:28
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Das was ich da oben gepostet habe ist Gesetz. Die ECE Bedingungen gelten sogar international (Deutschland, Österreich und Japan sind auch dabei):
http://de.wikipedia.org/wiki/ECE-Regelungen#Liste_der_Teilnehmerstaaten

Es darf schlichtweg nicht so sein, dass das Lenkrad stehen bleibt. Dabei geht es nicht darum, dass Du Dich daran gewöhnt hast, sondern dass es sein kann, dass ein Dritter Dein Fahrzeug führt, der es nicht gewohnt ist und das wäre lebensgefährlich.

Klingt ja fast so als hätte Honda hier einen dicken Hund begraben, der eigentlich über einen Rückruf hätte behoben werden müssen.


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13.11.2010, 10:03
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Ich habe das kopiert und werde das Honda Österreich schicken ,da bin ich aber mal gespannt was dabei heraus kommt . Jedenfalls danke dir für die gute Info.

Gruß Wauzi!



Verfasst am: 17.11.2010, 15:15
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Soda heute war ich bei Honda Österreich und das mit der Lenkung ist normal und einfach Jazz bedingt da kann man nix einstellenb und ändern sondern sich einfach nur darann gewöhnen. Wer hier sagt das Honda ihm eine andere Lenkung verbaut hat redet sich das einfach nur ein das ist wie beim spritverbrauch da sagen auch alle 5,5 Liter auf 100km und in wirklichkeit sind es zwischen 6,5 und 7 also das mit der Lenkung ist einfach normal. Wer jetzt behauptet das das nicht so ist der soll mir doch einen beweiß zeigen das es genau wegen dem beschriebenen Problem also keine Rückstellkräfte eine andere Lenkung bekommen hat .

Gruß Wauzi.
pn
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17.11.2010, 15:57
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Ich kann Dir ein Video machen, dass Dir die Rückstellung zeigt.

Ansonsten habe ich gerade mal in Österreich beim Automobilclub ARBÖ angerufen und mir eine Niederlassung geben lassen, die die "Pickerl" ausstellt. Der dort zuständige Prüfer hat mir bestätigt, dass wenn ein Fahrzeug beim Test (z.B. Fahrt aus der Halle) nicht die Tendenz zeigt, dass das Lenkrad sich von alleine zur Mitte bewegt, dass es dann kein Pickerl bekommt. Kleinere Lenkbewegungen sieht man natürlich nicht so streng, aber wenn das Fahrzeug überhaupt keine Anstalten macht, dann gibt es keine Plakette.

So ein Mangel wird mit "G" gekennzeichnet. Das heißt "Gefahr im Verzug". Der Mangel muss also sofort behoben werden.

Ich hätte mir noch die Nummer und den Namen gegen lassen, aber leider ist die Verbindung unterbrochen :wall:

Aber für Dich wird es ja denke ich ein leichtes sein eine solche Filiale aufzusuchen bzw. selbst einen Prüfer anzurufen.


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17.11.2010, 17:09
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Hallo . Nun ich war bei Honda Österreich selbst und es gibt keine Garantie auf diese Lenkung weil man nichts richten kann , das Lenkverhalten vom Jazz ist typisch Jazz bezogen und nicht änderbar sagte man mir ,auch mit einer anderen Lenkung wird man da nichts machen können weil die genauso ist und genau dieses lenkverhalten haben alle Jazz , ich hab ein mail gerade geschrtieben an Honda Österreich und werde mir das auch schriftlich bestätigen lassen und euch dann hier rein posten. Jedenfalls danke ich dir für deine Mühe die du dir machst um mich aufzuklären.

Gruß Wauzi!


pn
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25.05.2016, 19:58
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