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Seite 2, 3, 4, 5, 6 [Allgemein]von mgutt
59631202.06.2012, 14:50
EG Razer

»Zollanmeldung selber machen (online)

Honda civic type r?Neues Thema eröffnenNeue Antwort erstellenDas Thema einem Freund empfehlenDas Thema druckendie zukunft unserer automobile
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Meine eBay-Auktionen:
09.08.2010, 09:39


Ich mache mal Schritt für Schritt die Anmeldung durch. Vielleicht hilfts ja später noch jemanden. Hier der Link zur Onlineanmeldung (über http://www.zoll.de und Internetzollanmeldung drauf gekommen):
https://www.einfuhr.internetzollanmeldung.de/iza/content.do

Anmeldung
Zur Auswahl stehen:
   Zitat:
Code Wert
CO Warenverkehr zwischen den Mitgliedstaaten der Gemeinschaft
EU Warenverkehr zwischen der Gemeinschaft und den EFTA-/Visegrad-Ländern
IM Warenverkehr zwischen der Gemeinschaft und anderen Drittländern als den EFTA-Ländern


In meinem Fall kommt das Fahrzeug aus Japan, also wähle ich IM.

Erklärung zu EFTA:
http://de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4ische_Freihandelsassoziation

Erklärung zu Visegrad:
http://de.wikipedia.org/wiki/Visegr%C3%A1d-Gruppe

Anmeldeart
   Zitat:
Code Wert
A Abgabe einer herkömmlichen Zollanmeldung (normales Verfahren, Artikel 62 Zollkodex)
B Abgabe einer unvollständigen Zollanmeldung


A dürfte richtig sein.

Bearbeitende Dienststelle
   Zitat:
Dienststelle Dienststellenbezeichnung
1377 RZ Frankfurt Zollamt ATLAS-Referenz-Grenze
1378 RZ Frankfurt Zollamt ATLAS-Referenz-Flughafen
1379 RZ Frankfurt Zollamt ATLAS-Referenz-Binnen
2101 Hauptzollamt Berlin Zollamt Marzahn
2102 Hauptzollamt Potsdam Zollamt Berlin-Flughafen Schönefeld
2105 Hauptzollamt Potsdam Zollamt Berlin-Flughafen Tegel
2130 Hauptzollamt Berlin Zollamt Marzahn Abfertigungsstelle Großmarkthallen
2151 Hauptzollamt Berlin Zollamt Schöneberg
2152 Hauptzollamt Berlin Zollamt Dreilinden
2181 Hauptzollamt Berlin Zollamt Dreilinden Abfertigungsstelle Messe
2182 Hauptzollamt Berlin Zollamt Dreilinden Abfertigungsstelle Siemenswerke
2301 Hauptzollamt Bremen Zollamt Flughafen

2302 Hauptzollamt Bremen Zollamt Überseestadt
2303 Hauptzollamt Bremen Zollamt Hohetor
2304 Hauptzollamt Bremen Zollamt Neustädter Hafen
2306 Hauptzollamt Bremen Zollamt Industriehafen
2331 Hauptzollamt Bremen Zollamt Neustädter Hafen Abfertigungsstelle Güterverkehrszentrum
2452 Hauptzollamt Bremen Zollamt Bremerhaven
2601 Hauptzollamt Düsseldorf Zollamt Flughafen
2604 Hauptzollamt Düsseldorf Zollamt Nord
2607 Hauptzollamt Düsseldorf Zollamt Reisholz
2631 Hauptzollamt Düsseldorf Zollamt Nord Abfertigungsstelle Messe
2651 Hauptzollamt Duisburg Zollamt Essen
2656 Hauptzollamt Duisburg Zollamt Ruhrort

2701 Hauptzollamt Duisburg Zollamt Emmerich
2702 Hauptzollamt Duisburg Zollamt Straelen-Autobahn
2901 Hauptzollamt Krefeld Zollamt Schwanenhaus
2903 Hauptzollamt Krefeld Zollamt Uerdingen
2904 Hauptzollamt Krefeld Zollamt Mönchengladbach
2906 Hauptzollamt Krefeld Zollamt Neuss
2951 Hauptzollamt Düsseldorf Zollamt Wuppertal-Ost
2956 Hauptzollamt Düsseldorf Zollamt Wuppertal- West
3001 Hauptzollamt Erfurt Zollamt Gera
3002 Hauptzollamt Erfurt Zollamt Eisenach
3003 Hauptzollamt Erfurt Zollamt Am Flughafen
3004 Hauptzollamt Erfurt Zollamt Jena

3006 Hauptzollamt Erfurt Zollamt Nordhausen
3008 Hauptzollamt Erfurt Zollamt Suhl
3030 Hauptzollamt Erfurt Zollamt Am Flughafen Abfertigungsstelle Luftverkehr
3201 Hauptzollamt Darmstadt Zollamt Bensheim
3202 Hauptzollamt Darmstadt Zollamt Wiesbaden
3230 Hauptzollamt Darmstadt - Zollamt -
3302 Hauptzollamt Frankfurt a.M.-Flughafen Zollamt Fracht
3303 Hauptzollamt Frankfurt a.M.-Flughafen Zollamt Reise
3305 Hauptzollamt Frankfurt a.M.-Flughafen Zollamt Fracht AbfSt. IPZ
3352 Hauptzollamt Darmstadt Zollamt Hanau
3354 Hauptzollamt Darmstadt Zollamt Höchst
3356 Hauptzollamt Gießen Zollamt Oberursel

3358 Hauptzollamt Darmstadt Zollamt Frankfurt a.M.-Osthafen
3401 Hauptzollamt Gießen Zollamt Bad Hersfeld
3430 Hauptzollamt Gießen Zollamt Fulda
3452 Hauptzollamt Gießen Zollamt Marburg
3453 Hauptzollamt Gießen Zollamt Wetzlar
3454 Hauptzollamt Gießen Zollamt Kassel
3601 Hauptzollamt Cottbus Zollamt Finsterwalde
3603 Hauptzollamt Cottbus Zollamt Forst-Autobahn
3652 Hauptzollamt Frankfurt (Oder) Zollamt Autobahn
3656 Hauptzollamt Frankfurt (Oder) Zollamt Fürstenwalde
3680 Hauptzollamt Frankfurt (Oder) Abfertigungsstelle
3701 Hauptzollamt Potsdam Zollamt Ludwigsfelde

3702 Hauptzollamt Potsdam Zollamt Velten
3730 Hauptzollamt Potsdam Zollamt Velten Abfertigungsstelle Neuruppin
3731 Hauptzollamt Potsdam Zollamt Velten Abfertigungsstelle Perleberg
3732 Hauptzollamt Potsdam Zollamt Ludwigsfelde Abfertigungsstelle Brandenburg
3752 Hauptzollamt Schwedt Zollamt Eberswalde
3954 Hauptzollamt Lörrach Zollamt Freiburg
3956 Hauptzollamt Lörrach Zollamt Appenweier
4002 Hauptzollamt Singen Zollamt Konstanz-Güterbahnhof
4005 Hauptzollamt Singen Zollamt Konstanz-Autobahn
4051 Hauptzollamt Lörrach Zollamt Grenzacherhorn
4053 Hauptzollamt Lörrach Zollamt Stetten
4055 Hauptzollamt Lörrach Zollamt Weil am Rhein-Autobahn

4062 Hauptzollamt Lörrach Zollamt Rheinfelden-Autobahn
4081 Hauptzollamt Lörrach Deutsches Zollamt Basel Abfertigungsstelle Bad. Güterbahnhof
4083 Hauptzollamt Lörrach Zollamt Weil am Rhein-Schusterinsel
4085 Hauptzollamt Lörrach Zollamt Weil am Rhein Schusterinsel Abfertigungsstelle Rheinhafen
4086 Hauptzollamt Lörrach Zollamt Weil am Rhein Schusterinsel AbfSt Rheinfelden/Rheinhafen
4101 Hauptzollamt Singen Zollamt Bietingen
4102 Hauptzollamt Singen Zollamt Neuhaus
4103 Hauptzollamt Singen Zollamt Rielasingen
4105 Hauptzollamt Singen Zollamt Bahnhof
4106 Hauptzollamt Singen Zollamt Villingen-Schwenningen
4181 Hauptzollamt Singen Zollamt Bahnhof Abfertigungsstelle Personenbahnhof
4201 Hauptzollamt Singen Zollamt Erzingen

4203 Hauptzollamt Singen Zollamt Jestetten
4204 Hauptzollamt Singen Zollamt Laufenburg
4205 Hauptzollamt Singen Zollamt Lottstetten
4206 Hauptzollamt Singen Zollamt Stühlingen
4208 Hauptzollamt Singen Zollamt Waldshut
4209 Hauptzollamt Singen Zollamt Bad Säckingen
4501 Hauptzollamt Oldenburg Zollamt Cuxhaven
4603 Hauptzollamt Hamburg-Stadt Zollamt Post
4605 Hauptzollamt Hamburg-Stadt Zollamt Oberelbe
4633 Hauptzollamt Hamburg-Stadt Zollamt Post Abfertigungsstelle IPZ-See
4701 Hauptzollamt Itzehoe Zollamt Hamburg-Flughafen
4851 Hauptzollamt Hamburg-Hafen Zollamt Waltershof

