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Senior Name: Andre Geschlecht: Fahrzeug: HONDA LEGEND KA 8 Coupe Bj. 92 Anmeldedatum: 10.04.2009 Beiträge: 264 Wohnort: Dresden ( Sachsen ) | zitieren Habe jetzt mal was Neues erfahren und zwar Wer seit dem 1. November 2012 ein Kurzzeitkennzeichen holen will gilt jetzt folgende Regel. Wichtige Neuregelung für Kurzzeitkennzeichen Am 1. November 2012 ist die Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung in Kraft getreten. Ab sofort dürfen die Kfz-Zulassungsstellen ein Kurzzeitkennzeichen nur ausgeben, wenn der Antragsteller seinen Wohnsitz auch im Landkreis hat. Dies bedeutet, dass jeweils NUR DIE Zulassungsstelle zuständig ist, in deren Bezirk der Antragsteller seinen Wohnsitz hat. Damit endet die bisherige Regelung, nach der Kurzzeitkennzeichen bei jeder deutschen Zulassungsbehörde beantragt werden konnten. - Bisher konnte beispielsweise ein Kunde aus Görlitz auch in Dresden ein Kurzzeitkennzeichen erhalten - das geht nun nicht mehr. Momentan gibt es noch eine Ausnahme: Sofern der Antragsteller keinen Wohnsitz in Deutschland hat und bei der Kfz-Zulassungsstelle im Landratsamt ein Kurzzeitkennzeichen beantragt, ist dies derzeit noch möglich, wenn der Antragsteller persönlich in der Zulassungsstelle vorstellig wird. Weis nicht wer sich das wieder ausgedacht hat __ Informationen zu Kurzzeitkennzeichen Wo bekommt man Kurzzeitkennzeichen? - Ab 01.11.2012 kann man Kurzzeitkennzeichen nur noch bei der örtlich zuständigen Zulassungsbehörde beantragen. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnsitz bzw. Firmensitz. Somit kann man in Dresden nur dann Kurzzeitkennzeichen erhalten, wenn man in Dresden seinen Wohnsitz oder Firmensitz hat. infoblatt pdf. aktuel vom 1.11 2012 DD http://www.dresden.de/media/pdf/infoblaetter/kfz_Kurzzeitkennzeichen.pdf Verfasst am: 26.01.2013, 09:08 zitieren Nach langem langem Suchen habe ich dann mal eine Atwort gefunden warum das ganze. Hier mal eine Erläuterung warum es die Neuregelung gibt: "Das Heidelberger Modell" In letzter Zeit konnten auffallend viele Pkw mit Kurzzeitkennzeichen gesichtet werden, die in Kurzzeitkennzeichen der Stadt Heidelberg trugen. Gleichzeitig war zu beobachten, wie immer mehr gewerbliche Zulassungsbetriebe das Internet bewerben. Hier hatte sich ein Markt etabliert, der es dem Kunden ermöglichte auf sehr bequeme Art und Weise an Kurzzeitkennzeichen zu gelangen. Das war nur deshalb möglich, weil der Antragsteller die Kurzzeitkennzeichen bei einer beliebigen Zulassungsbehörde beantragen kann. - Das folgte aus dem Wortlaut des § 16 II Satz 1 FZV-alt „auf Antrag hat eine Zulassungsbehörde bei Bedarf …“ ein Kurzzeitkennzeichen zuzuteilen. In der Praxis zeigte sich folgende typische Fallgestaltung: Ein gewerblicher „Zulassungsservice“ erwarb bei einer Versicherungsagentur eine ausreichende Anzahl Versicherungsdoppelkarten. Bei einer (nicht unbedingt der örtlich zuständigen) Zulassungshörde wurden sodann Kurzzeitkennzeichen in großer Zahl beantragt und ausgegeben. Eine Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen fand in aller Regel nicht statt. Diese Kurzzeitkennzeichen wurden dann an Dritte weiter verkauft. Die gezeigte Vorgehensweise beinhaltete