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| Elite Geschlecht: Fahrzeug: Legend Coupé, Honda e-NY1, ZRV Advance Anmeldedatum: 19.02.2007 Beiträge: 2101 Wohnort: OF | zitieren Wenn das dann auf "Fahren ohne Betriebserlaubnis" herausläuft, dann meine ich €50 und 3 Punkte im Sinn zu haben. Aber ich kann es nur immer wieder wiederholen: Die Polizeikontrolle ist nicht das Problem. Das Problem kommt, wenn Du mit eben jenem Fahrzeug ohne Betriebserlaubnis in einen Unfall mit Personenschaden verwickelt wirst. Wenn bei so einem Unfall der Staatsanwalt Dein Auto vom Unfallort weg beschlagnahmt zur gerichtlichen Untersuchung auf seine Verkehrssicherheit hin - DANN kann es problematisch werden. Dagegen sind die 3 Punkte im Zweifel Kinderkram. Ich weiß, das passiert niemals jemandem ... mir ist das Auto schon mal von der Unfallstelle weg beschlagnahmt worden, und es gab für die Dauer der Unklarheiten ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Tötung. Und das, obwohl mir die Vorfahrt genommen wurde und ich (zum Glück?) die spießige Limo meiner Eltern fuhr zum Unfallzeitpunkt. Glaub mir, DAS willst Du nicht erleben. Zumal wenn Dir Dein Anwalt dann mitteilt was kommen könnte wenn die etwas am Auto finden ... und die suchen wirklich, das kann ich Dir auch sagen. Da gehts von Bremsbelägen zum Reifenprofil zu Anbauten und Änderungen. Die haben sogar ermittelt, wann und bei wem die letzte Bremsenwartung am Fahrzeug durchgeführt wurde. |
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Premium-Member ![]() ![]() Name: Sören Geschlecht: Fahrzeug: CL9 *daily* | EJ9 Hatch *going B18C4 T* Anmeldedatum: 15.11.2010 Beiträge: 1960 Wohnort: bei Dessau | zitieren ich denke für den themenersteller sind 3 punkte und damit die verlängerung seiner probezeit um weitere 2 jahre sowie ein aufbauseminar was mit 300-600 euro (je nach region und fahrschule) zu buche schlägt schon abschreckung genug deine ausführungen sind trotzdem korrekt ![]() |
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Senior ![]() Name: Steffen Geschlecht: Fahrzeug: Honda Civic Eg 5 BJ 95 Anmeldedatum: 08.03.2013 Beiträge: 310 Wohnort: Lüdenscheid | zitieren JA sicher das thema ist durch, das ganze ist mir zu heikel danke euch für die schnellen antworten ![]() |
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| Gesperrt Anmeldedatum: 22.07.2013 Beiträge: 154 | zitieren Doch, die Originalen ![]() |
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General ![]() Name: Kevin Geschlecht: Fahrzeug: Audi A5 Anmeldedatum: 13.01.2013 Beiträge: 2621 Wohnort: 74321 Bei Ludwigsburg | zitieren Änderung an der Beleuchtung kostet dich 15€ oder so http://www.autozeitung.de/bussgeldkatalog-beleuchtung 1x bearbeitet |
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Premium-Member ![]() ![]() Name: Sören Geschlecht: Fahrzeug: CL9 *daily* | EJ9 Hatch *going B18C4 T* Anmeldedatum: 15.11.2010 Beiträge: 1960 Wohnort: bei Dessau | zitieren hast du die Aktualität deiner Aussage überprüft oder dich einfach auf einen Artikel aus 2010 verlassen ![]() edit: Du hast außerdem den falschen Tatbestand herausgesucht. Veränderungen der Beleuchtung sind definitiv nicht mit "mal mit falscher Lichteinstellung gefahren" gleichzusetzen. Durch Veränderung an den Leuchten erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges. Auszug aus Bußgeldkatalog 04/2013 siehe 2. Screenshot 05-09-2013 06-58-38.jpg - [Bild vergrößern] 05-09-2013 07-11-25.jpg - [Bild vergrößern] 1x bearbeitet |
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Grand Master ![]() Name: G. Geschlecht: Anmeldedatum: 16.09.2007 Beiträge: 10507 | zitieren Folie kostet 3 punkte 120€ egal ob auf neblern oder rückleuchten oder scheinwerfern. |
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| Gast | zitieren Mach mit!Wenn Dir die Beiträge zum Thread "Rücklichter Tönen?" gefallen haben oder Du noch Fragen hast oder Ergänzungen machen möchtest, solltest Du Dich gleich bei uns anmelden:Registrierte Mitglieder genießen die folgenden Vorteile: ✔ kostenlose Mitgliedschaft ✔ keine Werbung ✔ direkter Austausch mit Gleichgesinnten ✔ neue Fragen stellen oder Diskussionen starten ✔ schnelle Hilfe bei Problemen ✔ Bilder und Videos hochladen ✔ und vieles mehr... |
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