4906 Hauptzollamt Braunschweig Zollamt Wolfsburg
4930 Hauptzollamt Braunschweig Zollamt Braunschweig-Broitzem
4961 Hauptzollamt Braunschweig Zollamt Helmstedt-Autobahn
5004 Hauptzollamt Oldenburg Zollamt Emden
5008 Hauptzollamt Oldenburg Zollamt Papenburg
5052 Hauptzollamt Braunschweig Zollamt Goslar
5053 Hauptzollamt Hannover Zollamt Hameln
5055 Hauptzollamt Braunschweig Zollamt Hildesheim
5056 Hauptzollamt Hannover Zollamt Hameln Abfertigungsstelle Holzminden
5080 Hauptzollamt Braunschweig Zollamt Göttingen
5102 Hauptzollamt Hannover Zollamt Hannover-Nord
5103 Hauptzollamt Hannover Zollamt Flughafen

5110 Hauptzollamt Hannover Zollamt Messe
5111 Hauptzollamt Hannover Zollamt Celle
5202 Hauptzollamt Hannover Zollamt Soltau
5203 Hauptzollamt Oldenburg Zollamt Stade
5204 Hauptzollamt Hannover Zollamt Verden
5230 Hauptzollamt Hannover Zollamt Lüneburg
5301 Hauptzollamt Oldenburg Zollamt Brake
5310 Hauptzollamt Oldenburg Zollamt Wilhelmshaven
5330 Hauptzollamt Oldenburg Zollamt Oldenburg- Kreyenbrück
5332 Hauptzollamt Oldenburg Zollamt Brake Abfertigungsstelle Lemwerder
5351 Hauptzollamt Osnabrück Zollamt Schüttdorf
5355 Hauptzollamt Osnabrück Zollamt Lohne

5356 Hauptzollamt Osnabrück Zollamt Lingen
5380 Hauptzollamt Osnabrück Zollamt Natruper Straße
5502 Hauptzollamt Erfurt Zollamt Nossen
5530 Hauptzollamt Erfurt Zollamt Chemnitz
5552 Hauptzollamt Dresden - Zollamt Flughafen Dresden
5580 Hauptzollamt Dresden - Zollamt Dresden
5603 Hauptzollamt Dresden - Zollamt Taucha
5604 Hauptzollamt Dresden - Zollamt Flughafen-Leipzig
5631 Hauptzollamt Dresden - Zollamt Taucha Abfertigung Messe
5633 Hauptzollamt Dresden - Zollamt Taucha Abfertigung IFS Radefeld
5656 Hauptzollamt Dresden - Zollamt Flughafen-Leipzig Abfertigungsstelle Ludwigsdorf
5687 Hauptzollamt Dresden - Zollamt Löbau

5708 Hauptzollamt Dresden - Zollamt Altenberg
5754 Hauptzollamt Plauen Zollamt Schönberg
5756 Hauptzollamt Plauen Zollamt Hirschfeld
5852 Hauptzollamt Karlsruhe Zollamt Bruchsal
5853 Hauptzollamt Karlsruhe Zollamt Baden-Baden
5854 Hauptzollamt Karlsruhe Zollamt Horb
5858 Hauptzollamt Karlsruhe Zollamt Pforzheim
5880 Hauptzollamt Karlsruhe Zollamt
5881 Hauptzollamt Karlsruhe Zollamt Baden-Baden AbfSt. Flughafen
5901 Hauptzollamt Karlsruhe Zollamt Heidelberg
5904 Hauptzollamt Karlsruhe Zollamt Mannheim
6132 Hauptzollamt Itzehoe Zollamt Flensburg Abfertigungsstelle Hafen

6133 Hauptzollamt Itzehoe Zollamt Flensburg
6151 Hauptzollamt Itzehoe Zollamt Brunsbüttel
6155 Hauptzollamt Itzehoe Zollamt Husum
6156 Hauptzollamt Itzehoe Zollamt Pinneberg
6183 Hauptzollamt Itzehoe Abfertigungsstelle
6184 Hauptzollamt Itzehoe Zollamt Brunsbüttel -Abfertigungsstelle Glückstadt-
6203 Hauptzollamt Kiel Zollamt Wik
6206 Hauptzollamt Kiel Zollamt Rendsburg
6207 Hauptzollamt Kiel Zollamt
6231 Hauptzollamt Kiel Zollamt Wik Abfertigungsstelle Norwegenkai
6302 Hauptzollamt Kiel Zollamt Heiligenhafen
6310 Hauptzollamt Kiel Zollamt Mölln

6332 Hauptzollamt Kiel Zollamt Lübeck Abfertigungsstelle Schlutup
6333 Hauptzollamt Kiel Zollamt Lübeck
6501 Hauptzollamt Saarbrücken Zollamt Kaiserlautern
6502 Hauptzollamt Saarbrücken Zollamt Pirmasens
6503 Hauptzollamt Koblenz Zollamt Bingen
6504 Hauptzollamt Koblenz Zollamt Mainz
6551 Hauptzollamt Koblenz Zollamt Rheinhafen
6553 Hauptzollamt Koblenz Zollamt Betzdorf
6653 Hauptzollamt Saarbrücken Zollamt Germersheim
6654 Hauptzollamt Karlsruhe Zollamt Ludwigshafen
6681 Hauptzollamt Saarbrücken Zollamt Germersheim Abfertigungsstelle IFS Speyer
6752 Hauptzollamt Koblenz Zollamt Idar-Oberstein

6753 Hauptzollamt Koblenz Zollamt Ehrang
6756 Hauptzollamt Koblenz Zollamt Hahn-Flughafen
6759 Hauptzollamt Koblenz Zollamt Wittlich
7053 Hauptzollamt Aachen Zollamt Heinsberg
7054 Hauptzollamt Aachen Zollamt Charlottenburger Allee
7064 Hauptzollamt Aachen Zollamt Düren
7152 Hauptzollamt Köln Zollamt Bonn
7153 Hauptzollamt Köln Zollamt Gummersbach
7154 Hauptzollamt Köln Zollamt Flughafen Köln/Bonn
7157 Hauptzollamt Köln Zollamt Wahn
7181 Hauptzollamt Köln Abfertigungsstelle Köln-Messe
7206 Hauptzollamt Köln Zollamt Niehl-Hafen

7352 Hauptzollamt Magdeburg Zollamt Aschersleben
7359 Hauptzollamt Magdeburg Zollamt Stendal
7361 Hauptzollamt Magdeburg Zollamt Dessau-Ost
7362 Hauptzollamt Magdeburg Zollamt Halle-Schkopau
7380 Hauptzollamt Magdeburg Zollamt Magdeburg-Rothensee
7401 Hauptzollamt Augsburg Zollamt Göggingen
7402 Hauptzollamt Augsburg Zollamt Donauwörth
7403 Hauptzollamt Augsburg Zollamt Ingolstadt
7430 Hauptzollamt Augsburg Zollamt Göggingen Abfertigungsstelle Flughafen
7455 Hauptzollamt Rosenheim Zollamt Altötting (Autobahn)
7458 Hauptzollamt Rosenheim Zollamt Bad Reichenhall-Autobahn
7501 Hauptzollamt Landshut Zollamt Hallbergmoos

7504 Hauptzollamt Landshut Zollamt Plattling
7551 Hauptzollamt Augsburg Zollamt Hörbranz-Autobahn
7553 Hauptzollamt Augsburg Zollamt Kempten
7561 Hauptzollamt Augsburg Zollamt Memmingen
7602 Hauptzollamt München Zollamt Garching-Hochbrück
7632 Hauptzollamt München Zollamt Garching-Hochbrück Abfertigungsstelle Messe
7650 Hauptzollamt München Zollamt Flughafen
7701 Hauptzollamt Landshut Zollamt Suben-Autobahn
7703 Hauptzollamt Landshut Zollamt Passau
7751 Hauptzollamt Rosenheim Zollamt Weilheim
7755 Hauptzollamt Rosenheim Zollamt Reischenhart
8001 Hauptzollamt Bielefeld Zollamt Eckendorfer Straße


"2452 Hauptzollamt Bremen Zollamt Bremerhaven" ist dann wohl meine Stelle.


Bezugsnummer
Da gibt es keine Vorgaben. Also bisher keine Ahnung was da reinkommt.

Währung und in Rechnung gestellter Gesamtbetrag

   Zitat:
Code Wert
AED Dirham (dh)
ALL Lek
AMD Dram (ard)
ARS Argentinischer Peso (arg$)
AUD Australischer Dollar ($a)
AZN Aserbaidschan-Manat (neu)
BDT Taka (tk.)
BGN Lew (lw)
BHD Bahrain-Dinar (bd)
BOB Boliviano (bs)
BRL Real (r$)
BYR Belarus-Rubel (byr)
CAD Kanadischer Dollar (kan$)
CDF Kongo-Franc (fc)
CHF Schweizer Franken (sfr)
CLP Chilenischer Peso (chil$)
CNY Renminbi Yuan (rmb.y)
COP Kolumbianischer Peso (kol$)
CYP Zypern-Pfund (z$)
CZK Tschechische Krone (kc)
DKK Dänische Krone (dkr)
DZD Algerischer Dinar (da)
EEK Estnische Krone (ekr)
EGP Ägyptisches Pfund (ägypt$)

EUR EURO
GBP Pfund Sterling ($)
GEL Lari (gel)
GHS Cedi (c)
HKD Hongkong-Dollar (hk$)
HRK Kuna (k)
HUF Forint (ft)
IDR Rupiah (rp.)
ILS Neuer Schekel (nis)
INR Indische Rupie (ir)
IQD Irak-Dinar (id)
IRR Rial (rl.)

