» Lachgas-Einbau mit ABE?!

Civic eg Lenkstock (Blinker/Wischwasser Kulisse) ausrichten,aber wie?Neuen Thread eröffnenNeue Antwort erstellen§21 Abnahme - Rad/Reifen +Gewinde - Federwegsbegrenzer?!
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10.04.2016, 10:32
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DERChristianSchon klar, die ganzen Hinterhof Turbo- und Kompressorumbauten vom hochqualifizierten Fachpersonal (Ey alda, isch weiss wo vorne ist bei die Gabelschlüssel!) mit alleredelsten E-Bay Teilen halten natürlich genauso gut wie ein serienmässiger Motor, 300.000 stressfreie Kilometer sind da kein Problem.

Bei Lachgas schmilzt der Motor dagegen nach 200 Km zu einem Klumpen zusammen.

Weiss man doch, steht doch in Internetforen.
;)

Also ich hab von vernünftigen umbauten geredet.

Wie dem auch sei du kannst dein lachgas ja gerne feiern wie du Bock hast. Mir ja latte.

Ich halte trotzdem nicht viel davon.


pn
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10.04.2016, 15:59
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Ich finde lachgas ist eune sehr feine sache, man hat auf knopfdruck ca. 20-30 % mehr an leistung, ist doch saugeil :)

Im 1sten und 2ten gang reicht bei den keichten hondas die serienleistung meist aus und ab den dritten noch zusätzliche ps per knopfdruck ist doch genial.

Ich bau mir grad eine anlage in nen high compression b18, sollten dann ca 50-60 ps drin sein. Wird alles übers sg abgestimmt dann gibts auch keinen motorschaden.

Bei hochgezüchteten turbo oder kompressormotoren herrschen noch viel höhete belastungen


pn
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10.04.2016, 21:23
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Th33xitus
Silverblade
Und für Show-Zwecke... naja, es wäre halt schon irgendwie schick, mal ein nettes Mädchen auf dem Beifahrersitz zu haben, die sich dann wie bei Fast & Furious fühlt, wenn ich das Lachgas zünde :D
Sowas gibt es noch? Mädels die auf eine Fast&Furios Schiene abfahren? :roll:

Mehr als man denkt :D

Wenn die halt selbst keine Ahnung von Autos haben... wo sollen die dann schon irgendwas von Lachgas oder Tuning im Allgemeinen gehört haben, wenn nicht in Hollywood? Also kommt wahrscheinlich der Schluss auf Nitro -> Fast and Furious -> Cool.

In 'nem 160 PS EG2 kann man natürlich nicht so großartig stolz auf sein Lachgas sein, aber solange es bei den Frauen zieht lol

DERChristian
Weiss man doch, steht doch in Internetforen.
;)

Das hätte auch Potenzial für den Thread der witzigsten MaxRev-Sprüche :laugh:


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pn
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10.04.2016, 22:28
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Auf der Startseite der Firma steht:
ZitatDerzeit können wir ausschließlich die NOS1 Race Anlagen anbieten
Sobald die TÜV Anlagen wieder verfügbar sind, werden wir dies hier mitteilen.

D.h. TÜV haben die nicht mehr. Und das übrigens schon seit Januar 2014:
https://web.archive.org/web/20140106195052/http://nos1.de/

Also kann man denke ich für alle Zeit abhaken das Thema.


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11.04.2016, 18:12
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Hab zu dem Thema gerade noch das hier gefunden.

Die schreiben ebenfalls, dass der Einbau und auch die Nutzung legal ist - und im Vergleich zu NOS1 scheinen die das auch tatsächlich noch anzubieten.

Die günstigste Variante mit 5lb kostet hier sogar nur 699€ (ohne Einbau). Wenn man bedenkt, dass für 'nen Turboumbau locker das 10-fache fällig wird, wäre das doch keine schlechte Option.

Trotzdem, mal so rein hypothetisch: angenommen man baut sich das Zeug einfach ein, hat die Flasche auch permanent in der Ersatzradmulde, schließt sie jedoch NUR zum Viertelmeilenrennen an - sodass im normalen Straßenverkehr keine Verbindung zwischen Flasche und Motor besteht - bräuchte man dann trotzdem die TÜV-Abnahme? Je nach Interpretation hat das Fahrzeug somit auf offener Straße ja gar keine Lachgasanlage verbaut... oder zumindest nicht angeschlossen. Also wie sähe das dann aus, weiß das einer?


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pn
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11.04.2016, 18:44
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Ganz sicher waren in der Zeitschrift "Streetfighters" einige wenige Reportagen über Motorräder die eine Lachgasanlage eingetragen hatten, aber mit der Auflage das diese nicht im öffentlichen Strassenverkehr in Betrieb genommen werden darf.

Auf Deutsch: Du darfst das Ding ständig spazierenfahren, aber nur auf Privatgrund auch wirklich benutzen. Zu welchem Zweck auch immer. Blumenbeete mit Stollenreifen vertikutieren z.B.
Samstagnacht eine unschuldige Kreuzung an der Amüsiermile einer belebten Großstadt in Schutt und Asche legen ist dagegen natürlich ein No-Go.

Sollte also theoretisch machbar sein, wobei aber klar sein sollte dass 99,9% des "Kompetenten Fachpersonals" bei den Prüfstellen bei solch einer Anfrage mit einem standesgemässen "Was? Geht nicht!" antworten. Ham se ja schliesslich jahrelang jeübt, die Antwort! Da könnte ja sonst jeder kommen und was eingetragen haben wollen! Wo kommen wir denn da hin!


