» Neuregelung für Kurzzeitkennzeichen seit 1.November 2012

TÜV ungültig ?Neuen Thread eröffnenNeue Antwort erstellenWelches Teil braucht welches Gutachten und wie ist das mit ABE, E-Zeichen & Co.?
AutorNachricht
Senior 
Name: Andre
Geschlecht:
Fahrzeug: HONDA LEGEND KA 8 Coupe Bj. 92
Anmeldedatum: 10.04.2009
Beiträge: 264
Wohnort: Dresden ( Sachsen )
26.01.2013, 09:07
zitieren

Habe jetzt mal was Neues erfahren

und zwar

Wer seit dem 1. November 2012 ein Kurzzeitkennzeichen holen will
gilt jetzt folgende Regel.



Wichtige Neuregelung für Kurzzeitkennzeichen

Am 1. November 2012 ist die Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung in Kraft getreten.

Ab sofort dürfen die Kfz-Zulassungsstellen ein Kurzzeitkennzeichen nur ausgeben, wenn der Antragsteller seinen Wohnsitz auch im Landkreis hat.

Dies bedeutet, dass jeweils NUR DIE Zulassungsstelle zuständig ist, in deren Bezirk der Antragsteller seinen Wohnsitz hat.


Damit endet die bisherige Regelung, nach der Kurzzeitkennzeichen bei jeder deutschen Zulassungsbehörde beantragt werden konnten.

- Bisher konnte beispielsweise ein Kunde aus Görlitz auch in Dresden ein Kurzzeitkennzeichen erhalten - das geht nun nicht mehr.

Momentan gibt es noch eine Ausnahme:
Sofern der Antragsteller keinen Wohnsitz in Deutschland hat und bei der Kfz-Zulassungsstelle im Landratsamt ein Kurzzeitkennzeichen beantragt, ist dies derzeit noch möglich, wenn der Antragsteller persönlich in der Zulassungsstelle vorstellig wird.


Weis nicht wer sich das wieder ausgedacht hat :wall:

__

Informationen zu Kurzzeitkennzeichen
Wo bekommt man Kurzzeitkennzeichen?
-
Ab 01.11.2012 kann man Kurzzeitkennzeichen nur noch bei der örtlich zuständigen Zulassungsbehörde beantragen. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnsitz bzw. Firmensitz. Somit kann man in Dresden nur dann Kurzzeitkennzeichen erhalten, wenn man in Dresden seinen Wohnsitz oder Firmensitz hat.

infoblatt pdf. aktuel vom 1.11 2012 DD


http://www.dresden.de/media/pdf/infoblaetter/kfz_Kurzzeitkennzeichen.pdf



Verfasst am: 26.01.2013, 09:08
zitieren

Nach langem langem Suchen habe ich dann mal eine Atwort gefunden warum das ganze.

Hier mal eine Erläuterung warum es die Neuregelung gibt:


"Das Heidelberger Modell"

In letzter Zeit konnten auffallend viele Pkw mit Kurzzeitkennzeichen gesichtet werden,
die in Kurzzeitkennzeichen der Stadt Heidelberg trugen. Gleichzeitig war zu beobachten,
wie immer mehr gewerbliche Zulassungsbetriebe das Internet bewerben.

Hier hatte sich ein Markt etabliert, der es dem Kunden ermöglichte auf sehr bequeme
Art und Weise an Kurzzeitkennzeichen zu gelangen.

Das war nur deshalb möglich, weil der Antragsteller die Kurzzeitkennzeichen bei einer
beliebigen Zulassungsbehörde beantragen kann.

- Das folgte aus dem Wortlaut
des § 16 II Satz 1 FZV-alt „auf Antrag hat eine Zulassungsbehörde bei Bedarf …“ ein
Kurzzeitkennzeichen zuzuteilen.

