Jetzt (2012) eine neue Aktion, wo auch ein Honda Civic dabei ist:
Beitrag aus 2010:
Hi,
ich hatte ein nettes Gespräch mit dem Betreiber von autoprobefahrten.de. Dort kann man sich kostenlos für Probefahrten...
Code Wert CO Warenverkehr zwischen den Mitgliedstaaten der Gemeinschaft EU Warenverkehr zwischen der Gemeinschaft und den EFTA-/Visegrad-Ländern IM Warenverkehr zwischen der Gemeinschaft und anderen Drittländern als den EFTA-Ländern
In meinem Fall kommt das Fahrzeug aus Japan, also wähle ich IM.
Keine Ahnung wie das gemacht wird, wenn die Ware selbst in Yen bezahlt wurde, während das Verschiffen in Dollar abgerechnet wird. Naja nehmen wir erstmal "JPY Yen (y)".
Art des Geschäfts Zitat:
Code Wert 11 Endgültiger Kauf/Verkauf 12 Ansichts- oder Probesendungen, Sendungen mit Rückgaberecht und Kommissionsgeschäfte (einschließlich Konsignationslager) 13 Kompensationsgeschäfte (Tauschhandel) 14 Finanzierungsleasing (Mietkauf) 19 Sonstige Geschäfte mit Eigentumsübertragung und mit Gegenleistung 21 Rücksendung von Waren 22 Ersatz für zurückgesandte Waren 23 Ersatz für nicht zurückgesandte Waren (z.B. wegen Garantie) 29 Sonstige Rücksendung und sonstige unentgeltliche Ersatzlieferung von Waren 31 Warenlieferungen im Rahmen von durch die Europäische Gemeinschaft ganz oder teilweise finanzierten Hilfsprogrammen 32 Andere Hilfslieferungen öffentlicher Stellen (z.B. militärische und humanitäre Hilfslieferungen Deutschlands) 33 Sonstige Hilfslieferungen (von privaten oder von nicht öffentlichen Stellen) 34 Sonstige Geschäfte mit Eigentumsübertragung, jedoch ohne Gegenleistung in Form von finanziellen Leistungen oder Sachleistungen
41 Warensendung zur Lohnveredelung, die voraussichtlich in das ursprüngliche Ausfuhrland zurückgelangen 42 Warensendung zur Lohnveredelung, die voraussichtlich nicht in das ursprüngliche Ausfuhrland zurückgelangen 51 Warensendung nach Lohnveredelung, die in das ursprüngliche Ausfuhrland zurückgelangen 52 Warensendung nach Lohnveredelung, die nicht in das ursprüngliche Ausfuhrland zurückgelangen 67 Warensendungen zur und nach Reparatur 69 Vorübergehende Warenverkehre (für nationale Zwecke); ausgenommen die unter Schlüsselnummer 41, 42, 51, 52 und 91 zu erfassenden Warensendungen - sonstige vorübergehende Warenverkehre bis einschließlich 24 Monaten 71 Für militärische Zwecke 72 für zivile Zwecke (z.B. Airbus, ausgenommen die unter Schlüsselnummer 11 bis 14 oder 19 zu erfassenden Warenbewegungen) 81 Geschäfte mit Lieferung von Baumaterial und technischen Ausrüstungen im Rahmen von Hoch- oder Tiefbauarbeiten als Teil eines Generalvertrags, bei denen keine einzelnen Waren in Rechnung gestellt werden, sondern eine einzige Rechnung den Gesamtwert der Waren erfasst. 91 Andere Geschäfte - vorübergehende Warenverkehre über 24 Monate (z.B. Miete, Leihe und Operate Leasing) 92 Lagerverkehr für ausländische Rechnung
99 Andere Geschäfte - nicht anderweitig erfasst
"11 Endgültiger Kauf/Verkauf" ist wohl meins.
Statistikstatus
Zitat:
01 Ware, die statistisch nicht zu erfassen ist. 03 Ware wird vom Beteiligten direkt dem Statistischen Bundesamt gemeldet 04 Ware ist statistisch noch nicht behandelt
Ich vermute mal, dass das nur Unternehmen ausfüllen müssen, dem beim Statistischen Bundesamt Meldung machen müssen. Für Privatpersonen wird das denke ich nicht gelten. Also "01".
Zahlungsart
Zitat:
A Barzahlung C Scheck D Andere (z.B. Abbuchung vom Konto eines Zollagenten) E Zahlungsaufschub F Zahlungsaufschub für Zölle oder ein entsprechendes einzelstaatliches Verfahren G Zahlungsaufschub für die Mehrwertsteuer (Art. 23 der sechsten Mehrwertsteuerrichtlinie) Z Zahlungsaufschub und unmittelbare buchmäßige Erfassung nach Art. 248 ZK-DVO
Nur Bares ist Wahres ^^
Daher "A" meine Auswahl.
Ort, Datum der Anmeldung, Name des Anmelders/Vertreters, Stellung in der Firma und Telefonnummer Ich vermute jetzt einfach mal, dass da meine Daten rein müssen. Wobei das "Stellung in der Firma" für eine Privatperson etwas irritierend ist. Naja schreiben wir mal "Inhaber" hin ^^
So damit ist der erste Schritt des Formulars erledigt. Mal sehen was noch alles kommt...
Tja muss jetzt der Versender aus Japan da rein oder die lokale Logistikfirma. Ich schätze mal der Versender. Die Reederei wohl kaum.
Die folgenden Daten kann ich zu dem ausfüllen:
Zollnummer
Name, Vorname bzw. Firma
Straße u. Hausnummer
Ortsteil
Postleitzahl - Ort
Postfachnummer Postleitzahl - Ort
Nationalitätskennzeichen
Option: Versender ist gleich Empfänger, Anmelder, Vertreter oder Erwerber
Pflichtfelder sind die unterstrichenen. Da Zollnummer keine Pflicht ist und ich auch keine finden kann, gehe ich mal davon aus, dass ich da nichts eingeben muss.
So nun 3. und letzte Seite (Lieferdaten) wie es aussieht...
Versendungs-/Ausfuhrland
Zitat:
JP Japan
habe ich gewählt.
Bestimmungsbundesland Zitat:
Code Wert 01 Schleswig-Holstein 02 Hamburg 03 Niedersachsen 04 Bremen 05 Nordrhein-Westfalen 06 Hessen 07 Rheinland-Pfalz 08 Baden-Württemberg 09 Bayern 10 Saarland 11 Berlin 12 Brandenburg 13 Mecklenburg-Vorpommern 14 Sachsen 15 Sachsen-Anhalt 16 Thüringen 25 Für das Ausland bestimmt
05 wäre meins. 25 ist denke ich für Käufer aus Österreich und Schweiz etc.
