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General ![]() Name: Andreas Geschlecht: ![]() Fahrzeug: RA3 Shuttle-POWER Anmeldedatum: 27.02.2009 Beiträge: 2578 Wohnort: Darmstadt | zitieren |
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Premium-Member ![]() ![]() Name: Ronny Geschlecht: ![]() Fahrzeug: Honda CR-V Prestige Anmeldedatum: 28.06.2008 Beiträge: 5133 Wohnort: Dresden | zitieren ich glaub eher darum das dich die netten Polizisten richtig sehen können...kannst ja sonst was anstellen wenn die dich sehen bzw. anhalten ![]() |
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Elite ![]() Name: Sunny Fahrzeug: Honda Civic Coupe EJ2 Anmeldedatum: 25.05.2007 Beiträge: 1539 Wohnort: Deutschland | zitieren Also die vorderen Seitenscheiben dürfe zu 35% getönt werden und die Frontscheibe um max. 20%. Jedoch darf dieses NICHT mit einer Folie gemacht werden, da sie eine klare Sicht nach außen nicht gewährleisten können. Weiterhin darf man sie nicht schwarz tönen, weil in Deutschland das Vermummungsverbot besteht. Und genau dagegen würdest du dann verstoßen, wenn du tönst, weil man dich dann von außen nicht mehr sehen kann. Daher sind halt nur diese Sicherheisfolien für vorn zulässig, da die keine öder nur eine ganz niedrige Tönung haben haben. Und man sollte nicht vergessen, das die Seitenscheiben bereits auch schon eine leichte Tönung haben. (nehmt mal nen weißes Blatt und haltet sie mal hinter die Scheibe) Demzufolge würde sich das nicht lohnen da Folie verboten ist und wenn man sie Fluten läßt wären das nur ein paar Prozent, was kaum auffallen würde. Und ob das dann hält bzw. erlaubt ist, ist wieder eine andere Frage. Gruß PS: Diese Informationen habe ich sowohl vom Tüv/Dekra, Polizei und Scheibentöner. Denn ich hatte vorn auch mal Midnight Reflex drin (das dunkelste was es damals gab) und wurde damit auf dem Parkplatz erwischt, während ich geparkt habe. Ende vom Lied war eine Wiedervorführung bei der Polizei ohne Folie und 3 Punkte samt 150 DM Bußgeld) |
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Elite Geschlecht: ![]() Fahrzeug: CRX ED9 Anmeldedatum: 16.03.2011 Beiträge: 1067 | zitieren Alles soweit korekt, außer: Das Vermummungverbot gilt nur für Demonstrationen bzw öffentliche Veranstaltungen wie Beispielsweise ein Fußballspiel. Wenn´s dich glücklich macht kannst auch mit Sturmhaube Auto fahren. Solltest nur damit rechnen dass unsere Sheriffs dich dann mal mit gezogener Waffe anhalten. Und die Einsatzrechnung kann dann unter Umständen auf dich zurück fallen weil ein Richter der Meinung ist, du hättest den "Anschein einer Gefahr" dargestellt. Aber Grundsätzlich: Kein Vermummungsverbot im deutschen Straßenverkehr. |
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Elite ![]() Name: Sunny Fahrzeug: Honda Civic Coupe EJ2 Anmeldedatum: 25.05.2007 Beiträge: 1539 Wohnort: Deutschland | zitieren Deine Aussage wiederspricht sich aber. Du schreibst das dies nur bei öffentliche Veranstaltungen greift, was ich ebenfalls bestätigen kann. Aber warum hat denn dann ein Autofahrer nen großes Problem, wenn er im Straßenverkehr mit Sturmhaube fährt, wenn doch da das Vermummungsgesetz angeblich nicht gilt? Was macht er denn dann falsch? Denn wenn evtl. solche Maßnahmen von den Beamten durchgeführt werden wie du schreibst (gezogene Waffe, Einsatzkosten, etc) muss der Fahrer sich ja in irgendeiner Weise falsch verhalten bzw. schuldig gemacht haben. Und das wird definitiv an der Sturmhaube liegen, weil man sich damit vermummt bzw. die Identitätsfeststellung erschwert wird, was man nicht darf bzw. verboten ist. Und genau das selbe bewirken auch die schwarzen Scheiben vorn. Also ist es genau der selbe Effekt. Denn egal ob jemand eine Sturmhaube auf hat oder die Scheiben vorn schwarz sind, ich erkenne ihn so oder so nicht, also ist von einer Gefahr auszugehen. Somit liegt für mich beides im Vermummungsverbot und so wurde es mir auch bestätigt von der Polizei. Auszug: Verboten ist dann die Teilnahme „an derartigen Veranstaltungen in einer Aufmachung, die geeignet und den Umständen nach darauf gerichtet ist, die