» Rücklichter Tönen?

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04.09.2013, 16:47
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Wenn das dann auf "Fahren ohne Betriebserlaubnis" herausläuft, dann meine ich €50 und 3 Punkte im Sinn zu haben. Aber ich kann es nur immer wieder wiederholen: Die Polizeikontrolle ist nicht das Problem. Das Problem kommt, wenn Du mit eben jenem Fahrzeug ohne Betriebserlaubnis in einen Unfall mit Personenschaden verwickelt wirst. Wenn bei so einem Unfall der Staatsanwalt Dein Auto vom Unfallort weg beschlagnahmt zur gerichtlichen Untersuchung auf seine Verkehrssicherheit hin - DANN kann es problematisch werden. Dagegen sind die 3 Punkte im Zweifel Kinderkram. Ich weiß, das passiert niemals jemandem ... mir ist das Auto schon mal von der Unfallstelle weg beschlagnahmt worden, und es gab für die Dauer der Unklarheiten ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Tötung. Und das, obwohl mir die Vorfahrt genommen wurde und ich (zum Glück?) die spießige Limo meiner Eltern fuhr zum Unfallzeitpunkt. Glaub mir, DAS willst Du nicht erleben. Zumal wenn Dir Dein Anwalt dann mitteilt was kommen könnte wenn die etwas am Auto finden ... und die suchen wirklich, das kann ich Dir auch sagen. Da gehts von Bremsbelägen zum Reifenprofil zu Anbauten und Änderungen. Die haben sogar ermittelt, wann und bei wem die letzte Bremsenwartung am Fahrzeug durchgeführt wurde.

pn
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04.09.2013, 16:53
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ich denke für den themenersteller sind 3 punkte und damit die verlängerung seiner probezeit um weitere 2 jahre sowie ein aufbauseminar was mit 300-600 euro (je nach region und fahrschule) zu buche schlägt schon abschreckung genug

deine ausführungen sind trotzdem korrekt :)


pn
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04.09.2013, 17:27
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JA sicher das thema ist durch, das ganze ist mir zu heikel danke euch für die schnellen antworten :D

pn
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04.09.2013, 21:28
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Sm0K3YMh ist doch mieß es gibt ja nix fürn civic an tollen leuchten die erlaubt sind, oder?

Doch, die Originalen ;)


pn
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04.09.2013, 22:48
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Änderung an der Beleuchtung kostet dich 15€ oder so
http://www.autozeitung.de/bussgeldkatalog-beleuchtung


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pn
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05.09.2013, 05:00
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hast du die Aktualität deiner Aussage überprüft oder dich einfach auf einen Artikel aus 2010 verlassen :) lol

edit: Du hast außerdem den falschen Tatbestand herausgesucht. Veränderungen der Beleuchtung sind definitiv nicht mit "mal mit falscher Lichteinstellung gefahren" gleichzusetzen. Durch Veränderung an den Leuchten erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges. Auszug aus Bußgeldkatalog 04/2013 siehe 2. Screenshot


 
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pn
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05.09.2013, 07:31
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Folie kostet 3 punkte 120€ egal ob auf neblern oder rückleuchten oder scheinwerfern.

pn
Gast 
05.09.2013, 07:31
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