» Ochse beschädigt Fahrzeug!!

Autokauf per handschlag gültig?Neuen Thread eröffnenNeue Antwort erstellenAbgemeldetes Quad aus Scheune geklaut Versicherung?
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AutorNachricht
Elite 

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19.09.2012, 11:23
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Bleib cool!
Keine unüberlegten Handlungen, direkt zum Anwalt!!
Lass den das klären, kann mir schon vorstellen dass die Versicherung erstmal nur versucht dich abzuwimmeln..

Finde das auch krass assozial, sprich die Viecher können machen was sie wollen,
jeder bleibt auf seinem Schaden sitzen... WOFÜR hat man die Versicherung denn dann???


pn
Elite 
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19.09.2012, 12:46
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Die Versicherung muss in dem Falle doch einspringen.

Eine Pflichtverletzung, wie sie es hier ausschließen, hätte höchstens dazu geführt, dass der tTerhalter fahrlässig gehandelt hat und selbst für den schaden aufkommen müsste.

Wenn mein Hund über den Zaun springt und jemanden beißt, bin ich auch dran. Auch wenn ich abends vorher geguckt habe ob das Tor zu ist...


pn
Senior 
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19.09.2012, 13:45
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§ 833
Haftung des Tierhalters
Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist, und entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.

Nehmen wir den § 833 BGB mal auseinander:
Teil 1:
[Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.]
-> Zunächst ist der Halter verpflichtet, den Schaden zu ersetzen.

Teil 2:
[Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist, ...]
-> Ist ein Ochse ein Haustier? Ja, der Ochse gilt als Haustier nach § 833 BGB, man könnte auch Nutztier sagen, ein Ochse dient dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters. Somit muss der Tierhalter nicht haften, wenn er auch noch meinem hier als „Teil 3“ betitelten Satzende nachkommt.

Teil 3:
[…und entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.]
-> Wird das Tier hier ordnungsgemäß (besser: wie üblich) gehalten? -> Ja, ein elektrischer Zaun ist vorhanden und es wurde nach den Ausführungen auch der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt Genüge getan.
-> Wird hier mit der erforderlichen Sorgfalt Beaufsichtigt? Ja, der Zaun wurde sogar nochmal geprüft.

Zusammenfassung:
Leider muss in diesem Fall der Schaden erstmal nicht ersetzt werden. So wie der Fall beschrieben wurde, hat die Versicherung eine durch Normen (§833 BGB) belegte Ansicht. Diese ist aus meiner Sicht nicht wackelig, denn es gibt einen Elektro-Zaun und dieser wurde sogar geprüft.
So würde ich damit nicht vor Gericht gehen, da du alle Beweise bringen musst und zuletzt dann auch alles bezahlen.

Anders wäre es, wenn:
- Der Elektro-Zaun nicht täglich geprüft wird. Hütepflicht (Sprau in Palandt §833 Rn. 1 ff.)
- der Elektro-Zaun nicht hoch genug ist
- Dritte den Zaun manipulieren können -> ggf. muss eine Sicherung erfolgen
- das Tier Agressiv ist
Im Palandt stehen diese ganzen Auflagen. Achtung, auch das müsstest du alles beweisen.

Alles in allem ein ziemlich beschissener Ablauf mit, aus meiner Sicht, wenig Aussicht auf Erfolg. Dazu muss ich allerdings sagen, dass ich Maschinenbauer mit zwei Semestern Rechtsvorlesungen bin. Geh ruhig zum Anwalt, lass dich aber nicht auf wackelige Dinge ein.


