» Unglaublicher Tüvprüfer!

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Wohnort: Limburg
14.10.2013, 12:25
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Noch mal zur Bodenfreiheit:
Inzwischen hat sich bei den TÜVs eine Mindestbodenfreiheit von 8cm für feste Teile und 7cm für nachgiebige Gummi- und Kunststoffteile als Richtwert etabliert (Quelle TÜV Süddeutschland). Eine gesetzlich verankerte Größe gibt es hier nicht.

Der Tüv Süd hatt da noch ne Technische Regel im Ärmel die besagt das ein KFZ mittig über ein 11cm Hindernis zu passen hat...damit hat der Tüv für sich ein Regelwerk bzw. Grundlage zum eintragen!
Im Gegensatz zu einer BG haben diese Technischen Regeln KEINEN Verordnugs-Charakter!!
D.H wenn bei euch was eingetragen ist was dem nicht entspricht hat die Rennleitung KEINE Grundlage (außer einem Gegengutachten) das zu bemängeln.
Es gibt dazu keine §!! oder Richtlinien
Ableiten könnte man(n) das höchsten über die Abstände der Beleuchtung zur Fahrbahn.
Meinen alten Benz muss ich anheben um bei meinem Tüv über die Rampe zu kommen....iss halt so; und kriegt trotzdem Plakette da alles eingetragen.
Gruß Michael


pn
Gast 
14.10.2013, 12:25
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