Sitz des Einführers
Zitat:
Code Wert 0 Der Wert "0" ist nur zulässig, wenn der Empfänger/Einführer seinen Sitz nicht in einem der genannten Bundesländer hat 1 Hamburger Einführer (Generalhandel) 3 Bremische Einführer (Generalhandel) 4 Aus bremischem Lager (Spezialhandel) 6 Einführer in Berlin (Generalhandel) 7 Saarländische Einführer (Spezialhandel) 8 Lübecker Einführer (Generalhandel)
Für mich die "0".
Kennzeichen des Beförderungsmittels bei der Ankunft
Ich habe hier den Namen des Schiffs eingetragen. Das stand dazu in der Hilfe: Zitat:
Hier geben Sie das Kennzeichen oder den Namen des Beförderungsmittels an, auf dem die Waren bei ihrer Gestellung unmittelbar verladen sind.
Wenn die Waren in fest installierten Transporteinrichtungen (z.B. Rohrleitungen) befördert werden, ist „kein Kennzeichen“ anzugeben. Im Luftverkehr genügt es, wenn das Wort „Flugzeug“ angegeben wird. Im Postverkehr können Sie die Art des Beförderungsmittels angeben.
Zuletzt bearbeitet von mgutt am 09.08.2010, 12:07, insgesamt einmal bearbeitet
Container So viel ich weiß ist das ein Schiff mit Parkdeck. Also nein.
Lieferbedingung Zitat:
Code Wert CFR Kosten und Fracht (C&F) CIF Kosten, Versicherung, Fracht CIP Fracht, einschließlich Versicherung bis CPT Fracht bezahlt bis DAF Frei Grenze DDP Verzollt DDU Frei unverzollt DEQ Frei Kai DES Frei "ex ship" EXW Ab Werk FAS Franco längsseits Schiff FCA Franco Spediteur FOB Franco Bord XXX Andere Lieferbedingungen als vorstehend angegeben
Ich vermute mal FOB, weil das Auto wurde ja bis zum Schiff gebracht und ich muss den Transport noch bezahlen.
Schlüssel Lieferbedingung Zitat:
Code Wert 1 Ab Werk, fob ausländischer Einladehafen sowie ähnliche Lieferbedingungen, bei denen die Lieferungskosten für die ausländische Beförderungsstrecke nicht oder nur zu einem geringen Teil im Rechnungspreis enthalten sind (z.B. bei der Lb "cif New York") 3 Frei deutsche Grenze, cif deutscher Seehafen, frei Haus verzollt sowie ähnliche Lieferbedingungen, bei denen die Lieferungskosten für die ausländische Beförderungsstrecke zum überwiegenden Teil im Rechnungspreis enthalten sind (z. B. bei der Einfuhr aus Übersee mit der Lieferbedingung "cif Antwerpen" oder "fob Binnenschiff Rotterdam") 9 Keine Aufteilung
Ich denke auch hier die "1".
Lieferort Ich schätze mal "Bremerhaven".
Art des grenzüberschreitenden aktiven Beförderungsmittels Zitat:
Code Wert 01 Lastkraftwagen 02 Schiff 03 Waggon 04 Flugzeug 05 PKW 06 Ohne 07 Andere
Ein Schiff nicht wahr ^^
Staatszugehörigkeit Damit ist das Schiff gemeint. Das kommt aus Großbritannien. Also UK.
EDIT: Ne gibts nicht. Ich finde auch über die Suche kein Britannien, England, UK oder sonstwas
Ich mach mal kurz ne Pause, muss was kochen. Man kann die Eingaben runterladen und später wiederherstellen. Das mache ich jetzt erstmal
Ok "Vereinigtes Königreich" also "GB" war das was ich brauchte
Verkehrszweig an der Grenze Zitat:
Code Wert 0 Sonstiger Verkehrszweig 1 Seeverkehr 2 Eisenbahnverkehr 3 Straßenverkehr 4 Luftverkehr 5 Postsendungen 7 Festinstallierte Transporteinrichtungen (z.B. Rohrleitungen) 8 Binnenschiffahrt 9 Eigener Antrieb (Beförderungsmittel, die selbst Gegenstand eines Handelsgeschäftes sind und mit eigener Kraft die Außengrenze der Gemeinschaft überschreiten)
Wird wohl "Seeverkehr" sein.
Inländischer Verkehrszweig
Wie oben.
Ich schätze mal "Straßenverkehr". Könnte auch "eigener Antrieb" sein. Naja ich nehm mal "Straßenverkehr".
Eingangszollstelle Keine Ahnung. Ich schätze mal wie zuvor Bremerhaven oder wie
In der Hilfe steht: Zitat:
Hier geben Sie die Dienststellennummer der Eingangszollstelle ein.
Die Angabe der Eingangszollstelle ist erforderlich, wenn es sich hierbei um eine deutsche Zollstelle handelt.
Da es kein Pflichtfeld ist, lasse ich es einfach mal leer. Keine Ahnung woher ich jetzt die Dienststellennummer bekommen soll.
Warenort Keine Ahnung wo die das Auto abstellen. Müsste ich noch klären. Sonst schreibe ich einfach Bremerhaven hin.
Summarische Anmeldung/Vorpapier
Zitat:
Code Wert ATA Als Versandschein genutzt AT-AV Aktive Veredelung im IT-Verfahren ATLAS ATNEU Summarische Anmeldung AT-UV Umwandlung im IT-Verfahren ATLAS AT-ZL Zolllagerverfahren im IT-Verfahren ATLAS FV Besondere Verwendung GB Vom Verfahren erzeugte Registrier-Nummer, die nicht angenommen, für ungültig erklärt oder storniert wurde OHNE Ohne Vorpapier POST Zollinhaltserklärung (für im Postverkehr gestellte Sendungen, die nicht im Postübergabebogen erfasst werden) PUEB Postübergabebogen (für im Postverkehr gestellte Sendungen, die im Postübergabebogen erfasst werden) TIR Versandschein T1 Versandschein
T2 Versandschein (Ausnahmefälle) VO Verwendungsschein VZA Vereinfachte Zollanmeldung
Tja ^^
Keine Ahnung was ich da auswählen muss.
Vorpapiernummer Hab ich keine. Vielleicht muss ich "Summarische Anmeldung" "ohne" auswählen und das Feld leer lassen?! Ich frag mal beim Zoll nach.
Summarische Anmeldedaten Zitat:
A) Registriernummer bezogen B) Ordnungsbegriff bezogen
Keine Ahnung was ich da auswählen muss.
Zuletzt bearbeitet von mgutt am 09.08.2010, 12:12, insgesamt 2-mal bearbeitet
Ich habe gerade beim Zoll angerufen und um Hilfe wegen diesem Formular gebeten. Vorab erklärte ich, dass ich mich bereits umfassend bemüht habe, auch über die hiesige Suchmaschine und daher nur noch 2-3 Punkte klären müsste, deren Bedeutung mir nicht geläufig ist.
