» Nach Fahrwerkseinbau alle Teile neu eintragen lassen?

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19.12.2005, 22:51
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Wie ist das eigentlich ... wenn ich mir ein Fahrwerk einbaue, muss ich dann die geanzen bereits abgenommenen Sachen wir Rad/Reifen, Schürzen usw nochmal eintragen lassen oder ist das dann sozusagen in der Abnahme des Fahrwerks mit drin? Und wie schauts mit den Teilen aus, die ABE haben z.b. ne Heckschürze, wenn die bei der Abnahme des Fahrwerks montiert ist, muss ich die dann nochmal einzeln eintragen?

Gruß


pn
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20.12.2005, 07:25
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Als ich mein Gewinde eintragen hab lassen, mußten die Felgen nicht noch einmal abgenommen werden.
Aber im Fahrwerksgutachten steht immer so ein Zusatz

Auf die Freigängigkeit ist zu achten!

Also wird das beim Fahrwerk eintragen mit geprüft.

Bei Schürzen weiß ich es leider net, hab keine dran :D


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20.12.2005, 07:32
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Also bei mir wollten Sie bei der DEKRA ein sogenanntes Kombinationsgutachten machen ... d.h. Fahrwerk in Verbindung der Reifen ... habens dann aber gelassen.

Haben das Auto dann auf 2 Rampen gefahren und einer hat sich auf den Schweller gestellt ... und dann hat das Rad im Radkasten geschliffen :wall:

Der nächste TÜVman hat mirs dann mit schneeketten eingetragen :hrhr: :hrhr: :hrhr:


pn
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20.12.2005, 20:09
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Kann mir denn keiner ne definitive Aussage machen? :?:


Verfasst am: 01.02.2006, 22:30
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Hab jetzt mal hier nachgeschaut. Bei den Papieren die ich für die Eintragung der Frontschürze bekommen habe steht: "Geprüft mit Serienfahrwerk"

Wenn ich ihn jetzt tiefer lege erlischt also wahrscheinlich die Eintragung der Frontschürze, oder?

Also muss ich wenn ich ihn tiefer lege mir SChürze hin fahren und sie nochmal abnehmen lassen?!?
pn
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01.02.2006, 22:47
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frag doch einfach mal beim tüv nach! is immer das sicherste! :yes:

aber warum holst du dir erst schürzen und dann nen fahrwerk??? :?:
macht man doch normal anders rum: erst tiefer und dann verspoilerung :D

normalerweise müsste er es so eintragen! sicherlich prüft er noch die bodenfreiheit bzw freigängigkeit am radkasten, allerdings ist da jeder tüvprüfer unterschiedlich streng, deswegen erst fragen!


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01.02.2006, 22:51
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ich kann es nicht genau sagen!
Ich weiß nur, daß ich Glück hatte, daß ich den kolbenring dabei hatte, als ich beim TÜV war.
Denn der sagte, daß bei mir bitte die 14" Felgen eingetragen bleiben sollen.
Ich hatte nämlich zuerst nur 14" Felgen eintragen lassen und dann im September Tieferlegung, Spoilerlippe, 15" Felgen und Lenkrad
Der Prüfer war schon kurz davor die 14" Felgen durchzustreichen. Er sagte: "Normal muss ich ne neue Abnahme machen, aber ist okay. Die sind ja kleiner..." oder so ähnlich. Ich würde auch sagen: Erstmal beim Prüfer erkundigen ;)


pn
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03.02.2006, 12:04
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Fall es jemand interessiert, es ist folgendermaßen:

Ich soll die breiteste Rad-Reifen Konbination drauf ziehen die ich eingetragen habe und am besten die Schürze die eingetragen ist dran haben.

Dann schaut er obs passt und die vorrangegangenen Änderungen bleiben wirksam, ansonsten muss er die streichen.

Ganz einfach - Nein, ich muss nicht alles neu eintragen!


pn
Gast 
03.02.2006, 12:04
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