» Dekra-Abnahme in Fahrzeugschein eintragen lassen?

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29.06.2011, 18:17
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he leute.
ich habe heute meine federn eintragen lassen und habe vom dekra-prüfer zwei blätter bekommen.
ich habe gefragt wie das nun geht mit dem umschreiben des scheins aber der sagte mir das es nicht mehr in zulassungsbescheinigung teil I eingetragen wird, sondern das man diese blätter nun immer bei sich führen muss...genau wie mit dem gutachten der abgasuntersuchung.

muss man das wirklich?...oder kann man das trotzdem in den schein eintragen lassen, um sich nen papierchaos zu sparen und die guten originale zuhause in nen ordner packen kann oder so.
denn ich denke im falle einer kontrolle kann es sein das kopien von den zetteln nicht aktzeptiert werden oder?

mfg domi


pn
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29.06.2011, 19:00
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Also was kopien angeht duerfte es eigentlich keine Probleme geben.
Da man z.B. fuer nen MOHR keine Gutachten beantragen kann, sondern nur kopien dazu bekommt. Nur als Beispiel.

Das das nicht mehr im Schein eingetragen wird, wusste ich bisher auch nicht, wuerde vil. eine extra Mappe machen und alles abheften, dann hat man schonmal alles geordnet und kein Papier Chaos :D
Wenn man keinen Ordner nimmt kann man das ja auch noch wie gewohnt z.B. im Handschuhfach verstauen^^

Und WENN der Fall eintreten sollte, das die vil. mit ner Kopie nicht zufrieden sind, wenn du die originalen hast, kannst die ja nachtraeglich vorzeigen. Sehe da soweit aber eigentlich kein Problem :)

Lg
Andi


pn
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29.06.2011, 19:22
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Michel Andre
Das das nicht mehr im Schein eingetragen wird, wusste ich bisher auch nicht, wuerde vil. eine extra Mappe machen und alles abheften, dann hat man schonmal alles geordnet und kein Papier Chaos :D
Wenn man keinen Ordner nimmt kann man das ja auch noch wie gewohnt z.B. im Handschuhfach verstauen^^
ja ich denke so werd ichs wohl machen müssen.
dann kopier ich mir die dinger und pack die kopien dann in meine bordmappe (welche ich noch nicht besitze, aber suche :D )


pn
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29.06.2011, 19:53
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Kannst immernoch zum Straßenverkehrsamt gehen und das ganze eintragen lassen für ein paar Euro.
Ist aber nicht mehr Pflicht wie früher. Es reicht auch, wenn Du das Schreiben mit Dir hast.


pn
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29.06.2011, 19:59
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dann werd ich mich mal erkundigen glaubich was das eintragen da kostet...is ja im prinzip nur bissle was dazuschreiben inne zeilen unten.
ansonsten pack ich mir die kopien ins auto...


pn
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30.06.2011, 11:58
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is ja interessant das sowas nicht mehr in den schein eingetragen werden muss.. ich würde es aber trotzdem immer machen, auf die paar euro kommts dann auch nicht mehr an und die verkehrskasperei hat bei einer kontrolle alles schön übersichtlich..

aber das wäre doch ne marktlücke, der nachrüst-aktenschrank für den abitionierten tuner.. :D


pn
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30.06.2011, 13:41
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Mein Wissensstand sieht so aus:

Teile mit Gutachten müssen nicht mehr eingetragen werden. Es reicht die Abnahmepapiere mit zu führen.

Einzelabnahmen müssen unbedingt eingetragen werden. Oftmals steht auf den Abnahmepapieren auch drauf bis wann.

Eintragungen gibt´s nur noch in den Fahrzeugschein, nicht mehr in den Fahrzeugbrief. So hieß es zumindest bei meinem Tüv vor 3 Monaten als mein Spoiler nach §21 abgenommen wurde.


pn
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30.06.2011, 14:04
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Dragon85
Eintragungen gibt´s nur noch in den Fahrzeugschein, nicht mehr in den Fahrzeugbrief. So hieß es zumindest bei meinem Tüv vor 3 Monaten als mein Spoiler nach §21 abgenommen wurde.
das ist schon lange so..

Dragon85Teile mit Gutachten müssen nicht mehr eingetragen werden. Es reicht die Abnahmepapiere mit zu führen.

Einzelabnahmen müssen unbedingt eingetragen werden. Oftmals steht auf den Abnahmepapieren auch drauf bis wann.
so auch mein wissensstand, kann ja aber sein das sich da was geändert hat..


pn
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18.08.2011, 15:54
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Um das Thema nochmal aktuell hochzuholen.

Mein Wissenstand war bisher auch, dass man Teile mit Gutachten nicht mehr zwingend in den Fahrzeugschein eintragen lassen muss.
Habe nämlich meine Front und meine Felgen abnehmen lassen, wurde aber lt- Auskunft der Zulassungsstelle nicht im Schein eingetragen, weil nicht mehr nötig.

Aber ich war gerade heute bei der GTÜ zum TÜV / AU machen lassen.
Und was steht da drin bei mir als erheblicher Mangel:

Fahrzeugschein / ZUlassungsbescheinigung Teil 1:
unvollständig / fehlerhaft Eintragung Frontspoiler und Rad/Reifenkombination

Also isses wohl doch noch so, dass man den Mist trotzdem noch in den Schein schreiben muss.
Aber wahrscheinlich sagt ein Prüfer von der Dekra genau wieder das Gegenteil.

Typisch Bürokratie, da blickt doch kein Mensch mehr durch :wall:


pn
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18.08.2011, 15:57
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Auf dem Zettel der DEKRA steht doch meist sowas wie:
"Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist nicht erforderlich."

Oder erst, wenn man eh wieder zum Straßenverkehrsamt muss.
Halterwechsel oder sowas..


pn
Gast 
19.08.2011, 13:21
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