Antwort des Beamten: Zitat:
Das ist Ihr Problem. Wenn Sie nicht wissen, was Sie eingeben müssen, müssen Sie sich jemanden suchen, der es weiß. Hier wäre z.B. eine Spedition der richtige Ansprechpartner. Ansonsten schauen Sie bei zoll.de und bemühen dort die Suchfunktion.
Als Beispiel führte er noch an, dass ich auch nicht beim Finanzamt anrufen könne und mir beim Ausfüllen der Steuererklärung helfen lassen könnte. Das ist so viel ich weiß total falsch. So viel ich weiß ist das Finanzamt sogar dazu verpflichtet, aber egal
Naja ich bin auf jeden Fall freundlich geblieben und habe dann hinten rum Fragen gestellt.
Ein paar Sachen konnte ich klären. Ich ergänze die vorherigen Beiträge entsprechend. Aber das ist echt ne Frechheit. Fein Zoll kassieren, auf meine Steuerkosten Gehalt beziehen und dann nicht mal Fragen beantworten wollen. Und wieder haben wir gelernt: Servicewüste Deutschland fängt bereits beim Staat an.
Ok die Anmeldedaten sind komplett. Jetzt kommen die "Positionsdaten". Damit ist die Ware gemeint, die ich importiere. Weiter gehts...
Warenbezeichnung "Personenkraftwagen" habe ich geschrieben. Klingt so richtig schön offiziell ^^
Warennummer (Codenummer) Sehr toll. Es gibt kein Auswahlmenü. Darf ich jetzt erstmal im Netz danach suchen gehen. Die Hilfe dazu: Zitat:
Hier geben Sie die 11-stellige Codenummer, die bei der zutreffenden Warenposition aus dem Elektronischen Zolltarifs zu entnehmen ist, ein.
Sie setzt sich folgendermaßen zusammen:
Stelle 1-8: Kombinierte Nomenklatur
Stelle 9 –10: TARIC
Stelle 11: nationale Angaben
Habe ich auf zoll.de gefunden: Zitat:
Pkws sind den Codenummern 8703 ... zuzuordnen und unterliegen einem Drittlandszollsatz in Höhe von 10 %. Der Einfuhrumsatzsteuersatz (EUSt-Satz) beträgt 19 %. Pick-Ups sind in der Regel den Codenummern 8704 ... zuzuordnen und unterliegen einem Drittlandszollsatz in Höhe von 22 %. Der EUSt-Satz beträgt 19 %.
Dort habe ich 8703 eingegeben und gesucht. Unter Hinweise habe ich dann das gefunden: Zitat:
8703 00 Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zur Personenbeförderung bestimmt (ausgenommen solche der Position 8702), einschließlich Kombinationskraftwagen und Rennwagen
Da gibt es dann noch Unterpunkte wie folgt: Zitat:
8703 10 01 Schneespezialfahrzeuge (einschließlich Motorschlitten); Spezialfahrzeuge zur Personenbeförderung auf Golfplätzen sowie ähnliche Fahrzeuge - 8703 21 01 andere Fahrzeuge mit Hubkolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung - 8703 21 02 mit einem Hubraum von 1 000 cm³ oder weniger - 8703 22 02 mit einem Hubraum von mehr als 1 000 cm³ bis 1 500 cm³ - 8703 23 02 mit einem Hubraum von mehr als 1 500 cm³ bis 3 000 cm³ - 8703 24 02 mit einem Hubraum von mehr als 3 000 cm³ - 8703 31 01 andere Fahrzeuge mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor) - 8703 90 01 andere
Ich habe bis 1.500cm³ ausgewählt. Darunter gab es dann noch: Zitat:
8703 2210 00 0 03 neu 8703 2290 00 0 03 gebraucht
Damit dürfte ich die richtige Nummer für "gebraucht" haben. Das wäre die "87032290000".
Zusatzcode 1 & Zusatzcode 2 Ist kein Pflichtfeld, mal sehen ob ich dazu noch was herausfinden. Hilfe: Zitat:
Hier geben Sie ggf. einen vierstelligen Zusatzcode ein, auf den im Elektronischen Zolltarif mit dem Hinweiszeichen ZC hingewiesen wird.
Verfahren Jetzt wirds übel ^^ Zitat:
Code Wert 0100 Überführung von Waren in den zollrechtlich freien Verkehr mit gleichzeitiger Wiederversendung im Rahmen des Warenverkehrs zwischen Teilen des Zollgebiets der Gemeinschaft, in denen die Vorschriften der Richtlinie 77/388/EWG des Rates (Abl. L 145 vom 13.06.1977,S1) anwendbar sind und solchen Teilen dieses Gebiets, in denen diese Vorschriften nicht gelten, sowie auf Warenverkehr zwischen den Teilen dieses Gebiets, in denen diese Vorschriften nicht anwendbar sind.Überführung von Waren in den zollrechtlich freien Verkehr mit gleichzeitiger Wiederversendung im Rahmen des Warenverkehrs zwischen der Gemeinschaft und den Ländern, mit denen sie eine Zollunion gebildet hat. 0171 Überführung von Waren in den zollrechtlich freien Verkehr aus dem Zolllagerverfahren mit gleichzeitiger Wiederversendung im Rahmen des Warenverkehrs zwischen Teilen des Zollgebiets der Gemeinschaft, in denen die Vorschriften der Richtlinie 77/388/EWG des Rates (Abl. L 145 vom 13.06.1977,S1) anwendbar sind und solchen Teilen dieses Gebiets, in denen diese Vorschriften nicht gelten, sowie auf Warenverkehr zwischen den Teilen dieses Gebiets, in denen diese Vorschriften nicht anwendbar sind.Überführung von Waren in den zollrechtlich freien Verkehraus dem Zolllagerverfahren mit gleichzeitiger Wiederversendung im Rahmen des Warenverkehrs zwischen der Gemeinschaft und den Ländern, mit denen sie eine Zollunion gebildet hat. 0178 Überführung von Waren in den zollrechtlich freien Verkehr aus einer Freizone des Kontrolltyps II mit gleichzeitiger Wiederversendung im Rahmen des Warenverkehrs zwischen Teilen des Zollgebiets der Gemeinschaft, in denen die Vorschriften der Richtlinie 77/388/EWG des Rates (Abl. L 145 vom 13.06.1977,S1) anwendbar sind und solchen Teilen dieses Gebiets, in denen diese Vorschriften nicht gelten, sowie auf Warenverkehr zwischen den Teilen dieses Gebiets, in denen diese Vorschriften nicht anwendbar sind.Überführung von Waren in den zollrechtlich freien Verkehr aus einer Freizone des Kontrolltyps II mit gleichzeitiger Wiederversendung im Rahmen des Warenverkehrs zwischen der Gemeinschaft und den Ländern, mit denen sie eine Zollunion gebildet hat. 4000 Gleichzeitige Überführung in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr ohne mehrwertsteuerbefreiende ohne vorangegangene zollrechtliche Bestimmung 4010 Gleichzeitige Überführung in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr ohne mehrwertsteuerbefreiende Lieferung nach Anmeldung zur endgültigen Ausfuhr (z.B. Rückware). 4022 Gleichzeitige Überführung in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr ohne mehrwertsteuerbefreiende Lieferung - nach vorrübergehender Ausfuhr zu anderen als unter Code 21 genannten Zwecken. 