Feststellung der Identität zu verhindern, teilzunehmen oder den Weg zu derartigen Veranstaltungen in einer solchen Aufmachung zurückzulegen und bei derartigen Veranstaltungen oder auf dem Weg dorthin Gegenstände mit sich zu führen, die geeignet und den Umständen nach dazu bestimmt sind, die Feststellung der Identität zu verhindern. Somit wird das Vermummungsgesetz also sowohl für Fussgänger angewand die auf dem Weg zu solch einer Veranstaltung sind, als auch auf Autofahrer die am Straßenverkehr teilnehmen und mit dem Auto dorthin fahren. Also beschränkt sich das Vermummungsgesetz auch auf den Straßenverkehr Das bestätigt für mich dann auch das Vorgehen der Beamten bei einer solchen Aktion, wenn jemand mit einer Sturmhaube fährt. Gruß PS: Deutschland hat echt tolle Gesetze ![]() |
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Master ![]() Geschlecht: ![]() Fahrzeug: Civic EJ2,EM2,CW2 und CU2 Anmeldedatum: 13.02.2011 Beiträge: 8591 Wohnort: Krefeld | zitieren also schwarz und 35% ist mittlerweile legal. saß in sonem auto. ist echt geil. und nur bei langenberg in rülsheim kannst sowas machen. die scheiben werden rausgeschnitten und dann beklebt oder geflutet..ka was es war. aufjedenfall klasse |
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Elite ![]() Name: Sunny Fahrzeug: Honda Civic Coupe EJ2 Anmeldedatum: 25.05.2007 Beiträge: 1539 Wohnort: Deutschland | zitieren also mit Folie ist ja verboten und das mit dem Fluten habe ich auch mal gelesen. (an einem Opel Kombi vor sie vorn 35% hatten, hintere Tür 50% und hinten 70% und sah hammer aus. Nur gibt es beim Fluten das Problem, das wohl die Farbe nicht auf den Scheiben halten soll bzw. es noch keinen richtigen Härter gibt. (hat sich bei vielen Autos wohl gelöst, wenn die Fenster hoch und runter gemacht wurden) Zudem gibt es das wohl auch noch in vielen anderen Farben wie rot, gelb, grün, blau usw... |
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Elite Geschlecht: ![]() Fahrzeug: CRX ED9 Anmeldedatum: 16.03.2011 Beiträge: 1067 | zitieren Oder du verstehst mich falsch. Jepp. ![]() Wer lesen kann ist klar im Vorteil. Ich schrieb bereits, dass es hier um den "Anschein einer Gefahr" geht. Es geht hierbei lediglich darum, Einsatzkosten auf einzelne Personen abwälzen zu können um den Staats-Geldbeutel zu entlasten. Folgendes Szenario: Dein kleiner Bruder/Neffe/Cousin etc. besucht dich und bringt seine Räuber&Gendarme-Pistolen vom Fasching mit. Wie´s heutzutage üblich ist sehen die Dinger auf den ersten Blick recht echt aus. Später des Abends will der Kleine noch durch´s Viertel/um den Block rennen und Räuber und Polizei spielen. Da er dein Lieblingsbruder/-neffe/-cousin ist und du ihn eh recht selten siehst machst du dir keine Gedanken um dein Ansehen in der Nachbarschaft (welches eh wegen deiner Auspuff- und HiFi-Anlage welche du ausgerechnet Nachts um halb2 immer bis zum Anschlag aufdrehst, komplett zerstört ist) und tobst mit ihm noch mal um das Viertel/den Block. Eine erschrockene, ältere Anwohnerin, nennen wir sie mal Inge, sieht daraufhin im halbdunkel einen jungen, erwachsenen Mann mit einer Pistole durch die Straße rennen. Da sie schon recht schwerhörig ist, meint sie deine Rufe (von welchen sie kein Wort versteht) als osteuropäische Flüche zu erkennen. Dank ihres täglich mehrstündigen Krimi-Studiums von ARD/ZDF/MDR und wie sie noch alle heißen, weiß sie augenblicklich was zu tun ist und alarmiert die Polizei. Die Polizei hat bereits wenige Minuten zuvor einen ähnlichen Anruf von Inge´s Nachbarin Agathe bekommen, welche mit ihren 84 Jahren nur 2 Jahre jünger als Inge ist. Um auf Nummer sicher zu gehen schicken sie dem Streifenwagen der zufällig in der Nähe war um süße Stückchen zu holen noch einmal 3 weitere zur Verstärkung, weil: Sicher ist sicher. Zumindest wenn es um die eigene Sicherheit geht. Über früh oder lang kommt natürlich dein Freund und Helfer auf dich und deinen kleinen Bruder/Neffen/Cousin. Dieser Einsatz kostet jetzt mehrere tausend Euro. Da sowohl Inge als auch Agathe keinerlei Fehler begangen haben (sie berichteten der Polizei lediglich