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pn
Gesperrt 
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19.09.2012, 14:11
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Dem Schreiben der gegnerischen Versicherung ist zu entnehmen, das der Zaun angeblich am Vorabend kontrolliert wurde. Der Schaden geschah am nächsten Tag nach Mittag, so etwa gegen 13.00Uhr. Heißt für mich der Bauer oder wer auch immer hat an diesem Tag den Zaun nicht kontrolliert. Auch ist der Ochse nicht über den Weidezaun gesprungen, sondern der Zaun war nicht verschlossen. Das ist nicht das erste Mal gewesen das die den Weidezaun nicht zugemacht haben. Zu erwähnen sei noch, das der Tierhalter so eine Art Kinderhof unterhält, sprich wie Ferien aufm Kinderhof nur das die Kinder halt das ganze Jahr dort sind. Un genau diese Kinder verichten aus Spaß an der Freude gewisse Tätigkeiten, sprich: aufm Traktor mit fahren, Kühe füttern, Weidezaun auf und zu. Un dich bin nun oft genug bei meinem Schwiegervater. Och hab da noch nie abends jemand den Zaun kontrollieren sehn. Das ist für mich ne Frechheit hoch 10... Solche Tierhalter ham demnach absolute Narrenfreiheit.

Mir platzt hier ehrlich gleich der Kragen..


pn
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19.09.2012, 14:33
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Versuch mit einem Zeugen die nächsten Tage zu dokumentieren, wie oft und wann das Tor auf war.

Wenn die Halterin das Tor selbst aufgelassen hat und das auch zu gibt haftet sie.

Ist aber schwer die Beweise zu bringen.


pn
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19.09.2012, 16:54
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Klingt ja echt blöd... totaler Freifahrtschein für jeden Nutztierhalter.

Wozu dann die Versicherung? Hier ist ja gerade der Fall eingetreten, dass selbst durch ideale Sicherung das Tier Schaden anrichten konnte. Wann zahlt dann so eine Versicherung? Wenn man das Tier völlig ungesichert hinter dem Haus grasen lässt?

Mag sein, dass das so rechtens ist. In meinen Augen ist es aber bullshit...


pn
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19.09.2012, 17:11
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Für mich die größte Dreistigkeit die es gibt..Mit dem §833 BGB kann somit jeder Bauer tun un lassen was er will. Selbst Gerichte beruhen sich auf den Paragraphen. Scheiß Viehzeug..
Müsste nun in dem Fall nicht die Privathaftpflicht greifen??? Irgendwer muss ja für den Schaden aufkommen.


pn
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19.09.2012, 17:31
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Ist doch klasse.
Der Paragraph legt fest dass eine Versicherung hierbei völlig überflüssig ist.
Kommt jemand seiner Aufsichtspflicht nach und es passiert was, bleibt der Geschädigte auf seinen Kosten sitzen.
Kommt jemand seiner Aufsichtspflicht hingegen nicht nach und es passiert etwas, läuft dass unter Fahrlässig und der Viehbesitzer darf alles zahlen.

Aber ob so oder so: die Versicherung muss nie zahlen und kann dafür jeden Monat Beiträge einkassieren.


pn
Senior 
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19.09.2012, 18:09
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Naja, die Versicherung bezahlt schon bei Fahrlässigkeit nur nicht wenn es grob Fahrlässig oder vorsätzlich ist. Recht haben und bekommen sind zwei Paar Schuhe.
Der Knackpunkt ist hier die Beweisführung. Würde die Halterin sagen, dass Sie das Tor einmalig versehentlich offen gelassen hat, müsste die Versicherung ja auch bezahlen. Dann wird es als fahrlässig eingestuft, dafür ist die Versicherung da. Passiert es öfters, ist es grob fahrlässig, der Halter bezahlt.

Ist es so wie in diesem Fall, Tor war einfach auf und Hütepflicht vom Halter ebracht, so fällt es unter §833 BGB und keiner haftet. Es fällt auf den unbekannten Dritten, wie es die Versicherung so schön schreibt. Ist alles nicht so einfach...


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pn
Elite 
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19.09.2012, 19:27
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Letztendlich sagt doch dann jeder, dass es der böse unbekannte war, der das Tor geöffnet hat.

Schwupps, keiner muss zahlen und der Geschädigte bleibt auf seinem Schaden sitzen. Ich denke mal die Versicherung wird dem Versicherten schon sagen "wie es wirklich war" damit am Ende keiner von beiden zahlen muss.


pn
Gast 
21.09.2012, 09:34
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