Autor | Nachricht |
---|---|
Elite ![]() Geschlecht: ![]() Fahrzeug: DC2 Anmeldedatum: 21.07.2011 Beiträge: 1066 Wohnort: Bremen | zitieren Bleib cool! Keine unüberlegten Handlungen, direkt zum Anwalt!! Lass den das klären, kann mir schon vorstellen dass die Versicherung erstmal nur versucht dich abzuwimmeln.. Finde das auch krass assozial, sprich die Viecher können machen was sie wollen, jeder bleibt auf seinem Schaden sitzen... WOFÜR hat man die Versicherung denn dann??? |
▲ | pn |
Elite Name: Philip Geschlecht: ![]() Fahrzeug: CR-V IV 2.0 Lifestyle 4WD Anmeldedatum: 02.09.2008 Beiträge: 1457 Wohnort: Viereck | zitieren Die Versicherung muss in dem Falle doch einspringen. Eine Pflichtverletzung, wie sie es hier ausschließen, hätte höchstens dazu geführt, dass der tTerhalter fahrlässig gehandelt hat und selbst für den schaden aufkommen müsste. Wenn mein Hund über den Zaun springt und jemanden beißt, bin ich auch dran. Auch wenn ich abends vorher geguckt habe ob das Tor zu ist... |
▲ | pn |
Senior Fahrzeug: ZF1 Anmeldedatum: 23.02.2006 Beiträge: 215 Wohnort: Hannover | zitieren § 833 Haftung des Tierhalters Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist, und entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde. Nehmen wir den § 833 BGB mal auseinander: Teil 1: [Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.] -> Zunächst ist der Halter verpflichtet, den Schaden zu ersetzen. Teil 2: [Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist, ...] -> Ist ein Ochse ein Haustier? Ja, der Ochse gilt als Haustier nach § 833 BGB, man könnte auch Nutztier sagen, ein Ochse dient dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters. Somit muss der Tierhalter nicht haften, wenn er auch noch meinem hier als „Teil 3“ betitelten Satzende nachkommt. Teil 3: […und entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.] -> Wird das Tier hier ordnungsgemäß (besser: wie üblich) gehalten? -> Ja, ein elektrischer Zaun ist vorhanden und es wurde nach den Ausführungen auch der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt Genüge getan. -> Wird hier mit der erforderlichen Sorgfalt Beaufsichtigt? Ja, der Zaun wurde sogar nochmal geprüft. Zusammenfassung: Leider muss in diesem Fall der Schaden erstmal nicht ersetzt werden. So wie der Fall beschrieben wurde, hat die Versicherung eine durch Normen (§833 BGB) belegte Ansicht. Diese ist aus meiner Sicht nicht wackelig, denn es gibt einen Elektro-Zaun und dieser wurde sogar geprüft. So würde ich damit nicht vor Gericht gehen, da du alle Beweise bringen musst und zuletzt dann auch alles bezahlen. Anders wäre es, wenn: - Der Elektro-Zaun nicht täglich geprüft wird. Hütepflicht (Sprau in Palandt §833 Rn. 1 ff.) - der Elektro-Zaun nicht hoch genug ist - Dritte den Zaun manipulieren können -> ggf. muss eine Sicherung erfolgen - das Tier Agressiv ist Im Palandt stehen diese ganzen Auflagen. Achtung, auch das müsstest du alles beweisen. Alles in allem ein ziemlich beschissener Ablauf mit, aus meiner Sicht, wenig Aussicht auf Erfolg. Dazu muss ich allerdings sagen, dass ich Maschinenbauer mit zwei Semestern Rechtsvorlesungen bin. Geh ruhig zum Anwalt, lass dich aber nicht auf wackelige Dinge ein. 2x bearbeitet |
▲ | pn |
Gesperrt Anmeldedatum: 05.10.2007 Beiträge: 429 | zitieren Dem Schreiben der gegnerischen Versicherung ist zu entnehmen, das der Zaun angeblich am Vorabend kontrolliert wurde. Der Schaden geschah am nächsten Tag nach Mittag, so etwa gegen 13.00Uhr. Heißt für mich der Bauer oder wer auch immer hat an diesem Tag den Zaun nicht kontrolliert. Auch ist der Ochse nicht über den Weidezaun gesprungen, sondern der Zaun war nicht verschlossen. Das ist nicht das erste Mal gewesen das die den Weidezaun nicht zugemacht haben. Zu erwähnen sei noch, das der Tierhalter so eine Art Kinderhof unterhält, sprich wie Ferien aufm Kinderhof nur das die Kinder halt das ganze Jahr dort sind. Un genau diese Kinder verichten aus Spaß an der Freude gewisse Tätigkeiten, sprich: aufm Traktor mit fahren, Kühe füttern, Weidezaun auf und zu. Un dich bin nun oft genug bei meinem Schwiegervater. Och hab da noch nie abends jemand den Zaun kontrollieren sehn. Das ist für mich ne Frechheit hoch 10... Solche Tierhalter ham demnach absolute Narrenfreiheit. Mir platzt hier ehrlich gleich der Kragen.. |
