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05.05.2007, 16:21
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Habe heute ein brief vom Straßenbauamt erhalten:

Ich soll 41,60 Euro für die Entsorgung des Baums und das Ersetzen eines Leitpfosten zahlen von dem Unfall im Jahre 2005.

Der Clu an der Sache:

Die Behöre beruft sich auf § 17 Abs. 2der Thüringer Straßenordnung mit folgenden Worten aus dieser:

Gemäß § 17 Abs. 2 ThürStrG kann derjenige, der eine Straße oder wesntliche Bestandteile beschädigt oder zerstört, zur Übernahme der entsprechenden Kosten verpflichtet werden.

Es heisst kann, nicht muss.

Übrigens: Heute ist der 5.05. wie jeder weiss ein Samstag und nen Wochenende hat so an sich das da Banken nicht arbeiten ( Behörden machen es ja auch so).

Und es steht: " Der Gesmtabetrag ..... ist bis zum 7.05. auf nachstehndes Konto zu überweisen.

Also:

  1. 2005 bis 2007 sind 2 Jahre --> "müsste" man da überhaupt noch zahlen ( die Rechnungskopien von der ausführenden Firma geben ein Eingangsstempel dere BEhörde vom 29.09.2005 an) also "verjährt"
  2. kann man zahlen oder muss man zahlen?
c) Da damals kein weiterer Fremdschaden entstanden ist, wurde der VErsicherung damals nix gemeldet --> müsste die da noch zahlen???

Was m eint ihr dazu?


pn
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05.05.2007, 16:31
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Müsste deine Haftpflicht bezahlen...
Welche Verjährungsfristen Haftpflichtdchäden haben kann ich dir nicht sagen.


pn
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05.05.2007, 16:34
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nun kommt aber dazu das die versicherung von dem unfall null ahnung hatte und hat.

pn
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05.05.2007, 18:31
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Warum hast du das nicht gemeldet??? Kostet doch nichts!
Würde mich nicht wundern, wenn du das selbst bezahlen darfst.
Sei froh, dass es nur Baum und Leitpfosten sind,
stell dir mal vor da wäre Benzin ausgelaufen und die hätten da 50m³ Boden abgetragen und wieder aufgefüllt. Das wären dann logischerweise 50m³ Sondermüll... Das wäre dann richtig teuer!

Unfall melden und gut ist. So lange die Versicherung nicht zahlt dürfte es nichts kosten und wenn hinterher eine Forderung kommt kannst du es an die Versicherung leiten.


pn
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06.05.2007, 00:27
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Wie kostet nichts? Vielleicht wird man dann aufgestuft ;)

Aber verjährt ist das nicht. Die Verjährungsfrist beginnt bei Rechnung immer zu Ende des jeweiligen Jahres und dann 2 oder 3 Jahre, aber selbst 2 Jahre wären demnach noch nicht vergangen.

Weiterhin verstehe ich nicht warum Du etwas nicht bezahlen möchtest oder eine Lücke suchst, obwohl Du selber sagst, dass Du das kaputt gemacht hast. Ich meine das ist doch selbstverständlich in meinen Augen.


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06.05.2007, 11:19
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Richtig mgutt !

sei froh das es nur 41,60 € sind, allein für so einen Pfosten musste ich damals 100€ zahlen.......mit Abschlepp- und Bergungskosten waren es um und bei insgesamt 350 €, hab ich ohne Versicherung wegen Schadenfreiheitsrabatt bezahlt weils im Endeffekt günstiger ist, ich denke bei 41,60 € biste echt besser dran wenne das aus der eigenen Tasche blechst als wenne das über die Versicherung laufen lässt.... *die schmeissen sich weg bei so einem Betrag und dann bekommste erstma ne nette neue Beitragsrechnung*

Zu dem Wörtchen *kann* ist zu sagen, das es von der Ermessensentscheidung der jeweiligen Behörde abhängig ist, ob du überhaupt was zahlen musst und wie viel.


Wegen Termin würd ich mir keine Sorgen machen, überweis den Betrag einfach am Montag und fertig, somit bist du der Aufforderung unverzüglich *ohne schuldhaftes Zögern* nachgekommen und die können dir nichts.

mfg


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06.05.2007, 12:28
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mguttWie kostet nichts? Vielleicht wird man dann aufgestuft ;)

IchUnfall melden und gut ist. So lange die Versicherung nicht zahlt dürfte es nichts kosten.

So lange die Versicherung nicht zahlen muss dürfte es nichts kosten.
Man kann auch einen Unfall von der Versicherung regeln lassen und den Schaden hinterher wieder an die Versicherung zurück zahlen. Auch dabei dürfte man nicht hochgestuft werden. Wie gesagt "dürfte", ob es alle so machen weiß ich nicht.


pn
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06.05.2007, 12:36
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@ kordova

Das ist jetzt aber etwas weit hergeholt. Erst schreibst Du "müsste Deine Haftpflicht bezahlen" und dann "hinterher wieder zurückzahlen". Ich meine es geht hier um ca. 40,- EUR. Da kostet der Aufwand mit der Versicherung und dann die Vermeidung der Aufstufung in Form einer Rückzahlung doch weit aus mehr Mühen, als das direkt zu tilgen ;)

Mich wundert, warum das überhaupt so günstig ist. Einen Baum entsorgen und einen Pfosten neu setzen für das Geld. Das ist ja glatt ein Schnäppchen :D


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06.05.2007, 13:12
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Diese kleinen Beträge zahlt man natürlich selber :yes:
Ich wollte nur darauf hinweisen, dass diese Kosten auch von der Haftpflicht gedeckt sind und man jeden Schaden melden kann ohne hochgestuft zu werden. Nur für den Fall, dass im Nachhinein noch Forderungen kommen, die man vorher nicht einschätzen konnte oder erwartet hatte.


pn
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06.05.2007, 13:33
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Wenn Fremdschaden bekannt ist stuft einen die Versicherung aber erst auf, bevor über die eigentlichen Kosten gesprochen wird. Wenn dann keine angefallen sind bekommt man sein Geld wieder.

Ich würde auch jedem empfehlen die Versicherung einzuschalten, doch hier ging es ja primär um die Bezahlung von 40,- EUR. Vielleicht stuft einen die Versicherung damit sogar gar nicht auf, weil es zu gering ist, müsste man mal in Erfahrung bringen :D


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Gast 
07.05.2007, 16:08
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