In der Praxis zeigte sich folgende typische Fallgestaltung:

Ein gewerblicher „Zulassungsservice“
erwarb bei einer Versicherungsagentur eine ausreichende Anzahl Versicherungsdoppelkarten.
Bei einer (nicht unbedingt der örtlich zuständigen) Zulassungshörde
wurden sodann Kurzzeitkennzeichen in großer Zahl beantragt und ausgegeben.

Eine Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen fand in aller Regel nicht
statt.

Diese Kurzzeitkennzeichen wurden dann an Dritte weiter verkauft.

Die gezeigte Vorgehensweise beinhaltete nicht nur einen zulassungsrechtlichen Verstoß
gegen § 3 I FZV i.V.m. § 48 Nr. 1a FZV, sondern auch einen Verstoß gegen §
22a I Nr. 1 StVG (missbräuchliches Herstellen, Vertreiben oder Ausgeben von Kennzeichen)
1: -
- „Vor dem Hintergrund der Verhinderung von Kennzeichenmissbrauch im Zusammenhang
mit Straftaten und zum Schutz des staatlichen Zulassungswesens
belegt § 22a Abs. 1 Nr. 1 StVG jede Abgabe von Fahrzeugkennzeichen
an Dritte ohne vorherige Anzeige an die zuständige Zulassungsstelle gemäß §
6b StVG mit Strafe. § 22a StVG erfasst auch die Kurzzeitkennzeichen nach §
16 Abs. 2 FZV“.

Das Urteil wird jedoch mit starker Kritik überzogen:

Die Strafvorschrift bezieht sich
nämlich nicht auf amtlich zugeteilte Kennzeichen, sondern lediglich auf Kennzeichenschilder,
die noch keinen „amtlichen Segen“ haben.
2 Verhindert werden soll
nach der amtlichen Begründung unkorrektes Verhalten im Zusammenhang mit dem
Herstellen, Vertreiben und Ausgeben von Kennzeichenschildern.

- Herstellen bedeutet
dabei die Fertigung des Endproduktes.
3 Die Serviceanbieter jedoch vertreiben gesiegelte
und daher amtliche Kennzeichen.

Nach den allgemeinen Grundsätzen der Zulassung bewirkt erst die Zuteilung eines
amtlichen Kennzeichens die Zulassung des Fahrzeugs.

Von einem amtlichen Kennzeichen
kann nur gesprochen werden, wenn das Kennzeichenschild amtlich gesiegelt
ist.
4 Dabei ergibt sich nach Anlage 4 Abschnitt 6 Nr. 4b FZV die Besonderheit,
dass die Zulassungsbehörde dem Halter oder Antragsteller gestatten kann, die Plaketten
an den Kurzzeitkennzeichen des Fahrzeugs selbst anzubringen.
Damit aber wird die Regelung unterlaufen mit der Folge, dass amtlicherseits nicht
mehr nachvollziehbar ist, welches Fahrzeug mit dem Kurzzeitkennzeichen tatsächlich
unterwegs ist.

-Diese Regelung wurde durch die Neufassung der FZV daher inzwischen
aufgehoben.

Eine weitere Änderung

5 bewirkte inzwischen, dass nur noch die örtlich zuständige
Zulassungsbehörde Kurzzeitkennzeichen zuzuteilen und einen auf den Antragsteller
ausgestellten Fahrzeugschein auszugeben hat.
-Der Antragsteller hat die geforderten
Angaben zum Fahrzeug unverzüglich vollständig und in dauerhafter Schrift in den
Fahrzeugschein einzutragen. Der Antragsteller darf das Kurzzeitkennzeichen nur für
die Durchführung von (Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten) verwenden und
keiner anderen Person zur Nutzung an einem anderen Fahrzeug überlassen.

Quelle : Fachbereich Polizeivollzugsdienst stand 1.11. 2012

 4x  bearbeitet

Verfasst am: 13.02.2013, 13:32
zitieren

Ja ja :no: wenn zu viele Leute die Sache übertreiben dann kommt so was raus.

