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15.12.2014, 17:41
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Wir tragen nun den morgigen Tag für unsere Zinsforderung ein (Erklärung folgt gleich). Außerdem wählen wir 5% über Basiszinssatz aus, wie auch im Rechner ausgegeben wurde.

 
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Verfasst am: 15.12.2014, 17:44
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Nun klicken wir oben in der Liste auf "Warenlieferun-en" bzw. was ihr als Katalogleistung ausgewählt habt, um diesen Punkt noch mal zu bearbeiten. Danach dann "ausgerechneter Zins". Dort tragen wir nun den 1. Verzugstag ein, in meinem Fall den Tag meiner Mahnung und bis wann wir die Zinsen ausgerechnet haben. In meinem Fall das Datum von heute, wie es auch im Rechenergebnis steht.

 
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Verfasst am: 15.12.2014, 17:46
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Damit ist nun die Liste mit den Ansprüchen vollständig oder? Nein, denn unsere Mühe muss ja auch noch bezahlt werden. Zumindest die Postgebühren, das Ausdrucken, Briefumschlag usw.

Dazu wählen wir diesmal "keine weiteren Angaben zu Hauptforderung und Zinsen machen. ". Auch hier diesmal ein Fehler im Online Mahnbescheid wie mir scheint. Hier wird geschrieben, dass ich aktuell keinen Anspruch in Bearbeitung hätte, obwohl ich ja gerade erst einen abgespeichert habe. Macht nicht wirklich Sinn. Auch fehlen nun viele der vorherigen Optionen. Wer mehrmals neu bearbeitet und wieder auf den Pfeil geht, bekommt man aber irgendwann wieder alle Optionen zu Gesicht.


 
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Verfasst am: 15.12.2014, 17:52
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Wir kommen nun zu unseren Nebenkosten. Die Gerichtskosten bleiben wie gesagt außen vor. Darum kümmert sich das Mahngericht. Also die addieren das automatisch.

Wir müssen jetzt nur noch Vordruck/Porto, Mahnkosten, Auskunftskosten, Bankgebühren, Inkassokosten oder eine etwaige Anwaltsgebühr eintragen. Hier gleich mal ein Hinweis: Wenn Eure Forderung so hoch ist und ihr deswegen ins Dispo gerutscht seid, dann sind auch das Kosten, die man ansetzen kann. Auskunftskosten sind z.B. welche die anfallen, wenn man beim Einwohnermeldeamt nach einer aktuellen Anschrift fragt.

Nun zu meinen Mahnkosten. Per E-Mail eine Mahnung zu senden, hat mich nichts gekostet. Da setze ich auch nichts an. 0,00 EUR.

Das einzige was mir wirklich angefallen ist bzw. noch anfallen wird sind Porto, drucken und Umschlag. Ich setze hier mal Pauschal 10 Cent für den Umschlag an, 90 Cent für das Porto (werden denke ich mal mehr als 3 Seiten) und noch mal 50 Cent für den Ausdruck. Also 1,50 EUR. Ich denke das ist absolut legitim.


 
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Verfasst am: 15.12.2014, 17:58
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Endlich geht auch mal was von alleine. Als das zuständige Gericht für das streitige Verfahren wurde das Gericht in Northeim ermittelt. Wer sich jetzt wundert, dass das nicht bei mir ist. Ja das ist richtig. Das Gericht beim Gegner ist immer zuständig, außer im Vertrag ist etwas anderes vereinbart. Wobei ich meine, dass man bei Privatpersonen keinen anderen vereinbaren kann. Wer unsicher ist, sollte in dem Fall einen Anwalt fragen. Eins steht jedenfalls fest. Wenn es zu einer Gerichtsverhandlung kommt, muss man erstmal in Vorleistung gehen, kann aber dann seine Kosten, also auch die Reisekosten und einen evtl. Verdienstausfall vor Gericht geltend machen (wobei da wieder die Frage ist, ob man es auch vom Gegner bekommt, aber das ist eine andere Geschichte).

Also weiter im Text. Wir schaffen das noch.


 
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Verfasst am: 15.12.2014, 18:07
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Jetzt wird es wieder kompliziert. Ein Geschäftszeichen ist optional und wir haben ja auch keins. Man könnte aber z.B. den Namen der Firma, ein E-Mail Datum oder irgendwas anderes eintragen. Ich trage mal "deindonut.de" ein, damit beim Empfänger der Kontext klarer wird.

Die nun auswählbaren Optionen sind "kompliziert" formuliert:
Zitata) Ich erkläre, dass der Anspruch von einer Gegenleistung abhängt, diese aber bereits erbracht ist.

Wenn ich nun eine Rechnung geschrieben hätte, weil ich was geliefert oder gemacht habe, dann wäre die Option die richtige für mich.

Zitatb) Ich erkläre, dass der Anspruch von einer Gegenleistung nicht abhängt.

Das ist z.B. bei Schadensersatz der Fall oder wie bei mir weil der Lieferant keine Ware zugesendet hat.

Man kann übrigens beide Felder anklicken. Auch wieder ein Fehler im Online Mahnscheid. ;)

Die letzte Option wähle ich auch, da ich natürlich möchte, dass wenn der Gegner widerspricht ein Gerichtsverfahren gestartet wird:
[/quote]Im Falle eines Widerspruchs beantrage ich die Durchführung des streitigen Verfahrens.[/quote]

Ich weiß nicht was passiert, wenn man das nicht auswählt.

