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| Gesperrt Anmeldedatum: 14.07.2007 Beiträge: 1619 | zitieren   Ich kann nur jedem Raten, wenn ihr Unfallopfer seit a) Polizei rufen und b) alles über einen Anwalt laufen zu lassen. Hier in Deutschland ist der Opferschutz dann doch sehr gering, am ende muss man sich mit der Versicherung über Geld streiten, über Kosten bezüglich Mietwagen usw. Ich mache GARNICHTS mehr ohne Polizei/Anwalt. Anders geht es nicht... | 
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| Fortgeschrittener  Geschlecht:   Fahrzeug: Honda Del Sol EH6 (Daily) + E36 328i Coupe (Drifttool) + Lexus IS200 Anmeldedatum: 28.02.2017 Beiträge: 144 Wohnort: 79725 | zitieren   Vielen Dank für die Hilfe, hätte ich lieber auf euch gehört und direkt einen Anwalt hinzu gezogen.. DEKRA Gutachten, Wiederbeschaffungswert 3500, Restwert an die 500, Rep. Kosten ca 2600 inkl MwSt und ca 2200 ohne MwSt. (abbrechnung auf fiktive Rep. also ohne MwSt) Soweit so gut, leider hat mir die Versicherung (Al...) nun geschrieben, dass der Wiederbeschaffungswert lt. DEKRA Gutachten anhand vorliegenden technischen Daten und Lichtbilder nur eingeschränkt nachvollziehbar ist. Ebenso ist die kausal notwendige Erneuerung von Scheinwerfer VL, Stoßfängerverstärkung, des Spoiler vorne bzw Instandsetzung und Lackierarbeiten auf den Lichtbilder nicht eindeutig erkennbar. Die Versicherung möchte nun mein Fahrzeug gerne besichtigen.. Sollte ich jetzt den Anwalt einschalten ODER der Nachbesichtigung im Beisein mit meinem Sachverständiger zustimmen? Oh man, da ist man Geschädigter und hat so ein Stress   Ich will einfach nur mein Auto wieder repariert haben.   Habe mich schon ein bisschen schlau gemacht, und das scheint wohl auch eine Masche der Al.... Versicherung zu sein. Viele raten zu einem RA, wiederrum andere raten eher dazu der Nachbesichtigung zu zustimmen wenn der eigene SV dabei ist. Bin echt ratlos.  | 
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| Veteran  Geschlecht:   Fahrzeug: 96er ej9 (RIP), 98er ej9 B16 (RIP), ej6 (B16 soon) Anmeldedatum: 12.01.2011 Beiträge: 617 Wohnort: Hannover | zitieren   Du musst der Nachbesichtigung absagen. PUNKT. Schreibe denen, dass du darauf bestehst, dass dein Gutachten anerkannt wird, sonst RA. das ist eine Masche der Versicherungen damit die einen Gutachter in die Sache einbringen, den die Versicherung unter Vertrag hat, also auch Steuern kann. (Diese Gutachter sind sozusagen "geschmiert" und arbeiten niemals vorteilhaft für dich.) Das bedeutet dieser Gutachter von der gegnerischen Versicherung soll sowas sagen wie "ja den Kratzer können wir polieren, dadurch ändert sich der Schaden von 3000 € auf 200 €" als überzogenes Beispiel. Kurz gesagt er soll die Kosten so niedrig wie möglich drücken. Dir steht immernoch ein RA zu, der von der gengerischen Versicherung bezahlt werden muss. Dein Dekra Gutachten wurde doch von einem anerkannten Sachverständigen angefertigt oder? Somit ist es ein durchaus Aussagekräftiges Dokument und reicht vollkommen aus, um die Schäden sowie die dazugehörigen Summen aufzuzeigen. Es ist wirklich eine Masche der Versicherungen dies Anzuzweifeln. Bei mir haben Sie es erst nicht mal versucht, da ich RA und Sachverständigen direkt hinzugezogen habe. Lass dich nicht übers Ohr hauen von der Versicherung. Die Schreiben manchmal auch sowas wie "Lassen sie uns den Schaden komplett regulieren, da das schneller geht und stressfreier ist." Das dir dadurch das Geld flöten geht für dich und du nur ein hinreichend reparierten Wagen wieder bekommst, wird nicht gesagt. Grundsatz der Versicherungen: Am liebsten Kostenlos regeln und wenn, dann nur so wenig wie möglich. Und nochmal als Anmerkung: Verzichte auf einen Mietwagen und lass die Ausfalltage deines Autos (während der Reparatur z.B.) auszahlen, das bringt gut Geld, hat mir für 14 Tage nochmal etwas über 500 Euro gebracht. MFG Butsch | 