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12.04.2016, 11:48
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SilverbladeTrotzdem, mal so rein hypothetisch: angenommen man baut sich das Zeug einfach ein, hat die Flasche auch permanent in der Ersatzradmulde, schließt sie jedoch NUR zum Viertelmeilenrennen an - sodass im normalen Straßenverkehr keine Verbindung zwischen Flasche und Motor besteht - bräuchte man dann trotzdem die TÜV-Abnahme? Je nach Interpretation hat das Fahrzeug somit auf offener Straße ja gar keine Lachgasanlage verbaut... oder zumindest nicht angeschlossen. Also wie sähe das dann aus, weiß das einer?

Jegliche Änderung am Fahrzeug muss abgenommen werden. Also auch die Lachgasanlage.
Ohne Funktion (also abgeschraubte Flasche) sollte dies natürlich deutlich einfacher sein. Schließlich besteht keine Gefährdung im Straßenverkehr, auch das Lärm- und Abgasverhalten sowie die Leistung bleiben identisch. Sprich mal mit deinem Sachverständigen. Wenn du ihm glaubwürdig darlegst dass du deinen Wagen hin und wieder bei offiziellen Rennveranstaltungen einsetzen möchtest und man sich mit ihm auch noch intelligent unterhalten kann, sehe ich gewisse Chancen auf eine Abnahme.

Weiß eigentlich jemand wie es mit dem Transport von Lachgas aussieht? Zumal der dauerhafte Transport in einer extra Halterung könnte doch bezüglich Gefahrgut einigen der Streifenhörnchen ein Dorn im Auge sein, oder? Außerdem meine ich mal aufgeschnappt zu haben dass bereits manche Probleme wegen Betäubungsmittel gehabt hätten, wenn man allerdings sich mal informiert ist (technisches) Lachgas nicht im BtMG aufgelistet.


pn
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12.04.2016, 17:04
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Dragon85
Weiß eigentlich jemand wie es mit dem Transport von Lachgas aussieht? Zumal der dauerhafte Transport in einer extra Halterung könnte doch bezüglich Gefahrgut einigen der Streifenhörnchen ein Dorn im Auge sein, oder? Außerdem meine ich mal aufgeschnappt zu haben dass bereits manche Probleme wegen Betäubungsmittel gehabt hätten, wenn man allerdings sich mal informiert ist (technisches) Lachgas nicht im BtMG aufgelistet.

Also zum Thema BtMG: Hab schon zweierlei gehört. Die einen sagen, dass ein Brechmittel untergemischt werden muss, damit es halt nicht missbraucht wird. Offiziell fällt es aber halt tatsächlich nicht unter das BtMG, da bin ich auf dem gleichen Stand wie du. Ob das mit dem Brechmittel letztendlich 'nen Unterschied macht, sei dahin gestellt.

Und mit dem Gefahrgut... bei so 'nem Umbau wie hier zur Diskussion stände wäre die Flasche ja fest in der Ersatzradmulde montiert, da ist das laut diversen Quellen kein Problem. Ob es einen Unterschied macht ob es jetzt ein temporärer oder dauerhafter Transport ist, wüsste ich allerdings nicht. Solange du die Flasche nicht einfach auf den Rücksitz legst... :D

Außerdem, mal angenommen du wirst tatsächlich angehalten (Flasche fest montiert in der Ersatzradmulde) und die wollen dich tatsächlich dafür ankacken... woher wollen die denn wissen, wie lange die Flasche schon da drin ist? Denke also entweder es gibt Ärger oder halt nicht, unabhängig der Dauer des Transports.


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pn
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12.04.2016, 17:26
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Willkommen in Deutschland - du bist so lange schuldig bis du deine Unschuld bewiesen hast :-P

Es wird nachher eher deine Aufgabe sein nachzuweisen dass du die Flasche nur transportierst und nicht spazieren fährst


pn
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15.04.2016, 21:09
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Darf die Polizei das Auto kontrollieren?
Grundsätzlich dürfen die Beamten den vorschriftsmäßigen Zustand des Fahrzeugs überprüfen. Dazu gehört zum Beispiel die Überprüfung der HU-Plakette am Nummernschild oder die Kontrolle, ob der Fahrer Verbandskasten und Warndreieck dabei hat. Die Polizei darf den Fahrer auch auffordern, das Fahrzeug zu verlassen. Das Fahrzeug betreten, einfach den Kofferraum öffnen gar das Auto durchsuchen dürfen die Polizisten aber nicht.

Dazu ist – ähnlich wie bei einer Wohnung – ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss nötig. Ausnahmen gelten auch hier bei Gefahr im Verzug: „Wenn die Beamten einen begründeten Verdacht für eine Straftat haben, dürfen Sie unter Umständen auch ohne richterlichen Beschluss durchsuchen“, sagt Rechtsanwalt Jörg Elsner. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn das Fahrzeug nach Cannabis riecht.

(Quelle: https://anwaltauskunft.de/magazin/mobilitaet/verkehr/402/polizeikontrolle-das-sind-ihre-rechte/)

Also so einfach in den Kofferraum schauen, ist eh nicht. Ist die Frage, ob ein Polizist eine ordnungsgemäße und ordentlich in den Motorraum verbaute und verlegte Anlage überhaupt als NOS-anlage erkennt. Danach stellt sich die Frage, ob eine unangeschlossene Anlage schon als "Gefahr im Verzug" ausgelegt werden kann bei entdecken seitens der polizei.


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pn
Gast 
16.04.2016, 08:06
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