» Werkstattproblem....

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Senior 

Name: Peter
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09.05.2007, 16:26
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also ich war in der Werkstatt weil es sich angehört hat also ob er irgendwo Lusft zieht wo er net soll... naja das Ding hoch gehoben die Kunden sich das angeschaut un ham gemeint da is nichts: :dumb:
<ich> naja ich bild mir das doch nich ein
<die>ok dann machen wir mal ne Probefahrt
.. nach 20 min kommt mein auto wieder(zum glück noch heil) :laugh:
sagt er ok da zieht wirklich was Luft.. naja komm nächste Woche wieder da is der Meister da
<..> in der zwischenzeit ha ich mir nen Paar Federn bestellt, weil der Bock soll ja runter :hrhr: un er hat gemeint naja kosten 150€ :wall:
<ich> alles klar bestell se mal (hab gemeint da hol ich se wenn sich der Meister eh meine Bude anguckt)

so nach einer Woche ich wieder da
bring die Karre zur Werkstatt un der guckt sich halt alles nochmal an (ich bleib diesemal lieber dabei weil da kann ich ihm ja zeigen was ich mein)

so ich halt esd zu er guckt ob luft ströhmt
<meister> ne du da is :dumb: nichts ich merk nichts
<ich> naja Einbilden tu ich es mir auch net :wall: man hört es ja auch beim fahren un auch euer Mechaniker hat es mitbekommen :x

er fummelt noch n bissel un meint dann doch da is was (spührt Luftzug)
<ich> sag ich doch 8)
<er> ok das schweißen wir wird aber ne stunde dauern
<ich> kein ding ha zeit
so wurde aus der Werkstatt wieder verband un steh mir vorne fast die Füße in den Bauch :x naja dann mal so nach zwei stunden :suspekt: kommen se vor un meinen:
also sieht nich gut aus der is total hin wenn wir den jetzt schweißen dann kommste bestimmt nächste Woche wieder. :wall: :suspekt: :dumb:
<ich gedacht> wunderbar bis jetzt eben war gar nichts un jetzt is er schrott??
naja dann nach nem Preis gefragt un sie meinten naja wird so 200 Euro werden...
da ha ich erstmal geschluckt.... :cry:
naja dann meinte er ok machen wir halt 150€ dann is aber ende...
<ich> naja bestell erstmal ich guck nochmal un sag dann bescheid....

so dann ich heim Ebay Anzeige un siehe da da kosten die Dinger nur 50€ mit zwei Jahren Garantie.... :hrhr:

naja dann am nächsten Tag angerufen das ich den MSD doch net nehm weil ich nen anderes Angebot hab...
<er> ok alles klar kein Ding....

dann am WE bekom ich das tolle Angebot hier im Forum das ich nen Paar Federn für 60 Euro bekomm.. :yes: alles klar das Ding geritzt un gefreut das ich mal eben 90 Glocken gespart ha... :D

am Montag dann gleich angerufen un bescheid gesagt das ich die Federn net mehr nehm...
so dann kam gestern der Anruf das meine Federn da wären, ich die doch bitte nehmen sollte, weil sie die ncih mehr los kriegen un sie sie auch nich zurückgeben können. :suspekt:
also hock ich jetzt so zu sagen auf den 150 Glocken! :wall:

kann man da nioch was machen===??? dürfen die das???


pn
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09.05.2007, 16:31
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Wenn Du bestellt hast, dann musst Du es abnehmen.

Da kommst Du nicht drum herum.

Weiterhin gibt es zwischen den Produkten auch Qualitätsunterschiede, wobei ich einen MSD, wenn er eh schon ersetzt werden muss direkt in Edelstahl geholt hätte. Der rostet nicht und du hast nie mehr Ärger damit.


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Name: Peter
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09.05.2007, 16:40
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ja na ha ja auch einen jetzt aus edelstahl:-P
aber hab ich nich nen Rückgaberecht...
weil mir wurde nie gesagt das ich se nicht mehr zurückgeben kann oder ähnliches...


pn
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09.05.2007, 16:45
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wurde dir gesagt, du hättest rückgaberecht?? es ist ja nicht so, dass dus übers internet oder über nen versand bestellt hast - da hättest du das recht, die ware zurückzugeben - aber nicht, wenn du dsa bei nem laden in auftrag gegeben hast... so ist das nunmal^^

pn
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09.05.2007, 16:49
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hm naja is was dran... oh wenn net kauf ich se halt un vertick se wieder bei ebay Anzeige...
aber eigentlich kann ich sie doch auch wieder gegen ne lagerungsgebühr zurückschicken oder täusche ich mich da...


pn
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09.05.2007, 16:55
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wenn der händler meint, dass zurückschicken nicht geht^^ :suspekt: ...

kannst ja nochmal mit dem händler reden - vll lässt sich ja doch noch was machen. und ansonsten musst du sie wohl selbst wieder verkaufen...

ZitatIm Deutschen Recht gibt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) aus Gründen des Verbraucherschutzes dem privaten Kunden (nicht dem Unternehmer) bei verschiedenen Vertragsarten ein Widerrufsrecht:

* Haustürgeschäft (§ 312 BGB),
* Fernabsatzvertrag (§ 312b und § 312d BGB),
* Teilzeit-Wohnrechtevertrag (§ 481 und § 484 BGB), siehe dazu Ferienwohnrecht,
* Verbraucherdarlehensvertrag, (§ 491 und § 492 BGB) und
* Ratenlieferungsvertrag (§ 505 BGB).

Die in allen Fällen gleichen Grenzen des Widerrufsrechts sind geregelt in § 355 BGB.

Also nicht in deinem Fall...

Erklärt auch, warum der Händler (der Unternehmer) die Federn, die er bestellt hat, nicht mehr zurückschicken kan...


pn
Senior 

Name: Peter
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09.05.2007, 17:04
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Das Rückgaberecht kann nur durch Rücksendung der Sache, deren Kosten und Gefahr der Unternehmer zu tragen hat, oder, wenn diese nicht als Paket versandt werden kann, durch Rücknahmeverlangen innerhalb der in § 361a Abs. 1 bestimmten und danach zu berechnenden Frist ausgeübt werden, die jedoch nicht vor Erhalt der Sache beginnt. § 361a Abs. 2 gilt entsprechend; die Kosten der Rücksendung dürfen dem Verbraucher nicht auferlegt werden. Das Rücknahmeverlangen muss schriftlich oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger erfolgen. Eine Begründung ist nicht erforderlich.

was is damit???


pn
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09.05.2007, 19:02
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tjo halt rücksendung nichtwahr ^^

aus welchem text isn das ?? fernmeldeabsatzgesetz vermute ich mal


pn
Gast 
09.05.2007, 19:02
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