4023 Gleichzeitige Überführung in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr ohne mehrwertsteuerbefreiende Lieferung nach vorübergehender Ausfuhr zum Zwecke der Wiedereinfuhr in unverändertem Zustand 4031 Gleichzeitige Überführung in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr ohne mehrwertsteuerbefreiende Lieferung - nach Wiederausfuhr im Anschluss an die Überführung in das Verfahren der aktiven Veredelung 4051 Gleichzeitige Überführung in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr ohne mehrwertsteuerbefreiende Lieferung - nach Überführung in das Verfahren der aktiven Veredelung (Nichterhebungsverfahren) 4054 Gleichzeitige Überführung in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr ohne mehrwertsteuerbefreiende Lieferung - nach aktiver Veredelung (Nichterhebungsverfahren in einem anderen Mitgliedstaat (ohne die Waren zuvor in den zollrechtlich freien Verkehr zu überführen) 4071 Gleichzeitige Überführung in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr ohne mehrwertsteuerbefreiende Lieferung - nach Überführung in das Zollverfahren 4078 Gleichzeitige Überführung in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr ohne mehrwertsteuerbefreiende Lieferung - nach Überführung von Waren in einer Freizone des Kontrolltyps II
4091 Gleichzeitige Überführung in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr ohne mehrwertsteuerbefreiende Lieferung - nach Überführung von Waren in das Umwandlungsverfahren 4200 Gleichzeitige Überführung in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr mit mehrwertsteuerbefreiender Lieferung in einen anderen Mitgliedstaat - ohne vorangegangene zollrechtliche Bestimmung 4210 Gleichzeitige Überführung in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr mit mehrwertsteuerbefreiender Lieferung in einen anderen Mitgliedstaat - nach Anmeldung zur endgültigen Ausfuhr 4222 Gleichzeitige Überführung in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr mit mehrwertsteuerbefreiender Lieferung in einen anderen Mitgliedstaat - nach vorübergehender Ausfuhr zu anderen als unter Code 21 genannten Zwecken 4223 Gleichzeitige Überführung in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr mit mehrwertsteuerbefreiender Lieferung in einen anderen Mitgliedstaat -nach vorübergehender Ausfuhr zum Zweck der Wiedereinfuhr in unverändertem Zustand 4251 Gleichzeitige Überführung in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr mit mehrwertsteuerbefreiender Lieferung in einen anderen Mitgliedstaat - nach Überführung in das Verfahren der aktiven Veredelung (Nichterhebungsverfahren) 4254 Überführung in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr mit mehrwertsteuerbefreiender Lieferung in einen anderen Mitgliedstaat - nach Veredelung (Nichterhebungsverfahren) in einem anderen Mitgliedstaat (ohne die Waren zuvor in den zollrechtlich freien Verkehr zu überführen. 4271 Überführung in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr mit mehrwertsteuerbefreiender Lieferung in einen anderen Mitgliedstaat - nach Überführung in das Zolllagerverfahren 4278 Überführung in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr mit mehrwertsteuerbefreiender Lieferung in einen anderen Mitgliedstaat - nach Überführung von Waren in eine Freizone des Kontrolltyps II 4291 Überführung in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr mit mehrwertsteuerbefreiender Lieferung in einen anderen Mitgliedstaat - nach Überführung von Waren in das Umwandlungsverfahren 4500 Überführung von Waren in den zollrechtlich und mehrwertsteuer- oder verbrauchsteuerrechtlich freien Verkehr und deren Überführung in ein Steuerlagerverfahren - ohne vorangegangene zollrechtliche Bestimmung 4571 Überführung von Waren in den zollrechtlich und mehrwertsteuer- oder verbrauchsteuerrechtlich freien Verkehr und deren Überführung in ein Steuerlagerverfahren - nach Überführung in ein Zolllagerverfahren
4578 Überführung von Waren in den zollrechtlich und mehrwertsteuer- oder verbrauchsteuerrechtlich freien Verkehr und deren Überführung in ein Steuerlagerverfahren - nach Überführung von Waren in eine Freizone des Kontrolltyps II 4900 Überführung von Gemeinschaftswaren in den steuerlich freien Verkehr im Rahmen des Warenverkehrs zwischen Teilen des Zollgebiets der Gemeinschaft, in denen die Vorschriften der Richtlinie 77/388/EWG anwendbar sind und solchen Teilen dieses Gebiets, in denen diese Vorschriften nicht gelten, sowie auf Warenverkehr zwischen den Teilen dieses Gebiets, in denen diese Vorschriften nicht anwendbar sind - ohne vorangegangene zollrechtliche Bestimmung.Überführung von Waren in den zollrechtlich freien Verkehr im Rahmen des Warenverkehrs zwischen der Gemeinschaft und den Ländern, mit denen sie eine Zollunion gebildet hat - ohne vorangegangene zollrechtliche Bestimmung . 4951 Überführung von Gemeinschaftswaren in den steuerrechtlich freien Verkehr im Rahmen des Warenverkehrs zwischen Teilen des Zollgebietes der Gemeinschaft, in denen die Vorschriften der Richtlinie 77/388/EWG anwendbar sind, und solchen Teilen dieses Gebietes, in denen diese Vorschriften nicht gelten, sowie auf den Warenverkehr zwischen Teilen dieses Gebietes, in denen diese Vorschriften nicht anwendbar sind - nach Überführung in das Verfahren der aktiven Veredelung (Nichterhebungsverfahren) 4954 Überführung von Gemeinschaftswaren in den steuerrechtlich freien Verkehr im Rahmen des Warenverkehrs zwischen Teilen des Zollgebietes der Gemeinschaft, in denen die Vorschriften der Richtlinie 77/388/EWG anwendbar sind, und solchen Teilen dieses Gebietes, in denen diese Vorschriften nicht gelten, sowie auf den Warenverkehr zwischen Teilen dieses Gebietes, in denen diese Vorschriften nicht anwendbar sind - nach aktiver Veredelung (Nichterhebungsverfahren) in einem anderen Mitgliedstaat (ohne die Waren zuvor in den zollrechtlich freien Verkehr zu überführen). 4971 Überführung von Gemeinschaftswaren in den steuerrechtlich freien Verkehr im Rahmen des Warenverkehrs zwischen Teilen des Zollgebietes der Gemeinschaft, in denen die Vorschriften der Richtlinie 77/388/EWG anwendbar sind, und solchen Teilen dieses Gebietes, in denen diese Vorschriften nicht gelten, sowie auf den Warenverkehr zwischen Teilen dieses Gebietes, in denen diese Vorschriften nicht anwendbar sind – nach Überführung in ein Zolllagerverfahren. Überführung von Waren in den steuerrechtlich freien Verkehr im Rahmen des Warenverkehrs zwischen der Gemeinschaft und den Ländern, mit denen sie eine Zollunion gebildet hat - nach Überführung in ein Zolllagerverfahren. 