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Kupplung/ Bremsen ProblemNeuen Thread eröffnenNeue Antwort erstellenOrangene blinker birnen vorne ?
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AutorNachricht
Gesperrt 
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11.12.2009, 16:24
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der anwalT wird dir auch nicht helfen können

pn
Premium-Member 

Name: Günny
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Beiträge: 1983
Wohnort: Aus´m Pott
11.12.2009, 19:13
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also egal wer was anderes sagt geh auf jeden fall mal zum anwalt da der am beisten weiß wie die rechtslage aussieht :yes:

pn
Elite 
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Beiträge: 1096
Wohnort: Pößneck
11.12.2009, 19:50
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hondazei
muss mal zum anwald gehen

Der hat aber nicht die Teilenummern. :hrhr:

echt:
Ich an Deiner Stelle würde das Geld statt zum Anwalt lieber zu Honda schaffen,da bekommst Du wenigstens einen Gegenwert! Und hast schneller wieder einen brauchbaren Motor als sich mit ungewissem Ausgang herumzustreiten.
;)


pn
Fortgeschrittener 
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Beiträge: 113
11.12.2009, 22:47
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also anwalt oder wiewas

pn
Gesperrt 
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Beiträge: 1095
11.12.2009, 23:01
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Bringt dir nix. War Privatkauf und was er unterschrieben hat, steht zu wenig drin. Versuch den Motor wieder her zu richten, die Teile neu machen die kaputt sind. Kostet zwar ne Kleinigkeit, aber was willste machen. Oder Ruf doch mal irgendein Anwalt an, erläutere die Situation und dann kann er dir ja sagen wie du vorgehen sollst

pn
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Beiträge: 19440
12.12.2009, 12:28
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hondazeialso anwalt oder wiewas

mal ganz ganz ehrlich. ich werde echt sauer langsam :x

hast du dir denn mal alle beiträge durchgelesen die ich und die anderen geschrieben haben? :x

dann wüsstest du ob es überhaupt was bringt mit dem anwalt :x :x :x :x


pn
Fortgeschrittener 
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Beiträge: 113
12.12.2009, 14:04
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weiss du ich will mir mehrere meinungen einholen

pn
Gesperrt 
Anmeldedatum: 06.10.2009
Beiträge: 1095
12.12.2009, 14:25
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So hab hier mal ne ähnliche Sache gefunden.
Viel Spaß beim lesen :D aber dann weißt du bissl mehr


Am 26.09.2009 kaufte ich von einem Privatmann einen Motorroller. Im Zeitungsinserat stand:
"Speedfight 2 LC, silber, Topzustand, VB". Ich machte mit dem Verkäufer einen
Besichtigungstermin aus und schaute mir den Roller an. Auch machte ich eine Probefahrt. Optisch
sah der Roller gepflegt aus, bei der Probefahrt konnte ich als Laie nichts auffälliges feststellen.
Ich kaufte den Roller für 900 Euro und fuhr am gleichen Tag damit nach Hause.
Am darauf folgenden Tag wollte ich den Roller starten und er sprang nicht mehr an!
Ich brachte ihn daraufhin zu einem Fachhändler zur untersuchung des Fehlers.
Dieser rief mich am 29.09.2009 an und sagte mir das der Motor völlig kaputt sei und an dem Roller
schon öfter am Motor rumgebastelt worden sein muss.
Die Mängelliste liest sich wie folgt:
1. Kolben defekt
2.Zylinder defekt
3.Thermostat defekt
4.alle 7 Gewinde vom Variodeckel überdreht
5. Antriebsriemen und Rollen verschlissen
6. Simmerringe undicht
Kostenvoranschlag beläuft sich auf 700,- Euro
Auch sagte mir der Fachhändler das er es für unwahrscheinlich hält das der Kilometerzähler des
Rollers stimmt da der Motor nach einer Km Laufleistung von knapp 11000 Km nicht so verschlissen
sein dürfte.
Im selbstgeschriebenen Kaufvertrag steht folgendes:
Der Roller wurde nach Probefahrt und Begutachtung durch den Käufer in bar bezahlt.
Für diesen Privatkauf gibt es KEINE Garantie oder Rücknahme der Kaufsache.
Darauf beruht sich jetzt der Verkäufer und will sich weder an den Reparaturkosten beteiligen noch
den Roller zurück nehmen.
Ich fühle mich jedoch schwer hinters Licht geführt.

Welche Möglichkeiten habe ich ????



Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben wie folgt
beantworte.
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche
Beurteilung anders ausfallen, so dass die Beratung innerhalb dieses Forums lediglich eine erste
rechtliche Orientierung in der Sache darstellt und keinesfalls den Gang zu einem Kollegen vor Ort
ersetzen kann.
Dies vorausgeschickt wird das Folgende ausgeführt:
Nach § 444 BGB kann sich der Verkäufer auf eine Vereinbarung, durch welche die Rechte des
Käufers wegen eines Mangels ausgeschlossen oder beschränkt werden, nicht berufen, soweit er
den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache
übernommen hat.
Für Arglist auf Seiten des Verkäufers sprechen zunächst die Vielzahl der Mängel sowie die
Einschätzung des Fachhändlers zum Fahrzeug, insbesondere im Hinblick auf den Kilometerstand.
Allerdings ist fraglich, ob in der Formulierung "keine Garantie oder Rücknahme der Kaufsache" ein
Haftungsausschluss zu sehen ist.
Ohne oder keine Garantie bedeutet regelmäßig keinen Haftungsausschluss, sondern lediglich die
Vereinbarung einer bestimmten Beschaffenheit der Kaufsache.
Sie sollten daher den Verkäufer unter Fristsetzung auffordern, die Mängel, die nicht auf Verschleiß
zurückzuführen sind, zu beheben.
Kommt der Verkäufer dieser Aufforderung nicht innerhalb der Frist nach, können Sie vom Vertrag
zurücktreten.
Darüber hinaus können Sie den Vertrag auch wegen arglistiger Täuschung anfechten, wobei Ihnen
hier aber die Darlegungs- und Beweislast obliegt.
Da sich der Verkäufer wenig kooperationsbereit zeigt, ist es sinnvoll, sich durch einen Kollegen in
der Sache vertreten zu lassen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen in der Sache weiterhelfen konnte.


pn
Senior 

Name: Dominic
Geschlecht:
Fahrzeug: Honda mit KONI :)
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Beiträge: 362
Wohnort: Hessen bei FFM
13.12.2009, 01:21
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nen guten crx motor zu kaufen ist wie ein 6er im Loto :-)

Du sagtest auch noch nicht wie du darauf kommst das die Lagerschalen kaput sind ?

Anwalt kostet auch Geld, beim Ausbau gelaufen kann ja sein, erstens läuft er ja jetzt auch und zweitens ne falsche lagerung kann auch ein Motor kaput machen. Also wenn er den Ausbaut und er läuft und dann in ne nasse kalte garage und ncoh in ner schräglage gelegt hat und evl da ncoh ewig gelegen hat kann er das einem beim starten schon übel nehmen.


pn
Gast 
13.12.2009, 01:21
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