» Scheinwerferunterkannte ??

*** WICHTIG*** Probleme mit Gutachten ......Neuen Thread eröffnenNeue Antwort erstellenTieferlegungsfedern
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Senior 

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11.10.2007, 18:55
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Moin moin
habe nun schon viel gelesen aber schlauer bin ich nciht geworden. kann mir mal jemand sagen wie das nun ist bei ner Tieferlegung. Gibt es danun eine mindesthöhe wie die der Scheinwerferunterkante? oder höhe von der straße oder so ?
Bei 800mm und höher kann man die Stadt anzeigen wenn das Fahrzeug beschädigt wird durch ein Schlagloch oder so stimmt das nun ? am besten mit Paragraf angeben oder den auszug mit angaben wo das zu finden ist danke...


pn
Elite 
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12.10.2007, 09:09
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Lichtaustrittskante (nicht Scheinwerferunterkante) muss mindestens 500mm über Grund sein :!:

pn
Gesperrt 
Anmeldedatum: 29.11.2004
Beiträge: 19440
12.10.2007, 09:10
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buggsLichtaustrittskante (nicht Scheinwerferunterkante) muss mindestens 500mm über Grund sein :!:

das zum einen

aber ich hab mitlerweile auch schon mitbekommen, das es die mittel des lichtaustrittskegel zu messen sein :)


pn
General 

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12.10.2007, 09:24
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was wie jetzt? Sorry aber ich hab jetzt schon 5 mal deinen thread gelesen aber verstehen tu ich ihn nicht.

Was hat die scheinwerferhöhe mit Schlaglöchern zu tun?
Oder habt ihr bei euch 800m tiefe schlaglöcher? Sorry ich schnalls nich


pn
Junior 

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12.10.2007, 09:45
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thomasee8was wie jetzt? Sorry aber ich hab jetzt schon 5 mal deinen thread gelesen aber verstehen tu ich ihn nicht.

Was hat die scheinwerferhöhe mit Schlaglöchern zu tun?
Oder habt ihr bei euch 800m tiefe schlaglöcher? Sorry ich schnalls nich


Richtig verstehen tu ich das auch nicht mit dem Schlagloch. :roll:


pn
Gesperrt 
Anmeldedatum: 29.11.2004
Beiträge: 19440
12.10.2007, 09:48
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mindesthöhe von fahrzeugen

pn
Gast 
12.10.2007, 09:48
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