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| Fortgeschrittener  Geschlecht:   Fahrzeug: Honda Del Sol EH6 (Daily) + E36 328i Coupe (Drifttool) + Lexus IS200 Anmeldedatum: 28.02.2017 Beiträge: 144 Wohnort: 79725 | zitieren   Vielen Dank. Dann werde ich mir Morgen mal einen RA für Verkehrsrecht aussuchen und ein Termin vereinbaren. Schreiben werde ich der Versicherung denke ich nicht, darum sollte sich ja dann der RA kümmern? Oder meinst du dass ich denen erstmal "drohen" sollte mit dem RA, ob sie dann gewollt sind die Summe zu begleichen? Genau, ist ein anerkannter Sachverständiger der DEKRA. Die Lichtbilder, sehen für mich auch eindeutig aus, deshalb frage ich mich auch weshalb die eine Nachbesichtigung diesbezüglich machen wollen? Krieg ich denn auch die Ausfallkosten (14 Tage, steht auch im Gutachten) bezahlt wenn ich fiktiv abrechne? Gruss | 
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| Veteran  Geschlecht:   Fahrzeug: 96er ej9 (RIP), 98er ej9 B16 (RIP), ej6 (B16 soon) Anmeldedatum: 12.01.2011 Beiträge: 617 Wohnort: Hannover | zitieren   Schreib der versicherung nicht wenn du einen anwalt einschalten willst. Das übernimmt der ra dann.  Nein nicht drohen. Ich meinte, nehm einen ra falls die nicht einlenken, was du ja machen möchtest! Kleiner nachtrag: auch wenn du ihnen drohst, bringt es nichts, die kümmern sich auch nicht darum rechtzeitig zu bezahlen... auf mein schmerzensgeld habe ich 6 monate gewartet... nach etlichen ra briefen mit fristen. Aber das ist normal bei den versicherungen. Das Gutachten ist also legitim und damit anwendbar zur abrechnung. Dein ra wird dann nochmal drauf beharren. Die wollen die nachbesichtigung nur wegen der von mir geschriebenen taktik machen. Du kriegst die tatsächlichen ausfalltage ausgezahlt, d.h. jeden tag den du dein auto nicht nutzen kannst. War bei mir totalschaden, daher ab unfalldatum bis zum kauf des neuen wagens. Bei dir dann ab tag der abgabe in der werkstatt bis wieder erhalt. In jedem falle lohnt es sich wegen des geldes ! Mfg butsch  1x  bearbeitet | 
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| Fortgeschrittener  Geschlecht:   Fahrzeug: Honda Del Sol EH6 (Daily) + E36 328i Coupe (Drifttool) + Lexus IS200 Anmeldedatum: 28.02.2017 Beiträge: 144 Wohnort: 79725 | zitieren   Also hab das Gutachten nochmal durchgeschaut und das Schreiben von der Versicherung durch gelesen. Ein klein wenig plausibel klingts allerdings schon, Scheinwerfer sieht man die Kratzer auf dem Bild nicht richtig, und dass die Halterungen gebrochen sind, erkennt man nur wenn man diese auch ausbaut. Stoßfängerverstärkung kann man teilweise erkennen dass diese Verbogen ist, allerdings sind Hupe und Kabel leicht im Sichtfeld. Spoiler (Lippe gemeint) vorne sieht auf dem Bild aus wie ein kleiner Kratzer wo man kein Neuteil braucht sondern lackieren kann? In Echt sieht das allerdings anders aus, der ist an der Ecke gerissen und hat tiefe Schrammen!!! Instandsetzung und Lackierarbeiten im Querträgerbereich versteh ich grad nicht. Kann ich wenn ich den Anwalt einschalte ggf ihn beauftragen dass er es ermöglicht dass ich die Fotos der besagten Teile nachreiche? Oder mit der Versicherung klären dass mein