▲ | pn |
Senior Fahrzeug: ZF1 Anmeldedatum: 23.02.2006 Beiträge: 215 Wohnort: Hannover | zitieren Versuch mit einem Zeugen die nächsten Tage zu dokumentieren, wie oft und wann das Tor auf war. Wenn die Halterin das Tor selbst aufgelassen hat und das auch zu gibt haftet sie. Ist aber schwer die Beweise zu bringen. |
▲ | pn |
Elite Name: Philip Geschlecht: ![]() Fahrzeug: CR-V IV 2.0 Lifestyle 4WD Anmeldedatum: 02.09.2008 Beiträge: 1457 Wohnort: Viereck | zitieren Klingt ja echt blöd... totaler Freifahrtschein für jeden Nutztierhalter. Wozu dann die Versicherung? Hier ist ja gerade der Fall eingetreten, dass selbst durch ideale Sicherung das Tier Schaden anrichten konnte. Wann zahlt dann so eine Versicherung? Wenn man das Tier völlig ungesichert hinter dem Haus grasen lässt? Mag sein, dass das so rechtens ist. In meinen Augen ist es aber bullshit... |
▲ | pn |
Gesperrt Anmeldedatum: 05.10.2007 Beiträge: 429 | zitieren Für mich die größte Dreistigkeit die es gibt..Mit dem §833 BGB kann somit jeder Bauer tun un lassen was er will. Selbst Gerichte beruhen sich auf den Paragraphen. Scheiß Viehzeug.. Müsste nun in dem Fall nicht die Privathaftpflicht greifen??? Irgendwer muss ja für den Schaden aufkommen. |
▲ | pn |
Elite Geschlecht: ![]() Fahrzeug: CRX ED9 Anmeldedatum: 16.03.2011 Beiträge: 1067 | zitieren Ist doch klasse. Der Paragraph legt fest dass eine Versicherung hierbei völlig überflüssig ist. Kommt jemand seiner Aufsichtspflicht nach und es passiert was, bleibt der Geschädigte auf seinen Kosten sitzen. Kommt jemand seiner Aufsichtspflicht hingegen nicht nach und es passiert etwas, läuft dass unter Fahrlässig und der Viehbesitzer darf alles zahlen. Aber ob so oder so: die Versicherung muss nie zahlen und kann dafür jeden Monat Beiträge einkassieren. |
▲ | pn |
Senior Fahrzeug: ZF1 Anmeldedatum: 23.02.2006 Beiträge: 215 Wohnort: Hannover | zitieren Naja, die Versicherung bezahlt schon bei Fahrlässigkeit nur nicht wenn es grob Fahrlässig oder vorsätzlich ist. Recht haben und bekommen sind zwei Paar Schuhe. Der Knackpunkt ist hier die Beweisführung. Würde die Halterin sagen, dass Sie das Tor einmalig versehentlich offen gelassen hat, müsste die Versicherung ja auch bezahlen. Dann wird es als fahrlässig eingestuft, dafür ist die Versicherung da. Passiert es öfters, ist es grob fahrlässig, der Halter bezahlt. Ist es so wie in diesem Fall, Tor war einfach auf und Hütepflicht vom Halter ebracht, so fällt es unter §833 BGB und keiner haftet. Es fällt auf den unbekannten Dritten, wie es die Versicherung so schön schreibt. Ist alles nicht so einfach... 1x bearbeitet |
▲ | pn |
Elite Name: Philip Geschlecht: ![]() Fahrzeug: CR-V IV 2.0 Lifestyle 4WD Anmeldedatum: 02.09.2008 Beiträge: 1457 Wohnort: Viereck | zitieren Letztendlich sagt doch dann jeder, dass es der böse unbekannte war, der das Tor geöffnet hat. Schwupps, keiner muss zahlen und der Geschädigte bleibt auf seinem Schaden sitzen. Ich denke mal die Versicherung wird dem Versicherten schon sagen "wie es wirklich war" damit am Ende keiner von beiden zahlen muss. |
▲ | pn |
Gast | zitieren Mach mit!Wenn Dir die Beiträge zum Thread "Ochse beschädigt Fahrzeug!!" gefallen haben oder Du noch Fragen hast oder Ergänzungen machen möchtest, solltest Du Dich gleich bei uns anmelden:Registrierte Mitglieder genießen die folgenden Vorteile: ✔ kostenlose Mitgliedschaft ✔ keine Werbung ✔ direkter Austausch mit Gleichgesinnten ✔ neue Fragen stellen oder Diskussionen starten ✔ schnelle Hilfe bei Problemen ✔ Bilder und Videos hochladen ✔ und vieles mehr... |
▲ | |
Ähnliche Beiträge | Re: √ | Letzter Beitrag | |
---|---|---|---|
Besch**** Radioempfang im EP Entlich kommt ich mal dazu...
