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24.11.2016, 11:04
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Hallo,

ich gehöre einen Autoclub an, bei dem ich ab sofort der Kassenwart bin.

Nun meine Frage:
Wie mache ich das mit der Kontoführung. Wir haben momentan einen Monatlichen Beitrag von 5€ pro Mitglied.
Ich kann das Konto ja nicht auf den Club eröffnen, da wir kein eingetragener Verein sind.
Somit müsste ich das Konto auf mich eröffnen, richtig?
Wie sieht das dann aber mit dem Finanzamt aus? Rechnen die mir den Mitgliedsbeitrag als Einkommen an?

Wie kann ich das am besten regeln?


Vielen Dank im Voraus

Gruß Coby


pn
Gesperrt 
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24.11.2016, 12:57
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Warum nimmst du keine Geldkassette?

pn
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Meine eBay-Auktionen:
24.11.2016, 15:59
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Die Frage ist schwer zu beantworten. Was mir dazu einfällt:

  1. Es ist wie Einkommen eines Einzelunternehmens, da du regelmäßig Geld bekommst. Außerdem wird damit was über dein Konto gekauft, also eine Gegenleistung erbracht und die Mitglieder nutzen den Club-Status z.B. in dem sie den Namen auf ihrem Auto tragen können, was ja eine Art Lizenzrecht ist.
  2. Es ist eine Schenkung, weil Du damit keinen Gewinn erzielst. Du lässt dir also das Geld schenken und kaufst davon dann wieder Sachen, die du anderen kostenfrei zur Verfügung stellst. Eine Schenkung wird genauso wie eine Erbschaft behandelt, d.h. bis 20.000 € von "Fremden" ist das steuerfrei:
    https://www.arag.de/auf-ins-leben/vererben/schenkungsteuer-freibetrag-schenkung/
    Zitat**Ihr steuerlicher Vorteil**
    Der Staat verlangt bei einer Schenkung zwar die gleiche Steuer wie bei einer Erbschaft, weshalb sie „Erbschafts- und Schenkungssteuer“ genannt wird, aber es gelten auch dieselben Freibeträge wie bei der Erbschaft

    ...

    Ohne, dass der Beschenkte Steuern zahlen muss, können Sie folgende Geldwerte verschenken:

    ...

    bis 20.000 Euro an ... Freunde
  3. Ähnlich wie 1), aber es ist ein Mitgliedsbeitrag wie bei einem Verein oder einer Personengesellschaft. Das heißt man agiert wie eine rechtlich anerkannte Gesellschaft, hat aber gar keine solche angemeldet. Dürfte Stress auf mehreren Ebenen geben (also auch Ordnungs- / Gewerbeamt).
So was wählst Du 1, 2 oder 3... vorbei :D

Ich denke der Knackpunkt ist der, dass unabhängig von einer geplanten Anschaffung Geld regelmäßig eingezogen wird. Also anders als z.B. bei einer Spendenaktion, wo man Geld für einen bestimmten Zweck oder Gegenstand sammelt.

Daher kommt man meiner Ansicht nach gar nicht um einen Verein herum, wenn man Beiträge einziehen will. Die Frage ist allerdings ob man es nicht so hinbekommt, dass du wirklich beschenkt wirst und du dir aus reiner Herzensgüte anhörst, was man denn mit diesem Geld nun machen könnte :hrhr:

EDIT: Ich habe was Interessantes dazu gefunden:
https://de.wikipedia.org/wiki/Verein#Nicht_rechtsf.C3.A4higer_Verein
ZitatNicht rechtsfähiger Verein
Ein nicht rechtsfähiger Verein wird gem. § 54 BGB wie eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts behandelt. Ein Verein ist dann nicht rechtsfähig, wenn er weder durch Eintragung ins Vereinsregister, § 21 BGB noch durch staatliche Verleihung, § 22 BGB Rechtsfähigkeit erlangt hat. Er ist zwar eine Körperschaft, aber keine juristische Person. Da er im Gegensatz zur Gesellschaft bürgerlichen Rechts (diese ist eine Personengesellschaft) jedoch körperschaftlich organisiert ist (Vorstand anstelle von Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis aller Mitglieder, Bestand des Vereins unabhängig vom Ein- oder Austritt von Mitgliedern), passen viele Vorschriften über die Gesellschaft bürgerlichen Rechts nicht auf den nicht eingetragenen Verein.

Der nicht eingetragene Verein (gebräuchliche Abkürzung n.e.V.) ist zwar anders als der eingetragene Verein keine juristische Person, wird aber dennoch dem eingetragenen Verein weitgehend gleichgestellt. Die Rechtsprechung wendet auf ihn die Regeln für den rechtsfähigen Verein (§§ 21–79 BGB) an.[11] Seit einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofes zur BGB-Gesellschaft im Jahr 2001[12] besteht kein Zweifel mehr, dass auch der nicht eingetragene Verein (teil-)rechtsfähig und damit parteifähig ist.[13]

Der nicht eingetragene Verein ist die Urform des Vereins, da er nicht in das Vereinsregister eingetragen werden muss. Er kann für kurzfristige Ziele wie Bürgerinitiativen attraktiv sein, da man sich die Gerichtskosten der Eintragung spart.

Obwohl ein nicht eingetragener Verein leichter zu gründen und traditionell staatsferner ist, weil die Kontrolle wegen der fehlenden Eintragung im Vereinsregister schwieriger ist, spricht meistens die volle Haftung der Mitglieder mit ihrem Privatvermögen gegen diese Variante. Allerdings ist oft von einer – auch stillschweigenden – Begrenzung der vertraglichen Haftung auf den Anteil am Vereinsvermögen auszugehen.[14][11]

In der Rechtsform des nicht eingetragenen Vereins verfasst sind insbesondere: Gewerkschaften, zum Teil Arbeitgeberverbände, politische Parteien, Studentenverbindungen[15] sowie die Bundesärztekammer.

D.h. man spart sich die Eintragung, ist dann aber automatisch eine GbR und damit muss auch eine Steuererklärung abgegeben werden. Hier auch ein Infotext mit mehr rechtlichen Punkten, insbesondere wegen den Haftungsproblemem, die eine GbR so mit sich bringt:
http://www.cloeser.org/ext/Rechtsstatus_nicht_eingetragener_Vereine.pdf

Und, noch Lust Kassenwart zu sein? :D

P.S. es gibt keine Freibeträge bei evtl. Gewinn, da Du in einem Angestelltenverhältnis bist. D.h. selbst wenn nur 100 € erwirtschaftet werden, werden die einfach dein Einkommen addiert und daraus der Steuersatz ermittelt.


Rechtsstatus_nicht_eingetragener_Vereine.pdf [83,23KB]



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Gast 
24.11.2016, 15:59
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