ISK Isländische Krone(ikr)
JOD Jordan-Dinar (jd.)
JPY Yen (y)
KES Kenia-Schilling (k.sh.)
KGS Kirgisistan-Som (k.s.)
KRW Won (w)
KWD Kuwait-Dinar (kd.)
KZT Tenge (t)
LBP Libanesisches Pfund (l$)
LKR Sri-Lanka-Rupie (s.l.re.)
LTL Litas (ltl)
LVL Lats (ls)

LYD Libyscher Dinar (ld.)
MAD Dirham (dh)
MDL Moldau-Leu (mdl)
MTL Maltesische Lira (lm)
MUR Mauritius-Rupie (mr)
MWK Malawi-Kwacha (mk)
MXN Mexikanischer neuer Peso (mexn$)
MYR Malaysischer Ringgit (m$)
NAD Namibia-Dollar (n$)
NGN Naira (n)
NOK Norwegische Krone (nkr)
NPR Nepalesische Rupie (nr)

NZD Neuseeland-Dollar (nz$)
PEN Nuevo Sol (s/.)
PHP Philippinischer Peso (p)
PKR Pakistanische Rupie (pr)
PLN Zloty (zl)
QAR Katar-Riyal (qr)
RON Rumänische Leu Neu
RSD Jugosl. Neuer Dinar
RUB Rubel (rbl)
SAR Saudi-Riyal (s.rl.)
SEK Schwedische Krone (skr)
SGD Singapur-Dollar (s$)

SYP Syrisches Pfund (syr$)
SZL Lilangeni (e)
THB Baht (b)
TJS Somoni
TMT Turkmenistan-Manat
TND Tunesischer Dinar (td)
TRY Neue Türkische Lira (ytl)
TWD Neuer Taiwan-Dollar (nt$)
UAH Griwna (uah)
UGX Uganda-Schilling (u.sh.)
USD US-Dollar (us-$)
UZS Usbekistan-Sum (u.s.)

VEB Bolivar (bs)
VEF Bolivar (f)
VND Dong (d)
XAF CFA-Franc BEAC
XOF CFA-Franc BCEAO
ZAR Rand (r)


Keine Ahnung wie das gemacht wird, wenn die Ware selbst in Yen bezahlt wurde, während das Verschiffen in Dollar abgerechnet wird. Naja nehmen wir erstmal "JPY Yen (y)".

Art des Geschäfts
   Zitat:
Code Wert
11 Endgültiger Kauf/Verkauf
12 Ansichts- oder Probesendungen, Sendungen mit Rückgaberecht und Kommissionsgeschäfte (einschließlich Konsignationslager)
13 Kompensationsgeschäfte (Tauschhandel)
14 Finanzierungsleasing (Mietkauf)
19 Sonstige Geschäfte mit Eigentumsübertragung und mit Gegenleistung
21 Rücksendung von Waren
22 Ersatz für zurückgesandte Waren
23 Ersatz für nicht zurückgesandte Waren (z.B. wegen Garantie)
29 Sonstige Rücksendung und sonstige unentgeltliche Ersatzlieferung von Waren
31 Warenlieferungen im Rahmen von durch die Europäische Gemeinschaft ganz oder teilweise finanzierten Hilfsprogrammen
32 Andere Hilfslieferungen öffentlicher Stellen (z.B. militärische und humanitäre Hilfslieferungen Deutschlands)
33 Sonstige Hilfslieferungen (von privaten oder von nicht öffentlichen Stellen)
34 Sonstige Geschäfte mit Eigentumsübertragung, jedoch ohne Gegenleistung in Form von finanziellen Leistungen oder Sachleistungen

41 Warensendung zur Lohnveredelung, die voraussichtlich in das ursprüngliche Ausfuhrland zurückgelangen
42 Warensendung zur Lohnveredelung, die voraussichtlich nicht in das ursprüngliche Ausfuhrland zurückgelangen
51 Warensendung nach Lohnveredelung, die in das ursprüngliche Ausfuhrland zurückgelangen
52 Warensendung nach Lohnveredelung, die nicht in das ursprüngliche Ausfuhrland zurückgelangen
67 Warensendungen zur und nach Reparatur
69 Vorübergehende Warenverkehre (für nationale Zwecke); ausgenommen die unter Schlüsselnummer 41, 42, 51, 52 und 91 zu erfassenden Warensendungen - sonstige vorübergehende Warenverkehre bis einschließlich 24 Monaten
71 Für militärische Zwecke
72 für zivile Zwecke (z.B. Airbus, ausgenommen die unter Schlüsselnummer 11 bis 14 oder 19 zu erfassenden Warenbewegungen)
81 Geschäfte mit Lieferung von Baumaterial und technischen Ausrüstungen im Rahmen von Hoch- oder Tiefbauarbeiten als Teil eines Generalvertrags, bei denen keine einzelnen Waren in Rechnung gestellt werden, sondern eine einzige Rechnung den Gesamtwert der Waren erfasst.
91 Andere Geschäfte - vorübergehende Warenverkehre über 24 Monate (z.B. Miete, Leihe und Operate Leasing)
92 Lagerverkehr für ausländische Rechnung

99 Andere Geschäfte - nicht anderweitig erfasst


"11 Endgültiger Kauf/Verkauf" ist wohl meins.

Statistikstatus

   Zitat:
01 Ware, die statistisch nicht zu erfassen ist.
03 Ware wird vom Beteiligten direkt dem Statistischen Bundesamt gemeldet
04 Ware ist statistisch noch nicht behandelt


Ich vermute mal, dass das nur Unternehmen ausfüllen müssen, dem beim Statistischen Bundesamt Meldung machen müssen. Für Privatpersonen wird das denke ich nicht gelten. Also "01".

Zahlungsart

   Zitat:

A Barzahlung
C Scheck
D Andere (z.B. Abbuchung vom Konto eines Zollagenten)
E Zahlungsaufschub
F Zahlungsaufschub für Zölle oder ein entsprechendes einzelstaatliches Verfahren
G Zahlungsaufschub für die Mehrwertsteuer (Art. 23 der sechsten Mehrwertsteuerrichtlinie)
Z Zahlungsaufschub und unmittelbare buchmäßige Erfassung nach Art. 248 ZK-DVO


Nur Bares ist Wahres ^^

Daher "A" meine Auswahl.

Ort, Datum der Anmeldung, Name des Anmelders/Vertreters, Stellung in der Firma und Telefonnummer
Ich vermute jetzt einfach mal, dass da meine Daten rein müssen. Wobei das "Stellung in der Firma" für eine Privatperson etwas irritierend ist. Naja schreiben wir mal "Inhaber" hin ^^

So damit ist der erste Schritt des Formulars erledigt. Mal sehen was noch alles kommt...

Verfasst am: 09.08.2010, 09:45

Versender/Ausführer

Tja muss jetzt der Versender aus Japan da rein oder die lokale Logistikfirma. Ich schätze mal der Versender. Die Reederei wohl kaum.

Die folgenden Daten kann ich zu dem ausfüllen:

Zollnummer

Name, Vorname bzw. Firma

Straße u. Hausnummer

Ortsteil

Postleitzahl - Ort

Postfachnummer
Postleitzahl - Ort

Nationalitätskennzeichen

Option: Versender ist gleich Empfänger, Anmelder, Vertreter oder Erwerber


Pflichtfelder sind die unterstrichenen. Da Zollnummer keine Pflicht ist und ich auch keine finden kann, gehe ich mal davon aus, dass ich da nichts eingeben muss.

Verfasst am: 09.08.2010, 09:51

Empfänger[b]
Nun zum Empfänger, also zu mir:

Vorsteuerabzugsberechtigt

Anmelder ist Empfänger (sobald ausgewählt, wird das folgende "Anmelder" automatisch mit den gleichen Daten befüllt)

Zollnummer

Name, Vorname bzw. Firma

Straße u. Hausnummer

Ortsteil

Postleitzahl - Ort

Postfachnummer
Postleitzahl - Ort

Nationalitätskennzeichen


Zollnummer lasse ich wieder leer. Rest wie gehabt. Nur diesmal nicht JP, sondern DE als Nationalitätskennzeichen.

Bei Vertreter habe ich "keinen" ausgewählt. Ich komme ja schließlich persönlich vorbei.

   Zitat:
Vertreter Art der Vertretung keine direkt indirekt


Zum Erwerber noch:

   Zitat:
Erwerber anderer Mitgliedstaat (Angabe erforderlich bei Verfahrenscode 42) nein ja


Gilt wohl nicht für mich, also "nein".

Verfasst am: 09.08.2010, 09:56

So nun 3. und letzte Seite (Lieferdaten) wie es aussieht...

Versendungs-/Ausfuhrland

   Zitat:
JP Japan


habe ich gewählt.

Bestimmungsbundesland
   Zitat:
Code Wert
01 Schleswig-Holstein
02 Hamburg
03 Niedersachsen
04 Bremen
05 Nordrhein-Westfalen
06 Hessen
07 Rheinland-Pfalz
08 Baden-Württemberg
09 Bayern
10 Saarland
11 Berlin
12 Brandenburg
13 Mecklenburg-Vorpommern
14 Sachsen
15 Sachsen-Anhalt
16 Thüringen
25 Für das Ausland bestimmt


05 wäre meins. 25 ist denke ich für Käufer aus Österreich und Schweiz etc.