Habe ja aus meinem EP3 das Originalradio rausgeschmissen und mein Blaupunkt (Bremen MP74) reingebaut.
Seitdem habe ich einen total bescheidenen Radioempfang... mehr rauschen als alles andere.
Ist da evtl irgendwo ein... [Car Audio, Apps, Bluetooth & Navigation]von Frank_FTW | 7 760 | 01.12.2005, 16:03 ![]() dbmaster | |
Tacho vom EP2 Sport Facelift im EP1 besch*** um 30 km/h!?!? Hallo Leute,
also ich hab mir vor drei Monaten nen EP1 Bj 2003 gekauft - so alsAlltagsauto, weil mich mein Turbo-EG sonst noch arm säuft! :D Natürlich konnt ich es nich lassen und hab da gleich weng dran rumgebaut: 17" VÖXX-Felgen, 40mm Federn,... [Civic 01-05]von HondaHannes | 4 522 | 06.11.2009, 08:18 ![]() HondaHannes | |
Fahrzeug Verzollung Guten Abend zusammen,
Ich benötige mal eure Hilfe.
Habe vor mir ein Neues Fahrzeug zu kaufen,das Fahrzeug steht in Südtirol,es gibt eine Grenze die allerdings noch in der EU liegt.
Ich selbst komme nähe Freiburg.
Wenn Ich das Fahrzeug dort mit Hänger... [Allgemein]von MG 8811 CRX | 1 292 | 04.12.2013, 06:45 ![]() &weida? | |
Fahrzeug Abdeckung Ej2 Hallo Freunde,
kann mir jemand eine Fahrzeugabdeckung mit einem guten Preis / Leistungs Verhältnis empfehlen welches ich für meinen Ej2 nutzen... [Civic 92-95]von seddo79 | 3 234 | 24.09.2021, 19:45 ![]() FischerTuning | |
Fahrzeug-Identifitierungsnummer Hallo EP1 und EP2 fahrer kann mir bitte einer von euch seine
Fahrzeug-Identifitierungsnummer schicken, muss bei Honda
diese http://www.maxrev.de/abdeckung-t136139.htm Abdeckung bestellen, die Typen verlangen von mir immer den Fahrzeugschein ( man... [Civic 01-05]von Dima 003 | 4 297 | 25.06.2010, 14:40 ![]() Dima 003 | |
Fahrzeug infos Hallo Jungs und Mädls
will mir das wochenende einen Integra kaufen
http://ww3.autoscout24.at/classified/265562728?asrc=st|as
Vielleicht kennt jemand das Fahrzeug und hat ein paar infos für mich oder kann mir was dazu sagen
Danke
Beste... Seite 2, 3 [Integra]von dany_cc1 | 22 1.127 | 30.08.2015, 06:34 ![]() ITR-Rene | |
TÜV Vollabnahme EU Fahrzeug.??? Hallo zusammen,
Ich hätte eine Frage.
Ich habe mir ein Honda CRX VTI aus EU-Land zugelegt.
an dem Auto hat man schon etwas geändert.
Stossstange vorne und hinten.
Sport-Auspuff
Tieferlegung
Felgen
Lichter vorne und... [StVZO & TÜV]von vtim | 6 3.516 | 02.03.2012, 23:09 ![]() torstendeckert | |
Fahrzeug-Identifizierungsnummer Hallo zusammen,
ich habe in meinem EJ2 auf dem Amaturenbrett einen Metallstreifen festgenietet, auf dem die Fahrzeug-Identifizierungsnummer eingraviert ist.
Das hatte ich bei meinem alten EG nicht, weiß einer wieso?
Ist das von Werk aus? oder vom... Seite 2 [Allgemein]von Chris 1985 | 14 2.462 | 22.05.2007, 08:04 ![]() Chris 1985 | |
Fahrzeug-& Felgenfarbe Hi@all!
Was ist eure Meinung zur schönen Optik,rein farbmäßig?Die Reifen sind schwarz,da gibt´s noch keine Auswahl :laugh:Gut,paßt eigentlich zu jeder anderen Farbe.
Ein Beispiel und meine eigene Auffassung dazu:
schwarzes Fahrzeug - Felgen... [Civic bis 91]von Oli&Eddy | 5 1.212 | 04.02.2007, 21:44 ![]() Oli&Eddy | |
Fahrzeug zulassen Hallo zusammen. ich habe mir ein kleinen civic gekauft der 12/2007 abgemeldet wurde. auf dem alten ungültigen fahrzeigschein ist ein stempel drauf bei dem "entgültig stillgelegt" angekreuzt ist. nun meine frage, kann ich das fahrzeug nach einer... [StVZO & TÜV]von Crystyleyami | 8 977 | 26.06.2012, 09:21 ![]() fozia89 |