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Premium-Member ![]() ![]() Name: Cepera Geschlecht: ![]() Fahrzeug: Civic EJ6 *R.I.P.* ): now again EJ6 ^^ Anmeldedatum: 18.04.2008 Beiträge: 879 Wohnort: Münsterland | zitieren Folgendes. Heute während der Vorlesung ![]() Du hast soeben ein neues Handy bekommen. Ein tolles Handy ![]() Nun zur eigtl. Frage. Wer kriegt mehr Ärger? Der, mit dem Handy oder der Drängler mit der roten Ampel? Mag sein, dass die Geschichte blöd klingt, doch sie verfolgt mich schon den ganzen Tag ![]() |
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Elite ![]() Name: Fabian Geschlecht: ![]() Fahrzeug: Civic EG3 Anmeldedatum: 29.08.2004 Beiträge: 1732 Wohnort: Wuppertal | zitieren handy am steuer gibt doch nur n kleines verwarngeld von 30 tacken oder so. bei überfahren von ner roten ampel biste schon bei nem bußgeld und nem punkt in flensburg, mit der nötigung vom drengeln und überholen innerorts kann es schon zum fahrverbot kommen denke ich. evtl. wird dir wegen der filmaufnahme garnichts passieren... ich würds machen, nur um dem wich*** eins reinzuwürgen, und wenn ich dafür 30 euro blechen müsste... ^^ mfg |
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Elite Name: Stefan Geschlecht: ![]() Fahrzeug: EJ9 Anmeldedatum: 16.08.2006 Beiträge: 1318 Wohnort: Ludwigsburg | zitieren 40€ + 1Punkt |
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Elite ![]() Name: Robert Fahrzeug: EJ2 Anmeldedatum: 16.07.2008 Beiträge: 1440 Wohnort: Magdeburg / Jena | zitieren kannst ja auch sagen dein nachbar hat gefilmt ^^ |
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Administrator ![]() ![]() Name: Marc Geschlecht: ![]() Anmeldedatum: 28.08.2004 Beiträge: 52423 Wohnort: Lohmar | zitieren Fahren mit Handy + Verstoß gegen Grundrechte Dritter (Du darfst nicht einfach Leute filmen ![]() |
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Premium-Member ![]() ![]() Name: Cepera Geschlecht: ![]() Fahrzeug: Civic EJ6 *R.I.P.* ): now again EJ6 ^^ Anmeldedatum: 18.04.2008 Beiträge: 879 Wohnort: Münsterland | zitieren Hätte aber nicht die Person, sondern das Auto schön mit Kennzeichen gefilmt ![]() Aber trozdem, wenn würde es härter treffen? Gibts hier quasi für Handymann kein "Auge zumachen..." Im Endeffekt muss doch der Drängler härter bestraft werden? |
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Elite ![]() Name: Robert Fahrzeug: EJ2 Anmeldedatum: 16.07.2008 Beiträge: 1440 Wohnort: Magdeburg / Jena | zitieren naja hast ja nich das drängeln gefilmt und ausserdem werden jetzt noch nicht mal mehr die videos der Polizei als beweis erlaubt, also bestimmt auch nicht dein video. |
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Administrator ![]() ![]() Name: Marc Geschlecht: ![]() Anmeldedatum: 28.08.2004 Beiträge: 52423 Wohnort: Lohmar | zitieren Seit wann darf man Kennzeichen filmen? Das macht die Sache auch nicht besser ![]() Ich würde sagen, dass die Aufnahme nicht als Beweismittel zugelassen wird, weil sie nunmal nicht erlaubt war. |
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Elite Name: Stefan Geschlecht: ![]() Fahrzeug: EJ9 Anmeldedatum: 16.08.2006 Beiträge: 1318 Wohnort: Ludwigsburg | zitieren Aus dem Bauch heraus würde ich sagen, dass ich mangels Zeugen zum Handy greifen darf um zu dokumentieren, dass ich von jemanden genötigt wurde. |
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Premium-Member ![]() ![]() Name: Cepera Geschlecht: ![]() Fahrzeug: Civic EJ6 *R.I.P.* ): now again EJ6 ^^ Anmeldedatum: 18.04.2008 Beiträge: 879 Wohnort: Münsterland | zitieren KZ ist zufällig ins Bild geraten. Wollte den Asphalt und die Ampel filmen ![]() ![]() @ xXx1945 Das ist nicht mein Video. Die Geschichte existiert nicht. ![]() Aber, dass die Videos nicht als Beweisstück gelten, ist mir neu. Scheint, dass ich noch aus der Geschichte schlauer werde ![]() |
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Gast | zitieren Mach mit!Wenn Dir die Beiträge zum Thread "Paradoxon" gefallen haben oder Du noch Fragen hast oder Ergänzungen machen möchtest, solltest Du Dich gleich bei uns anmelden:Registrierte Mitglieder genießen die folgenden Vorteile: ✔ kostenlose Mitgliedschaft ✔ keine Werbung ✔ direkter Austausch mit Gleichgesinnten ✔ neue Fragen stellen oder Diskussionen starten ✔ schnelle Hilfe bei Problemen ✔ Bilder und Videos hochladen ✔ und vieles mehr... |
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