Prozesskostenhilfe brauche ich nicht. Das ist für alle interessant, die Sozialhilfe beziehen, Student sind usw. Da hat unser Staat glücklicherweise vorgesehen, dass man dann trotzdem an sein Geld kommt. Aber hier gleich ein Hinweis: Das ist nur ein Kredit. Das Geld muss man dem Staat zurückgeben, sobald man wieder flüssig ist. Daher immer daran denken, auch bei gerichtlichen Vergleichen. Ich brauche sie jedenfalls nicht, daher wähle ich auch nichts aus.

Den letzten Punkt lasse ich auch leer:
ZitatGNR Mahngericht: Ich habe vom Mahngericht in dieser Sache eine Beanstandung wegen Verwendung eines unzulässigen Vordrucks erhalten. Der Antrag wird hiermit in gültiger Form wiederholt, die Geschäftsnummer des Mahngerichts lautet: ---
(ein evtl. nachfolgendes "N" ist nicht einzutragen)


 
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Verfasst am: 15.12.2014, 18:10
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Nun teile ich dem Gegner noch meine Bankverbindung mit. Dieser Hinweis "längstens bis 31.01.2016" ist auch wieder so sinnfrei, aber gut, ich will jetzt mal mit der Kritik an dem Tool aufhören :P

 
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Verfasst am: 15.12.2014, 18:12
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Oh mein Gott.. jetzt muss ich mich doch wieder beschweren:
ZitatFehler: Daten zu BLZ/Kontonummer und IBAN/BIC können nicht gleichzeitig angegeben werden.
Fehler: Bitte geben Sie die IBAN ohne Leerzeichen oder in 4er-Gruppen ein.

IBAN ohne Leerzeichen geht nicht, außer alle 4 Stellen. Wer hat sich das denn einfallen lassen. Und zusätzlich Kontonummer geht nicht. Warum nicht. Egal, ich beuge mich und mache die IBAN in 4er Gruppen.


 
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Verfasst am: 15.12.2014, 18:15
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Sehr lustig. Auf der Folgeseite sind die Leerstellen von der IBAN komplett verschwunden. Ich bin mal gespannt ob sie beim PDF Ausdruck noch da sind. In jedem Fall bekommt man jetzt noch mal alles in der Übersicht angezeigt.

Die 32,- EUR Gerichtskosten werde ich vorleisten müssen. Ist bei 36,50 EUR ziemlich übertrieben, aber so ist nun mal die Grundgebühr. Außerdem hat sich der Herr Jackson vor einiger Zeit einen "Löschdienst" für 60,- EUR geleistet um meinen negativen Erfahrungsbericht über seinen Shop loszuwerden. Daher werden ihm die 32,- EUR Zusatzkosten bestimmt nicht weh tun :gayfight:


 
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Verfasst am: 15.12.2014, 18:17
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Jetzt nur noch die Hinweise zum Barcode Ausdruck gelesen:
ZitatBarcodeausdruck (PDF)
Hinweis: Wenn Sie den Browser Google Chrome verwenden und den Barcode-Antrag nutzen möchten, lesen Sie bitte den Hinweis zu Google Chrome.

Hinweis: Wenn Sie den Browser Mozilla Firefox verwenden und den Barcode-Antrag nutzen möchten, lesen Sie bitte den Hinweis zu Mozilla Firefox.

Nach Betätigung des Drucken-Button wird das PDF-Dokument erstellt und im Adobe Reader geöffnet.

Klicken Sie auf das Druckersymbol in der Bedienungsleiste des Adobe Readers um alle Seiten zu drucken.

Haben Sie den Barcode-Ausdruck hiernach zur Post gegeben, übersenden Sie den Antrag keinesfalls zusätzlich über das Internet (EGVP), anderenfalls entstehen zusätzliche Kosten.

Achtung!
Beachten Sie auch im eigenen Interesse folgende Hinweise zum Ausdruck des Barcode-Mahnbescheidsantrages. Die Nichtbeachtung dieser Hinweise kann die Bearbeitung des Antrages verzögern, zu Beanstandungen und sogar zur kostenpflichtigen Zurückweisung des Antrages insgesamt führen (§§ 691, 690 Abs. 3 ZPO).

Benutzen Sie ausschließlich Standard-Druck/Kopier-Papier der Größe DIN A4 in weiß mit der Flächenmasse 80g/qm (DIN 6730).
Verwenden Sie schwarze Druckerfarbe, andere Farben sind nicht immer maschinell lesbar.
Die Druckoption "Farbe schwarz ausgeben" im Acrobat-Druckmenü darf nicht gewählt sein.
Benutzen Sie eine Druckereinstellung, die mit normaler Druckqualität arbeitet (kein Eco-, Entwurf- oder Optimaldruck);
Mindestdruckauflösung: 300 dpi.
Achten Sie auf einen Ausdruck in 100% Größe (keine automatische Anpassung).
Verwenden Sie keinen beidseitigen Druck!
Verwenden Sie nur Adobe Reader ab Version 6.0 aufwärts (www.adobe.com)!
Vermeiden Sie nach dem Ausdruck ein Verwischen der Druckfarbe!
Verbinden Sie nach dem Ausdruck die Einzelseiten fest miteinander (Heften/Klammern).
Vermeiden Sie Knicke oder Falze des ausgedruckten Barcodes bei Kuvertierung o.ä.!
Senden Sie nur ein Exemplar des Antrages ein!
Beachten Sie die weiteren Hinweise im Deckblatt des Ausdruckes!
Zum Verständnis sei das Vorgehen bei Gericht kurz beschrieben: Die Heftung wird entfernt, es werden Stapel von mehreren Anträgen gebildet und alle Blätter (Deckblatt, Klarschriftausdruck und Barcode) werden im Scanner eingelesen.

Den Hinweis zu Chrome ignoriere ich wie gesagt erst mal und wähle "drucken".


 
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pn email
Gast 
09.01.2022, 08:08
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