nicht nur einen zulassungsrechtlichen Verstoß gegen § 3 I FZV i.V.m. § 48 Nr. 1a FZV, sondern auch einen Verstoß gegen § 22a I Nr. 1 StVG (missbräuchliches Herstellen, Vertreiben oder Ausgeben von Kennzeichen) 1: - - „Vor dem Hintergrund der Verhinderung von Kennzeichenmissbrauch im Zusammenhang mit Straftaten und zum Schutz des staatlichen Zulassungswesens belegt § 22a Abs. 1 Nr. 1 StVG jede Abgabe von Fahrzeugkennzeichen an Dritte ohne vorherige Anzeige an die zuständige Zulassungsstelle gemäß § 6b StVG mit Strafe. § 22a StVG erfasst auch die Kurzzeitkennzeichen nach § 16 Abs. 2 FZV“. Das Urteil wird jedoch mit starker Kritik überzogen: Die Strafvorschrift bezieht sich nämlich nicht auf amtlich zugeteilte Kennzeichen, sondern lediglich auf Kennzeichenschilder, die noch keinen „amtlichen Segen“ haben. 2 Verhindert werden soll nach der amtlichen Begründung unkorrektes Verhalten im Zusammenhang mit dem Herstellen, Vertreiben und Ausgeben von Kennzeichenschildern. - Herstellen bedeutet dabei die Fertigung des Endproduktes. 3 Die Serviceanbieter jedoch vertreiben gesiegelte und daher amtliche Kennzeichen. Nach den allgemeinen Grundsätzen der Zulassung bewirkt erst die Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens die Zulassung des Fahrzeugs. Von einem amtlichen Kennzeichen kann nur gesprochen werden, wenn das Kennzeichenschild amtlich gesiegelt ist. 4 Dabei ergibt sich nach Anlage 4 Abschnitt 6 Nr. 4b FZV die Besonderheit, dass die Zulassungsbehörde dem Halter oder Antragsteller gestatten kann, die Plaketten an den Kurzzeitkennzeichen des Fahrzeugs selbst anzubringen. Damit aber wird die Regelung unterlaufen mit der Folge, dass amtlicherseits nicht mehr nachvollziehbar ist, welches Fahrzeug mit dem Kurzzeitkennzeichen tatsächlich unterwegs ist. -Diese Regelung wurde durch die Neufassung der FZV daher inzwischen aufgehoben. Eine weitere Änderung 5 bewirkte inzwischen, dass nur noch die örtlich zuständige Zulassungsbehörde Kurzzeitkennzeichen zuzuteilen und einen auf den Antragsteller ausgestellten Fahrzeugschein auszugeben hat. -Der Antragsteller hat die geforderten Angaben zum Fahrzeug unverzüglich vollständig und in dauerhafter Schrift in den Fahrzeugschein einzutragen. Der Antragsteller darf das Kurzzeitkennzeichen nur für die Durchführung von (Probe-, Prüfungs- und Ãœberführungsfahrten) verwenden und keiner anderen Person zur Nutzung an einem anderen Fahrzeug überlassen. Quelle : Fachbereich Polizeivollzugsdienst stand 1.11. 2012 4x bearbeitet Verfasst am: 13.02.2013, 13:32 zitieren Ja ja wenn zu viele Leute die Sache übertreiben dann kommt so was raus. Wir haben unsere Kurzzeitschilder auch immer in einem anderen Landkreis geholt, weil wir die Schilderfrau kennen. Haben immer für 2 Schilder prägen lassen 10 € bezahlt Naja das geht nun nicht mehr Naja vielleicht ändert sichs mal wieder Weil der Sinn der 5 Tageszulassung hat damit eigentlich seine Attraktivität verloren. Ich tu doch nicht vorher ein Satz Schilder holen weil ich im Netz ein Auto gefunden habe dann dort hin fahre und am ende das Auto gar nicht kaufe Dann habe ich die Schilder an der Backe |
▲ | pn |
