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13.01.2010, 16:18
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Folgendes. Heute während der Vorlesung :hrhr: ist mir was in den Kopf geschoßen. Und zwar, was würde passieren bei der folgenden Situation:
Du hast soeben ein neues Handy bekommen. Ein tolles Handy :D Nun, wie der Teufel so will, hat das Handy auch eine super Camera, mit der du gerade so spielst, um die Quali zu testen. Dabei hast du vergessen, dass das Handy am Steuer verboten ist und testest deine Cam weiter. Hinter dir fährt ein Drängler und er nervt dich. Plötzlich wirst du von ihm Überholt und er fährt dann noch über die rote Ampel, weil er keine Lust hatte, hinter dir zu fahren. Das hat dir gar nicht gefallen aber zum "Glück" hast du dieses Manöver aufgenommen und gehst zu Polizei und zeigst das Video, wobei Polizei feststellt, dass du während der Fahrt mit dem Handy gespielt hast.
Nun zur eigtl. Frage.
Wer kriegt mehr Ärger? Der, mit dem Handy oder der Drängler mit der roten Ampel?

Mag sein, dass die Geschichte blöd klingt, doch sie verfolgt mich schon den ganzen Tag :D


pn
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13.01.2010, 18:23
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handy am steuer gibt doch nur n kleines verwarngeld von 30 tacken oder so.
bei überfahren von ner roten ampel biste schon bei nem bußgeld und nem punkt in flensburg, mit der nötigung vom drengeln und überholen innerorts kann es schon zum fahrverbot kommen denke ich. evtl. wird dir wegen der filmaufnahme garnichts passieren...

ich würds machen, nur um dem wich*** eins reinzuwürgen, und wenn ich dafür 30 euro blechen müsste... ^^


mfg


pn
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13.01.2010, 19:51
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13.01.2010, 19:53
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kannst ja auch sagen dein nachbar hat gefilmt ^^

pn
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13.01.2010, 19:53
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Fahren mit Handy + Verstoß gegen Grundrechte Dritter (Du darfst nicht einfach Leute filmen ;))

pn email
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13.01.2010, 19:58
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Hätte aber nicht die Person, sondern das Auto schön mit Kennzeichen gefilmt :hrhr: Von daher weg mit dem Grundrecht.
Aber trozdem, wenn würde es härter treffen? Gibts hier quasi für Handymann kein "Auge zumachen..." Im Endeffekt muss doch der Drängler härter bestraft werden?


pn
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13.01.2010, 20:01
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naja hast ja nich das drängeln gefilmt und ausserdem werden jetzt noch nicht mal mehr die videos der Polizei als beweis erlaubt, also bestimmt auch nicht dein video.

pn
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13.01.2010, 20:02
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Seit wann darf man Kennzeichen filmen? Das macht die Sache auch nicht besser ;)

Ich würde sagen, dass die Aufnahme nicht als Beweismittel zugelassen wird, weil sie nunmal nicht erlaubt war.


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13.01.2010, 20:05
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Aus dem Bauch heraus würde ich sagen, dass ich mangels Zeugen zum Handy greifen darf um zu dokumentieren, dass ich von jemanden genötigt wurde.

pn
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13.01.2010, 20:09
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KZ ist zufällig ins Bild geraten. Wollte den Asphalt und die Ampel filmen :hrhr: und da is er vorbeigedüst. :D

@ xXx1945 Das ist nicht mein Video. Die Geschichte existiert nicht. :)

Aber, dass die Videos nicht als Beweisstück gelten, ist mir neu.
Scheint, dass ich noch aus der Geschichte schlauer werde :hrhr:


pn
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13.01.2010, 21:28
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