Sitz des Einführers

   Zitat:
Code Wert
0 Der Wert "0" ist nur zulässig, wenn der Empfänger/Einführer seinen Sitz nicht in einem der genannten Bundesländer hat
1 Hamburger Einführer (Generalhandel)
3 Bremische Einführer (Generalhandel)
4 Aus bremischem Lager (Spezialhandel)
6 Einführer in Berlin (Generalhandel)
7 Saarländische Einführer (Spezialhandel)
8 Lübecker Einführer (Generalhandel)


Für mich die "0".

Kennzeichen des Beförderungsmittels bei der Ankunft

Ich habe hier den Namen des Schiffs eingetragen. Das stand dazu in der Hilfe:
   Zitat:
Hier geben Sie das Kennzeichen oder den Namen des Beförderungsmittels an, auf dem die Waren bei ihrer Gestellung unmittelbar verladen sind.

Wenn die Waren in fest installierten Transporteinrichtungen (z.B. Rohrleitungen) befördert werden, ist „kein Kennzeichen“ anzugeben. Im Luftverkehr genügt es, wenn das Wort „Flugzeug“ angegeben wird. Im Postverkehr können Sie die Art des Beförderungsmittels angeben.

Zuletzt bearbeitet von mgutt am 09.08.2010, 12:07, insgesamt einmal bearbeitet

Verfasst am: 09.08.2010, 10:05

Container
So viel ich weiß ist das ein Schiff mit Parkdeck. Also nein.

Lieferbedingung
   Zitat:
Code Wert
CFR Kosten und Fracht (C&F)
CIF Kosten, Versicherung, Fracht
CIP Fracht, einschließlich Versicherung bis
CPT Fracht bezahlt bis
DAF Frei Grenze
DDP Verzollt
DDU Frei unverzollt
DEQ Frei Kai
DES Frei "ex ship"
EXW Ab Werk
FAS Franco längsseits Schiff
FCA Franco Spediteur
FOB Franco Bord
XXX Andere Lieferbedingungen als vorstehend angegeben


Ich vermute mal FOB, weil das Auto wurde ja bis zum Schiff gebracht und ich muss den Transport noch bezahlen.

Schlüssel Lieferbedingung
   Zitat:
Code Wert
1 Ab Werk, fob ausländischer Einladehafen sowie ähnliche Lieferbedingungen, bei denen die Lieferungskosten für die ausländische Beförderungsstrecke nicht oder nur zu einem geringen Teil im Rechnungspreis enthalten sind (z.B. bei der Lb "cif New York")
3 Frei deutsche Grenze, cif deutscher Seehafen, frei Haus verzollt sowie ähnliche Lieferbedingungen, bei denen die Lieferungskosten für die ausländische Beförderungsstrecke zum überwiegenden Teil im Rechnungspreis enthalten sind (z. B. bei der Einfuhr aus Übersee mit der Lieferbedingung "cif Antwerpen" oder "fob Binnenschiff Rotterdam")
9 Keine Aufteilung


Ich denke auch hier die "1".

Lieferort
Ich schätze mal "Bremerhaven".


Art des grenzüberschreitenden aktiven Beförderungsmittels
   Zitat:
Code Wert
01 Lastkraftwagen
02 Schiff
03 Waggon
04 Flugzeug
05 PKW
06 Ohne
07 Andere


Ein Schiff nicht wahr ^^

Staatszugehörigkeit
Damit ist das Schiff gemeint. Das kommt aus Großbritannien. Also UK.

EDIT: Ne gibts nicht. Ich finde auch über die Suche kein Britannien, England, UK oder sonstwas :hmm:

Ich mach mal kurz ne Pause, muss was kochen. Man kann die Eingaben runterladen und später wiederherstellen. Das mache ich jetzt erstmal ;)

Verfasst am: 09.08.2010, 11:48

Ok "Vereinigtes Königreich" also "GB" war das was ich brauchte ;)

Verkehrszweig an der Grenze
   Zitat:
Code Wert
0 Sonstiger Verkehrszweig
1 Seeverkehr
2 Eisenbahnverkehr
3 Straßenverkehr
4 Luftverkehr
5 Postsendungen
7 Festinstallierte Transporteinrichtungen (z.B. Rohrleitungen)
8 Binnenschiffahrt
9 Eigener Antrieb (Beförderungsmittel, die selbst Gegenstand eines Handelsgeschäftes sind und mit eigener Kraft die Außengrenze der Gemeinschaft überschreiten)


Wird wohl "Seeverkehr" sein.

Inländischer Verkehrszweig

Wie oben.

Ich schätze mal "Straßenverkehr". Könnte auch "eigener Antrieb" sein. Naja ich nehm mal "Straßenverkehr".

Eingangszollstelle
Keine Ahnung. Ich schätze mal wie zuvor Bremerhaven oder wie :hmm:

In der Hilfe steht:
   Zitat:
Hier geben Sie die Dienststellennummer der Eingangszollstelle ein.

Die Angabe der Eingangszollstelle ist erforderlich, wenn es sich hierbei um eine deutsche Zollstelle handelt.


Da es kein Pflichtfeld ist, lasse ich es einfach mal leer. Keine Ahnung woher ich jetzt die Dienststellennummer bekommen soll.

Warenort
Keine Ahnung wo die das Auto abstellen. Müsste ich noch klären. Sonst schreibe ich einfach Bremerhaven hin.

Summarische Anmeldung/Vorpapier

   Zitat:
Code Wert
ATA Als Versandschein genutzt
AT-AV Aktive Veredelung im IT-Verfahren ATLAS
ATNEU Summarische Anmeldung
AT-UV Umwandlung im IT-Verfahren ATLAS
AT-ZL Zolllagerverfahren im IT-Verfahren ATLAS
FV Besondere Verwendung
GB Vom Verfahren erzeugte Registrier-Nummer, die nicht angenommen, für ungültig erklärt oder storniert wurde
OHNE Ohne Vorpapier
POST Zollinhaltserklärung (für im Postverkehr gestellte Sendungen, die nicht im Postübergabebogen erfasst werden)
PUEB Postübergabebogen (für im Postverkehr gestellte Sendungen, die im Postübergabebogen erfasst werden)
TIR Versandschein
T1 Versandschein

T2 Versandschein (Ausnahmefälle)
VO Verwendungsschein
VZA Vereinfachte Zollanmeldung


Tja ^^

Keine Ahnung was ich da auswählen muss.

Vorpapiernummer
Hab ich keine. Vielleicht muss ich "Summarische Anmeldung" "ohne" auswählen und das Feld leer lassen?! Ich frag mal beim Zoll nach.

Summarische Anmeldedaten
   Zitat:
A) Registriernummer bezogen
B) Ordnungsbegriff bezogen


Keine Ahnung was ich da auswählen muss.

Zuletzt bearbeitet von mgutt am 09.08.2010, 12:12, insgesamt 2-mal bearbeitet

Verfasst am: 09.08.2010, 12:02

Also das ist jetzt wirklich der Hammer.

Ich habe gerade beim Zoll angerufen und um Hilfe wegen diesem Formular gebeten. Vorab erklärte ich, dass ich mich bereits umfassend bemüht habe, auch über die hiesige Suchmaschine und daher nur noch 2-3 Punkte klären müsste, deren Bedeutung mir nicht geläufig ist.

Antwort des Beamten:
   Zitat:
Das ist Ihr Problem. Wenn Sie nicht wissen, was Sie eingeben müssen, müssen Sie sich jemanden suchen, der es weiß. Hier wäre z.B. eine Spedition der richtige Ansprechpartner. Ansonsten schauen Sie bei zoll.de und bemühen dort die Suchfunktion.


Als Beispiel führte er noch an, dass ich auch nicht beim Finanzamt anrufen könne und mir beim Ausfüllen der Steuererklärung helfen lassen könnte. Das ist so viel ich weiß total falsch. So viel ich weiß ist das Finanzamt sogar dazu verpflichtet, aber egal :dumb:

Naja ich bin auf jeden Fall freundlich geblieben und habe dann hinten rum Fragen gestellt.

Ein paar Sachen konnte ich klären. Ich ergänze die vorherigen Beiträge entsprechend. Aber das ist echt ne Frechheit. Fein Zoll kassieren, auf meine Steuerkosten Gehalt beziehen und dann nicht mal Fragen beantworten wollen. Und wieder haben wir gelernt: Servicewüste Deutschland fängt bereits beim Staat an.

Verfasst am: 09.08.2010, 12:20

Ok die Anmeldedaten sind komplett. Jetzt kommen die "Positionsdaten". Damit ist die Ware gemeint, die ich importiere. Weiter gehts...

Warenbezeichnung
"Personenkraftwagen" habe ich geschrieben. Klingt so richtig schön offiziell ^^

Warennummer (Codenummer)
Sehr toll. Es gibt kein Auswahlmenü. Darf ich jetzt erstmal im Netz danach suchen gehen. Die Hilfe dazu:
   Zitat:
Hier geben Sie die 11-stellige Codenummer, die bei der zutreffenden Warenposition aus dem Elektronischen Zolltarifs zu entnehmen ist, ein.