Gesperrt Anmeldedatum: 05.10.2007 Beiträge: 429 | zitieren Heißt für mich im Klartext, ich muss mir in Zukunft mein Kurzzeitkennzeichen bei der Zulassungsstelle holen wo mein PKW zugelassen ist bzw wird (Zulassungsbezirk des Halters) und darf nicht mehr in die 10km entfernte Zulassungstelle fahren, obwohl dies näher dran ist?? |
▲ | pn |
Fortgeschrittener Geschlecht: Anmeldedatum: 20.08.2012 Beiträge: 138 Wohnort: Bei Lübeck | zitieren Die Zulassungsstelle da wo du wohnst. <<< Da musst du hin. |
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Senior Name: Andre Geschlecht: Fahrzeug: HONDA LEGEND KA 8 Coupe Bj. 92 Anmeldedatum: 10.04.2009 Beiträge: 264 Wohnort: Dresden ( Sachsen ) | zitieren Ja genau dort hin was in deinem Personalausweis steht. Wo anders lässt man Dich wieder abtreten , leider habe hier wieder was neues entdeckt Kurzzeitkennzeichen aus Pappe vom 2013 http://www.baf-online.de/aktuelles/ http://www.baf-online.de/file_download/54/Argumentationspapier.pdf 1x bearbeitet |
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Gesperrt Anmeldedatum: 08.05.2009 Beiträge: 71 | zitieren Hab die Regelung nur nebenbei Mitbekommen,aber finde die auch nicht weiter schlimm.habs immer so gehandhabt.Aber habe mir auch immer gleich noch Ausweichfahrzeuge gesucht,damit sich das auch lohnt.Von daher nicht weiter tragisch. |
▲ | pn |
Gast | zitieren Mach mit!Wenn Dir die Beiträge zum Thread "Neuregelung für Kurzzeitkennzeichen seit 1.November 2012" gefallen haben oder Du noch Fragen hast oder Ergänzungen machen möchtest, solltest Du Dich gleich bei uns anmelden:Registrierte Mitglieder genießen die folgenden Vorteile: ✔ kostenlose Mitgliedschaft ✔ keine Werbung ✔ direkter Austausch mit Gleichgesinnten ✔ neue Fragen stellen oder Diskussionen starten ✔ schnelle Hilfe bei Problemen ✔ Bilder und Videos hochladen ✔ und vieles mehr... |
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Kurzzeitkennzeichen Hi.. möchte mein civic nen paar tage anmelden weil der dringend bewegt werden muss.. :yes:
´Kann ich den OHNE tüv und AU und mit uneigetragenen Bodykit für ne Woche anmelden??
Wenn ja was kostet das ungefähr ?
Gruß
Marc... [Allgemein]von *HondaFan* | 7 1.263 | 30.10.2007, 08:07 Der_Ronny | |
[Hilfe] Kurzzeitkennzeichen FAQ Da ich mich in den letzten Monaten reichlich damit beschäftigt habe, kann ich euch einiges darüber erzählen.
Im Prinzip ist es ganz einfach.
To-Do-Liste
Doppelkarte von der Versicherung holen mit dem Vermerk "Kurzzeitkennzeichen"... Seite 2, 3, 4 [StVZO & TÃœV]von Mattes | 33 11.232 | 26.04.2013, 09:12 Crawnight | |
kurzzeitkennzeichen sers leute..weiss zwar net ob ich hier ganz richtig bin aba ich probiers etz einfach mal...und zwar hab ich vor 2monaten meinen crx abgemeldet weil ich ihn neu machen lassen hab und so (war auf mei mum angemeldet)...etz wollt ich mir a... Seite 2 [StVZO & TÃœV]von and1@crx | 13 1.123 | 24.11.2010, 14:00 and1@crx | |
Kurzzeitkennzeichen Servus Leute,
ich weiß das Thema ist durchgekaut ... jedoch finde ich nicht die passende Antwort auf meine Frage:
ich habe ein unschlagbares Angebot für einen civic, möchte es gerne abholen, JEDOCH
kein TÃœV und abgemeldet. SO
ich habe keinen hänger zur... Seite 2 [StVZO & TÜV]von Civic.Freax | 14 599 | 01.12.2015, 20:25 phobos | |
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