4978 Überführung von Gemeinschaftswaren in den freien Verkehr im Rahmen des Warenverkehrs zwischen Teilen des Zollgebiets der Gemeinschaft, in denen die Vorschriften der Richtlinie 77/388/EWG anwendbar sind und solchen Teilen dieses Gebiets, in denen diese Vorschriften nicht gelten, sowie auf Warenverkehr zwischen den Teilen dieses Gebiets, in denen diese Vorschriften nicht anwendbar sind - nach Überführung von Waren in eine Freizone des Kontrolltyps IIÜberführung von Waren in den zollrechtlich freien Verkehr im Rahmen des Warenverkehrs zwischen der Gemeinschaft und den Ländern, mit denen sie eine Zollunion gebildet hat - nach Überführung von Waren in eine Freizone des Kontrolltyps II . 4991 Überführung von Gemeinschaftswaren in den steuerrechtlich freien Verkehr im Rahmen des Warenverkehrs zwischen Teilen des Zollgebietes der Gemeinschaft, in denen die Vorschriften der Richtlinie 77/388/EWG anwendbar sind, und solchen Teilen dieses Gebietes, in denen diese Vorschriften nicht gelten, sowie auf den Warenverkehr zwischen Teilen dieses Gebietes, in denen diese Vorschriften nicht anwendbar sind - nach Überführung in das Umwandlungsverfahren 6121 Wiedereinfuhr mit gleichzeitiger Überführung in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr ohne mehrwertsteuerbefreiende Lieferung ; nach vorübergehender Ausfuhr im Rahmen der passiven Veredelung 6122 Wiedereinfuhr von Waren mit gleichzeitiger Überführung in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr - ohne steuerbefreiende Lieferung - nach vorübergehender Ausfuhr zu anderen als zollamtlich bewilligten passiven Veredelungen (andere als unter Verfahrenscode 21 genannt) 6123 Wiedereinfuhr mit gleichzeitiger Überführung in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr ohne mehrwertsteuerbefreiende Lieferung ; nach vorübergehender Ausfuhr zum Zwecke der Wiedereinfuhr in unverändertem Zustand 6321 Wiedereinfuhr mit gleichzeitiger Überführung in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr mit mehrwertsteuerbefreiende Lieferung ; nach vorübergehender Ausfuhr im Rahmen der passiven Veredelung 6322 Wiedereinfuhr von Waren mit gleichzeitiger Überführung in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr - mit steuerbefreiender Lieferung in einen anderen Mitgliedstaat - nach vorübergehender Ausfuhr zu anderen als zollamtlich bewilligten passiven Veredelungen (andere als unter Verfahrenscode 21 genannt)
6323 Wiedereinfuhr mit gleichzeitiger Überführung in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr ohne mehrwertsteuerbefreiende Lieferung ; nach vorübergehender Ausfuhr zum Zweck der Wiederausfuhr in unverändertem Zustand
Die Hilfe dazu: Zitat:
Mit dem hier anzugebenden Code bestimmen Sie die im Feld „Art Zollverfahren“ allgemein angegebene zollrechtliche Bestimmung näher. Sie können den Code direkt eingeben. Zur Unterstützung steht Ihnen hier eine Werteliste zur Verfügung.
Das Abspeichern der Eingaben und das nachträgliche Wiederherstellen hat übrigens nur teilweise funktioniert. Bei der ersten und dritten Seite fehlen nun ein paar Angaben
Die Warenposition muss ich komplett neu eingeben, weil sie erst gespeichert werden kann, wenn man fertig ist
Beim letzten Punkt "Verfahren" verstehe ich aktuell nur Bahnhof.
Da ich auch Umsatzsteuer abführen muss, denke ich mal, dass einer der Punkte "Gleichzeitige Überführung in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr" gelten müssten. Der Punkt 4000 erscheint mir da noch am logischsten: Zitat:
4000 Gleichzeitige Überführung in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr ohne mehrwertsteuerbefreiende ohne vorangegangene zollrechtliche Bestimmung
Es gibt keine MwSt.-Befreiung und keine vorangegangenen Zollbestimmungen. Ich zahle Zoll und Steuer und die Sache ist erledigt. Klingt also eigentlich richtig. ^^
Per Ausschlussverfahren komme ich quasi auch dahin:
Alles mit 01** hat was "mit gleichzeitiger Wiederversendung im Rahmen des Warenverkehrs zwischen Teilen des Zollgebiets der Gemeinschaft" zu tun. Wir versenden das Auto ja nicht woanders hin. Also ich verstehe das so, dass man es z.B. hier verzollt und dann nach Österreich verkauft. Mache ich nicht, also muss es was anderes sein.
Alles mit 42** hat was "mit mehrwertsteuerbefreiender Lieferung in einen anderen Mitgliedstaat" zu tun. Auch hier bleibt die Ware ja in Deutschland. Also muss es was anderes sein.
Alles mit "45**" hat was mit "Überführung in ein Steuerlagerverfahren" zu tun. Keine Ahnung was das ist, aber ich denke mal nicht, dass es das sein kann.
Alles mit 49** hat was mit "Überführung von Gemeinschaftswaren" zu tun. Wir haben aber gelernt, dass ein Import eine "Nichtgemeinschaftsware" ist, die erstmal Zoll kostet bevor sie eine Gemeinschaftsware wird.
Alles mit 6*** hat was mit Wiedereinfuhr zu tun. Wir führen ja nichts erneut ein, also kanns das auch nicht sein.
Daraus schließe ich, dass es was mit 40** sein muss. Und da hat nur 4000 keine Sonderbedingung wie Rückware, Veredelung, Zollverfahren, etc. Ich nehme das jetzt einfach
Code Wert A01 Waren, die nach vorzeitiger Ausfuhr der Veredelungs-erzeugnisse aus Milch und Milcherzeugnissen in das AV-Verfahren (Nichterhebung) übergeführt werden. A02 Waren im AV-Verfahren (Nichterhebung), die für militärische Zwecke im Ausland bestimmt sind. A03 Waren im AV-Verfahren (Nichterhebung), die zur Wiederausfuhr auf das europäische Festland bestimmt sind. A04 Waren im AV-Verfahren (nur MwSt-Aussetzung) A05 Waren im AV-Verfahren (Nichterhebung) (nur MwSt-Aussetzung), die zur Wiederausfuhr auf das europäische Festland bestimmt sind. A06 Waren im AV-Verfahren (Zollrückvergütung), die für militärische Zwecke im Ausland bestimmt sind. A07 Waren im AV-Verfahren (Zollrückvergütung), die zur Wiederausfuhr auf das europäische Festland bestimmt sind. A08 Waren, die ohne Aussetzung der Verbrauchsteuern in das AV-Verfahren (Nichterhebung) übergeführt werden. B01 Wiedereinfuhr von Veredelungserzeugnissen in den Mitgliedstaat, in dem die Abgaben entrichtet wurden. B02 Wiedereinfuhr von Veredelungserzeugnissen nach Reparatur im Rahmen der Gewährleistungspflicht. B03 Wiedereinfuhr von Veredelungserzeugnissen nach Austausch im Rahmen der Gewährleistungspflicht. B04 Wiedereinfuhr von Veredelungserzeugnissen nach passiver Veredelung und MwSt-Aussetzung aufgrund einer besonderen Verwendung.