Sie setzt sich folgendermaßen zusammen:

Stelle 1-8: Kombinierte Nomenklatur

Stelle 9 –10: TARIC

Stelle 11: nationale Angaben


Habe ich auf zoll.de gefunden:
   Zitat:
Pkws sind den Codenummern 8703 ... zuzuordnen und unterliegen einem Drittlandszollsatz in Höhe von 10 %. Der Einfuhrumsatzsteuersatz (EUSt-Satz) beträgt 19 %.
Pick-Ups sind in der Regel den Codenummern 8704 ... zuzuordnen und unterliegen einem Drittlandszollsatz in Höhe von 22 %. Der EUSt-Satz beträgt 19 %.


Dazu ein Link zu noch mehr Codes:
http://auskunft.ezt-online.de/ezto/

Dort habe ich 8703 eingegeben und gesucht. Unter Hinweise habe ich dann das gefunden:
   Zitat:
8703 00 Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zur Personenbeförderung bestimmt (ausgenommen solche der Position 8702), einschließlich Kombinationskraftwagen und Rennwagen


Da gibt es dann noch Unterpunkte wie folgt:
   Zitat:
8703 10 01 Schneespezialfahrzeuge (einschließlich Motorschlitten); Spezialfahrzeuge zur Personenbeförderung auf Golfplätzen sowie ähnliche Fahrzeuge -
8703 21 01 andere Fahrzeuge mit Hubkolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung -
8703 21 02 mit einem Hubraum von 1 000 cm³ oder weniger -
8703 22 02 mit einem Hubraum von mehr als 1 000 cm³ bis 1 500 cm³ -
8703 23 02 mit einem Hubraum von mehr als 1 500 cm³ bis 3 000 cm³ -
8703 24 02 mit einem Hubraum von mehr als 3 000 cm³ -
8703 31 01 andere Fahrzeuge mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor) -
8703 90 01 andere


Ich habe bis 1.500cm³ ausgewählt. Darunter gab es dann noch:
   Zitat:
8703 2210 00 0 03 neu
8703 2290 00 0 03 gebraucht


Damit dürfte ich die richtige Nummer für "gebraucht" haben. Das wäre die "87032290000".

Zusatzcode 1 & Zusatzcode 2
Ist kein Pflichtfeld, mal sehen ob ich dazu noch was herausfinden.
Hilfe:
   Zitat:
Hier geben Sie ggf. einen vierstelligen Zusatzcode ein, auf den im Elektronischen Zolltarif mit dem Hinweiszeichen ZC hingewiesen wird.


Verfahren
Jetzt wirds übel ^^
   Zitat:
Code Wert
0100 Überführung von Waren in den zollrechtlich freien Verkehr mit gleichzeitiger Wiederversendung im Rahmen des Warenverkehrs zwischen Teilen des Zollgebiets der Gemeinschaft, in denen die Vorschriften der Richtlinie 77/388/EWG des Rates (Abl. L 145 vom 13.06.1977,S1) anwendbar sind und solchen Teilen dieses Gebiets, in denen diese Vorschriften nicht gelten, sowie auf Warenverkehr zwischen den Teilen dieses Gebiets, in denen diese Vorschriften nicht anwendbar sind.Überführung von Waren in den zollrechtlich freien Verkehr mit gleichzeitiger Wiederversendung im Rahmen des Warenverkehrs zwischen der Gemeinschaft und den Ländern, mit denen sie eine Zollunion gebildet hat.
0171 Überführung von Waren in den zollrechtlich freien Verkehr aus dem Zolllagerverfahren mit gleichzeitiger Wiederversendung im Rahmen des Warenverkehrs zwischen Teilen des Zollgebiets der Gemeinschaft, in denen die Vorschriften der Richtlinie 77/388/EWG des Rates (Abl. L 145 vom 13.06.1977,S1) anwendbar sind und solchen Teilen dieses Gebiets, in denen diese Vorschriften nicht gelten, sowie auf Warenverkehr zwischen den Teilen dieses Gebiets, in denen diese Vorschriften nicht anwendbar sind.Überführung von Waren in den zollrechtlich freien Verkehraus dem Zolllagerverfahren mit gleichzeitiger Wiederversendung im Rahmen des Warenverkehrs zwischen der Gemeinschaft und den Ländern, mit denen sie eine Zollunion gebildet hat.
0178 Überführung von Waren in den zollrechtlich freien Verkehr aus einer Freizone des Kontrolltyps II mit gleichzeitiger Wiederversendung im Rahmen des Warenverkehrs zwischen Teilen des Zollgebiets der Gemeinschaft, in denen die Vorschriften der Richtlinie 77/388/EWG des Rates (Abl. L 145 vom 13.06.1977,S1) anwendbar sind und solchen Teilen dieses Gebiets, in denen diese Vorschriften nicht gelten, sowie auf Warenverkehr zwischen den Teilen dieses Gebiets, in denen diese Vorschriften nicht anwendbar sind.Überführung von Waren in den zollrechtlich freien Verkehr aus einer Freizone des Kontrolltyps II mit gleichzeitiger Wiederversendung im Rahmen des Warenverkehrs zwischen der Gemeinschaft und den Ländern, mit denen sie eine Zollunion gebildet hat.
4000 Gleichzeitige Überführung in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr ohne mehrwertsteuerbefreiende ohne vorangegangene zollrechtliche Bestimmung
4010 Gleichzeitige Überführung in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr ohne mehrwertsteuerbefreiende Lieferung nach Anmeldung zur endgültigen Ausfuhr (z.B. Rückware).
4022 Gleichzeitige Überführung in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr ohne mehrwertsteuerbefreiende Lieferung - nach vorrübergehender Ausfuhr zu anderen als unter Code 21 genannten Zwecken.
4023 Gleichzeitige Überführung in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr ohne mehrwertsteuerbefreiende Lieferung nach vorübergehender Ausfuhr zum Zwecke der Wiedereinfuhr in unverändertem Zustand
4031 Gleichzeitige Überführung in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr ohne mehrwertsteuerbefreiende Lieferung - nach Wiederausfuhr im Anschluss an die Überführung in das Verfahren der aktiven Veredelung
4051 Gleichzeitige Überführung in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr ohne mehrwertsteuerbefreiende Lieferung - nach Überführung in das Verfahren der aktiven Veredelung (Nichterhebungsverfahren)
4054 Gleichzeitige Überführung in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr ohne mehrwertsteuerbefreiende Lieferung - nach aktiver Veredelung (Nichterhebungsverfahren in einem anderen Mitgliedstaat (ohne die Waren zuvor in den zollrechtlich freien Verkehr zu überführen)
4071 Gleichzeitige Überführung in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr ohne mehrwertsteuerbefreiende Lieferung - nach Überführung in das Zollverfahren
4078 Gleichzeitige Überführung in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr ohne mehrwertsteuerbefreiende Lieferung - nach Überführung von Waren in einer Freizone des Kontrolltyps II

4091 Gleichzeitige Überführung in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr ohne mehrwertsteuerbefreiende Lieferung - nach Überführung von Waren in das Umwandlungsverfahren
4200 Gleichzeitige Überführung in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr mit mehrwertsteuerbefreiender Lieferung in einen anderen Mitgliedstaat - ohne vorangegangene zollrechtliche Bestimmung
4210 Gleichzeitige Überführung in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr mit mehrwertsteuerbefreiender Lieferung in einen anderen Mitgliedstaat - nach Anmeldung zur endgültigen Ausfuhr
4222 Gleichzeitige Überführung in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr mit mehrwertsteuerbefreiender Lieferung in einen anderen Mitgliedstaat - nach vorübergehender Ausfuhr zu anderen als unter Code 21 genannten Zwecken
4223 Gleichzeitige Überführung in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr mit mehrwertsteuerbefreiender Lieferung in einen anderen Mitgliedstaat -nach vorübergehender Ausfuhr zum Zweck der Wiedereinfuhr in unverändertem Zustand
4251 Gleichzeitige Überführung in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr mit mehrwertsteuerbefreiender Lieferung in einen anderen Mitgliedstaat - nach Überführung in das Verfahren der aktiven Veredelung (Nichterhebungsverfahren)
4254 Überführung in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr mit mehrwertsteuerbefreiender Lieferung in einen anderen Mitgliedstaat - nach Veredelung (Nichterhebungsverfahren) in einem anderen Mitgliedstaat (ohne die Waren zuvor in den zollrechtlich freien Verkehr zu überführen.
4271 Überführung in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr mit mehrwertsteuerbefreiender Lieferung in einen anderen Mitgliedstaat - nach Überführung in das Zolllagerverfahren
4278 Überführung in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr mit mehrwertsteuerbefreiender Lieferung in einen anderen Mitgliedstaat - nach Überführung von Waren in eine Freizone des Kontrolltyps II
4291 Überführung in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr mit mehrwertsteuerbefreiender Lieferung in einen anderen Mitgliedstaat - nach Überführung von Waren in das Umwandlungsverfahren
4500 Überführung von Waren in den zollrechtlich und mehrwertsteuer- oder verbrauchsteuerrechtlich freien Verkehr und deren Überführung in ein Steuerlagerverfahren - ohne vorangegangene zollrechtliche Bestimmung
4571 Überführung von Waren in den zollrechtlich und mehrwertsteuer- oder verbrauchsteuerrechtlich freien Verkehr und deren Überführung in ein Steuerlagerverfahren - nach Überführung in ein Zolllagerverfahren