Wir haben unsere Kurzzeitschilder auch immer in einem anderen Landkreis geholt, weil wir die Schilderfrau kennen. Haben immer für 2 Schilder prägen lassen 10 € bezahlt :)

Naja das geht nun nicht mehr :(

Naja vielleicht ändert sichs mal wieder

Weil der Sinn der 5 Tageszulassung hat damit eigentlich seine Attraktivität verloren.


Ich tu doch nicht vorher ein Satz Schilder holen weil ich im Netz ein Auto gefunden habe dann dort hin fahre und am ende das Auto gar nicht kaufe

Dann habe ich die Schilder an der Backe
:(
pn
Gesperrt 
Anmeldedatum: 05.10.2007
Beiträge: 429
13.02.2013, 16:26
zitieren

Heißt für mich im Klartext, ich muss mir in Zukunft mein Kurzzeitkennzeichen bei der Zulassungsstelle holen wo mein PKW zugelassen ist bzw wird (Zulassungsbezirk des Halters) und darf nicht mehr in die 10km entfernte Zulassungstelle fahren, obwohl dies näher dran ist??

pn
Fortgeschrittener 
Geschlecht:
Anmeldedatum: 20.08.2012
Beiträge: 138
Wohnort: Bei Lübeck
16.02.2013, 18:48
zitieren

Die Zulassungsstelle da wo du wohnst. <<< Da musst du hin.

pn
Senior 
Name: Andre
Geschlecht:
Fahrzeug: HONDA LEGEND KA 8 Coupe Bj. 92
Anmeldedatum: 10.04.2009
Beiträge: 264
Wohnort: Dresden ( Sachsen )
04.04.2013, 06:14
zitieren

Ja genau dort hin was in deinem Personalausweis steht.


Wo anders lässt man Dich wieder abtreten , leider

habe hier wieder was neues entdeckt

Kurzzeitkennzeichen aus Pappe vom 2013


http://www.baf-online.de/aktuelles/

pdf

http://www.baf-online.de/file_download/54/Argumentationspapier.pdf


 1x  bearbeitet
pn
Gesperrt 
Anmeldedatum: 08.05.2009
Beiträge: 71
20.04.2013, 18:01
zitieren

Hab die Regelung nur nebenbei Mitbekommen,aber finde die auch nicht weiter schlimm.habs immer so gehandhabt.Aber habe mir auch immer gleich noch Ausweichfahrzeuge gesucht,damit sich das auch lohnt.Von daher nicht weiter tragisch.

pn
Gast 
20.04.2013, 18:01
zitieren

Mach mit!

Wenn Dir die Beiträge zum Thread "Neuregelung für Kurzzeitkennzeichen seit 1.November 2012" gefallen haben oder Du noch Fragen hast oder Ergänzungen machen möchtest, solltest Du Dich gleich bei uns anmelden:



Registrierte Mitglieder genießen die folgenden Vorteile:
✔ kostenlose Mitgliedschaft
keine Werbung
✔ direkter Austausch mit Gleichgesinnten
✔ neue Fragen stellen oder Diskussionen starten
✔ schnelle Hilfe bei Problemen
✔ Bilder und Videos hochladen
✔ und vieles mehr...


