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Auto verschrotten lassen in HamburgNeuen Thread eröffnenNeue Antwort erstellenWelche Autoversicherung?
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26.05.2014, 09:39
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moin habe mir ein gewindefahrwerk in den Eg3 eingebaut und wollt ich eintragen lassen nur habe ich das Problem gehabt das meine Scheinwerferunterkante nich bei 50cm sondern bei 48cm, hoch geschraubt habe ich ihn hatte ihn auch zum testen auf Mindesthöhe laut Gutachten und hatte keine 50cm gehabt nun höher gestellt sieht schon fast serienmäßig aus, muss ich mich damit nun abfinden oder gibt's eine möglichkeit noch?

pn
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26.05.2014, 10:00
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Such dir nen Prüfer, der das einträgt; ich hatte auch mehrere Versuche gebraucht. Hängt eben vom Prüfer ab. Der eine verschränkt nur, der nächste lenkt dabei auch ein, wieder ein anderer belädt das Auto, im bestem Fall wird sogar ne Probefahrt gemacht ... oder der gute Mann hockt sich mit nem Zollstock vors Auto, misst die Scheinwerferunterkante und sagt: der is 3cm zu tief, worauf ich dann nur meinte: ja, der is auch 3cm tiefer gelegt.
Sowas däml...... naja^^ :dumb:


pn
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26.05.2014, 18:01
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:hrhr: bin ich froh das mein alter Mini schon von Werk aus drunter liegt :hrhr:

aber wie matze schrieb, einfach zu nem anderen Prüfer fahren, ist bei meinem ganzen fahrzeugen beim eintragen eines fahrwerks noch nie kontrolliert worden


pn
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26.05.2014, 18:24
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muss das nicht der lichtaustrittskegel sein mit den 50 cm?

frage mich eh warum 50 cm... man kann scheinwerfer doch einstellen.

selbst mim geslammeden eg kann man nach justierung der scheinwerfer noch
genau so "überragend" gucken wie mim oem fahrwerk.

verstehe ich nicht die nummer.


pn
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26.05.2014, 18:37
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ja danke euch soweit das macht nämlich mehr sinn mit dem Lichtaustrittskegel, was mahxzsez denn wenn du sportfahrwerk einbaust und unter 50cm bist :D

pn
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26.05.2014, 19:02
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Ist richtig, die Bezeichnung lautet untere Lichtaustrittskante bzw. untere Spiegelkante in der StVZO § 50 Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht:
" 3) Scheinwerfer müssen einstellbar und so befestigt sein, dass sie sich nicht unbeabsichtigt verstellen können. Bei Scheinwerfern für Abblendlicht darf der niedrigste Punkt der Spiegelkante nicht unter 500 mm und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen. [...] "

Bzw. etwas anschaulicher formuliert hier nachzulesen:
http://www.golfcabriowiki.de/index.php/%C2%A750_StVZo_Lichtaustrittskante

D.h. im besten Fall steht die Tieferlegung zwar im Fahrzeugschein, wird bei der nächsten HU jedoch angefochten werden und du bestehst diese aufgrund eines erheblichen Mangels nicht, da die Eintragung gegen o.g. § verstößt.


pn
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26.05.2014, 19:24
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joa gelitten. entweder also illegal rumfahren oder auf beinahe serienhöhe.
:wall:

wusste nicht das die damit bezwecken die fahrbahn auf "grasshöhe" auszuleuchten.
:roll:
man kann sich auch einpinkeln. erbsenzähler ehrlich...


pn
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26.05.2014, 20:05
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@Matze.DD zu dem Bild auf dem Link is die Rote Linie entscheidend oder die blaue?
lass mir die tage alles eintragen muss nächste Woche sowieso zum Tüv und danach geht's einfach runter und lass mir Licht einstellen undarschlecken 3,50 :D


pn
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26.05.2014, 21:50
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Ist echt arschlos. Alles unter Serienhöhe ist bei uns demnach illegal, naja wayne... :dumb: :D

@Kev: die blaue.


pn
Gast 
26.05.2014, 21:50
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