Die sogenannte Kleinunternehmerregelung kann in Anspruch genommen werden, wenn die steuerpflichtigen Einnahmen einschl. der darauf entfallenden Umsatzsteuer im Betriebseröffnungsjahr insgesamt 17500 E...
Also in großen und ganzen du musst es bei ordnungsamt melden.Dann darf du damit nicht über 17500euro kommen sonnst musst du ein großesgewerbe anmelden und du darf rechnung ausstellen sprich deine zeit...