» Wie lange kann man Betriebskostenabrechnung widersprechen?

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03.03.2012, 16:54
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Wenn man eine Betriebskostenabrechnung / Nebenkostenabrechnung bekommt, wie lange hat man Zeit dieser zu widersprechen? 4 Wochen? Das meinte nämlich ein Bekannter. Im Netz meine ich 12 Monate herausgelesen zu haben, aber Quellen konnte ich keine finden.

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03.03.2012, 16:59
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Wir haben grad unserer BK-Abrechnung widersprochen. Laut unserem Anwalt 4 Wochen Widerspruchsfrist

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03.03.2012, 17:39
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Hab was gefunden:
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__556.html
Zitat(3) Über die Vorauszahlungen für Betriebskosten ist jährlich abzurechnen; dabei ist der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit zu beachten. Die Abrechnung ist dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung einer Nachforderung durch den Vermieter ausgeschlossen, es sei denn, der Vermieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten. Der Vermieter ist zu Teilabrechnungen nicht verpflichtet. Einwendungen gegen die Abrechnung hat der Mieter dem Vermieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Zugang der Abrechnung mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Mieter Einwendungen nicht mehr geltend machen, es sei denn, der Mieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten.

Also doch 12 Monate?!



Verfasst am: 03.03.2012, 17:44
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Ja was denn nun:
http://www.mhm-hamburg.de/Nebenkosten/seiten--1170792653/sub.html
ZitatBetriebskosten: Widerspruch sofort und begründet
Was tun, wenn die Betriebskostenabrechnung (definitiv, offensichtlich oder möglicherweise) falsch ist? Zunächst einmal haben MieterInnen etwa 4 Wochen Zeit, die Abrechnung zu prüfen. Beispielsweise ob Kostenansätze gegenüber dem Vorjahr unplausibel angestiegen sind? Oder: Wurden gewerblich bedingte Kosten nicht berück-sichtigt? Sind Umlageschlüssel nicht erläutert worden? Sind die Vorauszahlungsbeträge richtig berücksichtigt worden? Und anderes mehr. Möglicherweise reichen diese 4 Wochen aber nicht aus, um ausreichend Sicherheit zu erlangen, weil eine Belegeinsicht beim Vermieter oder aber ein Beratungstermin bei Mieter helfen Mietern ist erst später möglich ist. Dann sollte dem Vermieter zügig – unter Angabe der Gründe - schriftlich mitgeteilt werden, dass die Abrechnung noch nicht anerkannt wird. Diese Mitteilung sollte auch den Hinweis enthalten, dass die Nachzahlung noch nicht – oder nur teilweise – gezahlt wird. Sollte die Betriebskostenabrechnung mit einem Guthaben zu Gunsten der Mieter schließen, sollte darauf hingewiesen werden, dass die Entgegennahme des Guthabens noch kein Anerkenntnis bedeutet. In dieser Hinsicht werden oft Fehler gemacht. Denn die gesetzliche Regelung (§ 556 Abs.3 BGB), dass dem Vermieter die Einwendungen „spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Zugang der Abrechnung mitzuteilen“ sind, ist für Nichtjuristen mißverständlich. Erfolgt der Ausgleich des Saldos ohne Vorbehalt, kann dies als Anerkenntnis der Ab-rechnung gewertet werden. Spätere Einwendungen inner-halb der 12-Monats-Frist könnten dann erfolglos sein. 1/07

Verfasst am: 03.03.2012, 17:53
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http://www.morgenpost.de/printarchiv/immobilien/article1310605/Bei-Betriebskosten-hat-der-Mieter-ein-Jahr-Einspruchsfrist.html
ZitatBei Betriebskosten hat der Mieter ein Jahr Einspruchsfrist

http://www.anwalt-mietrecht.de/aktuelles/fristen-bei-nebenkostenabrechnungen.html
Zitat3. Widerspruchsfrist

Zur Überprüfung der Nebenkostenabrechnung hat der Mieter anschließend 12 Monate Zeit, § 556 Abs.3 S.5 BGB. Nach Ablauf dieser Frist kann der Mieter Einwendungen nicht mehr geltend machen, es sei denn, der Mieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten, § 556 Abs.3 S.6 BGB. Zudem müssen die vom Mieter erhobenen Einwendungen ausreichend bestimmt und konkret sein. Zu beachten ist aber, dass die Nebenkostenabrechnung nicht erst nach Ablauf dieser 12 Monate zur Zahlung fällig ist, sondern gemäß § 286 Abs.3 BGB bereits 30 Tage nach Zugang.

http://www.anwalt.de/rechtstipps/mietrecht-der-widerspruch-gegen-die-betriebskostenabrechnung_001257.html
ZitatIst vielen Mietern mittlerweile bekannt, dass der Vermieter bei Wohnraummietverhältnissen grundsätzlich innerhalb eines Jahres nach Ende des Abrechnungszeitraums die Betriebskostenabrechnung erstellt und an den Mieter übersandt haben muss, so scheint gleichwohl vielen Mietern noch nicht bekannt zu sein, dass sie ihrerseits innerhalb eines Jahres nach Zugang der Abrechnung sämtliche Einwendungen gegen die Abrechnung vorbringen müssen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Mieter keine Einwendungen mehr geltend machen, es sei denn, dass er die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten hat, was nur ausnahmsweise der Fall sein wird.

Tja :wall:

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03.03.2012, 20:26
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Mieterbund hat mir damals auch 12 Wochen gesagt.

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03.03.2012, 21:26
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Du meinst Monate? ^^

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03.03.2012, 23:15
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ja, 12 Monate, sorry

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04.03.2012, 12:58
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12 Monate ist richtig.

Ich arbeite bei einem Immobilienunternehmen in der Rechtsabteilung von daher kann ich es dir zu 100 % garantieren das es zwölf Monate sind!


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04.03.2012, 16:19
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Ich glaube ich weiß wo das Problem ist.

Und zwar die Sache mit der Auszahlung des Guthabens bzw. Zahlung der Nachzahlung. In beiden Fällen gelten die 4 Wochen, danach kann man rechtliche Schritte einleiten (wie bei einer Rechnung, die nicht bezahlt wurde).

Aktuell ist nicht wirklich klar was ist, wenn man die Nachzahlung leistet oder das Guthaben kommentarlos schluckt. Soll heißen manche Juristen gehen davon aus, dass man damit konkludent der Betriebskostenabrechnung zugestimmt hat. Auch meinen manche, dass der Vermieter das Recht hat die Forderung einzuklagen, solange dieser nicht widersprochen wurde. D.h. selbst wenn man 12 Monate Zeit hat, der Vermieter wird vorher den Betrag rechtmäßig einklagen können. Und am Ende kann man vielleicht gar nicht mehr widersprechen, weil man vielleicht schon vollstreckt wurde.

Wenn also gezahlt wird, dann nur unter Vorbehalt und bei Guthabenauszahlung muss man der Abrechnung widersprechen, ansonsten verwirkt vielleicht die 12 Monatsfrist.

So kann ich mir die Sache jedenfalls gut erklären ;)


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04.03.2012, 16:19
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