ihre Beobachtungen), kann diese Summe nicht auf sie abgewälzt werden. Und hier hat der deutsche Gesetzgeber eine findige Idee: Es soll derjenige zahlen, wegen dem der Einsatz los ging. Da du den Anschein gemacht hast, du wärst ein osteuropäischer (Inge klang der Polizei gegenüber sehr überzeugend) Gangster, sollst du auch die Kosten tragen. Liegt natürlich alles im ermessen der Polizei, ob sie dies nun als Fehlalarm abtun oder eine Anzeige schreiben, weil du vor ein paar Wochen die Katze des einen Polizisten überfahren hast und darauf verlangt hast er solle sie jetzt gefälligst aus deinem Radlauf kratzen. Nur wenn du auf dem Weg zu einer solchen Veranstaltung bist ist es verboten. Gehst du hingegen zu Zahnarzt, darfst du so lange und so oft eine Sturmhaube tragen wie dich das glücklich macht. AMEN! |
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Elite ![]() Name: Sunny Fahrzeug: Honda Civic Coupe EJ2 Anmeldedatum: 25.05.2007 Beiträge: 1539 Wohnort: Deutschland | zitieren Aber wer will das denn entscheiden? Kann ja nicht angehen, das Polizeibeamter X der mich nicht leiden kann wegen der toten Katze und ne Anzeige schreibt oder Beamter Y der Meinung ist keine Anzeige zu schreiben, weil er mich nett findet. Also es gibt schon viele Gesetze in Deutschland die man nicht versteht, aber so einfach ist es dann auch wieder nicht. Denn jede polizeiliche Maßnahme muss eine rechtliche Grundlage haben! Und nur weil dem mein Gesicht nicht passt kann er nicht einfach über mich entscheiden wie er will. Dann denke ich aber eher, das Inge und Agatha das Problem haben, denn immerhin haben sie bei der Polizei angerufen, wodurch es zu einem Einsatz kommt, der nie hätte stattfinden müssen. Wenn du mit einer Sturmhaube durch die Gegend läufst und einfach nur zum Zahnarzt willst, ich aber die Polizei rufe weil ich mich durch dich bedroht fühle und es in der Nähe zufälliger weise auch eine Demo gibt, von der du vielleicht nicht mal was weißt, würdest du dann den Einsatz bezahlen? Ich glaube wohl nicht, denn du bist dir ja keiner Schuld bewusst. Und dann würdest du dir das auch nicht bieten lassen die Kosten für den Einsatz zu übernehmen, nur weil Beamter X im Ermessungsspielraum meint dich hier rankriegen zu wollen. So leicht ist das nicht. |
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Elite Geschlecht: ![]() Fahrzeug: CRX ED9 Anmeldedatum: 16.03.2011 Beiträge: 1067 | zitieren Naja, so läuft´s aber. Wie wenn se dich sonst wo erwischen. Er kann dir ne Strafe aufbrummen oder dich nur verwarnen. Liegt alles im Ermessenspielraum. Schließlich muss die Polizei auch entscheiden können ob sich die Person einsichtig zeigt oder nur rum pöbelt. Agathe, wenn ich bitten darf ![]() ![]() Und zu deiner Frage: Eben nicht. Da unsere imaginären, leicht senilen Zeugen eine mögliche Gefahr erkannt haben sind sie dazu verpflichtet die Polizei zu rufen. Dieser Vermutung nachzugehen und die Gefahrenquelle zu prüfen ist die Aufgabe der Polizei. Da dir als geistig ausgereiften Menschen die Konsequenzen deines Handelns klar sein sollten/müssen, musst du auch davon ausgehen dass jemand die Spielzeugpistole als echte Waffe interpretiert und darauf die Polizei ruft. Nö, würd ich nicht. Aber die Polizei kann mich durchaus dann dafür anzeigen. Kommt allerdings damit nicht weit, da man in Deutschland die Schuld eines Täters beweisen muss und nicht der Täter seine Unschuld. Allerdings kommt es zum schluss eher drauf an ob der Richter dich oder den Polizisten für glaubwürdiger hält. |
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Gast | zitieren Mach mit!Wenn Dir die Beiträge zum Thread "Polizei bemängelt Frage dazu" gefallen haben oder Du noch Fragen hast oder Ergänzungen machen möchtest, solltest Du Dich gleich bei uns anmelden:Registrierte Mitglieder genießen die folgenden Vorteile: ✔ kostenlose Mitgliedschaft ✔ keine Werbung ✔ direkter Austausch mit Gleichgesinnten ✔ neue Fragen stellen oder Diskussionen starten ✔ schnelle Hilfe bei Problemen ✔ Bilder und Videos hochladen ✔ und vieles mehr... |
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