4578 Überführung von Waren in den zollrechtlich und mehrwertsteuer- oder verbrauchsteuerrechtlich freien Verkehr und deren Überführung in ein Steuerlagerverfahren - nach Überführung von Waren in eine Freizone des Kontrolltyps II
4900 Überführung von Gemeinschaftswaren in den steuerlich freien Verkehr im Rahmen des Warenverkehrs zwischen Teilen des Zollgebiets der Gemeinschaft, in denen die Vorschriften der Richtlinie 77/388/EWG anwendbar sind und solchen Teilen dieses Gebiets, in denen diese Vorschriften nicht gelten, sowie auf Warenverkehr zwischen den Teilen dieses Gebiets, in denen diese Vorschriften nicht anwendbar sind - ohne vorangegangene zollrechtliche Bestimmung.Überführung von Waren in den zollrechtlich freien Verkehr im Rahmen des Warenverkehrs zwischen der Gemeinschaft und den Ländern, mit denen sie eine Zollunion gebildet hat - ohne vorangegangene zollrechtliche Bestimmung .
4951 Überführung von Gemeinschaftswaren in den steuerrechtlich freien Verkehr im Rahmen des Warenverkehrs zwischen Teilen des Zollgebietes der Gemeinschaft, in denen die Vorschriften der Richtlinie 77/388/EWG anwendbar sind, und solchen Teilen dieses Gebietes, in denen diese Vorschriften nicht gelten, sowie auf den Warenverkehr zwischen Teilen dieses Gebietes, in denen diese Vorschriften nicht anwendbar sind - nach Überführung in das Verfahren der aktiven Veredelung (Nichterhebungsverfahren)
4954 Überführung von Gemeinschaftswaren in den steuerrechtlich freien Verkehr im Rahmen des Warenverkehrs zwischen Teilen des Zollgebietes der Gemeinschaft, in denen die Vorschriften der Richtlinie 77/388/EWG anwendbar sind, und solchen Teilen dieses Gebietes, in denen diese Vorschriften nicht gelten, sowie auf den Warenverkehr zwischen Teilen dieses Gebietes, in denen diese Vorschriften nicht anwendbar sind - nach aktiver Veredelung (Nichterhebungsverfahren) in einem anderen Mitgliedstaat (ohne die Waren zuvor in den zollrechtlich freien Verkehr zu überführen).
4971 Überführung von Gemeinschaftswaren in den steuerrechtlich freien Verkehr im Rahmen des Warenverkehrs zwischen Teilen des Zollgebietes der Gemeinschaft, in denen die Vorschriften der Richtlinie 77/388/EWG anwendbar sind, und solchen Teilen dieses Gebietes, in denen diese Vorschriften nicht gelten, sowie auf den Warenverkehr zwischen Teilen dieses Gebietes, in denen diese Vorschriften nicht anwendbar sind – nach Überführung in ein Zolllagerverfahren. Überführung von Waren in den steuerrechtlich freien Verkehr im Rahmen des Warenverkehrs zwischen der Gemeinschaft und den Ländern, mit denen sie eine Zollunion gebildet hat - nach Überführung in ein Zolllagerverfahren.
4978 Überführung von Gemeinschaftswaren in den freien Verkehr im Rahmen des Warenverkehrs zwischen Teilen des Zollgebiets der Gemeinschaft, in denen die Vorschriften der Richtlinie 77/388/EWG anwendbar sind und solchen Teilen dieses Gebiets, in denen diese Vorschriften nicht gelten, sowie auf Warenverkehr zwischen den Teilen dieses Gebiets, in denen diese Vorschriften nicht anwendbar sind - nach Überführung von Waren in eine Freizone des Kontrolltyps IIÜberführung von Waren in den zollrechtlich freien Verkehr im Rahmen des Warenverkehrs zwischen der Gemeinschaft und den Ländern, mit denen sie eine Zollunion gebildet hat - nach Überführung von Waren in eine Freizone des Kontrolltyps II .
4991 Überführung von Gemeinschaftswaren in den steuerrechtlich freien Verkehr im Rahmen des Warenverkehrs zwischen Teilen des Zollgebietes der Gemeinschaft, in denen die Vorschriften der Richtlinie 77/388/EWG anwendbar sind, und solchen Teilen dieses Gebietes, in denen diese Vorschriften nicht gelten, sowie auf den Warenverkehr zwischen Teilen dieses Gebietes, in denen diese Vorschriften nicht anwendbar sind - nach Überführung in das Umwandlungsverfahren
6121 Wiedereinfuhr mit gleichzeitiger Überführung in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr ohne mehrwertsteuerbefreiende Lieferung ; nach vorübergehender Ausfuhr im Rahmen der passiven Veredelung
6122 Wiedereinfuhr von Waren mit gleichzeitiger Überführung in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr - ohne steuerbefreiende Lieferung - nach vorübergehender Ausfuhr zu anderen als zollamtlich bewilligten passiven Veredelungen (andere als unter Verfahrenscode 21 genannt)
6123 Wiedereinfuhr mit gleichzeitiger Überführung in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr ohne mehrwertsteuerbefreiende Lieferung ; nach vorübergehender Ausfuhr zum Zwecke der Wiedereinfuhr in unverändertem Zustand
6321 Wiedereinfuhr mit gleichzeitiger Überführung in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr mit mehrwertsteuerbefreiende Lieferung ; nach vorübergehender Ausfuhr im Rahmen der passiven Veredelung
6322 Wiedereinfuhr von Waren mit gleichzeitiger Überführung in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr - mit steuerbefreiender Lieferung in einen anderen Mitgliedstaat - nach vorübergehender Ausfuhr zu anderen als zollamtlich bewilligten passiven Veredelungen (andere als unter Verfahrenscode 21 genannt)

6323 Wiedereinfuhr mit gleichzeitiger Überführung in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr ohne mehrwertsteuerbefreiende Lieferung ; nach vorübergehender Ausfuhr zum Zweck der Wiederausfuhr in unverändertem Zustand


Die Hilfe dazu:
   Zitat:
Mit dem hier anzugebenden Code bestimmen Sie die im Feld „Art Zollverfahren“ allgemein angegebene zollrechtliche Bestimmung näher. Sie können den Code direkt eingeben. Zur Unterstützung steht Ihnen hier eine Werteliste zur Verfügung.

Verfasst am: 11.08.2010, 09:09

So jetzt geht es weiter.

Das Abspeichern der Eingaben und das nachträgliche Wiederherstellen hat übrigens nur teilweise funktioniert. Bei der ersten und dritten Seite fehlen nun ein paar Angaben :wall:

Die Warenposition muss ich komplett neu eingeben, weil sie erst gespeichert werden kann, wenn man fertig ist :roll:

Beim letzten Punkt "Verfahren" verstehe ich aktuell nur Bahnhof.

Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr heißt, dass die Ware durch Bezahlung der Zollgebühr zu einer Gemeinschaftsware wird und damit z.B. weiterverkauft werden darf:
http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/a0_zoelle/b0_erfassung_warenverkehr/f0_zollrechtliche_bestimmung/a1_freier_verkehr/index.html

Da ich auch Umsatzsteuer abführen muss, denke ich mal, dass einer der Punkte "Gleichzeitige Überführung in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr" gelten müssten. Der Punkt 4000 erscheint mir da noch am logischsten:
   Zitat:
4000 Gleichzeitige Überführung in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr ohne mehrwertsteuerbefreiende ohne vorangegangene zollrechtliche Bestimmung


Es gibt keine MwSt.-Befreiung und keine vorangegangenen Zollbestimmungen. Ich zahle Zoll und Steuer und die Sache ist erledigt. Klingt also eigentlich richtig. ^^

Per Ausschlussverfahren komme ich quasi auch dahin:

Alles mit 01** hat was "mit gleichzeitiger Wiederversendung im Rahmen des Warenverkehrs zwischen Teilen des Zollgebiets der Gemeinschaft" zu tun. Wir versenden das Auto ja nicht woanders hin. Also ich verstehe das so, dass man es z.B. hier verzollt und dann nach Österreich verkauft. Mache ich nicht, also muss es was anderes sein.

Alles mit 42** hat was "mit mehrwertsteuerbefreiender Lieferung in einen anderen Mitgliedstaat" zu tun. Auch hier bleibt die Ware ja in Deutschland. Also muss es was anderes sein.

Alles mit "45**" hat was mit "Überführung in ein Steuerlagerverfahren" zu tun. Keine Ahnung was das ist, aber ich denke mal nicht, dass es das sein kann.

Alles mit 49** hat was mit "Überführung von Gemeinschaftswaren" zu tun. Wir haben aber gelernt, dass ein Import eine "Nichtgemeinschaftsware" ist, die erstmal Zoll kostet bevor sie eine Gemeinschaftsware wird.

Alles mit 6*** hat was mit Wiedereinfuhr zu tun. Wir führen ja nichts erneut ein, also kanns das auch nicht sein.

