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Elite 

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21.04.2010, 07:47
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Hi, ich habe im November nen Honda eg4 gekauft von ebay Anzeige, also privat.

In der beschreibung stand, waagen tip top in schuss und da stand auch nix von wegen Bastlerfahrzeug und ähnliches...

Jedenfals hatte das Auto nen paar makken, ich hab sämtliches neu gemacht was kaputt war bzw alles versucht um einen bestimmten Fehler wegzubekommen. Tja war aber nix, war in der Werkstatt und der Mechaniker sagte mir das mein Automatikgetriebe kaputt ist :( bzw der bremsstreifen darin, der den alten gang ausbremst um den neuen einzulegen. Das er sich verschluckt is mir schon bei der heimfahrt vom verkäufer aufgefallen. Bis dato dachte ich, bin wahrscheinlich nur zu doof um automatik zu fahren (hab das ja noch nie gemacht)...

und nun zur frage: Hab ich irgendein Recht was ich geltend machen kann gegenüber dem verkäufer? Schließlich war es ja schon als der mir den Wagen verkauft hatte. Und er meinte zu der sache, ja das is nur wenn man zu viel gas gibt un so, das is normal, ich denke das war ne faule ausrede von ihm...

Danke schonmal


pn
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21.04.2010, 07:52
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Hmmm ich bin zwar kein Anwalt, aber wenn er dir irgendwelche mängel verheimlicht welche du später (zu glaub einer bestimmten zeit) entdeckst könnte es eine arglistige Täuschung sein worauf hin der kaufvertrag anfechtbar wäre...

aber ich glaub den besten rat kannst du dir von einem Anwalt abholen, es sei denn, wir haben hier jemand im forum der sich mit so einer materie gut auskennt...

Aber auf jeden Fall ärgerlich...! Hoffe das es eine lösung für dein Problem gibt ;)


pn
Elite 

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21.04.2010, 07:55
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Ja über arglistige täuschung hab ich auch nachgedacht, kenn mich ja auchn wenig aus :D :P aber das Problemchen dabei ist: ich muss nachweisen das den schaden der verkäufer gemacht hat und der verkäufer muss nachweisen das der schaden bei ihm noch nich war....tja wie willstn das nachweisen :?: ich hab zwar jemanden der das bestätigen kann, aber ob das was nutzt wiss ich eben nich

pn
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21.04.2010, 08:04
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§ 123 BGB Anfechtbarkeit wegen Täuschung oder Drohung



Damit wäre der Vertrag nichtig und du müsstest das Auto zurückgeben und der Verkäufer dir dein Geld wieder geben.

Wobei die Frage ist ob das unter arglistige Täuschung fällt, glaube ich eher nicht.


pn
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21.04.2010, 08:06
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hmm stimmt du musst nachweisen das der schaden schon vorhanden war beim kauf...

haste jemand dabei gehabt der das eventuell bestätigen kann, dass es auf der Rückfahrt schon zu diesem problem kam?!

und nein der verkäufer muss leider nichts beweisen.. weil die beweisaufbringung auf deiner seite ist... glaub erst nach einer bestimmten zeit muss es der verkäufer dann aufzeigen und das glaub auch nur bei Firmen.. also ist hierbei der privat verkauf ausgeschlossen =(



Verfasst am: 21.04.2010, 08:08
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GraveDigger§ 123 BGB Anfechtbarkeit wegen Täuschung oder Drohung



Damit wäre der Vertrag nichtig und du müsstest das Auto zurückgeben und der Verkäufer dir dein Geld wieder geben.

Wobei die Frage ist ob das unter arglistige Täuschung fällt, glaube ich eher nicht.

Das ist der §123 BGB Abs.2

(2) Hat ein Dritter die Täuschung verübt, so ist eine Erklärung, die einem anderen gegenüber abzugeben war, nur dann anfechtbar, wenn dieser die Täuschung kannte oder kennen musste. Soweit ein anderer als derjenige, welchem gegenüber die Erklärung abzugeben war, aus der Erklärung unmittelbar ein Recht erworben hat, ist die Erklärung ihm gegenüber anfechtbar, wenn er die Täuschung kannte oder kennen musste.

Also wie wir schon vermutet haben... du musst aufzeigen können das der verkäufer von dem schaden wusste...
pn
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Name: Susanne
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21.04.2010, 08:22
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also er sagte Wortwörtlich zu mir:

Wenn man mehr aufs Gas tritt dann heult der Motor beim schalten auf, weil der Motor ja dann mehr bezin braucht...

Ja hab ich da geglaubt weil ich es ja nich wusste, aber hat sich ja jetz herraus gestellt dass es das getriebe ist...

Ja Freunde haben mit mir das auto abgeholt und können bezeugen das ich bei bergen usw Probleme hatte. Kurz nachdem ich das Auto zuhause hatte, hat mein Exfreund ne Fahrt gemacht und dieses aufheulen ebenfals feststellen können un meinte dann da stimmt was nicht. Danke lieber exfreund, ohne dich würde ich immernoch glauben es sei normal :D
Wie sieht die laage jetz aus?


pn
Senior 

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21.04.2010, 08:29
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Sorry wenn ich das jetzt so frage... aber du schreibst du hast das auto im November gekauft... warum kommst du dann jetzt erst mit dieser sache!?

Also wenn es jemand bezeugen kann, würde ich mal ganz nett beim anwalt anfragen was er dir für ein tipp gibt...

möchte jetzt hier keine aussage treffen welche vllt rein rechtlich nicht stimmt, hab leider kein jura studiert ^^


pn
Elite 

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21.04.2010, 08:32
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weil ich von kleinkram ausgegangen bin (wo auch vieles kaputt war) hab ich alles neu gemacht un jetz erst (am montag) hat sich rausgestellt das dieses Getriebe kaputt ist

pn
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21.04.2010, 11:48
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in den ersten 6 Monaten musst DU nichts beweisen, sondern der Verkäufer. Danach dreht sich das ganze um

d. h. das der Verkäufer nachweisen muss, dass der Schaden beim Verkauf nicht da war


pn
Gast 
21.04.2010, 20:32
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