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Senior ![]() Anmeldedatum: 07.05.2007 Beiträge: 231 Wohnort: Neumünster | zitieren Moin moin habe nun schon viel gelesen aber schlauer bin ich nciht geworden. kann mir mal jemand sagen wie das nun ist bei ner Tieferlegung. Gibt es danun eine mindesthöhe wie die der Scheinwerferunterkante? oder höhe von der straße oder so ? Bei 800mm und höher kann man die Stadt anzeigen wenn das Fahrzeug beschädigt wird durch ein Schlagloch oder so stimmt das nun ? am besten mit Paragraf angeben oder den auszug mit angaben wo das zu finden ist danke... |
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Elite Fahrzeug: EE9 Anmeldedatum: 16.09.2005 Beiträge: 1913 Wohnort: Hamburg | zitieren Lichtaustrittskante (nicht Scheinwerferunterkante) muss mindestens 500mm über Grund sein ![]() |
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Gesperrt Anmeldedatum: 29.11.2004 Beiträge: 19440 | zitieren das zum einen aber ich hab mitlerweile auch schon mitbekommen, das es die mittel des lichtaustrittskegel zu messen sein ![]() |
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General ![]() Geschlecht: ![]() Fahrzeug: Dodge Ram, Chrysler und CRX EE8 Anmeldedatum: 08.08.2006 Beiträge: 2748 Wohnort: Holland | zitieren was wie jetzt? Sorry aber ich hab jetzt schon 5 mal deinen thread gelesen aber verstehen tu ich ihn nicht. Was hat die scheinwerferhöhe mit Schlaglöchern zu tun? Oder habt ihr bei euch 800m tiefe schlaglöcher? Sorry ich schnalls nich |
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Junior ![]() Name: Pauli / Maggie Fahrzeug: Civic EJ9 Anmeldedatum: 22.08.2006 Beiträge: 51 Wohnort: Berlin-Mahlsdorf | zitieren Richtig verstehen tu ich das auch nicht mit dem Schlagloch. ![]() |
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Gesperrt Anmeldedatum: 29.11.2004 Beiträge: 19440 | zitieren mindesthöhe von fahrzeugen |
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