Daraus schließe ich, dass es was mit 40** sein muss. Und da hat nur 4000 keine Sonderbedingung wie Rückware, Veredelung, Zollverfahren, etc. Ich nehme das jetzt einfach :yes:

Verfasst am: 11.08.2010, 09:16

Verdammt. Noch so ein Brocken:

EU-Code/nationales Verfahren

   Zitat:
Code Wert
A01 Waren, die nach vorzeitiger Ausfuhr der Veredelungs-erzeugnisse aus Milch und Milcherzeugnissen in das AV-Verfahren (Nichterhebung) übergeführt werden.
A02 Waren im AV-Verfahren (Nichterhebung), die für militärische Zwecke im Ausland bestimmt sind.
A03 Waren im AV-Verfahren (Nichterhebung), die zur Wiederausfuhr auf das europäische Festland bestimmt sind.
A04 Waren im AV-Verfahren (nur MwSt-Aussetzung)
A05 Waren im AV-Verfahren (Nichterhebung) (nur MwSt-Aussetzung), die zur Wiederausfuhr auf das europäische Festland bestimmt sind.
A06 Waren im AV-Verfahren (Zollrückvergütung), die für militärische Zwecke im Ausland bestimmt sind.
A07 Waren im AV-Verfahren (Zollrückvergütung), die zur Wiederausfuhr auf das europäische Festland bestimmt sind.
A08 Waren, die ohne Aussetzung der Verbrauchsteuern in das AV-Verfahren (Nichterhebung) übergeführt werden.
B01 Wiedereinfuhr von Veredelungserzeugnissen in den Mitgliedstaat, in dem die Abgaben entrichtet wurden.
B02 Wiedereinfuhr von Veredelungserzeugnissen nach Reparatur im Rahmen der Gewährleistungspflicht.
B03 Wiedereinfuhr von Veredelungserzeugnissen nach Austausch im Rahmen der Gewährleistungspflicht.
B04 Wiedereinfuhr von Veredelungserzeugnissen nach passiver Veredelung und MwSt-Aussetzung aufgrund einer besonderen Verwendung.


B05 Wiedereinfuhr von Veredelungserzeugnissen unter teilweiser Befreiung von den Einfuhrabgaben und Berücksichtigung der Veredelungskosten als Grundlage für die Abgabenberechnung (Artikel 591).
C01 Übersiedlungsgut von natürlichen Personen, die ihren gewöhnlichen Wohnsitz aus einem Drittland in die Gemeinschaft verlegen.
C02 Heiratsgut (Aussteuer und Hausrat)
C03 Heiratsgut (die aus Anlass einer Eheschließung üblicherweise überreichten Geschenke)
C04 Erbschaftsgut
C06 Ausstattung, Schulmaterial und andere Gegenstände von Schülern und Studenten
C07 Sendungen mit geringem Wert
C07/02 Sendungen mit geringem Wert mit EUSt-Befreiung, ohne VSt-Befreiung
C07/03 Sendungen mit geringem Wert ohne EUSt-Befreiung, ohne VSt-Befreiung
C08 Waren, die als Sendungen von einer Privatperson an eine andere gerichtet werden
C08/01 Waren, die als Sendungen von einer Privatperson an eine andere gerichtet werden ohne EUSt-Befreiung, mit VSt-Befreiung
C08/03 Waren, die als Sendungen von einer Privatperson an eine andere gerichtet werden ohne EUSt-Befreiung, ohne VSt-Befreiung

C09 Investitionsgüter und andere Ausrüstungsgegenstände, die anlässlich einer Betriebsverlegung aus einem Drittland in die Gemeinschaft eingeführt werden.
C09/01 Investitionsgüter und andere Ausrüstungsgegenstände, die anlässlich einer Betriebsverlegung aus einem Drittland in die Gemeinschaft eingeführt werden ohne EUSt-Befreiung, mit VSt-Befreiung
C10 Investitionsgüter und andere Ausrüstungsgegenstände von Personen, die einen freien Beruf ausüben, sowie von juristischen Personen, die eine Tätigkeit ohne Erwerbszweck ausüben.
C10/01 Investitionsgüter und andere Ausrüstungsgegenstände, von Personen, die einem freien Beruf ausüben, sowie von juristischen Personen, die eine Tätigkeit ohne Erwerbszweckausüben ohne EUSt-Befreiung, mit VSt-Befreiung
C11 Gegenstände erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters; in Anhang I aufgeführte wissenschaftliche Instrumente und Apparate
C11/01 Gegenstände erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters; in Anhang I aufgeführte wissenschaftliche Instrumente und Apparate ohne EUSt-Befreiung, mit VSt-Befreiung
C12 Gegenstände erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters; in Anhang II aufgeführte wissenschaftliche Instrumente und Apparate
C12/01 Gegenstände erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters; in Anhang II aufgeführte wissenschaftliche Instrumente und Apparate ohne EUSt-Befreiung, mit VSt-Befreiung
C13 Gegenstände erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters; wissenschaftliche Instrumente und Apparate (Ersatzteile, Bestandteile, spezifische Zubehörteile)
C14 Ausrüstungen, die von oder für Rechnung einer Einrichtung oder Anstalt für wissenschaftliche Forschung mit Sitz außerhalb der Gemeinschaft zu nichtkommerziellen Zwecken eingeführt werden
C15 Tiere für Laborzwecke und biologische und chemische Stoffe für Forschungszwecke
C15/01 Tiere für Laborzwecke und biologische und chemische Stoffe für Forschungszwecke ohne EUSt-Befreiung, mit VSt-Befreiung

C16 Therapeutische Stoffe menschlichen Ursprungs sowie Reagenzien zur Bestimmung der Blut - und Gewebegruppen
C17 Instrumente und Apparate zur medizinischen Forschung, Diagnose oder Behandlung
C18 Vergleichssubstanzen für die Arzneimittelkontrolle
C19 Pharmazeutische Erzeugnisse zur Verwendung bei internationalen Sportveranstaltungen
C20 Für Organisationen der Wohlfahrtspflege bestimmte Waren
C20/01 Für Organisationen der Wohlfahrtspflege bestimmte Waren ohne EUSt-Befreiung, mit VSt-Befreiung
C21 in Anhang III aufgeführte Gegenstände für Blinde
C21/01 In Anhang III aufgeführte Gegenstände für Blinde. ohne EUSt-Befreiung, mit VSt-Befreiung
C22 von den Blinden selbst für ihren Eigengebrauch eingeführte Gegenstände nach Anhang IV
C23 von bestimmten Einrichtungen oder Organisationen eingeführte Gegenstände nach Anhang IV für Blinde
C23/01 von bestimmten Einrichtungen oder Organisationen eingeführte Gegenstände nach Anhang IV für Blinde ohne EUSt-Befreiung, mit VSt-Befreiung
C24 Gegenstände für andere behinderte Personen, die von den Behinderten selbst für ihren Eigengebrauch eingeführt werden

C25 Gegenstände für andere behinderte Personen, die von bestimmten Einrichtungen oder Organisationen eingeführt werden
C25/01 Gegenstände für andere behinderte Personen, die von bestimmten Einrichtungen oder Organisationen eingeführt werden ohne EUSt-Befreiung, mit VSt-Befreiung
C26 Zugunsten von Katastrophenopfern eingeführte Waren
C27 Auszeichnungen und Ehrengaben
C28 Geschenke im Rahmen zwischenstaatlicher Beziehungen
C29 Zum persönlichen Gebrauch von Staatsoberhäuptern bestimmte Waren
C30 Zur Absatzförderung eingeführte Warenmuster oder -proben von geringem Wert
C30/02 Zur Absatzförderung eingeführte Warenmuster oder -proben von geringem Wert mit EUSt-Befreiung, ohne VSt-Befreiung
C31 Werbedrucke und Werbegegenstände
C31/01 Werbedrucke und Werbegegenstände ohne EUSt-Befreiung, mit VSt-Befreiung
C32 Auf Ausstellungen oder ähnlichen Veranstaltungen ge- oder verbrauchte Waren
C33 Zu Prüfungs-, Analyse- oder Versuchszwecken eingeführte Waren

C33/02 Zu Prüfungs- und Analyse- oder Verbrauchszwecken eingeführte Waren mit EUSt-Befreiung, ohne VSt-Befreiung
C34 Sendungen an die für Urheberrechtsschutz oder gewerblichen Rechtsschutz zuständigen Stellen
C35 Werbematerial für den Fremdenverkehr
C35/01 Werbematerial für den Fremdenverkehr ohne EUSt-Befreiung, mit VSt-Befreiung
C36 Verschiedene Dokumente und Gegenstände
C36/01 Verschiedene Dokumente und Gegenstände ohne EUSt-Befreiung, mit VSt-Befreiung
C37 Verpackungsmittel zum Verstauen und Schutz von Waren während ihrer Beförderung
C37/01 Verpackungsmittel zum Verstauen und Schutz von Waren während ihrer Beförderung ohne EUSt-Befreiung, mit VSt-Befreiung
C38 Streu und Futter für Tiere während ihrer Beförderung
C39 Treib- und Schmierstoffe in Straßenkraftfahrzeugen
C40 Waren zum Bau, zur Unterhaltung oder Ausschmückung von Gedenkstätten oder Friedhöfen für Kriegsopfer
C41 Särge, Urnen und Gegenstände zur Grabausschmückung

D01 Paletten
D02 Container
D03 Beförderungsmittel
D04 Persönliche Gebrauchsgegenstände der Reisenden und für zu Sportzwecken eingeführte Waren
D05 Betreuungsgut für Seeleute
D06 Ausrüstung für Katastropheneinsätze
D07 Medizinisch-chirurgisches Material und Labormaterial
D08 Tiere
D09 Waren im Zusammenhang mit den Besonderheiten der Grenzzone
D10 Ton-, Bild oder Datenträger
D11 Werbematerial
D12 Berufsausrüstung