Gutachter da nochmal Fotos macht? Selber Fotos nachreichen? Aber nicht dass die mir unterstellen dass ich z.B Halterungen vom Scheinwerfer selber kaputt gemacht hab? Oder irgend eine andere Idee? Ich würd ja das ganze dem Typen von denen Ihrer Versicherung zeigen, aber da hab ich einfach Angst dass er kürzt. Vorallem steht ja auch drin dass die den Wiederbeschaffungswert nicht ganz nachvollziehen. Die Fotos aus einem Gutachten darf ich hier wahrscheinlich nicht reinstellen, ich hab allerdings selber Fotos gemacht. Ich such ähnliche raus wie im Gutachten sind, dann sieht Ihr ja ob es begründet ist, und man es wirklich schlecht erkennen kann.  2x  bearbeitet | 
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| Premium-Member   Name: Basti Geschlecht:  Fahrzeug: Deine Mudda Anmeldedatum: 10.02.2008 Beiträge: 7087 Wohnort: Springe | zitieren   Warum gehst du nicht einfach zum Anwalt? Mach es dir nicht so schwer. Ein vernünftiger Anwalt kümmert sich um alles. | 
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| Fortgeschrittener  Geschlecht:   Fahrzeug: Honda Del Sol EH6 (Daily) + E36 328i Coupe (Drifttool) + Lexus IS200 Anmeldedatum: 28.02.2017 Beiträge: 144 Wohnort: 79725 | zitieren   Habe schon einen Anwalt informiert, dieser ruft mich in den nächsten Tagen an und wir machen einen Termin aus! Bin allerdings einfach zu neugierig, und lese mir dabei alles mögliche durch, Versicherungs Brief paar mal, Gutachten, etc.. Ich dachte falls ich dem Anwalt erkläre dass ich für die Punkte wo die Versicherung Zweifel aufweist, auch Lichtbilder anfertigen lassen kann und er diese dann denen schickt. Vielleicht würde das ja die Lage ein bisschen entschärfen, und dann würde nurnoch der von der Versicherung angezweifelte Wiederbeschaffungswert im Raum stehen.  Ich bin zufrieden wenn ich das Geld erhalte um die Teile zu erneuern / reparieren. Gewinn ist mir da im Prinzip egal, der Wagen soll einfach wieder im vorherigen Zustand sein. Ich befürchte einfach dass die Versicherung dann den Wert soweit runter treibt dass eine Reparatur nur in Bastelbuden möglich ist und das Ergebnis dann auch so ausschaut. | 
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| Premium-Member   Name: Basti Geschlecht:  Fahrzeug: Deine Mudda Anmeldedatum: 10.02.2008 Beiträge: 7087 Wohnort: Springe | zitieren   Du hast als Geschädigter das Recht dir den Gutachter auszusuchen. Da kann die Versicherung machen was sie will.die muss diesen, sowie den Anwalt bezahlen. Noch besser ist es wenn du noch ne Rechtschutz hast, dann kannst du wenn die Versicherung weiter hinaus zögert Verzugszinsen einfordern und sogar das Geld einklagen | 
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| Fortgeschrittener  Geschlecht:   Fahrzeug: Honda Del Sol EH6 (Daily) + E36 328i Coupe (Drifttool) + Lexus IS200 Anmeldedatum: 28.02.2017 Beiträge: 144 Wohnort: 79725 | zitieren   Von diesem Recht habe ich und werde ich Gebrauch machen. Wäre es allerdings sinnvoll dem Rechtsanwalt anzubieten dass man die Sachen die man laut der Versicherung auf den Fotos nicht erkennt, irgendwie neu zu Fotografieren lassen und es der Versicherung schickt? Also die Teile sind auf jeden Fall defekt, wenn mein Gutachter oder jemand anderes neue Fotos machen darf ist mir das völlig egal. Evtl würde das ja sogar den Fall beschleunigen, ich möchte allerdings nicht dass da ein Gutachter von der Versicherung da n neues Gutachten erstellt und alles mögliche kürzt. Das solle ja oft der Fall sein.  1x  bearbeitet | 
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