B05 Wiedereinfuhr von Veredelungserzeugnissen unter teilweiser Befreiung von den Einfuhrabgaben und Berücksichtigung der Veredelungskosten als Grundlage für die Abgabenberechnung (Artikel 591). C01 Übersiedlungsgut von natürlichen Personen, die ihren gewöhnlichen Wohnsitz aus einem Drittland in die Gemeinschaft verlegen. C02 Heiratsgut (Aussteuer und Hausrat) C03 Heiratsgut (die aus Anlass einer Eheschließung üblicherweise überreichten Geschenke) C04 Erbschaftsgut C06 Ausstattung, Schulmaterial und andere Gegenstände von Schülern und Studenten C07 Sendungen mit geringem Wert C07/02 Sendungen mit geringem Wert mit EUSt-Befreiung, ohne VSt-Befreiung C07/03 Sendungen mit geringem Wert ohne EUSt-Befreiung, ohne VSt-Befreiung C08 Waren, die als Sendungen von einer Privatperson an eine andere gerichtet werden C08/01 Waren, die als Sendungen von einer Privatperson an eine andere gerichtet werden ohne EUSt-Befreiung, mit VSt-Befreiung C08/03 Waren, die als Sendungen von einer Privatperson an eine andere gerichtet werden ohne EUSt-Befreiung, ohne VSt-Befreiung
C09 Investitionsgüter und andere Ausrüstungsgegenstände, die anlässlich einer Betriebsverlegung aus einem Drittland in die Gemeinschaft eingeführt werden. C09/01 Investitionsgüter und andere Ausrüstungsgegenstände, die anlässlich einer Betriebsverlegung aus einem Drittland in die Gemeinschaft eingeführt werden ohne EUSt-Befreiung, mit VSt-Befreiung C10 Investitionsgüter und andere Ausrüstungsgegenstände von Personen, die einen freien Beruf ausüben, sowie von juristischen Personen, die eine Tätigkeit ohne Erwerbszweck ausüben. C10/01 Investitionsgüter und andere Ausrüstungsgegenstände, von Personen, die einem freien Beruf ausüben, sowie von juristischen Personen, die eine Tätigkeit ohne Erwerbszweckausüben ohne EUSt-Befreiung, mit VSt-Befreiung C11 Gegenstände erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters; in Anhang I aufgeführte wissenschaftliche Instrumente und Apparate C11/01 Gegenstände erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters; in Anhang I aufgeführte wissenschaftliche Instrumente und Apparate ohne EUSt-Befreiung, mit VSt-Befreiung C12 Gegenstände erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters; in Anhang II aufgeführte wissenschaftliche Instrumente und Apparate C12/01 Gegenstände erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters; in Anhang II aufgeführte wissenschaftliche Instrumente und Apparate ohne EUSt-Befreiung, mit VSt-Befreiung C13 Gegenstände erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters; wissenschaftliche Instrumente und Apparate (Ersatzteile, Bestandteile, spezifische Zubehörteile) C14 Ausrüstungen, die von oder für Rechnung einer Einrichtung oder Anstalt für wissenschaftliche Forschung mit Sitz außerhalb der Gemeinschaft zu nichtkommerziellen Zwecken eingeführt werden C15 Tiere für Laborzwecke und biologische und chemische Stoffe für Forschungszwecke C15/01 Tiere für Laborzwecke und biologische und chemische Stoffe für Forschungszwecke ohne EUSt-Befreiung, mit VSt-Befreiung
C16 Therapeutische Stoffe menschlichen Ursprungs sowie Reagenzien zur Bestimmung der Blut - und Gewebegruppen C17 Instrumente und Apparate zur medizinischen Forschung, Diagnose oder Behandlung C18 Vergleichssubstanzen für die Arzneimittelkontrolle C19 Pharmazeutische Erzeugnisse zur Verwendung bei internationalen Sportveranstaltungen C20 Für Organisationen der Wohlfahrtspflege bestimmte Waren C20/01 Für Organisationen der Wohlfahrtspflege bestimmte Waren ohne EUSt-Befreiung, mit VSt-Befreiung C21 in Anhang III aufgeführte Gegenstände für Blinde C21/01 In Anhang III aufgeführte Gegenstände für Blinde. ohne EUSt-Befreiung, mit VSt-Befreiung C22 von den Blinden selbst für ihren Eigengebrauch eingeführte Gegenstände nach Anhang IV C23 von bestimmten Einrichtungen oder Organisationen eingeführte Gegenstände nach Anhang IV für Blinde C23/01 von bestimmten Einrichtungen oder Organisationen eingeführte Gegenstände nach Anhang IV für Blinde ohne EUSt-Befreiung, mit VSt-Befreiung C24 Gegenstände für andere behinderte Personen, die von den Behinderten selbst für ihren Eigengebrauch eingeführt werden
C25 Gegenstände für andere behinderte Personen, die von bestimmten Einrichtungen oder Organisationen eingeführt werden C25/01 Gegenstände für andere behinderte Personen, die von bestimmten Einrichtungen oder Organisationen eingeführt werden ohne EUSt-Befreiung, mit VSt-Befreiung C26 Zugunsten von Katastrophenopfern eingeführte Waren C27 Auszeichnungen und Ehrengaben C28 Geschenke im Rahmen zwischenstaatlicher Beziehungen C29 Zum persönlichen Gebrauch von Staatsoberhäuptern bestimmte Waren C30 Zur Absatzförderung eingeführte Warenmuster oder -proben von geringem Wert C30/02 Zur Absatzförderung eingeführte Warenmuster oder -proben von geringem Wert mit EUSt-Befreiung, ohne VSt-Befreiung C31 Werbedrucke und Werbegegenstände C31/01 Werbedrucke und Werbegegenstände ohne EUSt-Befreiung, mit VSt-Befreiung C32 Auf Ausstellungen oder ähnlichen Veranstaltungen ge- oder verbrauchte Waren C33 Zu Prüfungs-, Analyse- oder Versuchszwecken eingeführte Waren