D13 Pädagogisches Material und wissenschaftliches Gerät
D14 Umschließungen, gefüllt
D15 Umschließungen, leer
D16 Formen, Matrizen, Klischees, Modelle, Geräte zum Messen, Überprüfen oder Überwachen und ähnliche Gegenstände
D17 Spezialwerkzeuge und -instrumente
D18 Waren, die Versuchen unterzogen werden sollen
D19 Waren, die im Rahmen eines Kaufvertrags mit Erprobungsvorbehalt eingeführt werden
D20 Waren, die zur Durchführung von Versuchen bestimmt sind
D21 Muster
D22 Austauschproduktionsmittel
D23 Waren, die auf einer öffentlichen Veranstaltung ausgestellt oder vorgeführt werden sollen
D24 Sendungen zur Ansicht (zwei Monate)

D25 Kunstgegenstände, Sammlungsstücke und Antiquitäten
D26 andere als neu hergestellte Waren, die im Hinblick auf ihre Versteigerung eingeführt werden
D27 Ersatzteile, Zubehörteile und Ausrüstung
D28 Waren, die in besonderen Situationen ohne wirtschaftliche Auswirkungen eingeführt werden
D29 Waren, die gelegentlich und für längstens drei Monate eingeführt werden
D51 Vorübergehende Verwendung unter teilweiser Befreiung von den Einfuhrabgaben
E01 Zugrundelegung von Einheitswerten für die Bestimmung des Zollwerts bestimmter verderblicher Waren (Artikel 173-177)
E02 Pauschalwerte bei der Einfuhr (z.B. VO Nr. 3223/94)
F01 Befreiung von den Einfuhrabgaben für Rückwaren (Artikel 185 Zollkodex)
F01/01 Befreiung von den Einfuhrabgaben und Rückwaren (Artikel 185 Zollkodex) ohne EUSt-Befreiung, mit VSt-Befreiung
F01/02 Befreiung von den Einfuhrabgaben und Rückwaren (Artikel 185 Zollkodex) mit EUSt-Befreiung, ohne VSt-Befreiung
F01/03 Befreiung von den Einfuhrabgaben und Rückwaren (Artikel 185 Zollkodex) ohne EUSt-Befreiung, ohne VSt-Befreiung

F02 Befreiung von den Einfuhrabgaben für Rückwaren (besondere Umstände gemäß Artikel 844 Absatz 1: landwirtschaftliche Erzeugnisse)
F02/01 Befreiung von den Einfuhrabgaben und Rückwaren (besondere Umstände gemäß Artikel 844 Absatz 1: landwirtschaftliche Erzeugnisse) ohne EUSt-Befreiung, mit VSt-Befreiung
F02/02 Befreiung von den Einfuhrabgaben und Rückwaren (besondere Umstände gemäß Artikel 844 Absatz 1: landwirtschaftliche Erzeugnisse) mit EUSt-Befreiung, ohne VSt-Befreiung
F02/03 Befreiung von den Einfuhrabgaben und Rückwaren (besondere Umstände gemäß Artikel 844 Absatz 1: landwirtschaftliche Erzeugnisse) ohne EUSt-Befreiung, ohne VSt-Befreiung
F03 Befreiung von den Einfuhrabgaben für Rückwaren (besondere Umstände gemäß Artikel 846, Absatz 2: Ausbesserung oder Instandsetzung)
F03/01 Befreiung von den Einfuhrabgaben und Rückwaren (besondere Umstände gemäß Artikel 846 Absatz 2: Ausbesserung oder Instandsetzung) ohne EUSt-Befreiung, mit VSt-Befreiung
F03/02 Befreiung von den Einfuhrabgaben und Rückwaren (besondere Umstände gemäß Artikel 846 Absatz 2: Ausbesserung oder Instandsetzung) mit EUSt-Befreiung, ohne VSt-Befreiung
F03/03 Befreiung von den Einfuhrabgaben und Rückwaren (besondere Umstände gemäß Artikel 846 Absatz 2: Ausbesserung oder Instandsetzung) ohne EUSt-Befreiung, ohne VSt-Befreiung
F04 in die Gemeinschaft zurückverbrachte Veredelungserzeugnisse, die ursprünglich ausgeführt oder wiederausgeführt worden waren (Artikel 187 Zollkodex)
F11 Umwandlungsverfahren, sofern die wirtschaftlichen Voraussetzungen als erfüllt gelten (Artikel 552 Absatz 1 Unterabsatz 1
F21 Befreiung von den Einfuhrabgaben für Fischereierzeugnisse und sonstige Meereserzeugnisse, die von in einem Mitgliedstaat zugelassenen oder registrierten und unter der Flagge dieses Staates fahrenden Schiffen aus in Hoheitsgewässern eines Drittlands gefangen werden
F21/01 Befreiung von den Einfuhrabgaben für Fischerzeugnissen und sonstige Meereserzeugnisse, die von in einem Mitgliedstaat zugelassenen oder registrierten und unter der Flagge dieses Staats fahrenden Schiffen aus in Hoheitsgewässern eines Drittlands gefangen werden ohne EUSt-Befreiung, mit VSt-Befreiung

F22 Befreiung von den Einfuhrabgaben für Erzeugnisse, die aus in Hoheitsgewässern eines Drittlands gefangenen Fischereierzeugnissen und sonstigen Meereserzeugnissen an Bord eines in einem Mitgliedstaat zugelassenen oder registrierten und unter der Flagge dieses Staates fahrenden Fabrikschiffes hergestellt wurden
F22/01 Befreiung von den Einfuhrabgaben für Erzeugnisse, die aus in Hoheitsgewässern eines Drittlands gefangenen Fischerzeugnisse, und sonstigen Meereserzeugnissen an Bord eines in einem Mitgliedstaat zugelassenen oder registrierten und unter der Flagge dieses Staates fahrenden Fabrikschiffes hergestellt wurden ohne EUSt-Befreiung, mit VSt-Befreiung
F31 Waren, die im Rahmen des passiven Veredelungsverfahrens ohne Aussetzung der Verbrauchsteuern in ein Lagerverfahren übergeführt werden
F32 Waren, die im Rahmen des aktiven Veredelungsverfahrens ohne Aussetzung der Verbrauchsteuern in ein Lagerverfahren übergeführt werden
F33 Waren in einer Freizone des Kontrolltyps II, die ohne Aussetzung der Verbrauchsteuern in ein Lagerverfahren übergeführt werden
F34 Waren, die im Rahmen des Umwandlungsverfahrens ohne Aussetzung der Verbrauchsteuern in ein Lagerverfahren übergeführt werden
F41 Überführung von für eine Veranstaltung oder den Verkauf bestimmten Waren der vorübergehenden Verwendung in den zollrechtlich freien Verkehr, wobei der Betrag der Zollschuld anhand der Bemessungsgrundlagen ermittelt wird, die für diese Waren im Zeitpunkt der Annahme der Zollanmeldung zur Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr gelten
F42 Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr von Veredelungserzeugnissen, wenn sie den für sie geltenden Einfuhrabgaben unterworfen werden (Artikel 122 Buchstabe a Zollkodex)
F43 Überführung von AV-Waren in den zollrechtlich freien Verkehr oder Überführung von Veredelungserzeugnissen in den zollrechtlich freien Verkehr ohne Ausgleichszinsen (Artikel 519 Absatz 4
0C9 andere als unter „C“ genannte Zollbefreiungen
0C9/01 andere als unter „C“ genannte Zollbefreiungen ohne EUSt-Befreiung, mit VSt-Befreiung
0C9/02 andere als unter „C“ genannte Zollbefreiungen mit EUSt-Befreiung, ohne VSt-Befreiung

0C9/03 andere als unter „C“ genannte Zollbefreiungen ohne EUSt-Befreiung, ohne VSt-Befreiung
5F0 Anmeldung nur hinsichtlich der EUSt
5F1 Anmeldung ausgenommen EUSt
5F3 Anmeldung ausgenommen VSt
8E2 Einfuhrpreis gemäß Art. 139 Abs. 1 Buchst. –a) oder Art. 139 Abs. 2 Buchst. –a) VO (EG) Nr. 1580/2007
8E3 Einfuhrpreis gemäß Art. 139 Abs. 1 Buchst. –b) oder Art. 139 Abs. 2 Buchst. –b) VO (EG) Nr. 1580/2007
8E6 Festsetzung von Zusatzzöllen für Geflügel gemäß Anhang ZP i. V. m. Artikel 1, Artikel 3 Abs. 1, 2 und 4 und Artikel 4 VO (EG) Nr. 1484/95
8E7 Festsetzung von Zusatzzöllen auf Basis des repräsentativen Preises für Zucker/Melasse gemäß Anhang ZP i.V.m. Artikel 1, Artikel 3 und Artikel 4 Abs. 1 VO (EG) Nr. 1422/95 (Melasse) und Artikel 1, Artikel 3 und Artikel 4 Abs. 1 VO (EG) Nr. 1423/95 (Zucker)
8E8 Festsetzung von Zusatzzöllen für Zuckererzeugnisse/Melasse gemäß Anhang ZP i. V. m. Art. 34, Art. 36 und Art. 39 VO (EG) Nr. 951/2006.


Da nehme ich mal "D03 Beförderungsmittel".
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Gast 

23.03.2011, 23:00


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