Neuen Thread eröffnenNeue Antwort erstellen
Ähnliche BeiträgeRe:
Letzter Beitrag
Reisbrennen 2012 - In welchem Bereich seit ihr?
Hi, ich bin noch recht unentschlossen in welchen Bereich ich gehe. Letztes Jahr waren wir in der Sachsen-Anhalt Kurve, das war es recht schön, ruhig, keine Krawalle und eine schöne aussicht, aber auch langweilig, weil wir da nicht wirklich was von den...
[Events & Treffen]von AngelEyes
2
138
07.05.2012, 20:17
AngelEyes
 Komplettausfall seit 24.11.2006: der Golf spinnt seit Abholu
Komplettausfall seit 24.11.2006: der Golf spinnt seit Abholung http://www.myvideo.de/watch/364791 ich bleibe bei HONDA , da weiß ich was ich hab...
Seite 2 [Offtopic]von Civicmaus
12
1.069
28.12.2006, 17:33
Stelf
Kurzzeitkennzeichen
Hallo dringende Frage, wegen der Überführung meines verkauften Toyota Auris. Seit 1.4.2015 gibts ja Neuregelungen bei der Überführung des Fahrzeugs. Wie mach ich das jetzt? Der neue Besitzer ist 500 km weit entfernt und ich möchte nicht dass er über...
Seite 2 [StVZO & TÃœV]von EarL_VTEC
10
490
16.12.2015, 21:29
corallus28
Kurzzeitkennzeichen
Wie es geht is Klar (Deckungskarte ca.50€ und Kennzeichen 20€) aber hab ma gehört das man zu seiner Versicherrung gehen kann bei der man seinen angemeldet hat und sich da umsonst sone 50€ Deckungskarte holen kann. Das kann ich mir nur...
Seite 2, 3 [StVZO & TÃœV]von Black-Undercover
26
1.246
13.05.2010, 21:53
Der_Ronny
Kurzzeitkennzeichen
Hi.. möchte mein civic nen paar tage anmelden weil der dringend bewegt werden muss.. :yes: ´Kann ich den OHNE tüv und AU und mit uneigetragenen Bodykit für ne Woche anmelden?? Wenn ja was kostet das ungefähr ? Gruß Marc...
[Allgemein]von *HondaFan*
7
1.263
30.10.2007, 08:07
Der_Ronny
[Hilfe]  Kurzzeitkennzeichen FAQ
Da ich mich in den letzten Monaten reichlich damit beschäftigt habe, kann ich euch einiges darüber erzählen. Im Prinzip ist es ganz einfach. To-Do-Liste Doppelkarte von der Versicherung holen mit dem Vermerk "Kurzzeitkennzeichen"...
Seite 2, 3, 4 [StVZO & TÃœV]von Mattes
33
11.232
26.04.2013, 09:12
Crawnight
kurzzeitkennzeichen
sers leute..weiss zwar net ob ich hier ganz richtig bin aba ich probiers etz einfach mal...und zwar hab ich vor 2monaten meinen crx abgemeldet weil ich ihn neu machen lassen hab und so (war auf mei mum angemeldet)...etz wollt ich mir a...
Seite 2 [StVZO & TÃœV]von and1@crx
13
1.123
24.11.2010, 14:00
and1@crx
Kurzzeitkennzeichen
Servus Leute, ich weiß das Thema ist durchgekaut ... jedoch finde ich nicht die passende Antwort auf meine Frage: ich habe ein unschlagbares Angebot für einen civic, möchte es gerne abholen, JEDOCH kein TÜV und abgemeldet. SO ich habe keinen hänger zur...
Seite 2 [StVZO & TÃœV]von Civic.Freax
14
599
01.12.2015, 20:25
phobos
Kurzzeitkennzeichen
hi, wollte mal fragen wie das so abläuft mit den 5 tages kennzeichen. darf ich mit diesen kennzeichen fahren, auch wenn einige sachen nicht eingetragen sind? was sagen die grünen männchen dazu...
Seite 2, 3, 4, 5, 6 [StVZO & TÃœV]von kado
53
11.672
28.09.2006, 12:11
shermad1
Versicherungsschutz bei Kurzzeitkennzeichen
Moin zusammen, hab ne Frage zu Kurzzeitkennzeichen. N Kumpel will sich nen Eclipse kaufen, ich soll das Auto zu ihm fahren und anschließend, wenn das KZK noch gültig ist wollte der Kumpel noch in ne Werkstatt, also auch noch ein bisschen fahren. Die EVB...
[Verkehrsrecht]von ZeusDionysos
2
216
22.08.2013, 09:07
NoBody89
Sponsor: Top Design Shop
Top Design Shop

© 2004 - 2024 www.maxrev.de | Communities | Impressum |