C33/02 Zu Prüfungs- und Analyse- oder Verbrauchszwecken eingeführte Waren mit EUSt-Befreiung, ohne VSt-Befreiung C34 Sendungen an die für Urheberrechtsschutz oder gewerblichen Rechtsschutz zuständigen Stellen C35 Werbematerial für den Fremdenverkehr C35/01 Werbematerial für den Fremdenverkehr ohne EUSt-Befreiung, mit VSt-Befreiung C36 Verschiedene Dokumente und Gegenstände C36/01 Verschiedene Dokumente und Gegenstände ohne EUSt-Befreiung, mit VSt-Befreiung C37 Verpackungsmittel zum Verstauen und Schutz von Waren während ihrer Beförderung C37/01 Verpackungsmittel zum Verstauen und Schutz von Waren während ihrer Beförderung ohne EUSt-Befreiung, mit VSt-Befreiung C38 Streu und Futter für Tiere während ihrer Beförderung C39 Treib- und Schmierstoffe in Straßenkraftfahrzeugen C40 Waren zum Bau, zur Unterhaltung oder Ausschmückung von Gedenkstätten oder Friedhöfen für Kriegsopfer C41 Särge, Urnen und Gegenstände zur Grabausschmückung
D01 Paletten D02 Container D03 Beförderungsmittel D04 Persönliche Gebrauchsgegenstände der Reisenden und für zu Sportzwecken eingeführte Waren D05 Betreuungsgut für Seeleute D06 Ausrüstung für Katastropheneinsätze D07 Medizinisch-chirurgisches Material und Labormaterial D08 Tiere D09 Waren im Zusammenhang mit den Besonderheiten der Grenzzone D10 Ton-, Bild oder Datenträger D11 Werbematerial D12 Berufsausrüstung
D13 Pädagogisches Material und wissenschaftliches Gerät D14 Umschließungen, gefüllt D15 Umschließungen, leer D16 Formen, Matrizen, Klischees, Modelle, Geräte zum Messen, Überprüfen oder Überwachen und ähnliche Gegenstände D17 Spezialwerkzeuge und -instrumente D18 Waren, die Versuchen unterzogen werden sollen D19 Waren, die im Rahmen eines Kaufvertrags mit Erprobungsvorbehalt eingeführt werden D20 Waren, die zur Durchführung von Versuchen bestimmt sind D21 Muster D22 Austauschproduktionsmittel D23 Waren, die auf einer öffentlichen Veranstaltung ausgestellt oder vorgeführt werden sollen D24 Sendungen zur Ansicht (zwei Monate)
D25 Kunstgegenstände, Sammlungsstücke und Antiquitäten D26 andere als neu hergestellte Waren, die im Hinblick auf ihre Versteigerung eingeführt werden D27 Ersatzteile, Zubehörteile und Ausrüstung D28 Waren, die in besonderen Situationen ohne wirtschaftliche Auswirkungen eingeführt werden D29 Waren, die gelegentlich und für längstens drei Monate eingeführt werden D51 Vorübergehende Verwendung unter teilweiser Befreiung von den Einfuhrabgaben E01 Zugrundelegung von Einheitswerten für die Bestimmung des Zollwerts bestimmter verderblicher Waren (Artikel 173-177) E02 Pauschalwerte bei der Einfuhr (z.B. VO Nr. 3223/94) F01 Befreiung von den Einfuhrabgaben für Rückwaren (Artikel 185 Zollkodex) F01/01 Befreiung von den Einfuhrabgaben und Rückwaren (Artikel 185 Zollkodex) ohne EUSt-Befreiung, mit VSt-Befreiung F01/02 Befreiung von den Einfuhrabgaben und Rückwaren (Artikel 185 Zollkodex) mit EUSt-Befreiung, ohne VSt-Befreiung F01/03 Befreiung von den Einfuhrabgaben und Rückwaren (Artikel 185 Zollkodex) ohne EUSt-Befreiung, ohne VSt-Befreiung
F02 Befreiung von den Einfuhrabgaben für Rückwaren (besondere Umstände gemäß Artikel 844 Absatz 1: landwirtschaftliche Erzeugnisse) F02/01 Befreiung von den Einfuhrabgaben und Rückwaren (besondere Umstände gemäß Artikel 844 Absatz 1: landwirtschaftliche Erzeugnisse) ohne EUSt-Befreiung, mit VSt-Befreiung F02/02 Befreiung von den Einfuhrabgaben und Rückwaren (besondere Umstände gemäß Artikel 844 Absatz 1: landwirtschaftliche Erzeugnisse) mit EUSt-Befreiung, ohne VSt-Befreiung F02/03 Befreiung von den Einfuhrabgaben und Rückwaren (besondere Umstände gemäß Artikel 844 Absatz 1: landwirtschaftliche Erzeugnisse) ohne EUSt-Befreiung, ohne VSt-Befreiung F03 Befreiung von den Einfuhrabgaben für Rückwaren (besondere Umstände gemäß Artikel 846, Absatz 2: Ausbesserung oder Instandsetzung) F03/01 Befreiung von den Einfuhrabgaben und Rückwaren (besondere Umstände gemäß Artikel 846 Absatz 2: Ausbesserung oder Instandsetzung) ohne EUSt-Befreiung, mit VSt-Befreiung F03/02 Befreiung von den Einfuhrabgaben und Rückwaren (besondere Umstände gemäß Artikel 846 Absatz 2: Ausbesserung oder Instandsetzung) mit EUSt-Befreiung, ohne VSt-Befreiung F03/03 Befreiung von den Einfuhrabgaben und Rückwaren (besondere Umstände gemäß Artikel 846 Absatz 2: Ausbesserung oder Instandsetzung) ohne EUSt-Befreiung, ohne VSt-Befreiung F04 in die Gemeinschaft zurückverbrachte Veredelungserzeugnisse, die ursprünglich ausgeführt oder wiederausgeführt worden waren (Artikel 187 Zollkodex) F11 Umwandlungsverfahren, sofern die wirtschaftlichen Voraussetzungen als erfüllt gelten (Artikel 552 Absatz 1 Unterabsatz 1 F21 Befreiung von den Einfuhrabgaben für Fischereierzeugnisse und sonstige Meereserzeugnisse, die von in einem Mitgliedstaat zugelassenen oder registrierten und unter der Flagge dieses Staates fahrenden Schiffen aus in Hoheitsgewässern eines Drittlands gefangen werden F21/01 Befreiung von den Einfuhrabgaben für Fischerzeugnissen und sonstige Meereserzeugnisse, die von in einem Mitgliedstaat zugelassenen oder registrierten und unter der Flagge dieses Staats fahrenden Schiffen aus in Hoheitsgewässern eines Drittlands gefangen werden ohne EUSt-Befreiung, mit VSt-Befreiung
F22 Befreiung von den Einfuhrabgaben für Erzeugnisse, die aus in Hoheitsgewässern eines Drittlands gefangenen Fischereierzeugnissen und sonstigen Meereserzeugnissen an Bord eines in einem Mitgliedstaat zugelassenen oder registrierten und unter der Flagge dieses Staates fahrenden Fabrikschiffes hergestellt wurden F22/01 Befreiung von den Einfuhrabgaben für Erzeugnisse, die aus in Hoheitsgewässern eines Drittlands gefangenen Fischerzeugnisse, und sonstigen Meereserzeugnissen an Bord eines in einem Mitgliedstaat zugelassenen oder registrierten und unter der Flagge dieses Staates fahrenden Fabrikschiffes hergestellt wurden ohne EUSt-Befreiung, mit VSt-Befreiung F31 Waren, die im Rahmen des passiven Veredelungsverfahrens ohne Aussetzung der Verbrauchsteuern in ein Lagerverfahren übergeführt werden F32 Waren, die im Rahmen des aktiven Veredelungsverfahrens ohne Aussetzung der Verbrauchsteuern in ein Lagerverfahren übergeführt werden F33 Waren in einer Freizone des Kontrolltyps II, die ohne Aussetzung der Verbrauchsteuern in ein Lagerverfahren übergeführt werden F34 Waren, die im Rahmen des Umwandlungsverfahrens ohne Aussetzung der Verbrauchsteuern in ein Lagerverfahren übergeführt werden F41 Überführung von für eine Veranstaltung oder den Verkauf bestimmten Waren der vorübergehenden Verwendung in den zollrechtlich freien Verkehr, wobei der Betrag der Zollschuld anhand der Bemessungsgrundlagen ermittelt wird, die für diese Waren im Zeitpunkt der Annahme der Zollanmeldung zur Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr gelten F42 Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr von Veredelungserzeugnissen, wenn sie den für sie geltenden Einfuhrabgaben unterworfen werden (Artikel 122 Buchstabe a Zollkodex) F43 Überführung von AV-Waren in den zollrechtlich freien Verkehr oder Überführung von Veredelungserzeugnissen in den zollrechtlich freien Verkehr ohne Ausgleichszinsen (Artikel 519 Absatz 4 0C9 andere als unter „C“ genannte Zollbefreiungen 0C9/01 andere als unter „C“ genannte Zollbefreiungen ohne EUSt-Befreiung, mit VSt-Befreiung 0C9/02 andere als unter „C“ genannte Zollbefreiungen mit EUSt-Befreiung, ohne VSt-Befreiung
0C9/03 andere als unter „C“ genannte Zollbefreiungen ohne EUSt-Befreiung, ohne VSt-Befreiung 5F0 Anmeldung nur hinsichtlich der EUSt 5F1 Anmeldung ausgenommen EUSt 5F3 Anmeldung ausgenommen VSt 8E2 Einfuhrpreis gemäß Art. 139 Abs. 1 Buchst. –a) oder Art. 139 Abs. 2 Buchst. –a) VO (EG) Nr. 1580/2007 8E3 Einfuhrpreis gemäß Art. 139 Abs. 1 Buchst. –b) oder Art. 139 Abs. 2 Buchst. –b) VO (EG) Nr. 1580/2007 8E6 Festsetzung von Zusatzzöllen für Geflügel gemäß Anhang ZP i. V. m. Artikel 1, Artikel 3 Abs. 1, 2 und 4 und Artikel 4 VO (EG) Nr. 1484/95 8E7 Festsetzung von Zusatzzöllen auf Basis des repräsentativen Preises für Zucker/Melasse gemäß Anhang ZP i.V.m. Artikel 1, Artikel 3 und Artikel 4 Abs. 1 VO (EG) Nr. 1422/95 (Melasse) und Artikel 1, Artikel 3 und Artikel 4 Abs. 1 VO (EG) Nr. 1423/95 (Zucker) 8E8 Festsetzung von Zusatzzöllen für Zuckererzeugnisse/Melasse gemäß Anhang ZP i. V. m. Art. 34, Art. 36 und Art. 39 VO (EG) Nr. 951/2006.
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Moing,
ich möcht die Rückbank von meim Ej9 beziehen (lassen). Ich würds gerne selber versuchen bin mir nur net ganz sicher ob das so hinhaut ohne große Erfahrung ion dem Gebiet. Meine Mutter kann gut nähen daran dürfts nicht scheitern aber wie beziehn...
Hallo!
Ich habe eben einen Anruf von einer Logistikfirma aus Bremen bekommen, dass mein Fahrzeug bald am Hafen in Bremerhaven ankommt. Nun habe ich folgendes Angebot per Email erhalten:
Hafenabfertigung - D/O Fee: € ...
hi leude
hab die sufu benutzt aber nich so wirklich was gefunden
sollte man die scheiben tönen lassen oder selbst machen ?
ist es wirklich so das die folie von innen abkratzbar ist ...d.h. wenn ich irgendwas teransportiere und da meinetwegn ne...
morgen erst mal^^
letztens war ich bei meinem vater und er hat mir voller stolz ein gerät für sein auto gezeigt..
er hat einen ford f150 harley davidson edition (serie 350 ps glaub ich, mit kompressor), muss sagen der zieht auch recht ordentlich für...
Moin moin...
fahrt Ihr einen Wagen, der Euch beim befahren des McDrive immer und immer wieder daran erinnert und ärgert, dass Ihr keinen serienmäßigen Getränkehalter habt?
Ein plumper billiger am Fenster oder am Lüfter zu befestigender geht gegen...
kleine anleitung zum tachoblenden selber machen.
beispiele vom bb3
erstmal scannt ihr eure blende ein (hier wurde der rote drehzahlbereich schon durch weiss ersetzt)
dann ladet ihr euer bild in ein fotobearbeitungs programm, ich benutze...
Hallöchen....
rein slebst das zu verwirklichen ist kein problem es ist nur die frage des materials...
und zwar hat mein dad vor welche aus werkzeugstahl anzufertigen ich wollte mal wissen ob das sinnvoll ist oder ob andere materialen viel besser...
Hey Leutz,
würde gerne ein Domo Kun selber machen aber möglichst gross also sag ich mal 1m - 1,5m gross
hat jemand ideen, zeichnungen wie mann es machen müsste? zeichnungen wáren seeeehr hilfreich leider gibt es ja nur bis 50 cm welche zu kaufen...
Anleitung:
Man baut den Wischermotor aus und entfernt den kleinen Arm. Dann sieht man, dass die Welle zwei flache Seiten hat, wenn man sich dann den kurzen Arm anschaut (der am Motor angebracht ist) dann sieht man, dass die Bohrung rechteckig ist....
heyhey wer sich geld sparen will braucht folgendes...hochglanzpapier, n laminiergerät und n saugnapf(und die fotos die ich reingestellt hab...;) )...zieht euch die bilder die ihr wollt runter, einfach aufs fotopapier drucken (für die einfache version...